Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Elwin Kludas

(28.8.1902 Hamburg – 18.7.1968)
Schulleiter der Hilfsschule Käthnerkamp 8, kommissarischer Schulrat
Billhorner Deich 85 (Wohnadresse 1939)


Dr. Hans-Peter de Lorent hat das Portrait über Elwin Kludas verfasst und in seinem Buch „Täterprofile Band 2“ veröffentlicht.

Elwin Kludas gehört zu der Gruppe der aktiven Nationalsozialisten in Hamburg, die ihre Karriere im Hamburger Schulwesen ihren NS-Mitgliedschaften und hervorgehobenen Aktivitäten verdankten. Er wurde 1933 mit 31 Jahren Schulleiter und später kommissarischer Schulrat, war in der NS-Zeit im NSLB verantwortlich für die Hilfsschulen.

Nach dem Krieg kam er in das Internierungslager Eselheide, wurde vom Spruchgericht Bielefeld als NS-Aktivist verurteilt und war 1954 in Hamburg schon wieder Schulleiter ­einer Hilfsschule. Er hatte wichtige Fürsprecher, die seine Menschlichkeit hervorhoben. Er ist aber auch ein Beispiel dafür, wie die Entnazifizierungsverfahren nicht nur in Hamburg ad absurdum geführt wurden.

Elwin Kludas wurde am 28.8.1902 in Hamburg geboren. Nach dem Besuch der Volksschule meldeten seine Eltern ihn im April 1918 an der städtischen Präparandenanstalt in Bad Oldesloe an. Zwei Jahre später wechselte er in das Lehrerseminar Uetersen, wo er am 2.3.1923 die 1. Lehrerprüfung bestand. Elwin Kludas hatte als im Jahr 1902 Geborener das Glück, nicht zum Kriegsdienst eingezogen worden zu sein. Andererseits bekam er nach dem erfolgreich absolvierten Lehrerseminar keine feste Anstellung. Das Los vieler seiner Lehrergeneration. Er gab Privatstunden und fand dann Beschäftigung an der privaten Vorschule für Knaben von Olga Schmidt, Eilenau 44.1

1928 erhielt Elwin Kludas eine Anstellung als Hilfslehrer an der Öffentlichen Hilfsschule Bramfelder Straße 49.

Nachdem er dort auch das 2. Staatsexamen bestanden hatte, setzte sich Schulleiter Oskar Heuer in einem Schreiben an Schulrat Gustav Schmidt für die Festeinstellung von Kludas ein, verbunden mit der Gewährung der Hilfsschullehrerzulage. Kludas hätte „nach Ansicht des Kollegiums seine Eignung als Hilfsschullehrer in Unterricht und Erziehung bewiesen“.2

Schulrat Gustav Schmidt befürwortete dies, „nach meiner Kenntnis der Arbeit des Herrn Kludas“.3

Am 30.10.1930 wurde Elwin Kludas planmäßiger Lehrer im Hamburger Schuldienst. Unterschrift unter der Anstellungsurkunde: Schulsenator Emil Krause.4

Drei Jahre später hatten sich die Vorzeichen verändert. Kludas war, 31-jährig, zum 1.5.1933 in die NSDAP eingetreten sowie in den NSLB.5

Senator Karl Witt setzte ihn als Schulleiter an der Hilfsschule Bramfelder Straße 49 ein, der bisherige Schulleiter Oskar Heuer, der Kludas gefördert hatte, verblieb als einfacher Lehrer im Kollegium.6

Ein Jahr später bat Kludas die Schulverwaltung um Sonderurlaub für die Teilnahme am Reichsparteitag in Nürnberg für sich und Oskar Heuer, der später, nach Auflösung des Standortes Bramfelder Straße 49, als Kludas am neuen Standort Käthnerkamp 8, Schulleiter wurde, an dieser Schule als Stellvertreter fungierte.7 Elwin Kludas machte Karriere im NSLB. Er war Kreisamtsleiter seit dem 1.10.1934, leitete die Fachgruppe Hilfsschulen im NSLB seit dem 13.12.1935 und gehörte auch dem Korps der politischen Leiter seit dem 1.10.1934 an.8 Kludas besuchte die Gauführerschule in Hamburg vom 14.1. bis zum 9.2.1935 und erhielt auch Sonderurlaub für den Staatsbesuch von Hermann Göring in Hamburg am 6.12.1935.9 Kludas war rührig unterwegs. Als NSLB-Kreisamtsleiter wurde er zu überregionalen Arbeitstagungen gerufen.10 Zur Gründungsfeier des NSLB bekam er mit sieben anderen Schulleitern nach Bayreuth eine Einladung11, zu Lehrgängen des Gauschulungsamtes, am staatlichen Sozialpädagogischen Institut unterrichtete er in Nebentätigkeit in Heilpädagogik.12 Ein kleiner Schatten fiel auf den Pädagogen Kludas durch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg, nachdem der Reichsautobahnbauarbeiter Friedrich Wilhelm Wiegmann eine Anzeige erstattet hatte:

