Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Walter Hecht

(14.12.1910 Hamburg - ?)
Lehrer an der Schule von-Essen-Straße 82, Funktionär in der Turnbewegung, Hamburger Turnerschaft von 1812
Wohnte nach 1943 in Harksheide


Dr. Hans-Peter de Lorent hat das Portrait über Walter Hecht verfasst und in seinem Buch „Täterprofile, Band 2“ veröffentlicht.

Ein ganz besonderer Fall ist der des Walter Hecht. Jenseits der politischen Verstrickung in das NS-System, insbesondere der Funktionärstätigkeit in der Hitler-Jugend, wurden Vorwürfe gegen Hecht erhoben, die in den Bereich „unsittlichen Verhaltens“ gegenüber Schülern fielen. Ein sensibles Feld, das nach 1945 nicht anders bewertet wurde als in der NS-Zeit.

Walter Hecht wurde am 14.12.1910 in Hamburg als Sohn des Reisevertreters Willy Hecht und seiner Frau Alwine geboren. Von Walter Hecht liegt im Staatsarchiv ein Foto vor, das ihn in NS-Uniform im Lehrerzimmer der Schule Von-Essen-Straße 82, Zeitung lesend, abbildet. Das Foto hatte mich neugierig gemacht, so dass ich versuchte, Dokumente und Unterlagen über Walter Hecht zu finden. Im Hamburger Staatsarchiv existierte keine Personalakte, wohl aber eine Entnazifizierungsakte. Daraus ging hervor, dass Hecht seit 1943 vor den Toren Hamburgs wohnte, in Harksheide. Ich vermutete, dass er nach der Ablehnung, in Hamburg wieder eingestellt zu werden, in Schleswig-Holstein versucht hatte, in den Schuldienst zu kommen. Und in der Tat, er war vor seiner Vergangenheit in Hamburg geflohen und die hatte nicht nur eine politische Dimension. In seinem Entnazifizierungsfragebogen hatte er unter Punkt 13: „Führen Sie alle Vergehen, Übertretungen und Verbrechen an, für welche sie verurteilt worden sind“ folgendes eingetragen: „Wegen angeblicher Überschreitung des Züchtigungsverbotes an einem Privatschüler in Privatstunden von der Gestapo verhaftet; erpresstes Geständnis, 5 Mon. U.-haft, März 1945, Hamburg.“1 Da kam weiteres Interesse auf. Die Nachforschungen führten in gewisse Abgründe.

Der Anfang ist schnell erzählt. Walter Hecht besuchte nach der Grundschule von 1921 bis 1926 die Realschule in Eilbeck, danach bis zum Abitur 1929 die Oberrealschule St.Georg. Dann studierte er sechs Semester in Hamburg an der Universität, neben Erziehungswissenschaft, Psychologie und Philosophie die Wahlfächer Deutsche Sprache und Literaturgeschichte.2

Im Sommer 1932 meldete er sich für das Lehramt an Volksschulen zur Prüfung, die er im Dezember bestand. Zum 17.8.1933 wurde er in den Hamburger Volksschuldienst eingestellt. Parallel zur Klassenlehrertätigkeit bereitete sich Walter Hecht am Institut für Lehrerfortbildung auf die 2. Lehrerprüfung vor.

Walter Hecht war seit seiner Kindheit als Turner in der Hamburger Turnerschaft von 1812 aktiv gewesen und leitete die dortige Jugendturnabteilung. Von daher lag es nahe, dass er Leibesübungen als technisches Fach wählte. Er bestand die 2. Lehrerprüfung im September 1936 und unterrichtete ab 1937 nur noch im „Oberbau“, also die älteren Schüler an der Schule Von-Essen-Straße 82. Seit 1933 war Hecht als Hilfslehrer auf ungesicherter Dreiviertel-Basis beschäftigt. Er hatte „die ständige Hoffnung auf Vollbeschäftigung“, wie er 1936 schrieb, die sich aber bis dahin nicht erfüllt hatte.3

Am 5.4.1937 suchte er das Gespräch in der Landesunterrichtsbehörde bei Oberschulrat Mansfeld. Kurz danach wurde er dann endlich mit voller Stundenzahl beschäftigt, am 1.8.1938 abgesichert als beamteter Lehrer.4 Sicher hatte dazu das NS-Engagement von Walter Hecht beigetragen. Er war am 1.5.1933 in die NSDAP eingetreten (Nummer 3027553), in den NSLB schon am 1.3.1933.5

Das könnte nicht nur, wie er später erzählte, aber auch wegen seiner ungesicherten Stellensituation geschehen sein. In einem wesentlichen anderen Punkte stimmte Walter Hecht mit der NS-Weltanschauung und der NS-Politik völlig überein. So war er in der Hitlerjugend aktiv seit dem 1.12.1933, erst als rühriger Scharführer, „Gebietsfachwart für Turnen“, Gaujugendturnwart im Gau Nordmark der Deutschen Turnerschaft. Walter Hecht trug die HJ-Uniform des Bannes Nord, auch in der Schule.6

Bis Ende 1944 blieb Walter Hecht ein Vorzeigelehrer mit seinen unermüdlichen Aktivitäten der Ertüchtigung der jungen Turner. Die HJ und die Hamburger Turnerschaft buhlten um seine Dienste. Auch deswegen wurde er im Hamburger Schuldienst fest angestellt. Am 6.1.1936 gab es die Möglichkeit, ganz zur Hamburger Turnerschaft überzuwechseln. Schulrat Gustav Schmidt hatte Hechts Vollbeschäftigung in der Schule am 24.6.1936 befürwortet und vermerkt, Walter Hecht sei „einer meiner lebendigsten und tüchtigsten Junglehrer“.7 Walter Hecht war für die deutsche Turnbewegung ein unverzichtbarer Funktionär. Der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen forderte ihn für Lehrgänge immer wieder an. Am 8.4.1938 schrieb der Gaufachwart Krause an Schulleiter Carl Martens, dass Walter Hecht für einen Lehrgang der Gaujugendturnwarte unbedingt benötigt würde: „Ich weiß, daß für den Schulbetrieb der Wochenurlaub eines Lehrers gleich zu Beginn des Schuljahres recht störend ist und verstehe ihre Neigung, mir meine Bitte abzulehnen. Wenn ich Sie dennoch bitte, Hecht zu beurlauben, so veranlaßt mich dazu die Wichtigkeit des Lehrganges und die große Bedeutung, die er für das Breslauer Turn- und Sportfest hat, für das sowohl der Führer selbst, als auch Reichsminister Frick alle Behörden gebeten haben, seine Vorbereitung und Durchführung zu fördern und zu unterstützen.“8

Kam auf Reichsebene die Turnerjugend zusammen, wurde Walter Hecht angefordert und vom Schuldienst befreit. 1938/1939 gab es kaum ein Argument, das verhindern konnte, die Schuljugend im Turnen, in der Leibeserziehung zu schulen, zu stärken, zu stählen, sich im Vergleich mit Wettbewerbern zu messen. Walter Hecht war da in Hamburg und im Reich unverzichtbar, als Betreuer in Lagern, als Referent, als Wettkampfrichter.

