Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Hinrich von der Lieth

(31.3.1900 Dörpstedt - 26.10.1951)
Lehrer
Schulleiter an der Schule Taubenstraße 6, Lehrer an der Gauführerschule, Schulleiter Schule Slomanstieg 1/3


Nationalsozialist der ersten Stunde mit „notorischer Unfähigkeit“

Eine der schillerndsten Personen im Hamburger Schulwesen in der NS-Zeit und in der Zeit davor, war Hinrich von der Lieth. 1930 schon Mitglied der NSDAP geworden und 1931 in den NSLB eingetreten, war er schon vor 1933 Leiter des NSLB gewesen und blieb es auch in der ersten Zeit mit einer kleinen Schar „alter Kämpfer“, die einen erbitterten Kampf mit dem zukünftigen Gauamtsleiter des NSLB, Willi Schulz und seinen Mitstreitern führten. Hinrich von der Lieth verhielt sich flexibler, fand seinen Frieden mit Schulz, der NS-Schulverwaltung und den NSDAP-Größen und wurde immer wieder mit Funktionen und Aufgaben betraut.

Annemarie Biedermann, 1903 geboren, Sekretärin bei der „Gesellschaft der Freunde“ schon seit 1922, beschrieb von der Lieths erstes Auftreten im Curiohaus nach der Gleichschaltung mit dem NSLB:

„Am tollsten haben mir aber doch die Knie beim folgenden Erlebnis gewackelt: Der Parteigenosse von der Lieth war damals an der Reihe, der Erste im NSLB-Stab zu sein. Er saß in seiner funkelnagelneuen braunen Uniformen recht repräsentativ im Verlagszimmer am Leiter-Schreibtisch. Als ich dann in die Anfangsgründe meiner Arbeit (das Einheften der gestempelten Lichtbilder in die Personalausweise mittels Lochzange) eingeführt worden war, ließ er eigens für mich eine Ansprache steigen. Er legte seinen Dienstrevolver vor sich auf den Tisch (im Futterwahl wenigstens noch- Gott sei Dank!) und eröffnete mir: ‚Also - Frau Biedermann! Wir haben sie hierher nun zur Hilfe mit herangezogen. Aber das eine will ich Ihnen gleich von vornherein sagen: Über alles, was Sie hier sehen und hören, haben sie strengstes Stillschweigen zu bewahren! Erfahre ich, daß sie auch nur das Geringste davon zum Beispiel im II. Stock erzählen, so würden sie von uns kalt gemacht werden!‘ Wenn ich mir den fidelen ‚Hinnerk von der Lieth‘, wie er früher vor dieser seiner Glanzzeit schon genannt wurde, jetzt in der Rolle vorstelle, möchte ich sagen: ‚Er hat sich einen Ulk gemacht‘. Aber nein, es war wirklich Ernst! Die neue Größe war den damaligen Machthabern tatsächlich zu Kopf gestiegen." (1)

Und Friedrich Wilhelm Licht schrieb am 9.11.1948: „Lediglich aus der Tatsache, dass von der Lieth bei seiner notorischen Unfähigkeit und Ungeschicklichkeit von den Nazis nicht groß herausgestellt werden konnte, ist es zu erklären, dass dieser Mann nicht eine ganz hohe leitende Stellung im hamburgischen Schulwesen erhalten hat. Immerhin haben die maßgebenden Nazikreise immer wieder versucht, ihn in gehobenen Stellungen unterzubringen, die er allerdings wiederholt wechseln mußte, weil überall seine Unfähigkeit schnell zu Tage trat." (2)

Hinrich von der Lieth wurde am 31.3.1900 in Dörpstedt bei Schleswig als Sohn eines Gastwirtes geboren. Er besuchte die einklassige Dorfschule in Hollingstedt bis zu seinem 14. Lebensjahr und wechselte dann auf das Lehrerseminar in Rendsburg. 1920 kam er nach Altona, wo er Ostern 1921 die 1. Lehrerprüfung bestand. Zwischenzeitlich war er drei Monate im Militärdienst gewesen (bis zum 20.12.1918), „ohne im Feld gewesen zu sein". (3)

Das Seminar in Altona schloss er mit einem schwachen Zeugnis ab, durchweg „genügend", bis auf „Gesang und Violinspiel". Hier lag offenbar auch eine Leidenschaft und Begabung des fidelen Hinrich von der Lieth, der nach 18-monatiger „Stellungslosigkeit“ am 13.10.1922 an der Schule Taubenstraße 6 auf St. Pauli angestellt wurde. Er studierte parallel dazu sieben Semester Musikwissenschaft und Phonetik an der Universität Hamburg. Vermerkt wurde, dass von der Lieth auch als Chorleiter des Chorvereins St. Pauli von 1923 gewirkt hatte.

Ein durchgehendes Problem von der Lieths war seine Geldknappheit. In seiner Personalakte wurden immer wieder Pfändungsverfahren notiert. 1926 begründete von der Lieth seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit der Erwerbslosigkeit seines Vaters und seines Bruders, die von ihm unterstützt wurden.

Am 4. Juni 1929 bestand er die 2. Lehrerprüfung und wurde fest angestellt. Auch danach gibt es etliche Gehaltspfändungen.