„Mein Sohn Emil besucht die Hilfsschule in der Bramfelder Straße, Klasse 5b, wurde heute um 8 Uhr von dem Lehrer B. dermaßen mit dem Rohrstock über das Gesäß geschlagen, daß hiervon zwei blutunterlaufende Striemen vorhanden sind. Der Grund der Körperverletzung ist angeblich darin zu suchen, daß mein Sohn keinen Bleistift hatte. Gegen den Lehrer B. stelle ich Strafantrag wegen leichter Körperverletzung zum Nachteil meines Sohnes Emil Wiegmann.“13

Bei der weiteren Untersuchung stellte sich heraus, dass der Junge von Schulleiter Elwin Kludas bestraft worden war. Kludas erklärte dazu: „Der Knabe Emil Wiegmann wurde am 12.6.1937 von mir mit zwei Stockschlägen bestraft. Der Junge kam fast täglich zu spät, so auch am 12.6.1937. Als er in der Klasse von seiner Lehrerin gescholten wurde, erklärte er, bereits von Herrn B. bestraft worden zu sein. Eine sofort eingeleitete Untersuchung ergab, daß E. Wiegmann gelogen hatte. Darauf erhielt er von mir die oben angegebene Strafe.“14 Das Verfahren wurde eingestellt. Prügeln und körperliche Züchtigung gehörten damals zum Repertoire der „Pädagogik“, oder, wie der Oberstaatsanwalt feststellte, die Ermittlung habe „keine Anhaltspunkte für eine etwaige Überschreitung des Züchtigungsrechts ergeben“.15

 Als aktiver Nationalsozialist und Funktionär des NSLB hatte Elwin Kludas engen Kontakt zu NSLB-Gauamtswalter Willi Schulz, gleichzeitig Landesschulrat, und dessen Stellvertreter, Albert Mansfeld, der als Oberschulrat auch für die Hilfsschulen zuständig war. Da gingen Einvernehmen und Förderung Hand in Hand. Kludas veröffentlichte auch im Organ des NSLB, der HLZ unterm Hakenkreuz. Am 18.4.1936 platzierte die Redaktion den Aufsatz von Elwin Kludas auf der Titelseite: „Die Hilfsschule im Dritten Reich.“ Da Kludas hier auch als NSLB-Verantwortlicher für die Schule schrieb und seine Grundhaltung damit deutlich machte, sollen seine Ausführungen etwas genauer beleuchtet werden. Hier äußerte sich ein überzeugter Nationalsozialist:
„Der Totalitätsanspruch des Nationalsozialismus auf allen Gebieten völkischen Lebens erfaßt auch Schule und Erziehung. Künftig wird es nur noch eine Schule und eine Erziehung geben, die durchdrungen sind vom Ideengut des Nationalsozialismus. Da der Nationalsozialismus eine Weltanschauung ist, wird die Schule des Dritten Reiches eine Weltanschauungsschule sein mit dem Bildungsziel: Erziehung des deutschen Menschen. So entsteht die Einheitsschule, und zwar die völkische Einheitsschule, und verwirklicht einen alten Wunsch der Lehrerschaft. Man würde den Begriff der völkischen Einheitsschule mißverstehen, sähe man in ihr eine Erziehungsanstalt, die sich schematisierend über naturgegebene Anlagen hinwegsetzt. Der rassenbiologisch begründete Nationalsozialismus kann gar nicht anders, als der naturgegebenen Gliederung unseres Volkes in Minder-, Mittel-, Gut- und Hochbegabte in der Gliederung seines Schulwesens Rechnung zu tragen. Er wird die verschiedenen Schulgattungen durch ein Ausleseverfahren organisch verbinden und die Einheit des Bildungszieles streng wahren, insofern als die weltanschaulichen Grundlagen der Erziehung überall dieselben sind und sie sich nur in verschiedener Höhe und Fülle entsprechend den vorhandenen Anlagen entfalten sollen; so also nicht: Allen das Gleiche, sondern jedem das Seine!“16 Schon makaber, in diesem Zusammenhang, die Losung an den Toren der Konzentrationslager, so wie in Buchenwald, auch auf Schüler bezogen zu lesen.

