Wilhelm Bayer Dr. Wilhelm Bayer
(8. Februar 1900 Nimptsch (Schlesien) – 18.4.1973)
Arzt
Adresse: Oderfelder Straße 25
Wirkungsstätte: Kinderkrankhaus Rothenburgsort, Marckmannstraße 129/135
Wirkungsstätte: Schwanenwik (Praxis)
Nach dem Medizinstudium war Bayer zunächst als Assistent an der Berliner Charité und am UKE in Hamburg-Eppendorf tätig und schloss seine Facharztausbildung zur Pädiatrie ab. Im Zuge der Machtübergabe an die Nationalsozialisten trat er 1933 in die NSDAP ein und war bei der SA aktiv, 1943 wurde er zum SA-Hauptsturmführer befördert. Zudem gehörte er auch dem NS-Ärztebund an. 1934 wurde er Chefarzt und Leiter des privaten Kinderkrankhauses Rothenburgsort. Zuvor war der engagierte Mitbegründer des Krankenhauses und ärztliche Leiter Dr. Carl Stramm aus seiner Position verdrängt worden.
Bayer war darüber hinaus ab 1936 in der Hamburger Kinderärzteausbildung tätig und beriet 1939 die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) beim Bau von Kinder- und Säuglingsheimen in Hamburg. Während des Zweiten Weltkrieges war er auch für die „ärztliche Betreuung“ von Kindern der Zwangsarbeiter in Düneberg und Geesthacht zuständig, die im Kinderkrankenhaus Rothenburgsort untergebracht wurden. Im Dezember 1940 nahm er gemeinsam mit Friedrich Knigge . Psychiater aus Langenhorn an einer Sitzung des „Reichsausschusses zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ in Berlin teil. Anschließend richtete er eine der zwei sogenannten Kinderfachabteilungen für die Hamburger NS-Kinder-Euthanasie in Rothenburgsort ein. Von 1940 bis April 1945 wurden hier unter der Verantwortung Bayers mindestens 56 sogenannte „Reichsausschusskinder“ durch tödlich wirkende Medikamente ermordet. Nach den alliierten Bombardierungen auf Hamburg im Sommer 1943 wurde das gesamte Krankenhaus mit Personal und Patienten unter Leitung der Oberärztin Dr. Helene Sonnemann über mehrere Etappen nach Celle evakuiert, da Bayer selbst kurzzeitig durch eine Verletzung ausfiel, die er sich während der alliierten Bombardierung zugezogen hatte. Später errichtete er ein Ausweichkrankenhaus in Wohldorf bei Hamburg bis Rothenburgsort bezugsbereit war.
Nach Kriegsende wurde Bayer angezeigt und von seiner Position entbunden. In einer Stellungnahme wird deutlich, dass er in seinem Handeln keine Straftat erkennen konnte: „Was das angebliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit anbelangt, so muß ich das deshalb ablehnen, da ein solches Verbrechen nur gegen Menschen begangen werden kann und die Lebewesen, die hier zur Behandlung standen, sind nicht als „Menschen“ zu bezeichnen.“ (zit. nach Klee) Bayer wurde mehrmals angeklagt, aber nie verurteilt. Ab 1952 hatte er eine Privatpraxis in Hamburg am Schwanenwik. Das Kinderkrankhaus in Rothenburgsort bestand noch bis ins Jahr 1982.
Text: Katharina Tenti
Hildegard Thevs schreibt in ihrem Buch: „Stolpersteine in Hamburg-Rothenburgsort. Biographische Spurensuche“ über die gerichtlichen Schritte, die nach dem Krieg gegen Bayer eingeleitet wurden:
„Schon im Mai 1945 hatten Medizinstudenten, die mit [dem Kinderarzt Rudolf] Degkwitz in Verbindung standen, Anzeige gegen Bayer und Knigge bei der britischen Militärregierung erstattet (Degkwitz war von der britischen Militärregierung zum Leiter des Hamburger Gesundheitswesens ernannt worden). Die Angeschuldigten leugneten ihre Taten nicht, sondern rechtfertigten sie als Akte der Menschen- und Nächstenliebe. Bayer führte an, er habe die Familien, insbesondere die Mütter, von diesen Kindern befreit, die ihre ganze Aufmerksamkeit beansprucht, aber ihnen zudem die Missachtung durch die Mitmenschen, die das Ideal der gesunden reinen Rasse verträten, eingetragen hätten. Die Wesen, um die es ginge, seien nicht als Menschen zu betrachten, und, da sie sich selbst eine Last seien, sei ihre Tötung ihre Erlösung. Knigge argumentierte damit, er habe – im strikten Rahmen der von Binding und Hoche genannten Kriterien – lediglich den ohnehin bevorstehenden Tod der Kinder vorgezogen.
