Kurt Struve Dr. Kurt Struve
(11.07.1902 in Hamburg - 20. September 1986 in Flensburg)
Jurist, Leiter der Allgemeinen Abteilung der Gesundheitsverwaltung
Adresse:
Wirkungsstätte: Gesundheits- und Fürsorgebehörde, Besenbinderhof 41
Ab 1933 war Struve Obergruppenführer bei der SA und trat 1937 in die NSDAP ein. Struve war Betriebsführer der NSDAP in der „Heil- und Pflegeanstalt“ Langenhorn. Als Verwaltungsfachmann wurde er im Oktober 1939 zum Obersenatsrat und damit Leiter der Verwaltung in der Gesundheitsbehörde und zum Stellvertreter des Gesundheitssenators Friedrich Ofterdinger befördert. Struve reorganisierte die Gesundheitsverwaltung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Während der „Aktion T 4“ und der Hamburger NS-Kinder-Euthanasie wurde er zum Organisator von Massenverlegungen von Patientinnen und Patienten, die zur Tötung in andere Einrichtungen gebracht wurden. Zudem verwaltete er die sogenannten Kinderfachabteilungen, die unter der Leitung von Dr. Kniggein Langenhorn und Dr. Bayer in Rothenburgsort eingerichtet wurden. Hier wurden Kinder aufgrund ihrer (angeblichen) Behinderung oder Erkrankung durch Verabreichung von tödlichen Medikamenten systematisch ermordet. 1943 wurde er zum Senatsdirektor ernannt.
Nach Ende des Krieges 1945 wurde Struve entlassen. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn und andere an der NS-Kinder-Euthanasie beteiligten Personen wurde im April 1949 eingestellt.
Struve, entnazifiziert, erreichte im Oktober 1951 seine Wiedereinstellung bei der Hamburger Verwaltung und wurde bei der Finanzbehörde tätig. Er wurde als Oberregierungsrat verbeamtet und leitete die Liegenschaftsverwaltung. Im Jahr 1953 wurde er Regierungsdirektor, zwischen 1963 und 1968 war er Senatsdirektor. Struve ging 1970 in den Ruhestand, nachdem sein Dienstverhältnis trotz Pensionsgrenze verlängert worden war. Anschließend machte er sich als Gutachter und Berater für Städtebaufragen selbstständig.
Anfang der 1970er Jahre nahm die Hamburger Staatsanwaltschaft erneut Ermittlungen gegen Struve und den ehemaligen Anstaltsleiter Friedrich Lensch auf. Während das Verfahren gegen Lensch vor Gericht nicht zugelassen wurde, wurde gegen Struve im September 1973 ein Verfahren wegen Beihilfe zum Krankenmord vor dem Landgericht Hamburg eröffnet. Nachdem Struve zunächst nicht erschien, wurde das Verfahren nach Wiederaufnahme schließlich wegen Verhandlungsunfähigkeit Struves eingestellt.
Siehe zu gerichtlichen Verfahren gegen Struve das Profil von Wilhelm Bayer.
Text: Katharina Tenti