Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Friedrich Lensch

(10. August 1898 Neugalmbüll/Südtondern - 5. Januar 1976 Hamburg)
Pastor und Direktor der Alsterdorfer Anstalten in Hamburg
Adresse: Sengelmannstraße 51
Wirkungsstätte: Alsterdorfer Anstalten, Alsterdorfer Straße 440


14 Friedrich Lensch
Foto: Archiv der Evangelischen Stiftung Alsterdorf

Friedrich Lensch wurde am 10.08.1898 als Sohn eines Pastors in Neugalmbüll/Südtondern geboren. Nach dem Ablegen des Abiturs studierte er zunächst Theologie in Marburg und wurde im Sommer 1918 zum Kriegsdienst eingezogen. Das als „sinnlos“ empfundene Kriegsende –nicht die Sinnlosigkeit des Krieges selbst –beeinflusste ihn nachhaltig. Er setzte sein Studium in Halle, Tübingen und Kiel fort. Seine Ordination fand am 11.11.1923 in Kiel statt. Danach trat er sein Privinzialvikariat in Kiel an.

Zwischen 1924 und 1927 war Lensch als Seemannspastor mit dem Wiederaufbau der deutschen evangelischen Gemeinde in South-Field (England) beschäftigt. Danach wurde er wieder Seemannspastor aber in Hamburg. 1930 wurde der 32jährige Lensch Direktor der Alsterdorfer Anstalten. Zudem war er Mitglied in der Deutschen Arbeiterfront (DAF) und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV). Zu Beginn seiner Amtszeit in den Alsterdorfer Anstalten gab sich Lensch in guter Tradition der Anstalten, indem er sich auf die Seite der Behinderten stellte und ihren Lebenshunger und ihre Daseinsfreude hervorhob. Trotzdem war Lensch ein großer Verfechter der Asylierung von Behinderten, damit das „Erbkranke“ aus dem Volk gehalten werde und es nicht zu deren Fortpflanzung komme. Lensch galt auf seinem Gebiet als Experte für Eugenik.

Stand er doch zunächst der Sterilisation skeptisch gegenüber, wurde mit dem Machtantritt Adolf Hitlers sein Standpunkt ein anderer, denn dies wurde für Lensch ein religiöses Ereignis. Lensch fühlte sich angezogen von der Stilisierung Hitlers zum Erlöser und dem Nationalsozialismus als Heilslehre. So wurde für ihn die Sterilisation annehmbar, weil er an den Meinungen und Ansichten Hitlers nicht zweifelte. Unter Lensch wurden Patienten in dafür vorgesehene Krankenhäuser überstellt und dort zwangssterilisiert.

Er brachte auch, als der Diskurs um die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ geführt wurde, den Gedanken der Einsetzung von Staatsärzten ein, die die Entscheidung über die Tötung verantworten sollen. So bliebe zum einen die Verantwortung beim Staat und das Vertrauen der Menschen in die Ärzte werde nicht getrübt. Gleichzeitig äußerte Lensch aber auch, dass es ihm als Christ innerlich unmöglich sei, sich auf diese Weise eines Problems zu entledigen.

Hierin trat ein wichtiger Aspekt hervor. Lensch war keine sonderlich starke Führungspersönlichkeit. Dies zeigte sich z.B. auch im Fall der Schwesternschaft in den Alsterdorfer Anstalten. Um einer möglichen Gleichschaltung der Schwesternschaften zu entgehen, sollte eine eigene Schwesternschaft gegründet werden. Bisher gab es zwei: den Alsterdorfer Schwesternkreis, welcher keine wirkliche Schwesternschaft war, sowie die Schwesternschaft des landeskirchlichen Amalie-Sieveking-Diakonissenmutterhauses aus Hamburg-Volksdorf.

Lensch machte beiden Seiten Zusagen. Volksdorf machte er die Zusage, dass sie die einzige Schwesternschaft in Alsterdorf werde. Dem Alsterdorfer Schwesternkreis sicherte er die Existenz zweier selbstständiger Schwesternschaften zu. Doch kam es unter Lensch zu keiner Einigung. So traten die Alsterdorfer Schwestern einzeln der Schwesternschaft der Inneren Mission bei und der Vertrag mit Volksdorf wurde gekündigt. Lensch war es nicht an Konflikten gelegen. Der Historiker Harald Jenner konstatierte ihm ein „starkes Harmoniebedürfnis.“

Lenschs Haltung gegenüber seinen Patienten kann durch einen Blick auf das von ihm gestaltete Altarbildnis in der St. Nicolaus-Kirche auf dem Gelände der Alsterdorfer Anstalten erkannt werden. Das Bild zeigt Jesus am Kreuz und 15 Personen, die sich um ihn versammeln. Zwölf dieser Personen tragen einen Heiligenschein, drei nicht. Unter den zwölf Personen finden sich Johannes der Täufer, Martin Luther und auch Pastor Lensch selbst. Die drei Personen ohne Heiligenschein sind Menschen mit Behinderung. Dies lässt sich dahingehend deuten, dass für Lensch die Menschen mit Behinderung, also seine Patienten, nicht zur Gemeinde gehörten. Sie standen außerhalb der Gruppe der vollwertigen Gemeindeglieder. Sie wurden als minderwertig dargestellt, wie Michael Wunder bemerkt. Die nationalsozialistische Ideologie hinter diesem Altarbildnis tritt deutlich hervor.

Ab dem Jahr 1937 begann die Abschiebung der jüdischen Anstaltsbewohner. Grund hierfür war für Lensch ein Urteil des Reichsfinanzhofes, wonach Einrichtungen der Status der Gemeinnützigkeit entzogen werden könne, wenn dadurch der Erhalt und die Verbreitung der Wissenschaft des Judentums gefördert werde. Die Urteilsbegründung betraf aber nicht die Arbeit der Alsterdorfer Anstalten. Lensch bezog sich lediglich darauf und wurde selbstständig aktiv, so dass bis 1940 alle jüdischen Patienten verlegt worden waren. Es wurden auch keine neuen jüdischen Patienten aufgenommen. Für Lensch war dabei nicht die Religionszugehörigkeit von Belang. Er handelte nach den „Nürnberger Gesetzen“, denn sein Augenmerk lag auf der „Rassenzugehörigkeit“. Die Verlegung der jüdischen Patienten erfolgte in andere Hamburger Versorgungsheime. Am 23.09.1940 wurden die verlegten jüdischen Patienten in die Tötungseinrichtung Brandenburg/Havel gebracht und dort ermordet. Lensch bezeichnete die Verlegung der jüdischen Patienten nach 1945 als „Schutzmaßnahme.“

1940 erreichten die Meldebögen für die T4-Aktion die Alsterdorfer Anstalten. Es war klar, dass diese Bögen dazu dienen sollten, jene Menschen, deren Leben als „lebensunwertes Leben“ galten, für eine spätere Ermordung zu erfassen. Lensch und sein Oberarzt waren zu dem damaligen Zeitpunkt zum Dienst „im Feld“ eingezogen. Auf dem Rückweg aus „dem Feld“ informierte sich Lensch in den v. Bodelschwinghsche Anstalten Bethel bei Pastor von Bodelschwingh über die Euthanasiemaßnahmen des Staates. Daraufhin erarbeitete Lensch ein ausführliches Memorandum mit seiner ablehnenden Haltungen gegenüber dieser Maßnahme. Es bedurfte drei Fassungen, bis der Vorstand der Alsterdorfer Anstalten es billigte. Nun war es aber keine eindeutige Ablehnung mehr. Von den ausgefüllten Meldebögen wählte Lensch 465 aus, die restlichen behielt er ein, und schickte sie mit einer Gewissenserklärung des Vorstandes, wonach der Vorstand jede Verantwortung für den weiteren Gebrauch der Meldebögen als den wirtschaftlichen ablehne. Dies war wohl lediglich zur Erleichterung des Gewissens, war doch allen Beteiligten klar, dass es zu Ermordungen kommen würde, was auch geschah. Ab 1943 gab es weiter Räumungstransporte in andere Einrichtungen und Anstalten, die offiziell mit Bombenschäden begründet wurden.

Mit dem Kriegsende und der nahenden Entnazifizierung stellte Lensch sein Amt zur Verfügung, um einer Entlassung zuvor zu kommen. Schnell wurde aber die Weiterverwendung Lenschs in der Landeskirche beschlossen. Durch seinen Nachfolger Hauptpastor D. Dr. Volkmar Herntrich wurde Lensch 1947 eine Stelle an der Christuskirchengemeinde in Hamburg-Othmarschen vermittelt. Dort blieb er bis zu seiner Emeritierung 1963.

Eine kircheninterne Aufarbeitung des Falls Lensch zeigte sich als schwierig. Zwar strebte der Vorstand der Alsterdorfer Anstalten 1960 eine Disziplinarverfahren gegen Lensch an. Gerade war das Thema Euthanasie in der Öffentlichkeit durch den Heyde/Sawade-Skandal – es war bekannt geworden, dass der ehemaliger Obergutachter der T4-Aktion, Werner Heyde, nach dem Kriegsende in Flensburg unter dem Namen Fritz Sawade als Arzt praktizierte und dies behördlich bekannt war – sehr präsent. Aber dies scheiterte an der Kirchenleitung in Kiel. Zum einen war da die persönliche Freundschaft von Lensch und dem Bischof für Holstein, Wilhelm Halfmann, und zum anderen hätte die Aufarbeitung den damaligen Kirchenamtspräsidenten, Dr. Oscar Epha, in Mitleidenschaft gezogen. Epha war Leiter der Ricklinger Anstalten gewesen und hatte sich mit Lensch in Bezug auf das Verhalten gegenüber jüdischen Patienten abgestimmt.

Im Jahr 1973 wollte die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Lensch wegen der Beteiligung an der Krankenhauseuthanasie während der NS-Zeit Anklage erheben. Dieses Verfahren wurde aber eingestellt, weil von Seiten der Alsterdorfer Anstalten die Ermittlungen behindert wurden. Außerdem war einer der Richter am Hamburgischen Oberlandesgericht ab 1938 juristischer Sachverstand im Vorstand der Alsterdorfer Anstalten gewesen. Offiziell hieß es, dass Lensch kein Vorsatz nachgewiesen werden könne.

Friedrich Lensch starb am 05.01.1976 in Ahrensburg.

Siehe zu Friedrich Lensch auch die Biografie von Helga Jutta Heidelmann unter www.stolpersteine-hamburg.de

Text: Benjamin Hein M.A.

Siehe dazu auch in dem Buch "Stolpersteine in Hamburg Altona", aktualisierte Auflage Hamburg 2015 von Birgit Gewehr: Julius Gottschalk (Seite 68); Selma Baresch (Seite 212); Käthe Vollmers (Seite 244); Rolf Haubenreisser (Seite 348 und 350)
Das Buch ist erhältlich in der Landeszentrale für politische Bildung.