Friedrich Ofterdinger
(16. Mai 1896 Rellingen - 9. Juni 1946 Neumünster)
Arzt, Senator und „Präsident“ der Gesundheits- und Fürsorgebehörde
Adresse: Holunderweg 30, Föhrenweg 22 (Altona)
Wirkungsstätte: Gesundheits- und Fürsorgebehörde, Besenbinderhof 41
Dr. Hans-Peter de Lorent hat über Friedrich Ofterdinger ein Portrait verfasst, das in Hans-Peter de Lorents Buch: Täterprofile. Die Verantwortlichen im Hamburger Bildungswesen unterm Hakenkreuz. Band. 3. Hamburg 2019 erschienen und im Infoladen der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg erhältlich ist. Hier der Text:
„Organisation und Verwaltung waren seine Sache nicht. Unsicher im Verhalten und voller Misstrauen gegenüber der Bürokratie, verließ er sich lieber auf den Rat ergebener alter nationalsozialistischer Mitstreiter.“
Einer der rührigsten Nationalsozialisten in Hamburg war der Arzt Friedrich Ofterdinger. Schon 1929 in die NSDAP eingetreten, seit 1931 NSDAP-Bürgerschaftsabgeordneter in Hamburg, gehörte er dem ersten NSDAP-geführten Senat in Hamburg seit 1933 an, zuerst als Gesundheitssenator. Reichsstatthalter Karl Kaufmann wechselte in schnellen Abständen die Senatszusammensetzungen und die Zuständigkeit für die unterschiedlichen Behörden. Friedrich Ofterdinger war stets dabei. In der Zeit von 1942 bis 1944 war er auch verantwortlich für die Schulverwaltung und Leiter der Hochschulabteilung. Schlimmeres richtete er an als entschiedener Befürworter der nationalsozialistischen Gesundheits- und Rassenhygienepolitik. Er war es, der die Zwangssterilisation von mindestens 16.000 Hamburgerinnen und Hamburger in den Krankenhäusern der Stadt durchsetzte. Und er war auch verantwortlich für die nationalsozialistische Euthanasie-Politik, den Mord an etwa 2700 Behinderten und Kranken.
Friedrich Ofterdinger wurde am 16.5.1896 in Rellingen geboren als Sohn des Sanitätsrates Dr. med. Guido Ofterdinger und seiner Frau Anna Ofterdinger, der Tochter des langjährigen Leiters der psychiatrischen Krankenanstalt Friedrichsberg, Dr. Wilhelm Reye.[1]
Ofterdinger besuchte in Altona das Reform-Realgymnasium, das er noch vor der Reifeprüfung verließ, um als Freiwilliger am Ersten Weltkrieg teilzunehmen. Während des Krieges im Infanterie-Regiment 126 (Lübeck) wurde er zum Leutnant befördert und erhielt einige Auszeichnungen, wie die Eisernen Kreuze I. und II. Klasse, das Ehrenkreuz für Frontkämpfer und das lübeckische Hanseaten-Kreuz, wie er sich für seine Personalakte vom Leiter des Hamburgischen Staatsamtes, Oscar Toepffer, bescheinigen ließ.[2]
Im Januar 1919, aus dem Krieg entlassen, holte Friedrich Ofterdinger das Abitur nach und wurde Kompanie-Führer bei den „Bahrenfeldern“, einem Hamburger Freikorps.[3]
Die geheime Initiative zur Gründung des Freikorps kam aus einem Kreis von Hamburger Kaufleuten, die sich unter dem Decknamen „Wolke“ zusammengefunden hatten. Zu diesem Kreis zählten u.?a. die Brüder Richard und Otto Krogmann, der Direktor der HAPAG, Angehörige der Kaufmannsfamilien Merck und Münchmeyer, der Industrielle Julius Schlinck, Oscar Godeffroy, der Direktor der Vereinsbank, der Direktor der Dresdner Bank und Theodor Zeise. Ziel der Freikorps-Gründung war die Verhinderung von politischen Umsturzversuchen von Links, da die in der Stadt noch vorhandenen Garnisonstruppen dafür zu schwach und die Schutzpolizei für den Bürgerkrieg weder ausgerüstet noch militärisch ausgebildet war.