Kludas meinte, eine Lanze für die Notwendigkeit des Bestandes von Hilfsschulen zu brechen und erwähnte dabei auch die Argumente der Gegner:
„Deshalb kann der nationalsozialistische Staat der Hilfsschule die Daseinsberechtigung nicht absprechen, und er wird sie bestehen lassen, solange die Notwendigkeit ihrer Erhaltung vorliegt. Weit verbreitet ist der Gedanke, und durchaus ernst zu nehmende Strömungen haben lange Zeit die Ansicht vertreten, daß für die Schule im Dritten Reich kein Platz mehr sei. Sie begründen ihre Ansicht zur Hauptsache mit folgenden Vorwürfen und Einwänden, die sie gegen die Hilfsschule erheben:

1. Ein Hilfsschüler wird dem Volk doppelt so teuer wie ein Normalschüler. Es ist richtiger, das für Hilfsschüler auszugebende Geld den gesunden Kindern und den überfüllten Volksschulklassen zuzuwenden.

2. Die Arbeit in den Hilfsschulen und somit das aufgewandte Geld sind unnütz vertan, weil doch nichts erreicht wird.

3. Wird aber der Hilfsschüler erwerbsfähig, so nimmt er dem Gesunden, Normalen die Arbeitsstätte, und

4. gibt man ihm so die Möglichkeit zur Familiengründung und zur Zeugung weiterer minderwertiger Nachkommenschaft.“17

Kludas argumentierte: „Es wird auch in der Zukunft immer, wenn auch die eugenischen Maßnahmen die Zahl herabsetzen werden, derartige Menschenkinder geben (durch äußere Ursachen erworbener Schwachsinn, wie Verletzungen durch Zangengeburten, Unfälle, infektiöse Kinderkrankheiten, Syphilis usw.). Diese gefährdeten Kinder zu noch brauchbaren Gliedern der Volksgemeinschaft zu machen ist Aufgabe der Hilfsschule. In den Volksschulen ist der größte Teil dieser Kinder nicht zu bilden; denn die Volksschule eines hoch entwickelten Volkes muß eine gewisse Leistungshöhe halten, die aber von einer Anzahl durchaus noch bildungsfähiger Kinder nicht erreicht werden kann. Nun darf aber kein Volk, das sich seiner Verantwortung seinen Gliedern gegenüber bewußt ist, einen Teil in Stumpfheit verkommen und ohne Willenszucht aufwachsen lassen. Diese Menschen würden zu Schädlingen ihres Volkes werden, sich von Verbrechern mißleiten und mißbrauchen lassen, selbst zu Verbrechern und Sittenverderbern werden, die dem Staat sehr viel teurer würden als eine ihren Sonderveranlagungen entsprechende Erziehungseinrichtung, eben die Hilfsschule. Es trifft also nicht ein, daß die durch Schließung der Hilfsschulen eingesparten Gelder der Volksschule und ihren überfüllten Klassen zufließen könnten. Zudem besteht gerade bei Überfüllung der Volksschule mehr denn je eine sachliche Notwendigkeit zur Erhaltung der Hilfsschule. Hinzu kommt, daß es unverantwortlich den Begabten und Führernaturen gegenüber, die doch zweifellos in der Volksschule zu finden sind, wäre, hemmte man deren Entwicklung durch den Ballast, den Anormale und Entwicklungsgehemmte in einer solchen Gemeinschaft bilden.“18

Konsequenz nach Kludas: „Damit hat die Schule eine nationale Aufgabe zu erfüllen von nicht zu unterschätzender Bedeutung: Einen gefolgstüchtigen Volksgenossen heranzubilden, der unter geeigneter Führung im Vaterlande seinen Mann steht.“19