Schulleiter und Schulbehörde befürworteten. Und immer wieder war es auch die Reichsjugendführung der Hitlerjugend, die den Gefolgschaftsführer Walter Hecht anforderte und benötigte. Es konnte passieren, dass um Hecht gebuhlt wurde, weil konkurrierende Veranstaltungen zum selben Zeitpunkt stattfanden. So schrieb HJ-Oberbannführer Asmus am 4.6.1942 an Oberschulrat Henze: „Ich bitte, den Gefolgschaftsführer Walter Hecht, der als Lehrkraft an der Schule Von-Essen-Straße 82 beschäftigt ist, nicht für den Ferieneinsatz der Schulverwaltung anzusetzen, da er in seiner Eigenschaft als Gebietsfachwart für Turnen laufend für die Hitlerjugend tätig ist, mit unserer Gebietsmannschaft in der letzten Augustwoche zu den Sommerkampfspielen der HJ nach Breslau muß und vorher für das Sommerlager der Hitlerjugend eingesetzt werden soll.“

Wie begehrt Walter Hecht war, ging auch aus einem Schreiben der Hamburger Turnerschaft hervor, die befürchtete, Walter Hecht könnte mit seiner Klasse 1942 in die Kinderlandverschickung (KLV) gehen. Darum wendete sich der Geschäftsführer der Hamburger Turnerschaft von 1816 an Senator Ofterdinger, der zu dem Zeitpunkt auch für den Schulbereich zuständig war: „Der Volksschullehrer Walter Hecht ist für die Wehrmacht dienstuntauglich (Venen-Entzündung). Er wird Ihnen in Erinnerung sein als der Festredner bei der 125-Jahrfeier der Hamburger Turnerschaft 1816. Hecht ist an der Schule Von-Essen-Straße 82 (Volksschule mit Oberbau). Er ist mit seiner Klasse in Aussicht genommen für die Kinderlandverschickung.

Hecht ist im Hamburger Turnen besonders verankert. Er ist der Gebietsfachwart der HJ für Turnen in Hamburg und soll im Auftrage der Reichsjugendführung 4–5 Reichslehrgänge durchführen. Außerdem ist er im besonderen bei der Hamburger Turnerschaft 1816 tätig. Kinderturnen (50–60 Kinder) 2x wöchentlich Griesstraße, Kinderturnen (50 Kinder) 2x wöchentlich Wendenstraße. Freiwillige Sportdienstgruppe des DJV 1x wöchentlich, Jugendliche 14-18 Jahre (30) 2x. Ferner hat Hecht die Vertretung für den zur Heimflak eingesetzten Turnlehrer der Hamburger Turnerschaft Tobaben übernommen. Die Heimwehr turnt zweimal wöchentlich. HJ und Hamburger Turnerschaft würden also in große Schwierigkeiten kommen, wenn Hecht mit seinen Klassen fort müsste. Ersatz ist bekanntlich nicht zu beschaffen. Aus diesem Grunde bittet der Vorsitzende der Hamburger Turnerschaft von 1816 Herr Prof. Dr. Schliack freundlichst veranlassen zu wollen, dass Hecht hier in Hamburg bleibt und dementsprechend dann anders im Schuldienst eingesetzt wird.“9

Zur Belohnung für sein Engagement sollte Walter Hecht auf eine Hauptlehrerstelle gesetzt werden. Schulrat Wilhelm Dressel bewertete ihn in einem Befähigungsbericht positiv: „Mit Fleiß und Geschick widmete er sich von Anfang an ­seiner Lehrertätigkeit. Er versteht es, die Kinder durch seinen Unterricht anzuregen und zu fesseln. Er verlangt restlosen Einsatz von ihnen. Sein verbindliches, hilfsbereites Wesen sichert ihm im Kollegium ein gutes kameradschaftliches Verhältnis.“10

1944 forderte die Hitlerjugend, Hecht zur Wahrnehmung seiner HJ-Aufgaben an eine Schule in Altona zu versetzen. Oberbannführer Kuhlmann schrieb am 29.3.1944: „Der Obergefolgschaftsführer Hecht ist Lehrer am Oberbau Von-Essen-Straße 82 und gegenwärtig als Lehrer für Luftwaffenhelfer (HJ, Mittelschüler) in der Gruppe Süd eingesetzt. Im Rahmen der Hitlerjugend-Gebietsführung Hauptabteilung II versieht der Obergefolgschaftsführer Hecht das Amt eines Gebietsfachwartes, außerdem ist er in der Hauptabteilung III eingesetzt für das Führerschulungswerk und den Arbeitskreis für den Führerdienst und schließlich leitet er noch mehrere Ertüchtigungslehrgänge im Auftrage der Gebietsführung im Bann Altona. Da der Obergefolgschaftsführer Hecht erst kürzlich von Altona in die Gruppe Süd versetzt worden ist und darüber hinaus als Lehrer für Luftwaffenhelfer dauernd mit weiteren Versetzungen rechnen muss, ist ihm die Durchführung seiner wichtigen Aufgabe in der Hitlerjugend sehr erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht worden. Ich bitte daher, zu veranlassen, dass Hecht an eine Schule im eigentlichen Stadtgebiet Hamburgs oder in Altona versetzt wird.“11 Und am 20.7.1944 bat die HJ sogar, Hecht für die Arbeit in der HJ ohne Gehalt zu beurlauben: „Die Verstärkung der Leibeserziehung im Hinblick auf die Notwendigkeit der Wehrertüchtigung auf breitester Grundlage macht es notwendig, dass die gesamte Lenkung auch in Hamburg in der Gebietsführung wieder von einem befähigten Fachmann übernommen wird. Der Mittelschullehrer Walter Hecht ist seit Jahren Gebietsfachwart für Turnen und bekleidet den Dienstgrad eines Obergefolgschaftsführers. Ich bitte Sie die Beurlaubung auszusprechen.“12 Verglichen mit Wehrmachtsdiensträngen arbeitete Hecht im Range eines Oberleutnants bei der HJ.

Der Leiter der Schulverwaltung, Ernst Schrewe, antwortete darauf, dass dies nicht möglich sei. „Die Schulverwaltung ist zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, Hecht für Zwecke der Hitlerjugend ohne Gehalt zu beurlauben. An den Mittelschulen, insbesondere denen des Kreises 7, an denen Hecht tätig ist, besteht ein großer Mangel an Lehrkräften, der es nicht gestattet, Hecht gänzlich freizusetzen. Die Schulverwaltung kann daher Hecht nur ehrenamtlich für die weitere Erledigung seiner Aufgaben in der Hitlerjugend zur Verfügung stellen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Schulrat sind gelegentliche Diensterleichterungen aus besonderen Anlässen oder eine kurzfristige Beurlaubung für ganz besondere Aufgaben einmal möglich.“13

Walter Hecht war wegen einer Knieverletzung und Thrombose durch einen Unfall nicht „kriegsverwendungsfähig“ und wurde nicht zur Wehrmacht eingezogen.