Nicht gerade reputationsfördernd für einen Schulmeister, wenn sich ein Schneider am 8.3.1932 an die Behörde wandte, bei dem von der Lieth eine beauftragte Weste nicht bezahlt hatte. Er schrieb: „Der Mann ist seine Stellung ja gar nicht wert.… Ich möchte aber, wenn ich ein schulpflichtiges Kind hätte, so einem Manne nicht anvertrauen". Von der Lieth habe „schmutzigen Charakter". (4)

Hinrich von der Lieth trat am 1.12.1930 in die NSDAP ein, im Sommer 1931 wurde er Mitglied des NSLB, was ihn, als „alten Kämpfer", für führende Positionen 1933 prädestinierte. Da sich der NSLB 1932 in einer konfliktreichen Situation befand, wurde Hinrich von der Lieth mit Unterstützung der Reichsleitung des NSLB und auch des Hamburger Gründungsmitglieds, Albert Mansfeld, sowie des NSDAP-Gauleiters, Karl Kaufmann, Vorsitzender des Hamburger NSLB. (5)

Eine große Lehrerversammlung der „Gesamtlehrerschaft bei Sagebiel" fand am 29.4.1933 statt, auf der die Hamburger Lehrerschaft auf den NSLB und die nationalsozialistische Bewegung eingeschworen werden sollte. „SA-Männer besorgten die Saalordnung, eine  SA-Kapelle spielte Märsche, Hitler-Jugend marschierte auf und nahm in den Gängen Aufstellung. Der Gauobmann des Lehrerbundes, Herr von der Lieth, leitete die Versammlung. Das Lied der Nationalsozialistischen Revolution und das Deutschlandlied werden stehend gesungen, dem Regierenden Bürgermeister Hamburgs und dem Führer des Reichs und der Bewegung wurde gehuldigt." (6)

Als Redner fungierten der neue Schulsenator Karl Witt sowie die gerade berufenen Oberschulräte Walter Behne und Theodor Mühe sowie Bürgermeister Carl Vincent Krogmann. Offenbar zeigte sich aber bald danach für die führenden Nationalsozialisten im Schulwesen, was Licht „notorische Unfähigkeit und Ungeschicklichkeit" genannt hatte. 1933 flammten immer wieder Auseinandersetzungen im NSLB auf (7), an denen anfangs Prof. Gustaf Deuchler und zunehmend Albert Mansfeld und Willi Schulz beteiligt waren. Zuerst stärkte die Zentrale des NSLB in Bayreuth den Gauleiter von der Lieth, allerdings mit abnehmender Geduld: „Verantwortlich, und zwar hundertprozentig sind Sie allein. Wenn der Laden in Hamburg nicht endlich klappt, muss ich Sie auch verantwortlich machen. Also handeln Sie, aber taktisch klug und sonst ohne Rücksicht, nur unserem Bund zu Ehren und Nutzen. Mit besten Wünschen und Hitler-Heil!" (8)

Hinrich von der Lieth war für seine Arbeit von der Landesunterrichtsbehörde am 24.4.1933 „auf unbestimmte Zeit" und „zur besonderen Verwendung" vom Schuldienst beurlaubt worden. Am 31.5.1933 wurde er aufgefordert, den Dienst wieder aufzunehmen. (9) Die Zeiten waren bewegt. Willi Schulz und Albert Mansfeld setzen sich gegen „die alten Kämpfer" im NSLB durch, aber Hinrich von der Lieth wurden Angebote gemacht. Am 11.7.1933 wurde er zum Schulleiter der Schule Taubenstraße 6 ernannt, der Reichsgeschäftsführer des NSLB dankte ihm „herzlich für Ihren abschließenden Bericht. Ich bedaure ihren Rücktritt außerordentlich und hoffe, Sie mit Ihren lieben Kameraden als Treuhänder und Wächter über unserer heiligen Sache in Hamburg auf dem Posten zu finden. Im Namen des Staatsministers Schemm spreche ich Ihnen für die geleistete zielbewusste Arbeit im NSLB Dank und Anerkennung der Reichsleitung aus. "(11)

Und am 22.7.1933 erhielt von der Lieth von der NSDAP-Parteizentrale in München die Ernennung zum „Stellvertreter des Reichsschulungsleiters Pg. Gundler, Hamburg für die SA und SS “. (12)

Um das Glück zu vervollständigen, heiratete Heinrich von der Lieth am 3.6.1933 die 20-jährige Charlotte Schardig.

Von der Lieth agierte rührig in der NS-Bewegung. Am  9.9.1933 meldete er sich für zwei Tage vom Dienst ab. Er hatte „die Aufforderung der obersten SA-Führung erhalten, sofort nach Berlin zu kommen, um organisatorische Aufgaben zu erledigen“. (13)

Beruflich zeigt sich allerdings, dass von der Lieth nie lange Wirkungsmöglichkeiten blieben, „weil überall seine Unfähigkeit schnell zu Tage trat", wie Friedrich Wilhelm Licht es später zuspitzte. Schon nach einem Jahr wurde von der Lieth am 3.8.1934 zu Wilhelm Gundlach an die Gauführerschule abgeordnet. (14)