Auf welch dünnen Eis sich die Diskussion um die Schulen und eine bestimmte Schülerschaft in diesen Zeiten nationalsozialistischer Ideologie bewegte, wurde bei Kludas immer wieder deutlich, wobei anzuerkennen ist, dass er zumindest zum Teil Gegenpositionen entwickelte, wenngleich er pädagogisch und ideologisch nationalsozialistisch eingewoben war: „Der Vorwurf, daß die Hilfsschule kontraselektorisch wirke, indem sie ihren Schülern die Möglichkeit zur Familiengründung gibt, ist nur dann haltbar, wenn man von den bevölkerungspolitischen und eugenischen Maßnahmen der nationalsozialistischen Staatsführung absehen will. Es ist dabei weiter zu bedenken, daß viele Hilfsschüler so triebgebunden sind, daß sie auch ohne besondere Beschulung eine Familie gründen, vor allem aber Nachkommen zeugen würde; daß aber Hinwendung zu fester Arbeit und geregelter Lebensführung eher die Zügelung eines hemmungslosen Geschlechtstriebes ermöglicht und daß nicht zuletzt eine ganze Anzahl von Hilfsschülern keine Schädigung ihrer Erbmasse aufweist. (Nach Gütt, Rüdin, Ruttke sind rund zwei Drittel der Fälle von Schwachsinn erbbedingt, also ein Drittel erworben.)“20

Mit welchen Fragen sich die Schule und ihre Pädagogen in diesen Zeiten auseinandersetzten, wird im Weiteren deutlich: „Es gibt da nur dreierlei: Vernichtung, Asylierung oder besondere Erziehung. Wohl ist das erste Mittel das bequemste. Das zweite ist das kostspieligste. Für unser sittliches Empfinden ist der Vernichtungskampf gegen die fehlveranlagten Volksgenossen nur tragbar, wenn er sich lediglich gegen die Ungezeugten wendet.“21

Und: „Die Hilfsschule ist mehr als jede andere Erziehungseinrichtung berufen, dem Erbgesundheitsgericht bei seinen verantwortungsschweren Entscheidungen Hilfen zu leisten, bzw. an ihnen mitzuarbeiten; haben wir doch in ihr das erste große Sammelbecken all derjenigen, die von den eugenischen Maßnahmen des Staates betroffen werden. Um mit der letzten Äußerung nicht mißverstanden zu werden, sei aber ausdrücklich betont, daß auf keinen Fall jeder Hilfsschüler nun unter das Sterilisationsgesetz fällt, sondern ‚daß selbstverständlich von Fall zu Fall entschieden werden muß, um die wirklich erbgefährlichen Fälle zu erkennen‘. (Schreiben des Gesundheitsamtes Hamburg, das den Leitungen der Hilfsschulen durch die Landesunterrichtsbehörde zugeleitet wurde.)

Es darf nicht mehr vorkommen, daß zu sterilisierende Schwachsinnige sich dem ärztlichen Zugriff entziehen können infolge Nichterkennens des Schwachsinns.“22 Der Grat war schmal, auf dem Elwin Kludas und die Schulen in der NS-Zeit sich bewegten.

Durch die Hilfsschulen sollten also die Volksschulen entlastet werden. Laut Kludas gab es dafür folgende Maxime: „Es muß unbedingt gefordert werden, daß Schwachsinnige schweren Grades, bei denen alle Bildungsarbeit erfolglos bleiben muß, sowie Epileptiker mit lang anhaltenden schweren Anfällen nicht in die Schule aufgenommen werden.

Schüler mit schweren Charakterfehlern sind im Rahmen der Volksschule als schuluntüchtig anzusprechen. Es sind hier die Kinder gemeint, die Energie und Antrieb so sehr vermissen lassen, daß jegliche Einwirkung der Schule erfolglos erscheint. Hierher gehören auch jene Schüler, die durch Fehlen jeden Gemeinschaftssinnes die Bildung von Klassen- und Arbeitsgemeinschaften und somit die Unterrichts- und Erziehungsarbeit gefährden. Ihre Aussonderung hat mit alleiniger Rücksicht auf die Volksschule zu erfolgen. Der Übergang in die Hilfsschule ist zu jeder Zeit möglich. Endlich sind alle Kinder in die Schule aufzunehmen, die durch ungünstige Umwelteinflüsse (Verwahrlosung, schlechte Beeinflussung durch die Eltern, Fehlen jeglicher Hilfe) schulisch so in Rückstand geraten und voraussichtlich bleiben, daß sie in der Volksschule immer Ballast darstellen. Ihre Aufnahme soll gleichfalls möglichst frühzeitig erfolgen.“23

Elwin Kludas wurde am 27.11.1940 für den Kriegsdienst „uk“ gestellt und zum 1.10.1941 als Schulleiter an die Volksschule Brackdamm 14–16 versetzt, am 17.2.1942 dann sogar mit der stellvertretenden Wahrnehmung einer Schulratsstelle betraut.

