Wilhelm Gundlach
(12. November 1878 Bujendorf/ Lübeck – 18.5.1952)
Lehrer
Adresse: Uhlenhorsterweg 49 (1933); Ritterstraße 44 (1934-1937)
Wirkungsstätte: NSDAP-Gauführerschule, Ritterstraße 44
„Führen ist im Dritten Reich nicht eine Frage der Uniform, sondern der inneren Überlegenheit ganzer Menschen.“
Wilhelm Gundlach war eine der schillerndsten Figuren in der Hamburger Schulgeschichte. Ehrgeizig, profilsüchtig, erster Leiter der NSDAP-Gauführerschule in Hamburg, immer wieder der Unehrlichkeit überführt und aus seinen Funktionen suspendiert, danach jeweils seine politische Einstellung wechselnd, das Chamäleon unter den NS-Funktionären im Hamburger Schulwesen. Aufgestiegen, tief gestürzt und nach 1945 als Kronzeuge gegen das Naziregime auftretend.
Wilhelm Gundlach wurde am 12.11.1878 als Sohn eines Landmanns in Bujendorf bei Lübeck geboren. Seine Bildungsbiografie ist bemerkenswert. Er besuchte die Dorfschule, wechselte dann auf das Lehrerseminar in Greiz (Thüringen), absolvierte dort die 1. und 2. Lehrerprüfung, 1900 und 1903. 1912 legte er in Hamburg die Mittelschullehrerprüfung ab, die ihn für eine Schulleitertätigkeit qualifizierte. [1]
1919 machte Gundlach das Abitur an der Oberrealschule vor dem Holstentor, als 41-Jähriger. Nach einer Zwischenphase, die noch genauer zu beleuchten ist, studierte Gundlach an der Hamburger Universität und bestand 1926 das Staatsexamen für das Lehramt an höheren Schulen (Fächer: Englisch und Französisch). 1927 wurde er Oberlehrer am Paulinum (Wichernschule). So weit, so gut.
In der Chronologie seiner Tätigkeiten im Personalbogen, den Gundlach während der NS-Zeit ausfüllte, überschlug er seine Tätigkeit im Hamburger Polizeiapparat, die allerdings anhand seiner Personalakte rekonstruierbar ist.
Am 30.5.1919 „wird Gundlach durch Verfügung des Kriegsministeriums zum Schulkommissionsmitglied im Kriegsministerium“ ernannt. Er wurde beauftragt mit dem „Ausbau und der Organisation der Militärbildungsanstalt für aktive Unteroffiziere", als „Korpsschulleiter", vom Generalkommandos bestellt und betraut „mit der Ausarbeitung der Organisationspläne für die Ausbildung“. [2]
Schon am 27.9.1920 hatte Wilhelm Gundlach die Grundlagen für einen solchen Bildungsgang gelegt, einen Lehrplan ausgearbeitet, Verantwortlichkeiten in den norddeutschen Garnisonen benannt und Abschlussprüfungen vorgesehen. Die nächsten Schritte waren geplant. Grundlach schrieb: „Neben dieser Tätigkeit bin ich vom Reichswehrgruppenkommando Berlin mit Ausarbeitung der Organisationspläne für das Bildungswesen der gesamten Reichswehr beauftragt; und in Pinneberg und Altona sind die ersten Reichswehrschulen bereits ins Leben gerufen. Dazu aber habe ich auch den Auftrag vom Chef der Sicherheitswehren in Hamburg, das Schulwesen der gesamten Militärpolizeitruppen (6000 Mann) zu regeln. In den letzten Wochen habe ich in Hamburg die Reichswehr-Hochschule gegründet. In dieser wird wöchentlich jeder Kompanie ein Vortrag geboten über Tagesfragen, über Nationalökonomie und über Staatsbürgerkunde vom ganz objektiven Standpunkt aus, damit in jedem Angehörigen der Reichswehr Verständnis erweckt wird für die Not und Gefahr des Vaterlandes, für die Notwendigkeit zum neue Aufbau des Reiches." [3] Wilhelm Gundlach fordert, diese Tätigkeit nicht länger nebenamtlich betreiben zu müssen und bekam dafür die Unterstützung von Schulrat Prof. Brütt: „Im Interesse der Sache ist es dringend erwünscht, daß für diesen wichtigen und verantwortlichen nebenamtlichen Pflichtenkreis eine selbständige amtliche Stellung geschaffen werde. Und für ebenso wichtig und notwendig halte ich es, daß Herrn Gundlach dieses Amt übertragen wird. Er hat sich als umsichtiger Organisator von seltener Arbeitskraft bewährt, hat die für das weitere Gelingen seines Werkes erforderlichen Beziehungen und vor allem das hierfür nötige Vertrauen gewonnen. Nach dem ganzen Charakter seiner amtlichen Betätigung würde er einer Gruppe einzureihen sein, die der Gruppe XI in der Besoldungsordnung für Reichsbeamte entspricht." [4]