Bei allen seinen HJ-Aktivitäten war zu erwarten, dass Walter Hecht im Mai 1945 bei der Entnazifizierung Schwierigkeiten bekommen würde. Aber Schwierigkeiten bekam er schon früher.

Das Drama begann mit dem Besuch einer Mutter beim Schulleiter Karl Engemann an der Schauenburgerstraße am 13.3.1945. Frau Sch. aus Nienstedten beschwerte sich über das Verhalten von Walter Hecht gegenüber ihrem 16-jährigen Sohn. Walter Hecht, HJ-Führer und zugleich Lehrer ihres Sohnes hatte Frau Sch. in HJ-Uniform zu Hause aufgesucht und erklärt, dass ihr Sohn große Defizite in der Schule hätte und angeboten, ihm für drei Reichsmark pro Stunde Nachhilfe zu erteilen. Es wäre ihr schwer gefallen, das Geld aufzubringen, erklärte sie, „da mein Mann schon sechs Jahre an der Front steht“. Und: „Es berührte mich eigenartig, dass Herr H. meinem Sohn gegenüber“ die Äußerung gemacht hatte, er könne nur Unterricht erteilen, „wenn ich selbst nicht im Hause sei, außerdem müsste das Zimmer verschlossen sein“. Der Unterricht hätte zehn- bis zwölfmal stattgefunden. Im Februar hätte ihr Sohn dann „ganz befangen“ erklärt, er könne nicht mehr in diese Nachhilfe gehen. Auf Nachfragen der Mutter hatte der Sohn „verschämt“ gesagt, „er solle jedes Mal die Hose herunterziehen und H. schlage ihn dann 3–4 min. auf das bloße Gesäß, angeblich weil er Fehler gemacht habe“. Frau Sch. hatte sich darauf an die HJ-Dienststelle in Blankenese gewandt und meldete sich auch bei dem Schulleiter Karl Engemann, der die Aussage protokollierte und an Schulrat Karl Schlotfeldt weiterleitete mit der Bemerkung, dass die HJ den Vorfall an die Gestapo gemeldet hatte. Engemann schrieb an Schlotfeldt, dass aus seiner Sicht sofort Schritte unternommen werden müssten. „Ich jedenfalls möchte auf die Mitarbeit eines derartigen Pädagogen verzichten.“14

Schulrat Schlotfeldt15 forderte eine sofortige Stellungnahme von Walter Hecht ein. Hecht bezeichnete die Darstellung von Frau Sch. in seiner fünfseitigen handschriftlichen Stellungnahme als „ungeheuerlich übertrieben“. Er halte „die ganze Sache eigentlich überhaupt für eine HJ-Angelegenheit“ und schilderte, der Sohn Sch. habe seinen HJ-Dienst im Oktober 1944, seinen „Schanzendienst“, geschwänzt. Hecht habe dann mehrere Gespräche mit Sch. geführt. „Er schien das Verwerfliche seines Fortbleibens vom nationalen Einsatz einzusehen und tat mir eigentlich leid, da ich erfuhr, daß sein Vater als Soldat nicht auf ihn achthaben könne und dass auch seine Mutter berufstätig sei. Bei diesem Gespräch ergab es sich dann, daß er zur fünften Klasse der Mittelschule Schauenburgerstraße gehört, in der ich damals auch Turnen unterrichtete. Er sagte mir, daß er schulisch besonders im Deutschen und Englischen schlecht stünde und niemanden habe, der ihm darin helfen könne.“16

Hecht schilderte die Verhaltensauffälligkeiten des Schülers Sch.: „Hartnäckiges Leugnen, faul, träge, dauerndes Nichtaufpassen und in Folge Nichtbegreifen einfacher Grundbegriffe“. Und: „Das Vergessen oder Nichtanfertigen kleiner schriftlicher Arbeiten und anfangs sein Leugnen über das Schwänzen brachten mich mehrfach in einen tatsächlich berechtigten Zorn, so daß ich um ihn zu Fleiß und besseres Arbeiten zu bringen, ihn 3 oder 4 mal geschlagen habe. Da ich keinen Stock hatte und ihn aus Gesundheitsrücksichten nicht an den Kopf schlagen wollte, habe ich ihn mit der flachen Hand aufs Gesäß geschlagen, und zwar auf eine Turnhose, die er unter der dicken Überhose trug. Ein oder zwei Mal hatte er diese Turnhose nicht an und hat dann die Schläge auf das bloße Gesäß bekommen. Die Zeitdauer von 3–4 Minuten ist dabei bestimmt übertrieben. Jedes Mal aber hatte das Ganze den Charakter einer berechtigten Bestrafung im Rahmen einer väterlichen Züchtigung, so, wie es ähnlich mir mit 14 oder 15 Jahren auch ergangen ist.“17 Abschließend schrieb Hecht, er sei in dieser Sache vor zwei Wochen schon beim HJ-Gebiets-Bannführer vorgeladen gewesen.

Am 17.3.1945 vermerkte Altonas Stadtinspektor Kunstmann: „Die geheime Staatspolizei – Herr Ewald – teilt fernmündlich mit, daß der Lehrer Amandus Walter Hecht, geboren am 14. Dezember 1910 zu Hamburg, wohnhaft zur Zeit in Harksheide, Ulzburgerstraße 38 bei Schröder, heute festgenommen worden ist. Hecht ist geständig, in nicht rechtsverjährter Zeit mit Schülern unzüchtige Handlungen vorgenommen zu haben. Vergehen und Verbrechen nach §174 und §175StGB. Die Zuführung erfolgt nach Abschluss der Ermittlungen. Die Gestapo bittet, den Eltern in geeigneter Weise von der Festnahme ihres Sohnes Kenntnis zu geben. Die Gestapo führt Klage darüber, daß Herr Schulrat Schlotfeldt in der Sache Ermittlungen angestellt bzw. Hecht zum Bericht aufgefordert habe. Dabei hatte Hecht unwahre Angaben gemacht. Sie bittet darauf hinzuwirken, daß derartige Ermittlungen nach Möglichkeit unterbleiben. Hecht ist Mitglied der Partei seit April 1933, Mitgliedsnummer 3027552. Er ist ledig.“18

Senator Karl Witt wandte sich am 19.3.1945 an Reichsstatthalter Karl Kaufmann und bat um Einleitung eines förmlichen Dienststrafverfahrens gegen Walter Hecht. Kaufmann enthob Hecht vorläufig seines Dienstes. Da gegen Hecht ein Strafverfahren durchgeführt werde, solle das Dienststrafverfahren solange ausgesetzt werden.

Nach zehntägiger Gestapohaft kam Walter Hecht am 27.3.1945 in Untersuchungshaft, wo er sich auch am Ende der NS-Herrschaft noch befand.

Am 15.9.1945 vermerkte Stadtinspektor Kunstmann: „Hecht hat während seines Einsatzes im Hausunterricht einen Schüler mit der Hand oder Lineal auf das nackte Gesäß geschlagen und zugegeben, hierdurch bei sich Wollustgefühl hervorgerufen zu haben. Der durch Beschluss des ehemaligen Reichsstatthalters vom Amt enthobene Beschuldigte befand sich in Untersuchungshaft, ist jedoch inzwischen wieder auf freien Fuß gesetzt worden.“19

Am 12.10.1945 wurde die Anklageschrift vorgelegt. An der Bewertung dessen, was Hecht vorgeworfen wurde, hatte sich nichts verändert. Die Paragraphen 174 und 175 StGB galten nach wie vor.

Und auch die Ermittlungen der Gestapo, hier „staatspolitische Vernehmungen“ genannt, sowie die richterliche Vernehmung vom 18.3.1945 wurden zu Grunde gelegt. Danach stand für den Staatsanwalt fest: „Der Beschuldigte hat mehrfach zugegeben, dass er beim Schlagen des Jungen eine sinnliche Befriedigung fand. Er hat eine Verquickung von sexuellen und erzieherischen Motiven zugegeben. Später hat der Beschuldigte seine bei der Staatspolizei gemachten Angaben als erpresst bezeichnet und sie widerrufen. Er will jetzt aus rein erzieherischen Gründen gehandelt haben. Diese Einlassung des Beschuldigten ist gar zu durchsichtig und unglaubhaft. Wenn die Aussagen vor der Gestapo wirklich erpresst sein sollten, so wäre es doch unverständlich, dass der Beschuldigte nicht schon bei seiner Zuführung in die Untersuchungshaft oder wenigstens bei der Vernehmung durch den Staatsanwalt seine Angaben berichtigt hat.“20

Am 31.1.1946 vermerkte Kunstmann, Walter Hecht sei von der Britischen Militärregierung am 15.11.1945 entlassen worden. Die Strafkammer IV des Landgerichts verurteilte ihn am 29.11.1945 zu fünf Monaten Gefängnis, die durch die U-Haft als verbüßt galten. Die Mitteilung wurde auch von Oberschulrat Köhne und Schulrat Schmidt abgezeichnet, die schon in der NS-Zeit mit Walter Hecht befasst gewesen waren und ihn schulisch positiv beurteilten.21

Walter Hecht war also auf Anordnung der Britischen Militärregierung aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden. Dabei hatte seine politische Verstrickung ins Naziregime die entscheidende Rolle gespielt.

Bei der Entnazifizierung Walter Hechts ergab sich ein Zuständigkeitsproblem. Da Hecht 1943 in Hamburg total ausgebombt und daraufhin vor die Tore Hamburgs nach Harksheide gezogen war, „verlangte die dortige Gemeinde, daß ich auch in Schleswig-Holstein entnazifiziert werden müsse. So reichte ich im Jahre 1946 meinen E.-Fragebogen im Kreis Stormarn ein; trotz meiner immer wiederholten Nachfragen und Bemühungen verzögerte sich die Angelegenheit leider bis zum April 1949, so daß erst danach meine Entnazifizierung auch vor dem Hamburger Ausschuss durchgeführt werden konnte.“22

Im Entnazifizierungsverfahren brachte Walter Hecht einige positive Leumundszeugnisse bei. Die Hamburger Turnerschaft von 1816, in der Hecht als Turner und Jugendwart unermüdlich aktiv gewesen war, bescheinigte ihm: „Nachdem die Hitlerjugend den gesamten Jugendsport übernommen hatte, und die Vereine nur noch unter der Voraussetzung weiter Jugendarbeit betreiben durften, dass ihre Jugendleiter selbst Mitglied der HJ waren, wurde Walter Hecht, der damals außer seinem Amt als Vereinsjugendwart unserer HT von 1816 gleichzeitig das eines Gaujugendwartes der Deutschen Turnerschaft bekleidete, als ‚Gebietsfachwart für Turnen‘ für das Gebiet Hamburg von der Hitlerjugend übernommen. Seine Arbeit innerhalb der HJ hat daher in den ganzen Jahren nur auf fachlich-turnerischem Gebiet gelegen, und stets hat H. sich nach besten Kräften für die Belange der turnenden Jugend in der HJ eingesetzt, wie er auch bis 1945 trotz vielfacher anderweitiger Beanspruchung unermüdlich weiter als Jugendwart unseres Vereins tätig geblieben ist.“23

Der ehemalige Leiter der Schulverwaltung, Ernst Schrewe, schrieb am 24.7. 1948, dass die Hitlerjugend Walter Hecht 1944 hauptamtlich beschäftigen wollte, was weder Hecht noch die Schulverwaltung gut fanden. Deshalb hatte Schrewe den Antrag abgelehnt: „Daß Herr Hecht mit seiner ablehnenden Haltung bei der Gebietsführung sich unbeliebt machte, hat er mir später berichtet.“24 Ein merkwürdiger „Persilschein“.

Auch ehemalige Schüler aus den Jahren 1940 bis 1942 verwendeten sich für ihren ehemaligen Lehrer. Sie schrieben: „Der Sport und seine große Zielweisung, sich für ihn in den Dienst der Jugend zu stellen, waren auch die treibenden Motive, die ihn das Opfer auf sich nehmen ließ, sich ehrenamtlich in der Hitler-Jugend zu betätigen. Er hat den Verfolg seines inneren Rufs für diese Aufgabe mit dem Ausschluss aus der Lehrerschaft schwer gebüßt. Und wie uns dünkt – nicht gerechtfertigt. Denn gerade mit seinem sportlichen Wirken hat er eine Vielzahl junger Menschen aus der monotonen und verhassten Zwangsmaschinerie des Hitler-Jugend Dienstes herausgeholt und an sich gezogen. Dies und sein ungezwungenes offenes Wesen haben uns den Lehrer Walter Hecht als Mensch und Kameraden näher gebracht, näher, als es sonst im üblichen Maße der Fall ist.“ Und sie schrieben: „Während dieser Zeit haben wir ihn als Mensch und Lehrer gleich schätzen gelernt, und es ist uns nicht nur eine Genugtuung, sondern zugleich ein freudiges Bedürfnis, dieser Erkenntnis in einigen Zeilen Ausdruck zu verleihen. Bei dieser Rückschau kommt uns der Abstand der vergangenen Jahre mit ihren umwälzenden Ereignissen besonders zustatten. Sehen und erleben wir doch mit jedem Tage, dass wir in Herrn Hecht einen Lehrer hatten, der es verstand, uns mehr als nur die Grundlagen für unser jetziges und späteres Dasein zu schaffen. Denn er hat uns über den begrenzten Rahmen des Unterrichts hinaus den Blick für das Leben geöffnet, dem wir unsere heutigen Positionen verdanken, in einer Zeit in der ein Großteil der Jugend gemeinhin als verwahrlost und moralisch verkommen bezeichnet wird. Dabei verstand er es wie kein anderer, die trennende Barriere zwischen Lehrer und Schüler aufzuheben, und sich als Kamerad unter Kameraden zu erweisen, dem auch in dieser freiwillig eingenommenen Stellung die natürliche Achtung nie versagt blieb. Sein Unterricht war für die damalige ideologieverheizte Zeit geradezu erfrischend objektiv, und ließ auch dann immer noch einen Spalt nach ‚draußen‘ offen, wenn das tendenziös gefärbte Lehrbuch es anders vorschrieb.“25

Beeindruckende Zeugnisse von dem positiven Engagement Walter Hechts als Lehrer, wiewohl die Gründe für seine Entlassung nur in seiner politischen Arbeit vermutet wurden. Und angesichts der gegenüber Walter Hecht erhobenen Vorwürfe dürfte eine Aussage, „er verstand es wie kein anderer, die trennende Barriere zwischen Lehrer und Schüler aufzuheben“, nicht nur entlastend gewirkt haben.

Auch der 22-jährige „Deutsche Meister im Turmspringen“, Günther Haase, der aus einer antinationalsozialistischen Familie stammte, äußerte sich über Walter Hecht: „Herr Hecht kannte meine Einstellung und die meines Vaters. Gegenüber der Gebietsführung deckte er mich in jeder Weise und ermöglichte mir dadurch die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen. Am politischen Dienst in der Hitlerjugend habe ich durch den Einfluss Herrn Hechts nie teilzunehmen brauchen. Auf Grund von Diskussionen, die wir in der Gebietsriege mit Herrn Hecht während der langen, gemeinsamen sportlichen Arbeit des öfteren hatten, kann ich wohl behaupten, dass Herr Hecht von uns nur vollen sportlichen Einsatz verlangte, nie aber versuchte, uns irgendwie politisch zu beeinflussen. Im Gegenteil, wäre Herr Hecht nicht in so selbstloser Weise bei der Gebietsführung für uns Sportler eingetreten, hätte mancher vielleicht durch seine offene Ablehnung der Methoden des Nazisystems längere Zeit in einem politischen Jugenderziehungslager verbringen müssen, wie es zum Beispiel anderen Sportsfreunden von mir ergangen ist. Der Unterstützung Herrn Hechts während der Zeit des Nationalsozialismus habe ich zum großen Teil meine heutigen sportlichen Erfolge zu verdanken.“26

Und auch Hans Brunckhorst, nach 1945 Schulrat und Gegner der Nazis in den zwölf Jahren zuvor, sprach sich positiv für Walter Hecht aus, dessen Kollege er an der Schule Von-Essen-Straße gewesen war. „Herr Hecht ist mir als ein frischer, lebendiger Turnlehrer, der etwas von seinem Fach verstand und es immer wieder fertig brachte, in fesselnder und mannigfaltiger Weise Leibesübungen mit den Schülern durchzuführen, bekannt geworden. Dass ihm irgendetwas Ungesundes im Verkehr mit den Kindern eigen war, habe ich nicht beobachtet, obgleich ich mich manches Mal mit ihm unterhalten und ihn auch bei seinem Turnunterricht beobachtet habe. Als Nationalsozialist war er mir und anderen gegenüber ein durchaus charaktervoller anständiger Mensch.“27

Der Entnazifizierungs-Hauptausschuss des Kreises Stormarn stufte Hecht am 30.7.1948 als Mitläufer in die Kategorie IV ein. Die Bereitschaft bestand, das Verfahren mit Hamburg zu synchronisieren oder nach Hamburg abzugeben. Vor dem Beratenden Ausschuss in Hamburg hatte Hechts seine HJ-Funktionstätigkeiten damit erklärt, dass sie „sich nur auf das Turnen erstreckten, und daß er nur zwangsläufig als Jugendturnwart der HT von 1816 auf diese Bahn geraten sei“. Der Sprecher des Ausschusses, Friedrich Gosau, stellte dazu am 12.2.1949 fest: „Dazu passt jedoch nicht sein relativ früher Eintritt in die NSDAP (1.5.1933) und in den NSLB (1.3.1933). Auch die Einsichtnahme in die Personalakte ergab, dass H. sich sehr rege an der HJ-Arbeit beteiligte und sehr häufig zu turnerischen HJ-Treffen und -Wettkämpfen und zu Reichsschulungskursen von der Landesschulbehörde Hamburg beurlaubt wurde.“ Am Schluss hieß es dann: „Zu den Angaben im Fragebogen, die sich auf seine Verhaftung durch die Gestapo und auf ein erpresstes Geständnis beziehen, ist anzumerken, dass H. nach der Kapitulation von einem ordentlichen Gericht ordnungsgemäß verurteilt wurde.“ Der Berufungsausschuss kann die „Wiederzulassung des H. zum Lehrerberuf nicht befürworten“.28

Der Berufungsausschuss bewertete Hecht mit Blick auf die Leumundszeugnisse am 13.8.1949 eher positiv: „Die formelle Belastung von Hecht ist nicht erheblich. Es erscheint glaubhaft, dass Hecht nur der NSDAP als Junglehrer nach Ablegung seines Examens beigetreten ist, um keine Schwierigkeiten hinsichtlich einer festen Anstellung zu bekommen. Sein Einsatz in der HJ und im Reichsbund für Leibesübungen bezieht sich auf das Fachgebiet des Betroffenen. Dass Hecht darüber hinaus politisch gewirkt hat, ist nicht erwiesen und nach den glaubwürdigen Leumundszeugnissen auch nicht anzunehmen.“ Der Berufungsausschuss hat keine politischen Bedenken, Hecht als Lehrer wieder zuzulassen und überließ es der Schulverwaltung, Folgerungen aus dem Urteil des Landgerichts zu ziehen.29

Hamburg zeigte keine Neigung, Hecht wieder zu beschäftigen. Hecht hatte in seinem Antrag auf Wiedereinstellung in Hamburg auch einen „sehr unangenehmen Vorfall leider noch erwähnen“ müssen. Dabei schrieb er: „Im März 1945 wurde ich überraschend von der Gestapo verhaftet, weil die Mutter eines Privatschülers, den ich berechtigterweise geschlagen hatte, mich dort anzeigte. In der Gestapohaft wurde mir das Geständnis erpresst, der spätere Widerruf aber in der Gerichtsverhandlung leider nicht anerkannt. In Wahrheit zutreffend ist indessen allein der Sachverhalt, den ich einen Tag vor meiner Verhaftung dem damaligen Schulrat Schlotfeldt in Altona in einer Eingabe einreichte. Dieses Schreiben ist bei den Akten der Schulbehörde, und ich darf hier hinsichtlich der Einzelheiten darauf verweisen. Auf Anraten meines Anwalts ging ich nach meiner Haftentlassung im August 1945 zu Herrn Prof. Dr. Bürger-Prinz, der mich vorsichtshalber einer psycho-therapeutischen Behandlung unterzog. Eine Fotokopie der von Herrn Prof. Bürger-Prinz ausgestellten Bescheinigung füge ich bei.“30

Bürger-Prinz schrieb, dass Hecht bei ihm von September 1945 bis Oktober 1947 in Behandlung gewesen sei. „Es handelt sich um eine psychotherapeutische Behandlung, die einen durchaus guten Erfolg zeitigte, so daß nach ärztlichem und menschlichem Ermessen die Gefahr eines Rückfalles in die früheren Verhaltensweisen bei Herrn H. nicht mehr besteht.“31

Walter Hecht wurde am 17.8.1950 in Schleswig-Holstein wieder eingestellt, erst in der Volksschule Bargfeld, dann in Glashütte beschäftigt, danach, 1953, in Harksheide-Süd. 1954 verpflichtete er sich, die Mittelschullehrerprüfung abzulegen, kam an die Mittelschule nach Harksheide.32

In Schulrat Heitmann fand Hecht offenbar einen Förderer. Sein erster Befähigungsbericht lobte den Lehrer Walter Hecht: „Der Lehrer verfügt über eine klare, natürliche und doch gepflegte Sprache, die in einem Vortrag des Gedichtes wie auch in dem Bemühen um eine intensive sprachliche Schulung der Klasse zum Ausdruck kommt. Die Besprechung der einzelnen Phasen des Gedichtes hätte zu Gunsten des Ganzen etwas eingeschränkt werden können. Hecht ist ein zuverlässig arbeitender Lehrer mit einer gewissen Aktivität, die sich der Klasse gegenüber in einer allgemein anregenden Haltung auswirkt. Das Verhältnis zur Schülerschaft ist als gut zu bezeichnen. Hecht ist sehr interessiert für das Fach Leibesübungen. Seine Unterrichtsweise ist zusammenfassend mit ‚gut‘ zu bewerten.“33

Der nächste Bericht von Frau Clausen vom 9.12.1952 fiel nicht ganz so positiv aus: „Herr Hecht ist ein sehr verantwortungsbewußt arbeitender Lehrer. Allerdings wirkt er selbst recht starr und auch ein wenig verkrampft. Nur so ist die überaus zwingend führende Unterrichtsweise zu erklären. Ihm selbst und seinen Kindern wäre eine sehr auf die Klasse eingestellte gelockerte und harmonische Führung und Arbeitsweise dienlich. Ich beurteile den Unterricht des Herrn Hecht mit ‚befriedigend‘.“34

Zwischenzeitlich gab es einige Aufregung im Kultusministerium und beim Landrat in Stormarn. Hecht war bereits wieder Beamter auf Lebenszeit und sein Hamburger Fall wurde erst jetzt in seiner ganzen Tiefe wahrgenommen. Hecht stellte Schulrat Heitmann dar, was sich 1944/45 mit dem Schüler Sch. abgespielt hatte. Seine Einleitung enthielt einige Unrichtigkeiten, wenn er schrieb, dass er dem fünfzehnjährigen Schüler „auf Ersuchen seiner berufstätigen Mutter“ Privatstunden gegeben hatte und dass der Schüler „nach Darstellung seines Klassenlehrers sehr energisch behandelt werden musste“.35 Klassenlehrer war Schulleiter Karl ­Engemann gewesen, der gar nicht wusste, dass Hecht die Mutter aufgesucht hatte, um Privatunterricht anzuregen und auch den „Tathergang“ stellte Hecht verkürzt dar: „In diesen wenigen Stunden zeigte er sich auch bei mir im ungünstigsten Licht: Er war faul, frech und verlogen. In berechtigtem Zorn habe ich ihn drei- oder viermal geschlagen. Da ich ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht an den Kopf schlagen durfte und andererseits keinen Stock hatte, habe ich ihn mit der flachen Hand aufs Gesäß geschlagen, wobei er eine Turnhose an hatte. Er ist darüber hinaus in gar keiner Weise von mir berührt worden!“ Hecht schrieb ferner von der zehntägigen Gestapohaft: „In mehreren Verhören wurde ich durch heftiges Schlagen an den Kopf, durch Fußtritte und Drohungen zu dem Geständnisses gebracht, daß die Züchtigungen dieses Schülers – es hat sich nur um den einen Jungen gehandelt! – aus sexuellen Motiven erfolgt seien.“36

Schulrat Heitmann schrieb am 5.6.1953, dass es „aus Harksheide seinerzeit unklare Einwendungen gegen die Beschäftigung Hechts gegeben hätte. Der Bürgermeister hatte nach Schilderung seines Falles auch Bedenken wegen des weiteren Verbleibens von Hecht in Harksheide geäußert. Heitmann schlug nun vor, Hecht anderswo an eine „reine Knabenschule“ zu versetzen. Das Kultusministerium bestellte daraufhin die Strafakten aus Hamburg und wunderte sich über den Vorschlag von Schulrat Heitmann. „Ihr Vorschlag, H. an eine reine Knabenschule zu versetzen, ist insofern nicht ganz verständlich, als H. in seiner ihrem Bericht beigefügten Stellungnahme vom 1.5.1953 die Angelegenheit so darstellt, als sei ihm die körperliche Züchtigung gerade eines Knaben als unsittliche Handlung ausgelegt worden“.37

Nach Durchsicht der Akten kam der Verwaltungsbeamte (V25) auf die Ungereimtheiten bei Hechts eigener Darstellung: „Eine Durchsicht der Akte ergibt, dass die Darstellung des Lehrers Hecht zu den fraglichen Vorgängen vom 1.5.1953 nicht ganz den Tatsachen entspricht: Tatsächlich war die Anregung zu dem Nachhilfeunterricht des Schülers Sch. nicht von dessen Mutter, sondern von ihm (H.) ausgegangen. Das von ihm angeblich durch die Gestapo erpresste Geständnis hat er nach seiner Überstellung in die Untersuchungshaft nicht nur am 28.3.1945 gegenüber dem Haftrichter, sondern noch am 3.4.1945 gegenüber dem sehr sorgfältig vernehmenden Staatsanwalt aufrechterhalten. Unter diesen Umständen erschien der Widerruf dieses Geständnisses vom 28.8. (vor seiner Entlassung aus der U-Haft) wenig plausibel und wurde auch durch das psychiatrische Gutachten vom 28.9., dass auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft vom Hauptgesundheitsamt über ihn erstellt wurde, widerlegt. Endlich hat er sich in Behandlung des Prof. Dr. Bürger-Prinz nicht ‚vorsichtshalber‘, sondern in bewusster Kenntnis seiner widernatürlichen Veranlagung begeben.“38

Das Urteil des Landgerichts liegt in der Akte ebenfalls vor. Es soll im Detail nicht zitiert werden. Danach ist es aber eindeutig, auch durch die Aussagen von Gutachtern und sorgfältig ermittelnden Untersuchungsführern, nicht der Gestapo, dass bei Walter Hecht die Züchtigung auf nacktem Gesäß sexuelle Hintergründe hatte. Am Ende begründete das Gericht ein unteres Strafmaß damit:
„Auch besteht in der Person des Angeklagten in der Zukunft keine Gefahr für die Jugend, da er nicht mehr als Lehrer tätig ist. Aus diesen Gründen hat das Gericht dem Angeklagten mildernde Umstände zugebilligt. Die gleichen Umstände sprechen auch für eine milde Strafe, zumal sich der Angeklagte wegen seiner Triebverkehrung in ärztlicher Behandlung begeben hat.“39

Dies nun alarmierte das Kultusministerium in Kiel. V25 vermerkte: „Nach Durchsicht der Strafakten und des Gnadenheftes ist festzustellen, dass nicht nur das Gericht bei der Strafzumessung als mildernden Umstand, sondern auch die damalige ‚Senatskommission für die Landesjustizverwaltung – Gnadenabteilung –‚ Hamburg‘ bei der Anordnung der beschränkten Strafregisterauskunft die Tatsache gewertet haben, dass Hecht ohnehin aus dem Lehrerberuf entfernt und daher keine Gefahr für die ihm anvertrauten Schulkinder mehr war. Weiterhin ist festzustellen, dass H. mit der Vorlage seiner Wiedereinstellung nicht – wie im Lebenslauf eingetragen – das Ergebnis seiner Entnazifizierung, sondern offenbar das Ergebnis seines Gesuchs um Anordnung der beschränkten Registerauskunft abgewartet hat und mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wieder eingestellt worden wäre, wenn eine unbeschränkte Registerauskunft Anlass zur Heranziehung der Akte gegeben hätte.“40

Es wurde erörtert, wie weiter vorzugehen sei. Hecht war Beamter auf Lebenszeit. Eine Änderung erschien juristisch schwierig. Am Ende blieb ein Vorschlag für ein zukünftiges Verfahren: „Der Fall Hecht gibt meines Erachtens Veranlassung, von nun ab Ernennungen nur noch nach Einholung einer unbeschränkten Strafregisterauskunft auszusprechen. Da die Einstellungen in größerem Umfang nicht mehr vorgenommen werden, dürfte sich aus diesem Verfahren auch keine untragbare Mehrbelastung der Sachbearbeiter im Hause ergeben.“41

Die Bitte um Anordnung der beschränkten Auskunft hatte Walter Hecht am 22.4.1950 gestellt, offenbar auf Anraten seines Rechtsanwaltes: „Nach meiner am 29. August 1945 erfolgten Entlassung habe ich mich sofort bei Herrn Prof. Dr. Bürger-Prinz in Behandlung gegeben und diese Behandlung zwei Jahre hindurch regelmäßig fortgesetzt, bis ich mich von der krankhaften Triebrichtung, die die Ursache meiner Strafsache war, völlig geheilt fühle. Eine Fotokopie des von Herrn Prof. Bürger-Prinz 1949 ausgestellten Gutachtens über diese Behandlung und ihren Erfolg füge ich bei. Ich bin seither als Vertreter tätig. Im Hinblick auf diesen Umstand und insbesondere in Würdigung des ärztlichen Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Bürger-Prinz bitte ich daher höflichst, meinem Gesuch um Anordnung der beschränkten Auskunft zu entsprechen.“42

Ein Nachspiel gab es am 29.12.1954 im Kreisschulamt Stormarn. Schulrat Heitmann sprach mit dem Lehrer Walter Hecht. Dieser gab zu Protokoll: „Ich bin mit dem Gegenstand der Eröffnung betreffs meiner Strafsache aus dem Jahre 1945 bekannt gemacht worden. Mir ist eröffnet worden, daß Herr Kultusminister nach Anhörung des zuständigen Kreisschulrates zu der Auffassung gekommen ist, mich ggfls. an meinem jetzigen Dienstort Harksheide-Süd zu belassen. Ich weiß, daß diese Entscheidung einen so weitgehenden Vertrauensbeweis darstellt, daß dessen Bruch durch mich unweigerlich die Einleitung eines förmlichen Dienststrafverfahrens gegen mich nach sich ziehen würde. Ich verspreche ausdrücklich, mich, wie in den vergangenen fünf Jahren, auch in Zukunft in jeder Beziehung tadelfrei zu führen.“43

Walter Hecht blieb nicht tadelfrei. Am 4.4.1966 erfolgte ein Ermittlungsverfahren des leitenden Oberstaatsanwalts in Itzehoe gegen Hecht. Ohne in Details gehen zu wollen, die in der Akte dargestellt sind, nur so viel: „Herr Hecht hatte einem Nachhilfeschüler Schläge auf das Gesäß gegeben. Die Eltern des Schülers waren mit diesen Maßnahmen einverstanden. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens das Verfahren eingestellt, weil der Gutachter Prof. Dr. Bürger-Prinz unzüchtige Motive im Sinne des Paragraph 175 StGB verneint hatte.“44

Die Begutachtung durch Prof. Bürger-Prinz war von der Verteidigung angeregt worden. V25, der wieder mit dem Fall betraut war, vermerkte dazu: „Die Begutachtung des Beschuldigten war sicherlich zweckmäßig, die Auswahl des Gutachters muß jedoch erheblichen Bedenken begegnen, weil es sich bei diesem um den H. seinerzeit behandelnden Arzt handelte, so daß im Interesse der Gewinnung eines objektiven Gutachtens meines Erachtens aller Anlaß bestanden hätte, dieses Mal einen anderen Gutachter heranzuziehen. Das von Prof. B.-Pr. erstellte Gutachten vom 8.3.1966 hinterläßt einen nach hiesigen Erfahrungen relativ unfundierten Eindruck.“45

Und ein anderer Verwaltungsbeamter schrieb: „Es ist auffallend, daß der Realschullehrer Hecht im Jahre 1945 wegen des gleichen Deliktes verurteilt worden ist. Vielleicht muß man bei dieser Verurteilung berücksichtigen, daß sie noch unter dem NS-Regime erfolgte.“46 Da irrte er: Das Landgericht hatte im Januar 1946 geurteilt.

Das als „relativ unfundiert“ bezeichnete Gutachten von Bürger-Prinz lohnt sich, im Ganzen wahrgenommen zu werden. Es ist unfassbar, dass auf dieser Grundlage solche Fälle entschieden wurden:
„H. wurde hier mehrfach ambulant untersucht. In weiterer Ergänzung der Vorgeschichte: H. war von 1945–1947 wegen seiner ihn damals erheblich beunruhigenden sexuellen Fehlhaltungen dann in ambulanter Behandlung. Die Behandlung hat insofern ein sehr gutes Resultat, als H. insgesamt wesentlich ruhiger wurde und mit seinen Träumen und Antrieben erheblich besser fertig wurde. Er war seinen Angaben nach bis 1950 aus dem Schuldienst heraus und hielt sich mit Nachhilfestunden und dergleichen über Wasser. Er wurde dann wieder in den Schuldienst aufgenommen und hat mittlerweile auch seine Prüfung als Mittelschullehrer bestanden. Seiner glaubwürdigen Schilderung nach ist er ein sehr einsatzbereiter und auch erfolgreicher Lehrer, der sich über den eigentlichen Schuldienst hinaus auch lebhaft in Jugend- und Gemeindekreisen betätigt. Abgesehen von den mit diesen Gelegenheiten zusammenhängenden Sozialkontakten hat er keinerlei tiefere Bindung, lediglich an seine Eltern bzw. jetzt noch die Mutter, an die er sehr fixiert ist und auch pflegerisch völlig für sie sorgt. Seinen eigenen Angaben nach ist er im Laufe der Jahre ruhiger und geraffter geworden und vor allen Dingen verspürt er so gut wie keinerlei sexuelle Antriebe mehr. Sein Erlebnisfeld ist zweifellos von Interesse für die Schule und die Nebenbeschäftigungen völlig besetzt. Seine an sich reichen Antriebe sättigt er auf diesen Feldern auch völlig ab. Die psychologische Testuntersuchung bestätigt seine gute Intelligenz, seinen sehr guten Kenntnisstand und einen deutlichen Egozentrismus. Seine Affektivität und Emotionalität ist in die Tiefe wenig differenziert. Sie wird fast nur in der sozialen Oberfläche investiert. Insgesamt machte er einen wesentlich ruhigeren und geraffteren Eindruck, als dies in den früheren Jahren der Fall war. Den in den Akten niedergelegten Äußerungen ist nichts Neues hinzuzufügen. H. lehnt alle sexuellen Erlebnisse bei den vorgenommenen Züchtigungen ab und motiviert ihre Vornahme mit den besonderen Umständen (Lernschwierigkeiten des Jungen und Sorge des Vaters um die Weiterentwicklung des Jungen usw.). Der körperliche Befund bot nichts für die Begutachtung Erwähnenswertes. Beurteilung: Es handelt sich um ähnliche Vorkommnisse wie auch schon im Jahre 1945. Die Schilderungen des H., dass der sexuelle Erlebnisbereich ihm immer ferner gerückt sei, ist durchaus glaubhaft und entspricht auch dem Gesamteindruck im Vergleich zu früher. Immerhin sind selbstverständlich die besonderen Umstände, unter denen die Züchtigungen erfolgten, nach der Richtung hin verdächtig, dass wieder Antriebe aus der sexuellen Fehlhaltung sich geltend gemacht haben könnten. H. lehnt diese aber ab. An seiner intakten Zurechnungsfähigkeit im strafrechtlichen Sinne kann kein Zweifel sein.“47

Dieses Gutachten könnte auch noch anders als nur „unfundiert“ bezeichnet werden.

Es gab kein Verfahren gegen Hecht. Intern wurde manches überlegt, eine disziplinare Ahndung erwogen. „Andererseits erscheint fraglich, ob damit mehr erreicht würde, als durch den Schock der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen (und die Anwaltskosten) erreicht wurde. H. ist an sich ein guter Lehrer und – ‚seltener Fall‘ – ‚echt‘ triebverkehrt.“48 Die Versetzung zum nächsten Schuljahr wurde erwogen. Der Schulrat aus Stormarn schrieb an das Kultusministerium: „Herr Hecht ist ein ungewöhnlich fleißiger und gewissenhafter Lehrer, der sich weit über das übliche Maß hinaus für die Belange der Schule einsetzt und auf dem Gebiet der Leibesübungen hervorragende Leistung erreicht. Über die Sache selbst ist inzwischen Gras gewachsen. Es spricht niemand mehr darüber. Der Bürgermeister hat Herrn Hecht wieder eine Öffentlichkeitsaufgabe übertragen (Vorsitz des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge). Seine letzte Veranstaltung ist sehr anerkennend beurteilt worden. Da auch das Kollegium positiv zu ihm eingestellt ist, bin ich der Meinung, daß man von einer Versetzung absehen sollte. Persönlich wurde Herr Hecht im übrigen hart dadurch getroffen, daß er bei der Einrichtung von Konrektorenstellen unberücksichtigt blieb.“49

Das Schreiben an Walter Hecht lautete dann am 26.6.1968: „Ich kann Ihnen mitteilen, daß die dienststrafrechtliche Vorermittlung eingestellt worden ist, nachdem die Sache auch von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt wird. Bestehen bleibt aber die Tatsache, daß Sie sich dem Schüler K. gegenüber äußerst unkorrekt benommen haben. Ihr Verhalten in dieser Sache findet meine schärfste Mißbilligung. Damit sich derartige Vorgänge nicht wiederholen können, untersage ich Ihnen jegliche Züchtigung von Schülern und die Erteilung von Nachhilfeunterricht. Ich hoffe darüber hinaus, daß Sie sich in Zukunft den Schülern gegenüber in jeder Weise korrekt verhalten werden.“50

1969 wurde Walter Hecht nach Norderstedt versetzt und zum Realschuloberlehrer befördert. Ab dem 1.9.1972 war er Realschulkonrektor, kommissarisch hatte er schon erfolgreich eine Realschule im Aufbau geleitet. Sein Einsatz für die Schule war vorbildlich.51 Im Befähigungsbericht vor der Beförderung schrieb Schulrat Hartmann am 7.2.1972: „Herr Hecht arbeitete mit sehr viel Freude, die sich auf die von ihm unterrichteten Schülerinnen und Schüler überträgt. Er versteht es immer wieder, durch vielerlei Impulse – dabei hilft ihm sein echter Humor – die Schüler zu aktivieren. Er hat einen guten Kontakt zu den Klassen. Zu loben ist sein Einsatz in und für die Schule.“52

Ein Jahr später war Walter Hecht dienstunfähig. Durch mehrere Operationen fehlte er teilweise monatelang in der Schule. Am 31.7.1974 trat er in den Ruhestand. Danach erhielt er noch eine halbe Planstelle im Angestelltenverhältnis: „Herr Hecht ist ledig und braucht auch aus psychologischen Gründen die Weiterbeschäftigung mit halber Stundenzahl, die er – wie ich fest glaube – voll ausfüllen kann.“53

Das Buch von Hans-Peter de Lorent: Täterprofile, Band 2, Hamburg 2017 ist in der Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg erhältlich.