Am 12.5.1942 heiratete Elwin Kludas und bekam mit seiner Frau in der Folge drei Kinder. Vom 25.2.1943 bis zum 7.5.1945 gab es keinen Grund mehr, Kludas Uk-Stellung aufrechtzuerhalten. Kludas wurde zum Kriegsdienst eingezogen, als Sanitätsunteroffizier in einem Feldlazarett in Russland.24

Nach dem Krieg entließ Senator Landahl Kludas am 21.2.1946 im Namen der britischen Militärregierung. Er wurde verhaftet und in Eselheide zwei Jahre lang interniert. Am 6.2.1948 erfolgte das Spruchkammergerichtsurteil in Bielefeld. Kludas wurde zu vier Monaten Gefängnis wegen Zugehörigkeit zum Korps politischer Leiter verurteilt. Durch die Internierungszeit war die Haft abgegolten.25

Das Entnazifizierungsverfahren begann bedingt durch Elwin Kludas Internierungshaft erst 1948, zu einem Zeitpunkt also, der für Kludas günstig war. Die britische Militärregierung war nicht mehr involviert und die deutschen Ausschussmitglieder gehörten nicht mehr zur ersten Reihe der gut Informierten. Und Kludas konnte hilfreiche Leumundszeugen aufbieten. Zum einen Oberschulrat Fritz Köhne, der sich nahezu für alle verwendete, die darum baten.26 Großes Gewicht hatte ein Schreiben von Schulrat Gustav Schmidt, dass dieser bei seinem erzwungenen Abgang 194227 an Elwin Kludas schickte.

Gustav Schmidt, der schon 1930 als Schulrat die Festanstellung von Kludas befürwortet hatte, bedankte sich für die Zusammenarbeit bei Kludas am 4.6.1942. Vorher hatte er mit Kludas neun Jahre dienstlichen engen Kontakt gehabt, als dieser Schulleiter in Schmidts Schulkreis gewesen war. Und die letzten drei Monate in der Schulbehörde in der Dammtorstraße hatte Kludas als Schmidts Schulratskollege gearbeitet. Gustav Schmidt schrieb: „Leider traf ich Sie gestern und heute nicht in der Schulverwaltung an; darum muss ich schriftlich von Ihnen Abschied nehmen. Ich scheide nur schweren Herzens von meinen Kollegen in der Dammtorstraße und in Barmbek. Sie werden wissen, wie sehr ich mit meinem Herzen an der Volksschule hänge. Aber ich war es mir schuldig, eine solche Behandlung mit einem Ausscheiden aus dem Dienst zu beantworten. Ihnen möchte ich danken für die Jahre des gemeinsamen Arbeitens in Barmbek, hatte ich bei Ihnen doch immer das Gefühl, dass ich bei Ihnen meine sachlichen Sorgen frei und offen besprechen konnte; obwohl Sie parteilich gebunden sind, habe ich immer gefunden, dass Sie sich den klaren Blick für die Schule und ihre Notwendigkeiten bewahrt hatten. Darin waren wir uns einig. Es geht also auch ohne dass alle der gleichen Partei angehören. Ich möchte Ihnen wünschen, dass Sie in der Schulverwaltung noch einmal den Aufstieg des Schulwesens miterleben können, mir ist es nicht vergönnt gewesen. Hoffentlich dauert es nicht allzu lange mehr. Dann werden Sie Arbeit genug finden und Freude am Tun und Schaffen dazu. Ich wünsche Ihnen die Gesundheit und die Kraft dazu. Für mich bitte ich um ein gutes Gedenken von Ihrer Seite. – Ich bleibe mit den besten Wünschen für Sie mit Heil Hitler! Ihr gez. G. Schmidt“28

Dieses Schreiben hatte ausschlaggebende Bedeutung für die Wiedereinstellung von Elwin Kludas. Der Fachausschuss für die Entnazifizierung hatte diese auch befürwortet: „Herr Elwin Kludas ist als politischer Leiter in Gruppe IV eingestuft worden. Er ist Pg. seit dem 1.5.1933. Als Hilfsschullehrer wurde er Kreiswalter und Fachgruppenleiter für Hilfsschulen im NSLB. Dadurch kam er in Beziehung mit dem damaligen Landesschulrat Schulz, der ihn zum Hauptschulrektor ernannte und später mit der stellvertretenden Wahrnehmung der Schulratsgeschäfte betraute.