Wilhelm Gundlach hatte genaue Vorstellungen, wie er besoldet werden müsste: „Sowohl schriftlich als auch mündlich ist mir von der maßgebenden Stelle eröffnet worden, daß das Reichswehrministerium in Aussicht genommen hat, mir gegebenenfalls die Stelle eines Unterrichts-Inspektor beim Ministerium oder in einem Wehrkreis zu übertragen. Diese Beamten sollen im Range der preußischen Regierungs- und Schulräte stehen und gehören zur Gruppe XI der Besoldungsordnung für Reichsbeamte." [5]
Am 14.4.1920 bezeichnete auch der spätere Landesschulrat Prof. Karl Umlauf Gundlach als „durchaus geeignet". Er schrieb: „Gundlach hat unermüdlich und erfolgreich an seiner Weiterbildung gearbeitet; er wird bei seinem gewandten, sicheren und taktvollen Auftreten ohne Zweifel auch den höheren Anforderungen in der neuen Stelle im vollsten Maße gerecht werden." [6]
Schulsenator Emil Krause hatte offenbar seine Zweifel und wendete sich am 20.11.1920 an die Polizeibehörde: „Aus einem mir zugegangenen Schreiben ersehe ich, daß sich der Volksschullehrer Gundlach als Polizeischulrat bezeichnet. Ich erlaube mir die ergebene Anfrage, ob Herrn Gundlach diese Bezeichnung von der Polizeibehörde gestattet ist und weiter, ob die Polizeibehörde darüber informiert ist, daß Herr Gundlach zwar ohne Gehalt an die Polizeibehörde von mir beurlaubt ist, sich aber noch immer als Volksschullehrer bei der Oberschulbehörde im Amte befindet."
Der Polizeipräsident antwortete umgehend am 23.11.1920: „Im Juni 1920 ist der Volksschullehrer Gundlach dortseits ohne Gehalt beurlaubt worden. Gundlach nimmt seitdem die nicht feste Stelle eines Schulleiters bei der hiesigen Polizei ein und bezieht in dieser Eigenschaft das Gehalt eines Majors. Es handelt sich dabei nur um ein vorläufiges Dienstverhältnis, dessen definitive Gestaltung aber nicht zu umgehen sein wird."
Er fragte an, ob die Oberschulbehörde damit einverstanden ist, Gundlach auch auf den Etat der Polizeibehörde zu nehmen. Und am 31.12.1920 schrieb der Senator und Polizeiherr an die Oberschulbehörde: „Auf Vorschlag des Herrn Chefs der Polizei habe ich am 7.10.1920 unter Vorbehalt der Genehmigung des Senats Herrn Gundlach die Bezeichnung „Polizeischulrat" beigelegt. Mit der Amtsbezeichnung ‚Volksschullehrer‘ konnte Herr Gundlach unmöglich seinen Aufgaben gerecht werden. Hiernach kann über das Rechtsverhältnis des Herrn Gundlach zur Polizeibehörde kaum Zweifel herrschen."
Das Ansehen Wilhelm Gundlachs blieb auch im nächsten Jahr noch gut. Der Chef der Polizei, Polizeioberst Frahm, gab über den Polizeischulrat am 21.3.1921 ein positives Dienstleistungszeugnis: „Herr Polizeischulrat Gundlach stellte sich im Oktober 1919 in uneigennütziger Weise vom reinen idealen Gesichtspunkt geleitet, der Polizei zur Verfügung, um ihr die Bildungsmöglichkeiten zu bieten, wie sie bei der Reichswehr in Geltung waren. Aus kleinen Anfängen gelang es ihm, ein Schulwesen zu schaffen, das in seiner Organisation vorbildlich geworden ist. Mit unermüdlichem Eifer wusste er alle Schwierigkeiten zu überwinden, die sich ihm dauernd entgegen setzten; er verstand es in hervorragendem Maße Lehrer auszuwählen, die sich ihrer schweren und wichtigen Aufgabe mit gleichem Eifer unterzogen, und bei den Beamten Interesse und Freude an dem