Das Freikorps wurde Anfang 1919 in einer Kaserne in Bahrenfeld an der Luruper Chaussee gegründet, vorgeblich zum Schutz des dortigen Munitionsdepots. Die Kaserne diente vormals der 2. Abteilung des Feld-Artillerie-Regiments Nr. 45.[4] Das Freikorps rekrutierte sich zum großen Teil aus demobilisierten Soldaten und Studenten, unter ihnen viele junge ehemalige Offiziere, zumeist Söhne des Hamburger Bürgertums. Sie verband eine konservativ-nationalistische Gesinnung und sie sahen ihre Aufgabe im gemeinsamen „Kampf gegen den inneren bolschewistischen Feind“.[5] Zu den Stammmannschaften gehörten insbesondere Angehörige des Infanterie-Regiments Nr. 76.
Andere Mitglieder der Bahrenfelder waren der spätere nationalsozialistische Senator Curt Rothenberger, der spätere berüchtigte SS-Gruppenführer Bruno Streckenbach und der Schriftsteller Ernst von Salomon.[6]
Von 1920 bis 1923 studierte Ofterdinger in Kiel und Hamburg Medizin und wurde 1925 promoviert.[7] Anschließend arbeitete er im Allgemeinen Krankenhaus Eppendorf als Assistenzarzt, um sich danach in Groß-Borstel als praktischer Arzt niederzulassen.[8]
Wären die Nationalsozialisten 1933 nicht an die Macht gekommen, hätte Friedrich Ofterdinger diese Praxis lange betreiben können. Sie kamen aber an die Macht und Ofterdinger hatte dazu beigetragen. Er war bereits am 1.9.1929 in die NSDAP eingetreten. Mit seiner Mitgliedsnummer 156443 lag er allerdings über der Zahl 100.000, sodass er nicht das Goldene Parteiabzeichen bekam.[9]
Seit 1931 fungierte er als Ortsgruppenleiter der NSDAP in Groß-Borstel. Am 8.3.1933 wurde er dann für zunächst einmal drei Monate Hochschulsenator des NS-geführten Hamburger Senates.
Mit dem am 31.3.1933 vom Reichstag erlassenen ersten Gleichschaltungsgesetz wurde der Senat von der Bürgerschaft unabhängig. Der Senat erlangte das Recht, selbst Gesetze und den Haushalt zu verabschieden; auch die Mitgliedschaft im Senat war nicht mehr an die Zustimmung der Bürgerschaft gebunden. Die Bürgerschaft wurde damit de facto überflüssig. Am 16.5.1933 wurde Gauleiter Karl Kaufmann aufgrund des zweiten Gleichschaltungsgesetzes zum Reichsstatthalter für Hamburg ernannt.[10] Damit war er zwar gegenüber dem Senat nicht unmittelbar weisungsbefugt, dennoch konnte er als „direkter Vertreter des Führers (Adolf Hitler)“ Mitglieder der Landesregierung, hier des Senats, ernennen und entlassen. Der Reichstatthalter fertigte außerdem die Gesetze aus und konnte damit direkten Einfluss nehmen.[11]
Die Bürgerschaft wurde abgeschafft, der Senat dem Reichsstatthalter unterstellt, Friedrich Ofterdinger wechselte die Zuständigkeit, blieb aber stets eine feste Größe im Gefüge der nationalsozialistischen Herrschaft in Hamburg: Im Oktober 1933 wurde er Präsident der Hamburger Gesundheits- und Fürsorgebehörde, von April 1934 für einige Monate Gauamtsleiter der NSV, ab 1937 Mitglied des Reichsjustizprüfungsamtes. Die ehemaligen Senatoren Ofterdinger und Witt waren zwischendurch Präsidenten von Behörden, durften aber ihren Senatoren-Titel behalten. Seit 1938 regierten unter Führung von Reichsstatthalter Karl Kaufmann vier sogenannte Beigeordnete auf Lebenszeit und fünf Beigeordnete, die von Kaufmann auf zwölf Jahre berufen wurden. Einer davon war Friedrich Ofterdinger, der nach wie vor für den Gesundheitsbereich zuständig war.[12]
Uwe Lohalm schrieb dazu: „Organisation und Verwaltung waren Ofterdingers Sache nicht. Unsicher im Verhalten und voller Misstrauen gegenüber der Bürokratie, verließ er sich lieber auf den Rat ergebener alter nationalsozialistischer Mitstreiter. Auch wusste er das volle Vertrauen Karl Kaufmanns hinter sich. So bestimmte Ofterdinger als Leiter der Gesundheitsverwaltung über alle organisatorischen Veränderungen hinweg Hamburgs Gesundheitspolitik bis Mai 1945: von Oktober 1933 bis September 1936 als Präsident der Gesundheits- und Fürsorgebehörde, ab Oktober 1936 als Präsident allein der Gesundheitsbehörde, seit dem 1. April 1938 als hauptamtlicher Beigeordneter für die Gesundheitsverwaltung. Zudem berief ihn Kaufmann am 15.1.1942 für den Wehrkreis X zur Bekämpfung des Fleckfiebers sowie unmittelbar nach der Bombardierung Hamburgs im August 1943 zum Generalkommissar für das Gesundheitswesen, dem alle gesundheitlichen Verwaltungen, sowohl kommunale als auch staatliche, unterstellt wurden.“[13]