Nach dem Zeugnis von Herrn Oberschulrat Köhne und von Herrn Schulrat Schmidt hat er in diesen Ämtern politisch Andersdenkenden niemals Schwierigkeiten gemacht, kann also nicht als Aktivist bezeichnet werden. Als Vertreter der Hilfsschulen ist es ihm gelungen, trotz des Widerstandes maßgebender Parteistellen mehrfach Milderungen von Maßnahmen gegen die Hilfsschüler durchzusetzen, was für seine menschliche und pädagogisch vernünftige Einstellung zeugt. Nach seiner Entlassung aus dem Internierungslager war Kludas als Arbeiter in einer Ölfabrik beschäftigt, z. Zt. ist er aus gesundheitlichen Gründen freigestellt.

Der Ausschuss ist der Meinung, daß nunmehr gegen eine Ausübung des Lehrberufes Bedenken nicht mehr bestehen und schlägt vor, Elwin Kludas als Hilfsschullehrer wieder einzustellen.“29 Und der Berufungsausschuss stufte ihn am 18.6.1948 in Kategorie IV ein, mit „der Maßgabe, daß Kludas als Hilfsschullehrer wieder beschäftigt werde“. Die Begründung zeigte, dass dieser Ausschuss nicht wirklich über alle NS-Aktivitäten von Elwin Kludas informiert war oder diese ausblendete: „Kludas ist Pg. vom 1.5.1933 und seit diesem Jahre auch Mitglied des Lehrerbundes, in dem er Ortsobmann und Kreiswalter wurde. In letzterer Eigenschaft hat er nur schulische Belange verfolgt ohne jemals propagandistisch für die NS tätig geworden zu sein. Die eingereichten Zeugnisse, insbesondere aber der Brief des Rektors Schmidt vom 4.6.1942, werfen auf seine Sinnesart ein sehr günstiges Licht. Da er weiterhin einerseits zwei Jahre interniert war, andererseits aber doch unter dem NS-Regime Rektor wurde, ist er als Hilfsschullehrer zurückgestuft, aber ohne vorheriges Angestelltenverhältnis zur alsbaldigen Wiedereinstellung zugelassen, und zwar unter Einstufung in Gruppe IV.“30

Kludas hatte eine knappe Stellungnahme abgegeben an den Berufungsausschuss, er verzichtete auf einen Rechtsanwalt. Er bagatellisierte seine Aktivitäten: „Über meine frühere politische Betätigung möchte ich in diesem Zusammenhang folgendes ausführen: Der NSDAP trat ich am 1.5.1933 bei. Als an mich die Aufforderung zur Mitarbeit, der ich mich als Beamter damals nicht entziehen zu dürfen glaubte, erging, zog ich es vor, in meiner Fachorganisation, dem NSLB, ein Amt zu übernehmen. Nach Eingliederung der angeschlossenen Verbände in die Organisation der Partei wurde ich als Kreiswalter des Lehrerbundes zum Leiter des Kreisamtes für Erzieher in der damaligen Kreisleitung 4 bestellt. In diesem Amt habe ich nach besten Kräften versucht, die Belange von Schule und Lehrerschaft zu vertreten. Meine Hauptaufgaben sah ich darin, der Diffamierung der Lehrerschaft entgegenzuwirken und die Schule vor Übergriffen insbesondere von Seiten der HJ zu schützen. Amtskollegen, die mit ihren Sorgen zu mir kamen, versuchte ich zu helfen. So konnte ich den ehemaligen Kreisleiter Morisse bewegen, für einen fähigen und fleißigen Lehrer, der wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Freimaurerloge nicht festangestellt werden konnte, einzutreten und seine Festanstellung zu erwirken.“31