Unterricht zu wecken, die zum Gedeihen des Werkes unentbehrlich sind. Der Polizeischulrat Gundlach hat in rastloser, mühevoller Arbeit demnach in verhältnismäßig kurzer Zeit ein Ziel erreicht, das für die Polizei von unschätzbarem Wert ist, und das im besonderen es dem hamburgischen Staat ermöglicht, sich in der Polizei ein Werkzeug zu schaffen, das der an sie herantretenden Forderung an Bildung, Moral und Gesinnung gerecht wird. Herr Gundlach ist ein lauterer, gerader und biederer Charakter, beseelt von einem unzerstörbaren Optimismus und von einer tiefwurzelnden Vaterlandsliebe, seine Aufgaben packt er mit festem Griff und starker Energie an; seine nie verletzende Offenheit und sein reifes Wissen haben ihn zu einem wertvollen Mitarbeiter gemacht, dessen aufopfernde Tätigkeit von der Polizei nie vergessen werden kann.“[7]
Was so euphorisch klang und gegebenenfalls auch unter späteren politischen Verhältnissen geschrieben worden sein könnte, der Stern Gundlachs bei der Polizei sankt schon nach geraumer Zeit. Am 23.4.1923 teilte die Polizeibehörde mit, dass sie auf die Dienste Gundlachs „von jetzt ab verzichten will".[8] Senator Emil Krause fragte am 30.4.1923 an, was gegen Gundlach vorliege. Oberschulrat Carl Götze erneuerte die Anfrage am 2.5.1923. Die Antwort aus der Polizeibehörde erfolgte am 6.6.1923. Darin wurde unter anderem ausgeführt: „Im Polizei- und Kriminalmuseum habe Gundlach ‚einem großen Teil seines ausgedehnten Bekanntenkreis den Zugang zugänglich gemacht‘. Die ausdrückliche Anweisung, vor Besichtigungen die Genehmigung des Polizeipräsidenten einzuholen, sei von Gundlach immer missachtet worden. Gundlach habe mit ‚Penetranz‘ versucht, Freikarten für das Hansatheater für auswärtige Lehrer zu erhalten." Es werden Gundlach auch weitere Missachtungen von Vorschriften vorgehalten. „Nach Zurredestellung durch den Polizeipräsidenten habe Gundlach alles abgestritten."[9]
Die Charakterisierung Gundlachs, es mit der Wahrheit nicht genau zu nehmen, zog sich durch seine gesamte Berufsbiografie. In seinem Lebenslauf für die Einstellung als Lehrer 1927 am Paulinum schrieb er: „Seit dem 1.4.1924 bin ich aufgrund eines ärztlichen Attests - Zusammenbruch der Nerven - im vorläufigen Ruhestand“ [9] und in einem späteren Fragebogen (10.7.1936) schrieb er, er sei der „SPD zwangsweise als Polizeischulrektor von Januar 23 bis März 23" beigetreten, „worauf ich freiwillig aus Amt und Partei zurücktrat“.[10]
Als Gundlachs biografische Daten wegen einer anderen falschen Angabe genauer untersucht wurden, war diese falsche Aussage: „freiwillig zurücktrat" von einem Sachbearbeiter entdeckt worden, der an den Rand des Fragebogens schrieb: „stimmt nicht" und auf Blatt 30 der Personalakte verwies, auf dem die Gründe dargelegt wurden, warum die Polizeibehörde „auf die Dienste Gundlachs von jetzt ab verzichten will“.
Gundlach arbeitete seit 1927 wieder als Lehrer am privaten Paulinum und orientierte sich nach dem unrühmlichen Abgang von der Polizeischule politisch neu. Im „Fragebogen zur Durchführung der Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" gab er an: „Seit 1924 NSDAP gewählt, seit 1. November 1931 eingetragenes Mitglied." Auch im NSLB war Gundlach ab 1931 aktiv.
Die NSDAP, nicht reich an erfahrenem Personal, konnte einen ehemaligen Leiter der Polizeischule gut gebrauchen. Gundlach schied aus dem Privatschulwesen am 30.9.1933 aus, wurde am 1.10.1933 zum Studienrat ernannt, bekam die Leitung der „Amtswalterschule" übertragen, einer Qualifizierungsschule für NS-Funktionäre. Am 22.12.1934 wurde Gundlach Leiter der Gauführerschule, sein Stellvertreter wurde der umtriebige Albert Henze.