Auch an der Gauführerschule erwies sich von der Lieths Unzuverlässigkeit. Er antwortete nicht auf Schreiben der Landesunterrichtsbehörde (LUB) und Oberschulrat Albert Mansfeld vermerkte, „auch frühere Schreiben der LUB hat Herr von der Lieth unbeantwortet gelassen." (15)

Schon am 1.11.1934 war von der Lieth wieder zurück an der Taubenstraße als Schulleiter. Es folgte ein Gespräch mit Landesschulrat und NSLB-Gauamtsleiter Schulz beim NSDAP-Gauleiter Karl Kaufmann. Der loyale Parteisoldat von der Lieth sollte mit besonderer Besoldung die Leitung der Gauführerschule Lütjensee übernehmen. In der Personalakte wurde vermerkt, dass von dem Gehalt von der Lieths immer noch Schulden abzuzahlen waren. Die nächste Station war dann am 1.9.1935 die Schulleitung der Schule Slomanstieg auf der Veddel, eine Schule mit „Oberbau", der Berechtigung, die Mittlere Reife abzunehmen. Daher wurde von der Lieth am 2.5.1936 zum Mittelschullehrer ernannt (Besoldungsgruppe A12).

Am 12.5.1936 fragte der stets klamme von der Lieth bei Karl Witt an, ob „eine Möglichkeit vorliegt, dass die drei Jahre meiner Zugehörigkeit zur NSDAP vor der Machtübernahme auf mein Besoldungsdienstalter angerechnet werden können? Sollten Sie auch das veranlassen können, so wäre ich Ihnen außerordentlich dankbar und ich wäre restlos befriedigt. Heil Hitler!" Die Befriedigung stellte sich ein. Es wurde vermerkt: von der Lieth und ein anderer Geförderter „sind alte Kämpfer der NSDAP und wurden auf besonderen Wunsch des Herrn Reichsstatthalters nachträglich beschleunigt zur Ernennung vorgeschlagen." Die Ernennung wurde auf den 1.1.1936 vordatiert. (16)

Von der Lieth blieb weiterhin rührig in der NS-Bewegung, er wurde Prüfer für das Gebiet „Weltanschauliche Schulung“ bei Organisationen des Reichsberufswettkampfes, 1937 jubelte er dem Führer beim NSDAP-Parteitag in Nürnberg zu. (17)

Von 1936 an war Hinrich von der Lieth auch für den NSLB wieder aktiv als Kreisamtsleiter im Kreis II. (18)

Über von der Lieths Schulleitertätigkeit hat sich eine Beschwerde eines Vaters in seiner Personalakte erhalten. Julius Schierholz beschwerte sich über die Züchtigung seines neunjährigen Sohnes Rolf durch Schulleiter von der Lieth. Von der Lieth hatte Aufsicht im Schulgebäude gehabt, dabei zwei Kinder mit dem Rohrstock „gezüchtigt“, weil die Kinder im Schulgebäude getobt hätten und zu laut waren. Die Version von Vater Schierholz: Sein Sohn habe „nur ganz leise zu seinem Nebenmann bei der Züchtigung des ersten Kindes geflüstert ‚das hat aber hingezogen‘, worauf der Schulleiter mit den Worten: ‚Raus du, du bist auch noch nicht gezähmt‘, den ‚Zähmungsanfang‘ einleitete und mit dem Rohrstock den nötigen Hinterdruck verlieh. Ich kann Zähmungsversuchen von Domteuren Tieren gegenüber das volle Verständnis entgegenbringen, von Schulleitern bei Kindern nicht." Hinrich von der Lieth „bügelt die Beschwerde des Vaters im persönlichen Gespräch ziemlich rüde ab" und Schulrat Köhne versuchte ebenfalls, abzuwiegeln, forderte aber von Schulleiter von der Lieth ein nochmaliges Gespräch und wies den Vater Schierholz darauf hin, dass von der Lieth gerade viele Unterredungen zu führen habe. (19)  

Hinrich von der Lieth hatte selbst drei Kinder (geboren 1933, 1936 und 1939), als er am 20.5.1940 zum Kriegsdienst eingezogen wurde. (20) Nach halbjähriger Tätigkeit als Gefreiter bei einer Nachschubkolonnenabteilung in Frankreich (21) und einigen Schriftwechseln wurde er für die Kinderlandverschickung reklamiert . In seinem Spruchkammerverfahren verharmloste er diese Phase als „mit Schülern in der Kinderlandverschickung". (22) Tatsächlich war er NSLB-Inspekteur im Gau München-Oberbayern. (23) Die Briefwechsel, die Hinrich von der Lieth auf dem Briefpapier der NSDAP-Gauleitung München-Oberbayern mit dem verantwortlichen Organisator der Kinderlandverschickung in Hamburg, Heinrich Sahrhage, und dem NSLB-Gauamtsleiter, Willi Schulz, führte, sind sehr aufschlussreich. Sie zeigen einen loyalen und verständigen von der Lieth, der offenbar nach der schwierigen, konfliktbeladenen Zeit im NSLB- Hamburg 1933, als er von Willi Schulz als Gauamtsleiter abgelöst wurde, ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zu Schulz pflegte. Er schrieb: „Auch Dir danke ich ganz besonders für das Vertrauen, dass Du mir entgegenbringst. Soweit es in meiner Kraft liegt, werde ich tätig sein und ich hoffe, Dich nicht zu enttäuschen." (24) Und nach Erörterung einiger Probleme merkt eer an: „Mir persönlich geht es hier ausgezeichnet. Augenblicklich fühle ich noch kein Erlahmen meiner Arbeitskraft. Ich hoffe auch nicht, der Nachfolger von Herrn Lipke zu werden in gesundheitlicher Hinsicht. Meine Nerven werden es mir schon gestatten, die KLV zu überleben, auch wenn man KLV liest: ‚Kannst langsam verrückt werden!‘ Dir die herzlichsten Grüße. Heil Hitler! Dein Hinnerk von der Lieth." (25)

Der Konflikt mit Heinrich Sahrhage bestand darin, dass KLV-Inspekteur von der Lieth eigene Vorstellungen hatte, wie viele Lehrkräfte er in den KLV-Lagern in Oberbayern haben konnte und darüber in Konflikte mit Schulleitungen an Hamburger Schulen geraten war. Sahrhage wies darauf hin, dass nur die Zentrale in Hamburg hierüber Überblick und Entscheidungskompetenz habe. Er schrieb am 22.7.1941: „Daher die Bitte, Du mögest dort keinerlei Hamburger Lehrkräfte ohne unsere Mitwirkung einsetzen oder absetzen. Du bist nun selbst schon so lange aus dem eigentlichen Schuldienst in Hamburg fort, dass Du die augenblickliche Lage hier schwer übersehen kannst. Rechne bitte einmal nach, was es bedeutet, wenn von rund 4000 Lehrkräften zunächst einmal über 1200 der einsatzfähigsten Männer bei der Wehrmacht sind und weitere über 1200 Männer und Frauen in der Kinderlandverschickung. Der Rest sitzt hier in zum Teil stark überfüllten Klassen und wird dadurch keinesfalls leistungsfähiger. Ich bitte das bei Deinen Anforderungen auf Ablösung von Lehrkräften, die sich dort nicht mehr voll und ganz bewähren, zum Teil wohl auch wegen ihrer langdauernden Überbeanspruchung durch das Lagerleben, zu berücksichtigen. Selbstverständlich hast Du als Inspekteur volles Vertrauen der Hamburger Gauwaltung und auch Handlungsfreiheit, soweit sie sich eben mit den hiesigen Verhältnissen in Übereinstimmung bringen lässt. Irgendwie werden wir nun doch wohl zurecht kommen, wenn wir uns gegenseitig bestmöglich unterstützen."

Am 1.4.1941 meldete sich von der Lieth „zur Verwendung in den besetzten Ostgebieten“. Ebenso wie manch anderer überlegte offenbar Hinrich von der Lieth, wo er nach dem gewonnenen Krieg eine geeignete Wirkungsstätte finden könne. Am 30.4.1942 erneuerte er seinen Wunsch auf Verwendung als Schulbeauftragter in besetzten Ostgebieten bei den Gebietskommissaren im Osten. (26)

Von der Lieth lernte Russisch, nahm an einem vierwöchigen Sprachkurs teil, um die Dolmetscherprüfung ablegen zu können. Er war dafür vom Schuldienst befreit worden. Am 13.12.1944 dankte von der Lieth dem Leiter der Hamburger Schulverwaltung, Ernst Schrewe, und teilte mit, die Dolmetscher-Prüfung bestanden zu haben und mit dem 5.12.1944 in die Dolmetscher-Kompanie Posen eingezogen worden zu sein.

Es kan anders, aus der Ostkarriere nach dem Krieg wurde nichts, von der Lieth geriet am 28.1.1945 in russische Kriegsgefangenschaft. Auch dort dürfte das Dolmetscherexamen hilfreich gewesen sein.

Aus der Kriegsgefangenschaft am 27.9.1945 entlassen, schloss sich nahtlos sich die Internierung an, zuerst im Internierungslager Neumünster, dann in Eselheide, wo er mit anderen NS-Aktivisten und Kriegsverbrechern auf die Prozesse wartet.

Die Internierungslager erfüllten bei der Erfassung und Separierung der Täter eine zentrale Funktion, erwiesen sich aber insofern als problematisch, als die im NS- System Verantwortlichen über Monate und Jahre zusammensaßen und  so Absprachen gemeinsamerVerteidigungsstrategien möglich wurden.

Ins Internierungslager geriet Hinrich von der Lieth, weil er politischer Leiter gewesen  war, Kreisamtsleiter des NSLB. Die politischen Leiter galten für die Britische Militärregierung als Säulen des NS-Systems, die von den Verbrechen der Nationalsozialisten gewusst hatten und daran beteiligt waren.

Hinrich von der Lieth wurde im Lager Eselheide erfasst, Internierungsnummer:109601, er trug seine politischen Funktionen in einen Fragebogen ein, schrieb einen Lebenslauf, bei dem er durch Kommunikation im Lager wusste, worauf es ankam. Darüber hinaus wurden in der Heimatstadt des Beschuldigten von einem von der Britischen Militärregierung eingesetzten Polizei- Kriminalamt, Public Safety Special Branch, Ermittlungen durchgeführt, die an das Spruchgericht Bielefeld gesendet wurden, wo ein Staatsanwalt eine Anklageschrift verfasste. Bei der Vielzahl der Verfahren gestaltete sich dies als eine zeitaufwändige Angelegenheit.

Die Anklageschrift von Staatsanwalt Hollburg wurde erst am 17.11.1947 vorgelegt.

Hinrich von der Lieth verfasst ealso einen Lebenslauf, der die Daten seines Parteieintritts (Dezember 1930) und der NSLB-Mitgliedschaft (Sommer 1931) korrekt wiedergab. Seine Funktion im NSLB verkleinerte er ("Mitarbeiter und Obmann"). Er verschwieg seine kurzzeitige Arbeit und Leitung in der Gauführerschule und die Inspekteursfunktion  bei der KLV („war mit Schülern in der Kinderlandverschickung"). Hingegen stellte er besonders heraus, dass er Freimaurer gewesen war: „Ich möchte hier einschalten, daß ich langjähriger Freimaurer gewesen bin. Ich bin bis 1932 Mitglied der Loge Roland gewesen. Während der ersten Zeit der Mitgliedschaft in der NSDAP waren beide Mitgliedschaften nebeneinander möglich. Da ich jedoch aus Parteikreisen heftigen Angriffen ausgesetzt war, trat ich aus der Loge aus. Jedoch waren meine Anschauungen von der Logenmitgliedschaft her beeinflusst. Daher habe ich auch in der Judenfrage eine humane Stellung vertreten." (27)

Besonders befragt wurden die Beschuldigten, wie mit Juden, Kriegsgefangenen und Fremdarbeitern in der NS-Zeit umgegangen wurde und zu den Konzentrationslagern. Hinrich von der Lieth führt dazu aus: „Ich kannte zwar die grundsätzliche Einstellung der NSDAP zur Judenfrage, wusste aber nicht, daß diese durch Massenvernichtung der Juden gelöst werden sollte. Von den Novembervorgängen 1938 habe ich hinterher Kenntnis erhalten, dadurch, daß ich bei meinen Gängen durch die Straßen zertrümmerte Fensterscheiben in jüdischen Häusern sah. Von wem diese Aktionen ausgingen, weiß ich nicht. Alles was ich darüber vermuten oder äußern hörte, habe ich für Gerüchte gehalten. Den Stürmer habe ich wohl gelegentlich in Aushängen gelesen, habe aber geglaubt, daß es sich dabei um Ausschweifungen der Phantasie des Herrn Streicher handelte. Davon, daß während des Krieges die Juden nach dem Osten deportiert und ausgerottet wurden, habe ich überhaupt keine Kenntnis gehabt. Von der Frage der Fremdarbeiter und ihrer Behandlung habe ich keine Kenntnis. Ich habe auch nie gehört, dass irgendwelche Stellen des politischen Leiterkorps damit etwas zu tun gehabt hätten. Von der Frage der Kriegsgefangenen und der alliierten Flieger habe ich auch keinerlei Kenntnis, da ich viele Jahre hindurch Soldat gewesen bin, und mit Kindern in der Kinderlandverschickung unterwegs gewesen bin.

Von der Einrichtung der KZ hatte ich Kenntnis, kannte jedoch nur das Lager Dachau. Von dem Lager Neuengamme bei Hamburg wusste ich nichts. Den Zweck der KZ habe ich mir so vorgestellt, dass dort asoziale Elemente festgehalten werden sollten, um künftig von ihrem schädlichen Treiben abgehalten zu werden. Ich habe keinem dazu verholfen, dass er in ein KZ gebracht wurde, habe auch in meinem Bekanntenkreis keine Personen, die in einem solchen Lager gewesen sind. Ich hatte an der Schule bis etwa Mai 33 zwei jüdische Kolleginnen. Diese sind mit voller Pension entlassen worden. Was weiter mit ihnen geschah, ist mir nie bekannt geworden. Weitere jüdische Bekannte hatte ich nicht." (28)

Die Aussagen von der Lieths wurden mit seinem Lebenslauf und insbesondere mit dem Ermittlungsbericht des Polizei Kriminalamt Special Branch konfrontiert. Der Bericht von Polizei-Inspektor Blunck aus Hamburg war am 21.8.1947 erstellt worden. Blunck stellte fest, dass er die „1945 stark bereinigte Personalakte" von der Lieths durchgesehen hatte. Er notierte die Tätigkeit von der Lieths an der Gauführerschule und verwies auf die vielen Darlehens- und Schuldentilgungsverfahren, auch darauf, dass der NSLB ihm ein Darlehen von 500 Reichsmark geschenkt hatte.

Blunck hatte auch ermittelt, dass Oberschulrat Schult sagte, „dass L. ein guter Nazi und als Kreisamtsleiter im NS-Lehrerbund recht rührig tätig war. Schult war ferner bekannt, dass L. als Parteikassierer sich hat Unregelmäßigkeiten zu Schulden kommen lassen, aber von parteilicher Seite noch gerichtlich dafür belangt worden ist". Und: „Von Schulrat Köhne hat Frau v.d.L. sich ein Leumundszeugnis für ihren Mann beschafft, das sehr gut ausgefallen ist. Köhne hat in der Nazizeit schon L. in der Personalakte gut beurteilt." (29)

Zu den etwas absurden Teilen der Ermittlungen gehörten Befragungen von Einzelpersonen, eher willkürlich ausgewählt, die Aussagen darüber machten, was in Hamburg in der Bevölkerung, also auch für von der Lieth bekannt gewesen war über die Naziverbrechen. Diese Gespräche werden vom Polizeimeister Koch geführt und protokolliert. Die Befragten waren durchweg systemkritische Personen, die von den Nazis verfolgt und aus politischen Gründen auch ins KZ oder ins Gefängnis gebracht worden waren. (30) So wurde etwa die Aussage von dem Behördenangestellten Richard Mussi protokolliert: „Allgemein war bekannt, wenn irgendjemand sich gegen die Partei oder deren Mitglieder abfällig geäußert hatte, erhielt zunächst die Partei hiervon Kenntnis und diese leitete die Anzeige an die Gestapo weiter. Jeder kleinste Pg., der eine Funktion hatte, war verpflichtet, die politische Überwachung über alle Personen innerhalb des Wohnbezirks zu übernehmen. Die Judenverfolgungen setzten nicht erst während des Krieges sondern schon Jahre vorher ein. So stellten sich vor den Läden der Juden Angehörige der SA auf und forderten jeden, der den Laden betreten wollte auf, dieses nicht zu tun, weil es sich um einen jüdischen Inhaber handelte. An den Scheiben wurde ‚Jude‘ geschrieben, später die Scheiben eingeschlagen, die Läden geplündert und die Inhaber rausgesetzt und alte verdiente Pg‘s reingesetzt. Alles dieses spielte sich in der Öffentlichkeit ab. Es war auch jedem bekannt, dass die Juden abgeholt, zu Transporten zusammengestellt und abtransportiert wurden, die Möbel und andere Sachen öffentlich verkauft, oder von der Partei übernommen. Das politische Korps der Partei hatte die Aufgabe, anhand der von Ihnen aufgestellten Listen die Juden zur Meldung zu bringen. Die ganze Judenaktion war eine reine Angelegenheit der Partei und ihrem politischen Korps und ihren Gliederungen. Jeder, der eine Zeitung gelesen hat, konnte aus dieser den Propagandafeldzug gegen die Juden lesen. Auch waren an vielen Stellen auf der Straße Zeitungsanschläge des ‚Stürmer‘ angebracht. Allgemein war bekannt, dass die Gefangenen und Fremdarbeiter schlecht behandelt wurden. Dieses traf zur Hauptsache in den Städten zu. Täglich konnte man beobachten, wie diese Menschen die Ascheimer nach etwas Essbarem durchsuchten. Es wurde auch oft beobachtet, dass diese von Partei- oder Gliederungsangehörigen – wenn sie sie hierbei erwischten – geschlagen wurden. Der Verkehr zwischen Gefangenen, Fremdarbeitern und Deutschen war streng untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wurden beide Teile bestraft. Auch hierüber konnte man in den Zeitungen lesen." (31)

Und Schuhmachermeister Ferdinand Legin, KPD-Mitglied seit 1919, hatte zu Protokoll gegeben: „Allgemein wurde in unserem Wohngebiet davon gesprochen, dass von der Partei Läger eingerichtet wurden, in die man die politisch Verfolgten unterbrachte. In unseren Kreisen war es natürlich ganz besonders bekannt, denn hieraus wurden ja später die Insassen. Wie ich erfahren habe, wurden die meisten Anzeigen an die Partei eingereicht und dann an die Gestapo weitergeleitet. Unter der Bevölkerung bemerkt man allgemein bei Unterhaltungen antinazistischer Art, eine große Furcht, denn jeder wusste, wenn ihre Äußerungen bekannt würden, wurden sie abgeholt und ins KZ gebracht. Die Behandlung im KZ war in unseren Kreisen bekannt und aus der allgemeinen Bevölkerung hörte man, dass die, die entlassen wurden, zur Verschwiegenheit verpflichtet waren. Und doch erhielten weite Kreise von verschiedenen Begebenheiten Kenntnis." (32)

Hinrich von der Lieth konnten keine persönlich begangenen Verbrechen nachgewiesen werden. Der Staatsanwalt hielt von der Lieth die ermittelten Aussagen vor und argumentierte: „Als Kreisamtsleiter gehört der Beschuldigte als Mitglied zu einer verbrecherischen Organisation im Sinne des Nürnberger Urteils. Er gibt zu, die grundsätzliche Einstellung der NSDAP zur Judenfrage, die Ausschreitungen vom November 1938 und das Bestehen der KZ gekannt zu haben. Er bestreitet aber, gewusst zu haben, dass das politische Führerkorps zu Handlungen eingesetzt wurde, die im Nürnberger Urteil für verbrecherisch erklärt worden sind." Und weiter nahm Staatsanwalt Hollburg auf, was das Polizeikriminalamt ermittelt hatte und was danach in Hamburg bekannt gewesen sei: „In der Stadt Hamburg, in der der Beschuldigte seinen Wohnsitz hatte, wurde ganz allgemein davon gesprochen, dass in die KZ-Läger politisch und rassisch Verfolgte eingeliefert wurden, denen im Falle ihrer Entlassung ein Schweigegebot auferlegt wurde. Es war in Hamburg auch ein offenes Geheimnis, dass die Einlieferung durch die Gestapo in Verbindung mit Parteidienststellen erfolgte. Wegen der schlechten Behandlung in den KZ hatte die Hamburger Bevölkerung große Angst davor, in diese eingeliefert zu werden. Aus den protokollarischen Vernehmungen des Polizeikriminalamts Hamburg ergibt sich weiterhin, dass in Hamburg die Juden in aller Öffentlichkeit durch die Partei und ihre Gliederungen verfolgt wurden. Die Juden wurden auch zu Transportern zusammengestellt und abtransportiert. Schließlich war es auch der Hamburger Bevölkerung im allgemeinen bekannt, dass der Verkehr zwischen fremdl. Zivilarbeitern und Deutschen streng verboten war und dass gewisse Kreise von Fremdarbeitern sehr schlecht verpflegt und behandelt wurden. Diese Menschen gingen in Lumpen gehüllt und suchten die Ascheimer nach etwas Essbarem ab. Diese Dinge, von denen ganz Hamburg sprach, müssen auch dem Beschuldigten bekannt gewesen sein. Er musste insbesondere als Parteimitglied von 1930 und als Amtsträger die im Nürnberger Urteil angeführte Rede Adolf Hitlers über die Vernichtung des europäischen Judentums als Folge eines Krieges gehört oder gelesen habe. Bei der ganzen Art, in der die Judenverfolgungen stattfanden, musste er sich darüber im klaren sein, dass die abtransportierten Juden einem ungewissen und grausamen Schicksal entgegengingen. Die Mitwirkung des politischen Führerkorps bei der Schaffung und propagandistischen Deckung des Systems der KZ-Lager, der Durchführung der Judenaktionen und des Zwangsarbeiterprogramms sind ihm bei seiner Tätigkeit als Kreisamtsleiter und bei seiner langjährigen Parteimitgliedschaft ebenfalls bekannt gewesen."

Staatsanwalt Hollburg kam zu dem Schluss: „Mit Rücksicht darauf, dass der Beschuldigte nur bis zum Mai 1940 und später vom Juni 1942 bis zum 31.1.1943 sein Parteiamt ausgeübt hat, seine persönliche Mitwirkung bei verbrecherischen Handlungen nicht vorliegt und dass der Beschuldigte nach dem Polizeibericht in seinem ehemaligen Wohngebieten politisch nicht aufgefallen ist, ist eine Geldstrafe von 3000 Reichsmark, verbüßt durch die Internierungshaft eine angemessene Sühne." (33)

Das Spruchgericht entschied in diesem Sinne eine Woche später und Hinrich von der Lieth wurde aus Baracke A 14 in Eselheide entlassen. Von der Lieth erhob noch in Eselheide Einspruch gegen den Bescheid und zog den Altonaer Rechtsanwalt Friedrich Koch hinzu, der dann am 25.5.1948 den Einspruch gegen den Bescheid in Vollmacht von von der Lieth zurückzog.

Der Traum von einer Karriere im Bildungswesen in den besetzten Ostgebieten nach dem „Endsieg" war schon in russischer Kriegsgefangenschaft und in Eselheide geplatzt. Nach der Entlassung aus dem Internierungslager musste von der Lieth, durch das Bielefelder Spruchgericht in Kategorie III eingestuft, sich noch einem Entnazifizierungsverfahren stellen. Von der Lieths Frau und die drei Kinder lebten in Hamburg-Fuhlsbüttel. Er wusste aber, dass er und sein exponiertes Wirken in Hamburg sattsam bekannt waren. Somit ging er, wie viele andere auch, zurück in das Heimatdorf, wo Verwandte und ehemalige Freunde lebten. Sein Rechtsanwalt Hans Radischat, schrieb später in einem Schriftsatz: „Nach seiner Entlassung aus der Internierung war sein Gesundheitszustand schlecht. Er ging deshalb in seine Heimat nach Schleswig zurück. In Schleswig erhielt er vom Arbeitsamt die Aufforderung, als Landarbeiter tätig zu sein. Er wurde in Hollingstedt bei Schleswig eingesetzt.“ (34)

Hollingstedt war der Ort, in dem von der Lieth als Schüler die einklassige Volksschule besucht hatte. Dort bekam er jetzt Leumundszeugnisse, ließ sich entnazifizieren, wurde am 16.8.1948 in Kategorie IV eingestuft mit dem Vermerk: „L. kann nur als Lehrer und nicht in leitender Stellung mit einer Beförderungssperre von fünf Jahren eingestellt werden." (35)

Damit war Hinrich von der Lieth allerdings nicht erfolgreich. Hamburg und Schleswig-Holstein tauschten im Zuständigkeitsgerangel Noten aus. Gesetzlich war vorgeschrieben, dass man dort entnazifiziert werden musste, wo man bis 1945 gelebt hatte. Von der Lieth beschäftigte zwei Rechtsanwaltssozietäten nacheinander. 1949 mündete es in einem Verwaltungsgerichtsverfahren, das ausgesetzt wurde, um auf eine Bundesentscheidung zu warten. Von der Lieths Einspruch dagegen wurde am 27.6.1949 zurückgewiesen. (36)

Die Vermerke von Personalreferent Karl Hoffmann in der Hamburger Schulbehörde und des Fachausschusses waren so eindeutig, dass von der Lieth in Hamburg keine berufliche Perspektive im Schuldienst erwarten konnte. Hoffmann hatte am 6.10.1948 festgestellt: „Herr von der Lieth ist am 8.12.1947 aus der Internierung entlassen, hat sich am 21.2.1948 auf der Schulbehörde gemeldet und am 23.2.1948 einen Ersatzfragebogen abgegeben. Der Aufforderung der Schulbehörde, den vierseitigen Fragebogen einzureichen, ist er nicht nachgekommen. Er hat seitdem der Schulbehörde keine Nachricht mehr zukommen lassen. Jetzt reichte von der Lieth eine Spruchentscheidung aus Schleswig ein, nach der er in die Kategorie IV eingestuft worden ist und will hier angestellt werden. Herr von der Lieth ist nicht entlassen worden. Es erhebt sich aber die Frage, ob er nicht hätte entlassen werden können, weil er sich hier trotz Aufforderung nicht wieder gemeldet hat. Herr von der Lieth ist so schwer belastet, dass die allergrößten Bedenken gegen eine Wiedereinstellung in den hamburgischen Schuldienst bestehen. Die Anordnung, sich an seinem Wohnort entnazifizieren zu lassen, wirkt sich hier, wie in anderen Fällen, ungünstig aus. Sie wird von stark belasteten Personen benutzt, um sich einer wirklichen Untersuchung an dem Ort ihrer früheren Tätigkeit zu entziehen. Die Zeugen werden durch Leumundszeugnisse, die der Antragsteller selbst beschafft, ersetzt. Die Spruchkammer müsste angewiesen werden, keine Entscheidung zu fällen, ohne eine entsprechende Stelle des Heimatortes gehört zu haben." (37)

Und der Fachausschuss urteilte durch seinen Sprecher Friedrich Wilhelm Licht in der schon anfangs kurz skizzierten Eindeutigkeit „Von der Lieth ist in der ganzen Hamburger Lehrerschaft als Naziaktivist der Zeit vor 1933 bekannt. In der ersten Zeit der nationalsozialistischen Machtergreifung und vor dieser war von der Lieth der Führer des Hamburger NS-Lehrerbundes. Unter seiner Leitung fand die erste Großkundgebung der Hamburger Lehrerschaft statt, in der die neuen politischen Machthaber in Hamburg zur Lehrerschaft sprachen. Lediglich aus der Tatsache, dass von der Lieth bei seiner notorischen Unfähigkeit und Ungeschicklichkeit von den Nazis nicht groß herausgestellt werden konnte, ist es zu erklären, dass dieser Mann nicht eine ganz hohe leitende Stellung im hamburgischen Schulwesen erhalten hat. Immerhin haben die maßgebenden Nazikreise immer wieder versucht, ihn in gehobenen Stellungen unterzubringen, die er allerdings wiederholt wechseln musste, weil überall seine Unfähigkeit schnell zu Tage trat. Er ist nicht nur als Naziaktivist sondern zugleich auch als Nutznießer des Nazisystems zu bezeichnen. Diesen Mann heute wieder in den Schuldienst hineinzustellen würde einen Hohn auf die Entnazifizierung bedeuten und eine Flut dann allerdings berechtigter Anträge auf Revision früherer Entscheidung in anderen Fällen nach sich ziehen. Der Fachausschuss hält daher von der Lieth als Lehrer für völlig untragbar und beschließt: Von der Lieth ist aus dem Hamburger Schuldienst zu entlassen, seine Wiederverwendung als Lehrer kommt nicht in Frage. Er wird in Kategorie III eingestuft." (38)

Am 21.9.1950 fragte von der Lieths Rechtsanwalt Alfred Heynen  beim Rechtsamt in Hamburg an, ob Hamburg es akzeptieren würde, wenn von der Lieth einen „Privatvertrag mit der dänischen Schulvereinigung abschließen würde“. Und am 23.6.1951 vermerkte die Personalabteilung der Hamburger Schulbehörde, dass von der Lieth in Schleswig-Holstein „im Schulamt Ratzeburg" wieder als Lehrer tätig sei. (39)

Während die Juristen stritten, ließ sich Charlotte von der Lieth im März 1950 scheiden. Nachdem Hinrich von der Lieth „plötzlich und unerwartet am 26.10.1951 starb durch Herzschlag" (40), bemühte sich Charlotte von der Lieth, um die Gewährung von Waisengeld für ihre drei Kinder. In ihrem Entnazifizierungsfragebogen vom 12.3.1952 war, wie bei etlichen Frauen von Nazi- Aktivisten, vermerkt, sie habe niemals überhaupt einer nationalsozialistischen Organisation angehört. (41)

Am 8.1.1952 entschied die Schulbehörde, den Kindern von der Lieths das Waisengeld eines Volksschullehrers zu zahlen.

Bei aller Unzuverlässigkeit Hinrich von der Lieths ist es bemerkenswert, dass in der Traueranzeige nach seinem Tod im „Hamburger Abendblatt“, in der seine drei Kinder, sein Bruder und seine Schwester ihn betrauerten, vermerkt war: „Sein Leben galt nur seinen Kindern. Unser Vater starb zu früh." (42)

Text: Hans-Peter de Lorent