Darüber hinaus übernahm Friedrich Ofterdinger von 1942 bis 1944 auch die Geschäfte des Beigeordneten für die gemeindliche Schulverwaltung und auch die Leitung der Staatlichen Schul- und Hochschulabteilung. Alle bisherigen Verantwortlichen hatten sich zum Kriegsdienst gemeldet, so Karl Witt[14] und Oscar Toepffer[15] oder waren krank geworden, wie Landesschulrat Willi Schulz.[16]
In der Ära Friedrich Ofterdingers fand an den Schulen zumeist kein regulärer Unterricht mehr statt. Die Kinderlandverschickung musste organisiert werden und in der Landesunterrichtsbehörde gab es noch Personen, die die Organisation übernehmen konnten. Beförderungen für „verdiente Offiziere“, die schon lange nicht mehr mit Schülern gearbeitet hatten, wurden im Namen von Friedrich Ofterdinger oder von ihm unterschrieben verschickt. Und sicherlich war er bei Entscheidungen hinzugezogen und gefragt, aber einen Stempel hat er dem Hamburger Schulwesen nicht aufgedrückt.
Bemerkenswert ist das Schreiben von Reichsstatthalter Karl Kaufmann an Friedrich Ofterdinger vom 9.2.1944. Darin heißt es:
„Lieber Parteigenosse Ofterdinger! Vor einigen Tagen haben Sie mir den Wunsch vorgetragen, Sie von den Geschäften des Beigeordneten für die Schulverwaltung und der Leitung der Abteilung 4 der Stadtverwaltung (Schul- und Hochschulabteilung) zu entbinden, damit Sie wieder mit Ihrer ganzen Kraft Ihren Aufgaben auf dem Gebiete des Gesundheitswesens nachgehen können. Mit Rücksicht auf die Größe Ihrer Aufgaben als Beigeordneter und auch als Generalkommissar für das Gesundheitswesen, die durch die Kriegsverhältnisse und die feindlichen Terrorangriffe auf Hamburg immer mehr an Bedeutung gewinnen, glaube ich Ihrem Wunsch entsprechen zu sollen. Das wird mir dadurch erleichtert, dass Prof. Dr. Schrewe sich inzwischen so in die Geschäfte eingearbeitet hat, dass er in der Lage ist, diese zu übernehmen.
Lieber Parteigenosse Ofterdinger, Sie haben die Leitung der Schulverwaltung und der Abteilung 4 der Staatsverwaltung im Frühjahr 1942 neben Ihren sonstigen umfangreichen Aufgaben übernommen und sich seitdem dieses Arbeitsbereiches mit großem Eifer und mit besonderer Liebe angenommen. Es ist mir deshalb ein Bedürfnis, Ihnen für Ihre erfolgreiche Arbeit auf diesem Gebiet meinen Dank und meine Anerkennung auszusprechen. Heil Hitler! Ihr Karl Kaufmann.“[17]
Interessanterweise bekam Ofterdinger nach 1945 kein einziges Leumundsschreiben von Mitarbeitern aus der Landesunterrichtsbehörde. Auch Fritz Köhne, der vielfach Erklärungen für ehemalige Vorgesetzte abgegeben hatte, mit denen er loyal und vertrauensvoll zusammengearbeitet hatte, verwendete sich nicht für Ofterdinger. Das mag auch daran gelegen haben, dass Friedrich Ofterdinger am 23.6.1945 auf Anordnung der Britischen Militärregierung aus seinem Amt entfernt und danach verhaftet wurde.[18]
Ofterdinger hatte am 9.5.1945 noch einen Entnazifizierungsbogen ausgefüllt, in dem er seine SA-Mitgliedschaft seit 1943 sowie die Funktion eines Standartenführers angegeben hatte.[19]
Schräg über die erste Seite des Entnazifizierungsfragebogens war handschriftlich vermerkt: „Unerledigt ablegen, da verstorben“.[20]
Friedrich Ofterdinger war in das Internierungslager Neumünster-Gadeland gebracht worden und wartete auf die Anklageschrift als schwer belasteter Nationalsozialist. Dort starb er am 9.6.1946 an einem Hungerödem.[21]
Bevor auf die Aktivitäten der Rechtsanwälte seiner Witwe eingegangen wird, muss noch einmal dargestellt werden, für welche entsetzlichen Maßnahmen und Verbrechen der „Gesundheitspolitiker“ Ofterdinger die Verantwortung trug.