Gauleiter Karl Kaufmann hatte am 21.12.1934 erklärt, dass die Gauführerschule verwaltungsmäßig wie höhere Staatschulen zu bewerten seien, mit entsprechender Zulage für die Leitung. Am 15.10.1933 wurde „Gauschulungsleiter Pg. Studienrat Wilhelm Gundlach in seiner Eigenschaft als Reichsschulungsleiter für die SA in den Stab des Reichsschulungsamtes der NSDAP und der Deutschen Arbeitsfront berufen" durch die NSDAP-Reichsleitung.[11]
Die Anfangszeit der Arbeit an der Gauführerschule verlief offenbar erfolgreich. Eine große Berichterstattung zum einjährigen Bestehen in allen - gleichgeschalteten - Hamburger Medien dokumentierte dies. 2000 bisherige Teilnehmer der Gauführerschule marschierten auf und versammelten sich am 4.11.1934 um 8:00 Uhr auf der Moorweide. Reichsstatthalter und Gauleiter Karl Kaufmann bedankte sich insbesondere bei dem Schulleiter Wilhelm Gundlach, „dem sein Werk, seine Schule ans Herz gewachsen sei"[12] und Kaufmann begründete die Bedeutung der Gauführerschule und sagte, „daß ein Jahr Gauführerschule gleichbedeutend sei mit einem Jahr Übung in Haltung und Disziplin, weltanschaulicher Vertiefung und der Kameradschaftspflege. Wir Nationalsozialisten haben die Führerschulen in der Erkenntnis geschaffen, daß unsere Arbeit mit der Machtergreifung nicht getan ist, sondern daß sie vielmehr zum größeren Teil noch vor uns liegt. Die innere Überwindung und Neugestaltung aller ist unser Ziel, und die Träger dieses Gedankens sind vor allem die politischen Leiter, die aus den Führerschulen hervorgehen. Wir wurden und wir sind Nationalsozialisten mit dem Gefühl; aber wir wollen und müssen es auch mit dem Verstand werden. Dies zu erreichen ist der tiefe Sinn aller Schulungskurse. Der Begriff des Führers kann nur Adolf Hitler nachgebildet werden. Führen ist im Dritten Reich nicht eine Frage der Uniform, sondern der inneren Überlegenheit ganzer Menschen. Diesen Menschen wird es gelingen, auf unsere Art, für unsere Zukunft dem Volke einen neuen Gehalt und eine neue Gestalt zu geben. Für diese Aufgabe aber müssen wir gerüstet und unzerstörbar einig sein."[13]
Wilhelm Gundlach dankte dem Gauleiter und seinem Stellvertreter Henningsen „für ihre stets bekundete Fürsorge“ um die Gauführerschule. Er ging dann auf die Arbeit der Schule ein, die immer „von einem heiligen Fanatismus geleitet worden sei“ und deren Inhalt und Sinn man „mit den Worten des Dichters zusammenfassen könne: ‚Sich selbst bekriegen ist der schwerste Krieg; sich selbst besiegen ist der schönste Sieg.‘ Gundlach stimmte dann das Lied an: ‚Im Volke geboren, erstand uns ein Führer‘."[14]
Jenseits der Belobigung gab es offenbar immer wieder Zweifel an den Aussagen Gundlachs über seine Biografie. Am 19.12.1932 hatte sich Gundlach an den damaligen Leiter der Hamburger Volkshochschule, den SPD- Bürgerschaftsabgeordneten Kurt Adams gewandt. Er habe „in Erfahrung gebracht, daß in den Arbeitsgebieten der Volkshochschule dem nationalen Element mehr Bedeutung beigelegt werden soll". Gundlach bot Mitarbeit an zu den Themen „Das Auslandsdeutschtum“ und: „Die nationale Erziehung und ihr Einfluss auf die Kriminalität.“ VHS-Direktor Adams fragte daraufhin bei der Landesschulbehörde an, ob Gundlach berechtigt sei zur Führung der Amtsbezeichnung „Studienrat", mit der er seine Anfrage unterschrieben habe. Adams bat um Zusendung der Personalakte Gundlachs. Antwort am 22.12.1932: „Gundlach sei nicht berechtigt die Amtsbezeichnung ‚Studienrat‘ zu tragen, da er nicht auf einer Staatsstelle arbeite.“[15]
Mit Schreiben vom 27.4.1934 forschte Oberschulrat Theodor Mühe nach, „an welchen Kriegshandlungen Gundlach vom 4.8.1914 bis 2.1.1915 teilgenommen habe, wann er das EK II, Hanseatenkreuz, Friedrich-August-Kreuz erhalten habe, weshalb er aus der Fronttruppe ausgeschieden sei und zur Intendantur versetzt worden sei (Januar 1915 bis August 1919), warum er Lazarettinspekteur geworden sei." Daraufhin wurde Mühe 20.8.1934 eine Militärpass-Abschrift am zugesandt.
Am 11.10.1935 erbat das Gaugericht der NSDAP bei der Schulbehörde die Personalakte von Wilhelm Gundlach. Offenbar sollten Angaben nachgeprüft werden. Wer Zweifel geäußert hatte, ist nicht erkenntlich. Möglicherweise war man im Kontext der von Gauleiter Kaufmann verfügten Gehaltszulage bei Durchsicht der Personalakte Gundlachs auf Ungereimtheiten gestoßen.
Am 26.8.1936 gab Wilhelm Gundlach eine ziemlich peinliche Erklärung ab. Dem muss ein persönliches Gespräch mit Karl Kaufmann am 24.8.1963 vorausgegangen sein. Da hatte Kaufmann den Leiter der Gauführerschule damit konfrontiert, falsche Angaben über seinen Parteieintritt gemacht zu haben.