Die britische „Legal Division“ ging von Ermittlungen wegen „Mord und Totschlag in zusammen ca. 60 Fällen“ aus. Sie übergab den Fall der deutschen Kriminalpolizei. Bayer und Knigge rechtfertigten ihre Taten weiter. Sie drängten 1947 auf Abschluss der Voruntersuchung in der Annahme, dann an ihre früheren Arbeitsplätze zurückkehren zu können.
Im August 1948 empfahl der Oberstaatsanwalt, die Voruntersuchung abzuschließen und die Strafverfolgung einzustellen, denn die Angeschuldigten seien ja Ärzte und keine Juristen gewesen, hätten die Kinder (bis zur Tötung) sachgerecht behandelt und im Rahmen „eines amtlichen Verfahrens“ (Knigge) getötet. Dass diese Entscheidung noch nicht zur Einstellung der Ermittlungen führte, liegt vermutlich am Interesse der britischen Militärjustiz.
Im Juli 1948 wurden die Voruntersuchungen gegen Bayer und Knigge ausgeweitet, sie betrafen jetzt auch die Assistenzärztinnen, Krankenschwestern, die beteiligten Verwaltungsjuristen wie Kurt Struve sowie die Gutachter Wentzler und Catel. Außer den Genannten waren angeschuldigt: die Ärztinnen Freiin Ortrud von Lamezan, Ursula Bensel, Emma Lüthje, Ursula Petersen, Ingeborg Wetzel, Gisela Schwabe, Helene Sonnemann, Lotte Albers, Maria Lange-de-la-Camp, Ilse Breitfort, Hans Schmidt, Hermann Sieveking, Walter Stuhlmann und Hans Grieve.
Im Februar 1949 – der Oberstaatsanwalt hatte 162 Zeuginnen und Zeugen vernommen und war zu dem Schluss gekommen, dass Bayer 56 Kinder getötet hatte – legte er eine Anklageschrift vor (die Schwestern befanden sich nicht mehr unter den Beschuldigten), da „die Tötungen der Kinder objektiv rechtswidrig war“. Bayer und Knigge hätten sich des Mordes bzw. Totschlags schuldig gemacht, Bayers Assistenzärztinnen seien zu Mittäterinnen geworden, Catel und Wentzler hätten Beihilfe geleistet, Struve sei mitschuldig, weil er die rechtliche Seite außer acht gelassen habe.
Doch das Landgericht Hamburg eröffnete die Hauptverhandlung gar nicht erst: Es setzte die Angeschuldigten am 19. April 1949 außer Strafverfolgung. Sie hätten zwar gegen das allgemein anerkannte Sittengesetz verstoßen – denn die Pflicht zur Geheimhaltung hätte sie misstrauisch machen müssen –, gegen die medizinische Ethik und gegen das allgemeine Strafgesetz, denn „die Tötungen der Kinder [seien] objektiv rechtswidrig“, aber ein Nachweis ihrer Schuld werde nicht möglich sein. Gegen diesen Beschluss erhob die Staatsanwaltschaft (aufgrund einer Weisung durch die Senatskommission für die Justizverwaltung) keine Beschwerde. Zwar setzte sich die KPD für die Einleitung eines Strafverfahrens ein, doch der Senat lehnte ab.
1960 stand eine Wiederaufnahme des Verfahrens zur Diskussion. In Kiel lief ein Verfahren gegen den Mediziner Heyde-Sawade, der Obergutachter in der „T4“-Aktion gewesen war. Degkwitz bemühte sich, auch den Gutachter des „Reichsausschusses“ Catel vor Gericht zu bringen, der seit 1954 unbehelligt die Universitätskinderklinik in Kiel leitete.
Inzwischen hatte sich auch der Organisator des „Reichsausschussverfahrens“ Hefelmann, der aus Angst vor Strafverfolgung untergetaucht war, gestellt und ausgesagt. Das öffentliche Interesse richtete sich deshalb auf die Gutachter des „Reichsausschusses“. Auf einer Pressekonferenz entlastete der damalige Kulturminister von Schleswig-Holstein, Edo Osterloh, Catel mit dem Hinweis, dieser habe beim „Reichsausschuss“ mitgearbeitet, „um Schlimmeres zu verhüten“. Wegen „möglicher Missverständnisse“ bei den anwesenden Journalisten unterließ die Hamburger Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen. Auch Belege, die Rudolf Degkwitz’ für Catels Rolle bei der „Massen-Euthanasie“ vorlegte, und weitere Tatsachen wertete die Staatsanwaltschaft nicht als hinreichend neu, um das Verfahren wieder aufzunehmen.