Friedrich Ofterdinger hatte 1930 zu den Gründungsmitgliedern des Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes in Hamburg gezählt, „dem er bis zuletzt als stellvertretender Gauobmann angehörte“.[22]
Er war maßgeblich dafür mitverantwortlich, dass mit dem Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft die Verdrängung von Juden, die als Ärzte in Hamburg praktizierten, systematisch betrieben wurde. „Entlassungen, Entzug der Kassenzulassungen und schließlich das totale Berufsverbot raubten jüdischen Ärzten ab 1933 schrittweise die Existenzgrundlage. So auch in Hamburg. In der Hansestadt lebten und arbeiteten vor der Machtübernahme durch Hitler 421 jüdische Ärzte. Nur rund ein Dutzend von ihnen erlebte Kriegsende und Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft in Hamburg.“[23]
Dorthe Kieckbusch beschrieb den Prozess nach einer Magisterarbeit der Historikerin Anna von Villiez: „Von Villiez hat in ihrer Abschlussarbeit an der Universität Hamburg sorgfältig und ausführlich das Schicksal jüdischer Ärzte in der Zeit des Nationalsozialismus untersucht. Danach wurde etwa ein Fünftel der Ärzte in der Hansestadt als ‚Nichtarier‘ Opfer der Verfolgung. Bereits im April 1933 gab es die erste Entlassungswelle ‚nichtarischer‘ Ärzte, die in Krankenhäusern, Universität und in der Gesundheitsverwaltung tätig waren. Infolge dieser ‚Säuberungsaktion‘ erhielten mindestens 53 jüdische Hamburger Krankenhausärzte ihre Kündigung. Im April 1933 traf es 78 der 325 in freier Praxis niedergelassenen jüdischen Ärzte. Ihnen wurde die Kassenzulassung entzogen, die anderen konnten zunächst weiter praktizieren. In den folgenden Jahren wurden jüdische Ärzte Opfer von Diskriminierung und juristischer Willkür.“[24]
1935 schrieb der Leiter des Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes, Willy Holzmann an den Leiter der Gesundheitsbehörde, Senator Friedrich Ofterdinger, der im Ärztebund Holzmanns Stellvertreter war:
„Es ist ja tatsächlich von unseren Parteigenossen und SA-Ärzten nicht zu verlangen (und kann keineswegs erzwungen werden), dass sie die Versammlungen gemeinsam mit jüdischen Vertragsärzten besuchen.“[25]
Die Repressalien nahmen zu und immer mehr Ärzte verließen Hamburg. „Etwa drei Viertel der jüdischen Ärzte emigrierte, viele in die USA, nach England oder Palästina. Andere, meist ältere Kollegen blieben. Über sie wurde 1938 das totale Berufsverbot verhängt, viele wurden in der Pogromnacht vom 9. November verhaftet und in das Konzentrationslager Sachsenhausen verschleppt. Mindestens 39 jüdische Ärzte der Hansestadt wurden in den Vernichtungslagern ermordet und ‚von 16 Ärzten ist bekannt, dass sie ihrem Leben selbst ein Ende setzten‘, so von Villiez.“[26]