Im Anschreiben Gundlachs hieß es: „Gauleiter, im Einvernehmen mit der Personalabteilung der Landesunterrichtsbehörde habe ich die beifolgende Erklärung eingesandt. Heil Hitler, Wilhelm Gundlach."[16]
Die Erklärung, die in handschriftlichem Original und in Abschrift in seiner Personalakte enthalten ist, lautete: „Als am 24. August 1936 der Herr Reichsstatthalter mir die Eintragung in meiner Personalakte zeigte: ‚seit dem 1. November 1931 eingetragenes Mitglied der NSDAP‘ musste ich sehen, daß ich unterlassen hatte, zur gegebenen Zeit eine Berichtigung einzusenden. Ich hole sie daher nach: Anfang November 1931 habe ich mich zum Eintritt in die NSDAP und den NSLB gemeldet. Für Erstere habe ich trotz wiederholter Aufforderung durch die Kreisleitung Uhlenhorst aber keinen Beitrag bezahlt, sondern nur für den NSLB da ich der Meinung war, das genügte. Am 21. Januar 1933 erfuhr ich meinen Irrtum und trat noch am selben Tage in die NSDAP ein, wobei ich die Bitte aussprach, die Rückdatierung meines Eintritts zu versuchen, da ich doch ‚in gutem Glauben‘ gehandelt hätte. Als ich 1934 meine rote Mitgliedskarte erhielt, musste ich sehen, daß eine Rückdatierung nicht vorgenommen war. Nun versuchte ich das selbst noch einmal, und zwar sowohl im Kreise als auch beim Herrn Reichsschatzmeister selbst. Doch auch dieses war umsonst. Demnach steht es folgendermaßen:
Anmeldung für den NSLB: November 1931, Eintritt: 1. Februar 1932. Mitgliedsnummer 2633
Anmeldungen für die NSDAP: 21. Januar 1933, Eintritt: 1. März 1933. Mitgliedsnummer: 1499415. Hamburg den 26. August 1936.
Gezeichnet Wilhelm Gundlach" [17]
Damit stand Wilhelm Gundlach nicht mehr als „alter Kämpfer" sondern als alter Fälscher da.
Am nächsten Tag wandte sich Gundlach an die Landesunterrichtsbehörde: „Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsstatthalter werde ich demnächst wegen meines fortgeschrittenen Alters als Gauschulungsleiter zurücktreten. Gemäß meiner Ernennungsurkunde vom Oktober 1933 könnte ich in eine höhere Schule zurückkehren, und zwar als Studienrat in gleicher Stellung wie jetzt. Das aber würde für mich einen ganz neue Tätigkeit darstellen, der ich mich mit meiner angegriffenen Gesundheit nicht mehr gewachsen fühle.“ Gundlach bat um Versetzung in den Ruhestand.
Der Präsident der Behörde, Karl Witt, vermerkte auf Gundlachs Schreiben: „Von einer ärztlichen Untersuchung wird abgesehen." Und Gauleiter Karl Kaufmann antwortete am 1.9.1936: „Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Gesuches auf Versetzung in den Ruhestand aus Gesundheitsgründen. Ich habe Ihr Gesuch der zuständigen Behörde weitergeleitet mit dem Auftrag, Ihnen die nach dem Gesetz mögliche Höchstpension als Studienrat zu geben. In ihrer Eigenschaft als Gauschulungsleiter bitte ich Sie, sich bis zu meiner endgültigen Entscheidung als beurlaubt zu betrachten. Ihre Geschäfte bitte ich ordnungsgemäß im vollen Umfang dem Pg. Henze zur Weiterführung zu übergeben." [18]
Damit war der Weg frei für den umtriebigen Albert Henze. [19]
Am 9.9.1936 lag Gundlachs großzügig berechnetes Ruhegehalt vor. Am 5.9.1936 und am 24.10.1936 wurden kurze ärztliche Gutachten nachgeliefert. Dem 58- jährigen Wilhelm Gundlach wurde Herzmuskelschwäche und Arbeitsunfähigkeit wegen eines „gastro-cardialen Symptomkomplexes" bescheinigt. [20]
Am 12.12.1936 trat Gundlach dann in den Ruhestand
Nach Gundlachs Charakter war damit zu rechnen, dass er nicht selbstkritisch seinen Beitrag zu diesem persönlichen Desaster bedachte, sondern ein neues Feindbild entwickelte, gegen diejenigen, die seine Karriere jäh beendeten. In seinem Entnazifizierungsfragebogen beantwortete er die Frage 28: „Sind Sie aus irgend einer Stellung aufgrund aktiven oder passiven Widerstands gegen die Nazis entlassen worden?" Gundlachs handschriftliche Antwort: „Ja, 1936 aus dem Schuldienst, weil für Partei untragbar“.
Er trug außerdem ein: „1943 KZ Fuhlsbüttel". [21]
Im Entnazifizierungsverfahren Gundlachs gab es einige weitere Ungereimtheiten. Am 31.1.1946 äußerte sich der neue Oberschulrat für den berufsbildenden Bereich, Johannes Schult: „Herr Gundlach ist in der Zeit von 1933-1945 in der Öffentlichkeit als aktiver Nationalsozialist derartig stark hervorgetreten, daß er, wenn er noch im Amt gewesen wäre, schon im vorigen Jahr aus diesem hätte entlassen werden müssen. Er war jahrelang Leiter der Gauführerschule und Redner der NSDAP. Es ist bei der Militärregierung zu beantragen, daß er aus dem öffentlichen Dienst entlassen wird, was für ihn den Verlust seines Ruhegehalts zur Folge haben würde." [22]
Entsprechend wandte sich Senator Landahl an die britische Militärregierung: „Gemäß einer in unserem Besitz befindlichen Unterlage beantragte Studienrat Wilhelm Gundlach, der am 31. März 1937 wegen seiner schlechten Gesundheit auf die Pensionsliste gesetzt worden war, Anfang November 1931 seine Aufnahme in die NSDAP. Er wurde aber erst am 1. März 1933 aufgenommen. In der Zeit von 1933-1944 ist Gundlach als aktiver Nationalsozialist sehr stark hervorgetreten. Er war mehrere Jahre lang Leiter der Gauführerschule und Parteiredner. Aus diesem Grunde beantrage ich sofortige Pensionsentziehung für den pensionierten Studienrat Wilhelm Gundlach." [23]
In seiner Entnazifizierungsakte enthalten war ein Dankes- und Anerkennungsschreiben vom „Stellvertreter des Führers“ vom 21.12.1936, also nach Ausscheiden aus dem Amt als Leiter der Gauführerschule. Zudem eine zweite Stellungnahme vom 25.8.1947 von Oberschulrat Schult, die in merkwürdigem Kontrast zu seinem Vermerk vom 31.1.1946 stand. Schult schrieb jetzt: „Herr Wilhelm Gundlach ist mir seit mehr als 25 Jahren persönlich gut bekannt. Er war nach dem Ersten Weltkrieg eine Zeit lang Direktor der Hamburger Polizeischule. Er ist ein Mann von ungewöhnlicher Aktivität und betätigte sich außer in seinem Beruf in den verschiedensten Stellen freiwillig. 1933 wurde er zum Leiter der Gauführerschule der NSDAP ernannt, jedoch schon 1935 wieder aus dieser Stellung entfernt. Ich habe ihn nachher mehrfach getroffen und längere Gespräche mit ihm geführt. Von seiner ursprünglichen nationalsozialistischen Einstellung war er schon frühzeitig wieder los gekommen und erzählte mir von zahlreichen Skandalgeschichten innerhalb der NSDAP. Er ist ein guter Kamerad und ist auch immer für Bedrängte eingetreten. Als Denunziant ist er nie aufgetreten und hat gern Fühlung mit Gegnern des Nationalsozialismus gehalten." [24]
Schult berücksichtigte oder wusste nicht, warum Gundlach „aus dieser Stellung entfernt" wurde, keineswegs aus politisch-ideologischen Gründen.
In Gundlachs Personalakte war ein weiteres brisantes Dokument enthalten, dem zu entnehmen war, dass Gundlach von 1939-1943 „ehrenamtlicher Leiter der Abteilung der Neuen Sparkasse von 1864“ gewesen war. Auch dies ein Beleg, dass er durchaus noch die Rückendeckung der Nationalsozialisten in Hamburg hatte. 1943 muss es einen erneuten gravierenden Vorfall gegeben haben, der dazu führte, dass Gundlach sechs Wochen in Haft genommen wurde. Nach der Haftentlassung wurde Gundlach von seinem Arzt, Dr. W. Nissen, der ihn schon 1936 dienstunfähig geschrieben hatte, untersucht. Der herzkranke Gundlach hatte in der Haft 28 kg abgenommen („von 112 kg auf 84 kg"). Dadurch und in Folge „der hochgradigen seelischen Depression" hatte sich die „seit langem bestehende Herzinsuffizienz" verschlimmert. [25]
Gundlach, dem seine ehrenamtliche Tätigkeit bei der Neuen Sparkasse 1943 entzogen wurde, trat nach 1945 als Kronzeuge gegen die Nationalsozialisten in Hamburg auf. Ein „erster Bericht des von der Bürgerschaft am 8.3.1946 eingesetzten Ausschusses zur Prüfung des Antrages der sozialdemokratischen Fraktion, betreffend Untersuchung nationalsozialistischer Korruptionsfälle" hält unter Punkt 18 den Auftritt von Wilhelm Gundlach fest:
„Zum Schluss veröffentlicht der Untersuchungsausschuss im Auszuge die ihm von einem früheren führenden Parteigenossen gemachten Angaben. Es handelt sich um Wilhelm Gundlach, bis 1935 Gauschulungsleiter, von 1939-1943 ehrenamtlicher Leiter der Wirtschaftsabteilung der Neuen Sparkasse von 1864. Als solcher hatte er gute Gelegenheit, die Schiebungen seiner Kameraden mit eigenen Augen zu beobachten. Er berichtet darüber folgendes: „Eine merkliche Wendung trat erst ein, als der Gauleiter zum Reichsstatthalter ernannt wurde, als er dann die Nazigrößen in den Staatsapparat einbaute, als das Wort „Die Partei ist der Staat" in die Tat umgesetzt wurde; denn nun begann die „Postenjägerei der Parteibonzen", die sich alsbald aus den einfachen, gutgläubigen Nationalsozialisten heraushoben. So entstand in den Jahren ab 1935 ein richtiger Nazi-Club, der sich bis zum Schluss als Nazi-Kamarilla in Hamburg entwickelt hat. Diesen muss man kennen, und man hat den Schlüssel zu der ganzen Korruption.