1961 prüften die Gesundheitsbehörde und die Ärztekammer gemeinsam, ob Bayer und den in Hamburg praktizierenden früheren Assistenzärztinnen die Approbation zu entziehen sei. Mit der Begründung, ihre Handlungen seien „‚unter den damaligen Umständen’ keine schweren sittlichen Verfehlungen im Sinne der Reichsärzteordnung (von 1935)“, wurde ihnen jedoch das Recht zur weiteren Berufsausübung belassen. Gegen diese Entscheidung protestierten Hamburger Medizinstudenten unter Hinweis auf die Unveränderlichkeit sittlicher Grundsätze. Sie riefen die Bundesärztekammer auf, sich von allen ärztlichen Handlangern des NS-Systems zu distanzieren. Der Allgemeine Studentenausschuss der Universität erstattete Anzeige aufgrund der „in der Erklärung der Gesundheitsbehörde und der Ärztekammer enthaltenen Begünstigung und Billigung der Tötung von geisteskranken Kindern im Kinderkrankenhaus Rothenburgsort“ gegen den Vorstand der Ärztekammer. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft keine Anklage, da sie weder den „objektiven Tatbestand der Begünstigung“ noch den der „Billigung eines Verbrechens“ als gegeben ansah.
1973 eröffnete die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Untersuchungsverfahren gegen den Leiter der damaligen Alsterdorfer Anstalten, Pastor Friedrich Lensch, und den ehemaligen Leiter des Hauptgesundheitsamtes, Kurt Struve. Ihnen wurde die Ermordung von 652 Personen in der „Euthanasie“ zur Last gelegt, darunter die Kinder aus der „Kinderfachabteilung“ Langenhorn. Struve hatte seine Karriere in der Hamburger Verwaltung nach dem Krieg fortgesetzt und es zum Leiter der Liegenschaftsabteilung gebracht, führte den Titel des Senatsdirektors und war Mitglied des Planungsstabs in der Senatskanzlei. 1968 ging er in den Ruhestand. Struve wurde noch im Monat der Prozesseröffnung für verhandlungsunfähig erklärt, die Anklage gegen Lensch nicht zugelassen.
Bayer und Knigge wurden durch Rudolf Degkwitz, den neuen Leiter der Hamburger Gesundheitsverwaltung, am 25. August 1945 vom Dienst suspendiert. Beide legten vergeblich Widerspruch gegen diese Entscheidung ein.
Friedrich Knigge verstarb Ende 1947 an spinaler Kinderlähmung, eines der Krankheitsbilder, deren Folgen er bis 1943 „behandelt“ hatte.
Bayer setzte seine Bemühungen, ins Amt zurückzukehren, bis 1955 erfolglos fort.
Während des Ermittlungsverfahrens durfte er nicht praktizieren. In dieser Zeit arbeitete er als Lektor für den Hamburger Nölke Verlag. 1952 kehrte er in seine Privatpraxis als Kinderarzt zurück, die er – neben der Tätigkeit als Klinikleiter – schon vor 1945 betrieben hatte. Sie genoss einen guten Ruf und verzeichnete großen Zulauf. 1960 prüfte die Ärztekammer, aufgeschreckt durch Presseberichte über eine mögliche Wiederaufnahme des Verfahrens, ob ihm die Approbation entzogen werden müsse, kam jedoch mit Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts von 1949 zum Ergebnis, dass keine „schweren sittlichen Verfehlungen“ vorlägen. 1962 sollte Bayer wegen seiner Beteiligung an der Ermordung von Säuglingen und Kleinkindern mit Behinderungen aus der „Deutsche[n] Gesellschaft für Kindermedizin“ ausgeschlossen werden. Er kam dem durch Austritt zuvor. Ansonsten blieb er unbehelligt. Als Autor von einschlägigen Zeitschriftenbeiträgen hielt er auch Vorträge, etwa zum Thema „Ernährung und Missbildung“. Er starb 1973. (…)
Bayer, Catel, Sonnemann und andere Beteiligte gingen nach 1945 nicht nur straffrei aus und arbeiteten in ihren Berufen weiter. Die drei Genannten konnten auch ihre positive Interpretation der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ privat, in der beruflichen Praxis und öffentlich ungehindert verbreiten.[1]