Und zu seiner Arbeit als NSLB-Hilfsschulfachgruppenleiter schrieb er: „Einem mir sehr am Herzen liegenden Teil der Volksschule, der Hilfsschule, konnte ich durch meine Arbeit als Fachgruppenleiter besonders dienen. Manche Härte und Not, von der die Schüler der Hilfsschule betroffen wurden, konnte beseitigt oder gemildert werden. Es gelang, in der Frage der Sterilisation zu einer vernünftigen Handhabung des Gesetzes zu kommen. Die ablehnende Haltung von staatlichen und Parteidienststellen zur Hilfsschule und -schülern wurde in weitgehendem Maße überwunden. Für den Einsatz von Hilfsschülern in Lehrstellen wurde trotz größter Schwierigkeiten der Weg freigemacht.“32

Schon am 19.8.1948 war Kludas wieder im Schuldienst in der Hilfsschule Paulstraße in Altona. Im März 1949 wurde Kludas vom Hauptschulrektor besoldungsmäßig zurückgestuft zum Schullehrer, wie Senator Landahl ihm am 28.3.1949 mitteilte.33

Fünf Jahre später stand in der Niederschrift der Schulratskonferenz der Schulbehörde vom 30.4.1954: „OSR Jürgens hat den Hilfsschullehrer Kludas als kommissarischen Leiter der Schule in Lohbrügge in Aussicht genommen, bittet aber, gegebenenfalls auch andere geeignete Hilfsschullehrer vorzuschlagen. Es wird kein weiterer Vorschlag gemacht. Die Konferenz erhebt keine Bedenken gegen Kludas.“34

Ernst wurde dieser Plan vierzehn Tage später mit einem Vermerk von Oberschulrat Franz Jürgens: „Die Schulleiterstelle der Hilfsschule in Hamburg-Lohbrügge, Binnenfeldredder, ist durch die Pensionierung des Rektors Otto Klein zum 1.4.1954 freigeworden. Nach Rücksprache mit den Vertretern des Kollegiums schlage ich vor, den Hilfsschullehrer Elwin Kludas, geboren 28.8.1902, als Leiter der Schule einzusetzen. Es handelt sich um eine kleine Hilfsschule mit sechs Lehrkräften. Von diesen Lehrkräften sind drei 57, 60 und 64 Jahre alt. Sie kommen schon wegen ihres vorgerückten Lebensalters für die Übernahme der Schulleitung nicht in Frage. Zwei weitere Lehrkräfte scheiden wegen mangelnder Eignung als etwaige Nachfolger in der Schulleitung aus. Herr Kludas ist unter den sechs Hilfsschullehrern der einzige, der als Schulleiter überhaupt geeignet ist. Er hat sich als Hilfsschullehrer bewährt, ist ein tüchtiger Organisator und geschickt in der Menschenbehandlung. Er wird von Eltern und von seinen Kollegen in gleicher Weise geschätzt.

Herr Kludas hat sich allerdings zwischen 1933 und 1945 maßgeblich in der Arbeit des NSLB beteiligt. Er ist damals im NSLB Leiter eines Kreises und m. W. Leiter der Hilfsschullehrer-Fachschaft in Hamburg gewesen. Trotzdem hat die Schulratskonferenz gegen die Übernahme der Schulleitung durch Herrn Kludas keinen Einspruch erhoben. Mir sind keine Tatsachen bekannt geworden, die darauf schließen lassen, dass Herr Kludas sich heute noch in einem politisch bedenklichen Sinne betätigte. Er hat sich auch nicht vorgedrängt und sich nicht selbst als Nachfolger der Schulleitung empfohlen. Vielmehr hat er sich, solange er nach dem Kriege in meinem Schulkreis als Hilfsschullehrer tätig ist, taktvoll zurückgehalten. Ich glaube daher, dass bei der Beurteilung des Herrn Kludas der Tatsache seiner fachlichen Eignung gegenüber etwaigen politischen Bedenken wegen seines Verhaltens in der nationalsozialistischen Zeit der Vorrang gegeben werden darf, und bitte zu erwirken, dass Herr Kludas mit der kommissarischen Leitung der Schule in Lohbrügge beauftragt wird.“35

Fritz Köhne und Gustav Schmidt waren nicht mehr in der Hamburger Schulbehörde. Schulsenator Prof. Hans Wenke und Personalreferent Dr. Hans Reimers unterstützten diese Argumentation und stimmten der Ernennung Kludas zum kommissarischen Schulleiter zu. Wenke und Reimers waren beide selbst NS-belastet.36