Es waren folgende Personen: 1.) Staatsrat Fritz Meyer, Ratsherrenältester; 2.) Fritz Dorn, Direktor der Neuen Sparkasse von 1864; 3.) Staatsrat Stanik, Generaldirektor der HHAG; 4.) Staatsrat Lahts, Direktor der Hamburger Wasserwerke; 5.) Dr. Otto Wolf, Gauwirtschaftsberater und Direktor der HPAG; 6.) Wilhelm Tegeler, Bevollmächtigter des Reichskommissars für die Schifffahrt; 7.) Hermann Okrass, Direktor des Tageblatts; 8.) Hans Lindemann, Präsident des Arbeitsamtes und Reichstreuhänder der Arbeitsverwaltung; 9.) SS-Obergruppenführer Querner, Höherer Polizeiführer; 10.) SA-Obergruppenführer Fust; 11.) Senator Richter; 12.) Dahlem, Gau-Stabsleiter.
Dieser Kreis, genannt der „Bonzen-Club. Ich lade ein", traf sich in seiner Gesamtheit einmal wöchentlich zum gemeinsamen Mittagessen, zu dem jeder abwechselnd einlud. Das feudale Mal, das entweder im Atlantik-Hotel, Bürgerhaus, Europäischer Hof oder Mühlenkamper Fährhaus bei Hillesheim stattfand, gab den Rahmen für alle staatspolitischen Fragen, und hier sorgte einer für den anderen oder für seine Freunde. Vor allem wurden hier alle ‚Besorgungen‘ besprochen, alle Posten besetzt und einträgliche Aufsichtsratsposten vergeben. Der größte ‚Besorger‘ war wohl der Gau-Wirtschaftsberater Dr. Otto Wolf. Als erster holte er schon 1940 große Mengen von Speck, Dauerwurst, Butter, Kaffee und Zucker aus den besetzten Gebieten und teilte alles unter seinen Bonzen-Freunden. Im weiteren Verlaufe sind Wein, Cognac, Liköre und Zigarren dazugekommen. Durch ihn konnten bei der Arisierung von Geschäften seine Freunde preiswert wertvolle Gegenstände kaufen. Ganz besonders einflussreich war seine Tätigkeit zum Zusammenholen von Möbeln und Haushaltsgegenständen aller Art, die von Juden oder aus Frankreich und Belgien stammten. Hierfür hatte er den so genannten ‚Wirtschaftsstab‘ eingerichtet, der vor Auktion erst die besten Sachen für sich aussuchte und damit alle Parteiräume ausstattete. Der weitaus größte ‚Besorger‘ war aber der Direktor der Neuen Sparkasse von 1864, der aus dieser Position heraus die Möglichkeit hatte, zum Einkauf das nötige Geld und die Devisen zu beschaffen. Im Jahre 1933 war er ein kleiner Angestellter mit gut 200 Reichsmark Monatsgehalt, und 1944 hatte er ein Monatsgehalt von mehr als 2000 Reichsmark, besaß mehrere eigene Grundstücke und ein ansehnliches Privatvermögen. Mit der Begründung, für seine Gefolgschaft zu sorgen, schuf er Erholungsheime, für die er vom Wirtschaftsstab Möbel und Einrichtungsgegenstände kaufte. Bevor sie jedoch dafür abgegeben werden durften, suchte er für sich und seine Freunde das Beste aus. Zwar durften auch Gefolgschaftsmitglieder in diesen Heimen wohnen, die besten Räume aber reservierte er für sich und seine Freunde, um hier zum Teil für Monate zu wohnen. Mit der gleichen Begründung kaufte er selbst in Dänemark oder ließ hier, in Norwegen, in Frankreich oder Belgien ungeheure Mengen an Rohkaffee, Schweine- und Ochsenfleisch, Speck, Dauerwurst, Butter, Schmalz, Konserven, Gänse, Weine, Spirituosen und Zigarren kaufen, mit denen er zunächst seine Vorratsräume füllte und seine Freunde, vom Gauleiter angefangen, versorgte." [26]
Aus einem Schreiben Gundlachs vom 23.2.1950 ging hervor, dass offenbar das ehemalige KPD-Mitglied und spätere Senator Franz Heitgres ihn zu seiner Aussage aufgefordert hatte: „Als ich ins Konzentrationslager kam, lag ich mit dem nachmaligen Senator Heitgres in einer Zelle. Bei dieser Gelegenheit, da in gemeinsamer Not sich bekanntlich die Herzen gegenseitig öffnen, erzählte ich ihm voller Bitterkeit und Empörung die dort aufgeführten Tatsachen. Als er darauf Mitglied des Korruptionsausschusses war, ersuchte er mich, zu meiner Erzählung zu stehen. Selbstverständlich mußte ich das tun, und so ist dieser Bericht durch ihn im Korruptionsausschuss zu Stande gekommen." [27]
Dieser spektakuläre Auftritt sowie die Aussage von Oberschulrat Johannes Schult nutzten Gundlach in seinem Verfahren. Die Zentralstelle für Berufungsausschüsse stufte Gundlach in Kategorie IV ein und billigte ihm mit Wirkung vom 1.12.1947 75 % des gesetzlichen Ruhegehalts als Studienrat zu, da Gundlach „im Laufe der Zeit die Verworfenheit des NS-Systems erkannte und alsdann zu einem ausgesprochenen Gegner der NSDAP wurde“. [28]
Wilhelm Gundlach beantragte am 20.2.1950 ein Wiederaufnahmeverfahren. Jetzt gab er eine weitere Version dafür an, warum er „schon am 1.9.1936 aller Ämter in der NSDAP enthoben worden war, und zwar weil ich einmal in der Loge seit 1907 war und zum anderen der Schwiegervater einer Volljüdin war. Der Gauleiter teilte mir mit, daß ich aus den beiden Gründen weder für die Partei noch für den Staatsdienst weiterhin tragbar sei." [29] Schwer erträglich, mit welcher Penetranz Wilhelm Gundlach fortgesetzt falsche Aussagen machte. Aber nach 14 Jahren waren die Spuren verwischt und im Wust der vielen Entnazifizierungsverfahren war die Überprüfung der einzelnen Angaben nicht immer einfach.
Der Berufungsausschuss stufte Gundlach am 31.3.1950 in Kategorie V (Entlastete) ein. [30]
Oberschulrat Heinrich Schröder war am 25.5.1950 der Auffassung, dass damit geprüft werden müsste, ob Gundlach nicht die volle Pension zu gewähren sei. Und, in der Tat, mit Entscheidung des Leitenden Ausschusses vom 1.2.1950 wurde Gundlach mit Wirkung vom 1.12.1950 die volle Pension eines Studienrates zugebilligt. Dazu kam es allerdings nicht, weil Oberschulrat Reimers am 17.10.1951 im Schreiben an das Personalamt erklärte: „Die Schulbehörde hat den vom Personalamt übersandten Vorgang geprüft. Es wurde zusätzlich mit dem Personalreferenten für das höhere Schulwesen, Dr. Oberdörffer, der als Oberschulrat in der Zeit von 1927-1941 die Personalien bearbeitete, über diese Angelegenheit gesprochen. Es kann nach Prüfung der Umstände nicht angenommen werden, daß der Studienrat Wilhelm Gundlach in den Staatsdienst übernommen worden wäre, wenn die Machtübernahme durch die NSDAP nicht stattgefunden hätte. Herr Gundlach wurde 1933 bereits 55 Jahre; in diesem Alter stellte die Schulbehörde bei dem übergroßen Angebot an jungen Lehrkräften während der 30er Jahre niemanden mehr ein. Die Tatsache, daß Herr Gundlach während der fünf Jahre zwischen 1927 und 1933 nur an Privatschulen tätig war, spricht dafür, daß an eine Einstellung in den Staatsdienst nicht gedacht war. Einen Anspruch auf Einstellung in den Hamburger Schuldienst konnte Herr Gundlach damals ebenfalls nicht geltend machen. Die Schulbehörde beantwortet die Anfrage des Personalamtes deswegen dahin, daß mit einer Ernennung des Herrn Gundlach zum Studienrat im Hamburger Schuldienst nicht hätte gerechnet werden können." [31]
Die Frage des Personalamtes war, „ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt Gundlach zum Studienrat voraussichtlich ernannt worden wäre, wenn die Machtübernahme durch die NSDAP nicht stattgefunden hätte." [32]
Der Jurist der Personalabteilung der Schulbehörde, von Zerssen, hatte die Personalakte Gundlachs studiert und zeigte, wie man sich durch vorgefundene Aussagen täuschen lassen kann. Zur Leitung der Gauführerschule schrieb bzw. vermutete von Zerssen: „Dieses Amt hat Gundlach jedoch schon 1936 niedergelegt, wie er angibt, aus Gesundheitsgründen, tatsächlich vielleicht deswegen, weil er von der Entwicklung der NSDAP, die er vorher falsch eingeschätzt hatte, enttäuscht war." [33]
Es zeigte sich, das Legen von falschen Spuren kann zur Vernebelung beitragen und Legenden bilden. Genutzt hat es Wilhelm Gundlach nichts mehr.
Er starb am 18.5.1952.
Text: Hans-Peter de Lorent