Friedrich Ofterdinger war, wie erwähnt, in der ersten Phase der nationalsozialistischen Herrschaft nach dem 8.3.1933 als Hochschulsenator eingesetzt worden. Die Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.4.1933 wurde unter seiner Leitung an der Hochschule sofort exekutiert. „Parallel zur Relegation der ‚nicht-arischen‘ Professoren vertrieben die Nazi-Studenten ihre jüdischen Kommilitonen von der Universität. Bereits am 1.4.1933 hatte der Studentenschaftsführer Heinrichsdorff die ‚sofortiger Einführung des numerus clausus für Immatrikulation (von Juden)‘ gefordert und die Ansicht vertreten, dass ‚Vergünstigungsgesuche in jeder Art bei Juden von vornherein abschlägig beschieden werden müssen‘. Hochschulsenator Ofterdinger stimmte diesem Beschluss der Studentenschaft zu, und der akademische Senat nahm ihn kommentarlos zur Kenntnis. Die neue Immatrikulation von Juden für das Sommersemester 1933 wurde von der Hochschulbehörde vorläufig gesperrt, bis das ‚Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen‘ vom 25.4.1933 für diese Vertreibungspraxis eine pseudolegale Basis schuf.“[27]
Auf ein noch schlimmeres Kapitel in Ofterdingers Wirken weist Lohalm hin:
„Ofterdinger war entschiedener Parteigänger der nationalsozialistischen Gesundheits- und Rassenhygienepolitik. Er trat energisch für die Zwangssterilisationspolitik ein, in deren Durchführung seit 1934 mindestens 16.000 Hamburger in den Krankenhäusern der Stadt zwangssterilisiert wurden. Unter seiner Ägide wurden in einem neu eingerichteten Gesundheitspassarchiv seit 1934 die biologischen und gesundheitsrelevanten Daten von über einer Million Hamburgern zusammengetragen.“[28]
Damit aber nicht genug:
„Er ließ 1934/35 den sogenannten Friedrichsberg-Plan ausarbeiten und durchführen, wonach die dortige psychiatrische Staatskrankenanstalt aufgelöst und die meisten psychisch Kranken in die bloße Verwahrung abgeschoben wurden. Gleichzeitig betrieb er den Aufbau einer modernen psychiatrischen Universitätsklinik, die sich ausschließlich um ‚therapiewürdige Patienten‘ bemühen sollte. Seit Spätsommer 1940 in vollem Umfang informiert, setzte er die nationalsozialistische ‚Euthanasie-Politik‘, den Mord an Behinderten und Kranken, durch: Über 60 Kinder starben in den so genannten Kinderfachabteilungen von Langenhorn und Rothenburgsort, von den über 4000 aus Hamburg deportierten psychisch kranken und siechen Patienten wurden fast 2700 in Zwischen- oder Tötungsanstalten umgebracht.“[29]
Mit dem Wirken Ofterdingers auf diesem Gebiet haben sich ausführlich auseinandergesetzt der von Hendrik van den Bussche herausgegebene Band „Medizinische Wissenschaft im ‚Dritten Reich‘. Kontinuität, Anpassung und Opposition an der Hamburger Medizinischen Fakultät“ sowie die von Angelika Ebbinghaus, Heidrun Kaupen-Haas, Karl Heinz Roth herausgegebenen Forschungsergebnisse „Heilen und Vernichten im Mustergau Hamburg“.[30]
Der Tod Friedrich Ofterdingers am 9.6.1946 im Internierungslager Neumünster-Gadeland machten eine Anklageschrift und eine Verurteilung überflüssig, die bei den verbrecherischen Taten der Nationalsozialisten, für die er eine wesentliche Mitverantwortung trug, gravierend hätte sein können.
Ofterdinger hinterließ eine Witwe, Gertrud Ofterdinger, geborene Nissen, und vier Kinder (geboren 1928, 1930, 1933 und 1936).[31]
Nun ging es den Rechtsanwälten der Familie Ofterdinger darum, Versorgungsansprüche für die Witwe und die Kinder zu sichern. Aus dem medizinischen Bereich kamen zur Unterstützung merkwürdige Leumundszeugnisse.
So behauptete der Neurologe Prof. Max Nonne (1861–1959), dass Senator Ofterdinger seine Aufgaben stets „mit Fleiss und Gewissenhaftigkeit bewältigt habe“, sich „bei seinen Untergebenen Zutrauen und Sympathie erworben habe“.[32]
Dr. med. Ernst Wolffson bescheinigte ihm, „sich in keiner Weise nationalsozialistisch, wie einige andere Mitglieder der Kammer, gebärdet zu haben, so dass das Zusammenarbeiten mit ihm durchaus einwandfrei war“. Und er schrieb gar: „Insbesondere gegen jüdische Personen, die zu seinem Dienstbereich gehörten, soll er sich stets anständig und sachlich gezeigt haben.“[33]
Und auch Professor Dr. Hermann Sieveking, der ebenso wie Professor Max Nonne in die „rassenhygienischen und eugenischen Aktivitäten“ von Friedrich Ofterdinger verstrickt war, wusste zu berichten:
„Im Gegenteil hat er sich stets um vernünftigen Ausgleich ganz ruhig bemüht und nur das Gemeinwohl im Auge behalten.“[34]
Rechtsanwalt Harry Soll, der die Witwe Gertrud Ofterdinger anwaltlich vertrat, räumte ein, dass diese „selbst unter dem Einfluss ihres Ehemanns 1930 in die NSDAP eingetreten und in der Partei kein Amt bekleidet hat. Sie gehört ebenfalls nur als einfaches Mitglied ab 1930 der NS-Frauenschaft an. Da Frau Ofterdinger sich weder um die politische Betätigung ihres Ehemanns kümmerte, noch in seine berufliche Tätigkeit mehr Einblick hatte, war es ihr nur schwer möglich, Entlastungsmaterial zu beschaffen.“[35]
Dazu gehörten wohl die spärlichen Schreiben von Ärzte-Kollegen, die Rechtsanwalt Soll so zusammenfasste:
„Es ergibt sich daraus das Bild, dass Dr. Ofterdinger sowohl in seiner politischen Einstellung wie in seiner beruflichen Tätigkeit zurückhaltend, maßvoll und loyal gewesen ist. Frau Ofterdinger ist bekannt, dass ihr Ehemann sich gegen jeden radikalen Kurs wehrte, dass er deshalb es auch ablehnte, der SS ehrenhalber beizutreten, und dass er während des Krieges wiederholt versuchte, sich zur Front zu melden, um nicht einen politischen Kurs mitmachen zu müssen, der sein Gewissen belasten könnte.
Mit Rücksicht auf das Ableben von Dr. Ofterdinger während der Internierungszeit und mit Rücksicht auf die schwere Zeit, die Frau Ofterdinger bisher durchgemacht hat, bitte ich daher, Dr. Ofterdinger in Kategorie V einzustufen, damit Frau Ofterdinger die Möglichkeit erhält, Ansprüche aus der Tätigkeit von Dr. Ofterdinger bei der Gesundheitsverwaltung gegen diese geltend machen zu können.“[36]
Daraus wurde erst einmal nichts. Die Belastung und Verstrickung von Ofterdinger in den Nationalsozialismus und dessen Gräueltaten waren einfach zu gravierend gewesen.
Rechtsanwalt Haack versuchte es am 9.9.1953 noch einmal mit dem Hinweis, dass Ofterdinger schließlich bei freien Wahlen 1933 von der Bürgerschaft zum Senator gewählt worden war. Und: „Schließlich bitte ich, zugunsten der Antragsstellerin zu berücksichtigen, dass sie sich mit ihrer Familie nach 1945 kümmerlich durchschlagen musste und bisher keinerlei Versorgungsbezüge erhalten hatte.“[37]
In einem Aktenvermerk wurde dazu intern festgestellt, dass Frau Ofterdinger sich bisher immer noch keinem Entnazifizierungsverfahren gestellt habe und sie somit auch „nicht als entlastet eingestuft worden“ sei.[38]
Entsprechendes wurde auch Rechtsanwalt Haack mitgeteilt. Das Personalamt stellte gegenüber Haack fest, dass Ofterdinger ein maßgeblicher Politiker der NSDAP in Hamburg gewesen sei:
„Die Stellung eines Hauptamtlichen Beigeordneten der Hansestadt Hamburg war während der nationalsozialistischen Zeit eine Spitzenstellung der Verwaltung, in welche im Regelfall nur solche Persönlichkeiten berufen wurden, die als besonders aktive Vorkämpfer der nationalsozialistischen Idee angesehen wurden.“[39]
Gertrud Ofterdinger klagte daraufhin und in 2. Instanz, vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht, kam es dann zu einem Vergleich: Es wurde ihr eine Hinterbliebenenversorgung gewährt. „Bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge wurde zugrunde gelegt, dass der verstorbene Ehemann der Klägerin am 1. Oktober 1933 zum Regierungsrat unter Berufung auf das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit einem Besoldungsdienstalter vom 1. Oktober ernannt worden ist.“[40]
So schloss sich ein weiteres Kapitel im Fall eines NS-Aktivisten – mit einem wohlwollenden Ergebnis für die Angehörigen, offenbar geleitet durch soziale Aspekte.
Text: Hans-Peter de Lorent
Siehe zu Friedrich Ofterdinger auch in dem Aufsatz von Joachim Szodrzynski zum Thema Entnazifizierung hier in der NS-Dabeigewesenen-Datenbank auf Seite 23. www.hamburg.de/contentblob/4462240/data/aufsatz-szodrzynski.pdf