Nach einem Jahr hatte sich Elwin Kludas wieder als Schulleiter bewährt und wurde endgültig ernannt. Begründung: „Der Lehrer Elwin Kludas wurde zu Beginn des vergangenen Schuljahres mit der kommissarischen Leitung der Hilfsschule Lohbrügge beauftragt. Er hat die in ihn gesetzten Erwartungen als Leiter der Schule erfüllt. Das Gutachten, das ich anlässlich seiner kommissarischen Beauftragung erstattete, halte ich vollinhaltlich aufrecht. Herr Kludas kennt sich in Theorie und Praxis der Hilfsschularbeit gut aus. Er ist ein tüchtiger Schulpraktiker. Die Erfolge seiner Unterrichts- und Erziehungsarbeit sind gut. Er hat bei früherer Gelegenheit von der Schulbehörde den Auftrag erhalten, die künftigen Jugendleiterinnen in das Gebiet der Heilpädagogik einzuführen. Aus dieser Tatsache mag ersehen werden, dass das berufliche Interesse und der Gesichtskreis des Herrn Kludas über den engeren Rahmen der eigenen Schule hinausreichen. Herr Kludas ist auch ein guter Organisator. Er hat mich bei der Neueinrichtung seiner Schule gut beraten und unterstützt. Er ist geschickt in der Menschenbehandlung. Bei der oft nicht einfachen Beratung der Eltern, deren Kinder der Hilfsschule zugewiesen werden, verhält er sich geschickt und versteht es, das Vertrauen der Eltern zu gewinnen.“37

1967, kurz vor Kludas 65-jährigem Geburtstag, beantragte Schulrat Paul Wobbe die Dienstzeitverlängerung von Elwin Kludas bis zum 31.3.1968: „Herr Kludas besitzt eine ausgesprochen hervorragende persönliche Vitalität und Schaffenskraft und hat sich auf dem Gebiete des Sonderschulwesens (Hi) besonders bewährt. Seine speziellen Kenntnisse von den beiden Schulkreisen Bergedorf/Lohbrügge und Vier- und Marschlande lassen es geboten erscheinen, Herrn Kludas so lange im Dienste zu belassen, daß er die vorbereitenden Arbeiten für die Osterorganisationen 1968 leisten und abschließen kann. Im Kollegium der Sonderschule Leuschnerstraße ist kein geeigneter Nachfolger zu erkennen, und einem in den Schulkreisen 60 und 61 Fremden würde es fast unmöglich sein, diese besonders schwierige Aufgabe zu lösen.“38 Zum 31.3.1968 wurde Kludas dann pensioniert. Bis Sommer 1968 beschloss die Schulbehörde für ihn noch einen Lehrauftrag mit 18 Wochenstunden an seiner bisherigen Schule.

Am 18.7.1968 starb Elwin Kludas dann überraschend bei einem Spaziergang mit seiner Frau in der Lüneburger Heide, wie sein ehemaliger Schüler, Hasso Schumacher, mir mitteilte.39 Hasso Schumacher ergänzte das Bild vom Lehrer und Schulleiter Elwin Kludas aus seiner ehemaligen Schülerperspektive:

„Nun bekamen wir Herrn Kludas als Klassenlehrer, einen ‚Edelnazi‘, für den würden wir durch Feuer gegangen sein. Ich kann mich nicht erinnern, ihn je in einer Uniform gesehen zu haben, auch drangsalierte er uns überhaupt nicht mit Nazigeschichten, Appellen usw. Aber Herr Kludas machte dann Karriere, wurde erst Schulleiter, dann Schulrat und meldete sich schließlich freiwillig zum Wehrdienst. Ein schwerer Fehler, wie er später bei einem Heimaturlaub von der Ostfront bekannte, als er uns 1943 im KLV-Lager in Kubitzen/Böhmen besuchte. Und er ließ keinen Zweifel daran, dass der Krieg für Deutschland ein böses Ende nehmen wird – das ahnte ohnehin schon jeder von uns, aber sein Vertrauen uns gegenüber und seine Offenheit ließ uns doch ziemlich erschrecken.“40

Elwin Kludas – offenbar ein Pädagoge mit verschiedenen Gesichtern.

Das Buch von Hans-Peter de Lorent: „Täterprofile, Band 2. Hamburg 2017“ gibt es in der Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg.