Karl Schlotfeldt
(13.4.1894 Neumünster - 6.10.1947 Hamburg)
Schulrat
Wohnadresse: Lisztstraße 45 (Altona, 1938)
„Treue dem Führer! Schutz dem deutschen Volke! Tod dem Verräter!"
Karl Schlotfeldt gehörte zu den NS-Aktivisten in der Schulverwaltung, die in Altona zusammen mit Hermann Saß eine besonders üble Rolle gespielt haben. Gegen Schulrat Schlotfeldt hatte es noch in der NS-Zeit Vorwürfe gegeben, die von der Schulverwaltung dienstrechtlich geprüft werden mussten. Schlotfeldt ist nach 1945 verhaftet und interniert worden und kurz nach der Entscheidung des Spruchkammergerichts Bielefeld am 6.10.1947 verstorben. Seine Geschichte ist deshalb weitestgehend unbekannt.
Karl Schlotfeldt wurde am 13.4.1894 als Sohn eines Bäckermeisters, späteren Werftarbeiters, in Neumünster geboren. Er besuchte in Kiel zunächst die Volksschule, danach drei Jahre die Mittelschule. Nachdem er die Präparandenanstalt und das Lehrerseminar in Kiel absolviert hatte, wurde er in Burg auf Fehmarn als Lehrer eingestellt. Vom 17.12.1914 bis zum 1.1.1919 nahm er am Ersten Weltkrieg teil. Er wurde dort zum Leutnant befördert und hatte der Schulverwaltung stolz mitgeteilt, an der Schlacht an der Somme beteiligt gewesen zu sein. Nach dem Krieg arbeitete er zunächst als Volksschullehrer in Kiel und bildete sich an der Universität in besonderen Lehrkursen auf fremdsprachlichem Gebiet fort, so dass er 1926 die Prüfung als Mittelschullehrer in neueren Sprachen bestand. Am 1.6.1932 trat Schlotfeldt dem NSLB bei und kurze Zeit später wurde er im Oktober 1932 zum Mittelschul-Rektor in Bredstedt berufen. (1)
Schlotfeldt war also im Oktober 1932 Rektor geworden, nachdem er kurz zuvor dem Nationalsozialistischen Lehrerbund beigetreten war und er gehörte zu den ehemaligen Offizieren des Ersten Weltkrieges, die neuere Sprachen studierten, also der Länder, gegen die er als Offizier nach 1939 einen zweiten Krieg führte.
Am 1.1.1937 wurde Karl Schlotfeldt kommissarischer Stadtschulrat in Altona. Ausgewählt von Stadtrat Hermann Saß und seinem Vertrauten, dem städtischen Schulrat Paul Dittmer. Saß und Dittmer hatten am 6.11.1936 eine Dienstreise nach Bredstedt unternommen, um Karl Schlotfeldt im Unterricht der Adolf-Hitler Schule zu begutachten und „in einer anschließenden Besprechung persönlich kennen zu lernen". Da Gleichgesinnte zusammenkamen, fiel das Urteil nicht überraschend aus. „Das Ergebnis der Besprechung geht dahin, dass Schlotfeldt als städtischer Schulrat von mir empfohlen werden kann", resümierte Paul Dittmer. (2)
Nachdem Schlotfeldts Vorgänger, der von Saß berufene SS-Mann Hermann Stegemann zum Regierungs-und Schulrat anderweitig berufen worden war, konnte Schlotfeldt am 19.11.1937 die Schulrats-Stelle endgültig übertragen werden. Denn: Karl Schlotfeldt „versieht den Dienst zur vollsten Zufriedenheit“. (3)
Welche Rolle Schlotfeldt insbesondere in den politischen „Säuberungsaktionen" am Christianeum in Altona spielte, wird ausführlich in den Biografien Dittmer, Lau, Trog und de Bruycker dargestellt.
Schlotfeldts Aktivitäten steigerten sich mit Beginn des Krieges. Er absolvierte Übungen, besuchte KLV-Lager in Sachsen und Bayern und widmete sich dem Feld der „wehrgeistigen Erziehung". Darunter litt seine Gesundheit, Diagnosen: Chronischer Magen-und Darm- Katarrh und erhebliche Erschöpfungszustände. Schlotfeldt wurde am 4.6.1940 einberufen als Verbindungs-Offizier des Stv. Generalkommandos Hamburg. Gleichzeitig war er Schulrat und Kreisamtsleiter des NSLB sowie Gausachbearbeiter für wehrgeistige Erziehung im NSLB. Kernstück dieser Arbeit waren Schriften zum Thema „wehrgeistige Erziehung", Tagungen und Vorträge dazu und „Betreuungsarbeit". Schlotfeldt, zum Hauptmann befördert, schrieb in einem Tätigkeitsbericht über seine Arbeit am 19.8.1942: „Als Gausachbearbeiter für wehrgeistige Erziehung im NSLB-Hamburg stehe ich mit rund 1600 Lehrersoldaten in Verbindung. Dieser vorwiegend briefliche Verkehr umfasste bisher 348 Glückwunschschreiben an ausgezeichnete und beförderte Kameraden, 32 Schreiben an Verwundete, Fühlungnahme mit den Hinterbliebenen der 90 Gefallenen, ferner Beratung bei persönlichen Anliegen mancherlei Art. Alle ausgezeichneten und beförderten Lehrersoldaten wurden der Reichsverwaltung des NSLB über die Verbindungsstelle Berlin gemeldet. Die Namen der Gefallenen wurden im Gaumitteilungsblatt veröffentlicht und für ein Ehrenbuch, das nach dem Kriege erscheinen wird, laufend genauere Unterlagen gesammelt." (4)
Stolz machte es Schlotfeldt, dass insbesondere die von ihm veröffentlichten Schriften zur wehrgeistigen Erziehung Wertschätzung erfuhren. Die Inspektion Erziehungs-und Bildungswesens des Heeres richtete am 18.6.1942 ein Schreiben an das stellvertretende Generalskommando X. A.K. Hamburg, dass sie „die Arbeit von Hauptmann Schlotfeldt außerordentlich begrüßt“. Es sei beabsichtigt, „die Arbeit in einer größeren Auflage zu drucken, um sie bei den zuständigen Stellen von Schule und HJ zur Verteilung zu bringen". (5) Überreicht werden sollte die Schrift vom Oberkommando des Heeres (Inspektion des Erziehungs- und Bildungswesens) unter der Überschrift „Der deutschen Erzieherschaft zur Pflege des wehrgeistigen Gedankens". Hauptmann Schlotfeldt, Offizier für Schulfragen beim stellvertretenden Generalskommando in Hamburg, sollte als Bearbeiter dieser Schrift genannt werden. Schlotfeldt reichte dies zur Kenntnis bei der Schulverwaltung ein. Oberschulrat Henze und Schulrat Köhne zeichneten es ab. (6)
Diese Schrift rekurrierte auf Aufsätze, die Kurt Schlotfeldt im Mitteilungsblatt des NSLB, Gauverwaltung Hamburg, in den Jahren 1940 bis 1942 veröffentlicht hatte.
Im August 1940 berichtete Schlotfeldt im Mitteilungsblatt des NSLB über seine einjährige Tätigkeit in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Wehrmacht im Wehrkreis Altona. Er schrieb unter anderem: „Hand in Hand mit der weltanschaulichen Schulung des ganzen Volkes ist die wehrgeistige Erziehung die Forderung unserer Zeit. Sie muss bereits in der Schule beim Ranzenträger einsetzen und über den Waffenträger bis hin zum letzten Volksgenossen führen; denn Last und Verantwortung in einem Kriege ruhen nicht allein auf den Waffenträgern, sondern unterschiedslos auf dem gesamten Volk, und darum wird die soldatische Nation gefordert. Die allgemeine Zielsetzung der Wehrerziehung durch die Schule ist: Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit der Jugendlichen und Aneignung der notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten für den Wehrdienst und geistig-seelische Aktivierung der Jugend zur Wehrbereitschaft und Wehrhaftigkeit. Der Reichswalter des NS-Lehrerbundes hat diese Forderungen schon vor Ausbruch des Krieges dem Oberbefehlshaber des Heeres gegenüber bestätigt, und die inzwischen erschienenen Richtlinien des Reichserziehungsministers für Erziehung und Unterricht in der deutschen Schule tragen dem Gedanken der wehrgeistigen Erziehung bereits weitgehend Rechnung. Die deutsche Schule ist sich der hohen Verantwortung bewusst, die ihr damit auferlegt ist." (7)
Schlotfeldt berichtete über seine Vorträge unter dem Titel: „Der soldatische Mensch als Endziel deutscher Erziehungsarbeit" und stellte fest: „Wehrgeistige Erziehung ist Unterrichtsgrundsatz, der in jedem Fach zur Geltung zu bringen ist."(8)
Als Beispiele für die jeweiligen Fächer verwies Schlotfeldt auf die verbindlichen Aufgaben, die er der Lehrerschaft in Altona gestellt hatte:
„Deutsch: Einführung des militärischen Stils bei Aufsätzen über Heldische Zeiten der Kriegsgeschichte; Geschichte: 1. Hervorhebung der politischen Bedeutung der Schlachtfeldentscheidung. 2. Der Soldat im Kampf mit dem Politiker; Erdkunde: Gunst und Ungunst unserer wehrgeographischen Lage; Chemie: Die wichtigsten Kampfstoffe; Mathematik: 1. Das Messverfahren (auch Schallmessverfahren). 2. Die Ballistik; Physik: 1. Die Verbrennungsmotoren. 2. Funk und Fernsprechdienst und seine Störungen; Zeichnen: Grundlagen des Kartenzeichnens, Anfertigung einfacher Geländeskizzen." (9)
An anderer Stelle forderte Schlotfeldt, Feldpostbriefe zu sammeln: „Es gibt wohl keine Schulgemeinschaft, die nicht ein inniges Band mit den Kameraden an der Front geknüpft und diese Verpflichtung zugleich als Herzensbedürfnis empfunden hat. In der Schulchronik oder in der Kriegsmappe des Schulwalters haben die Frontbriefe einen ehrenvollen Platz erhalten." (10)
Schlotfeldt wies auch auf die Bedeutung der Korrespondenzen mit ehemaligen Schülern hin und gab als Beispiel den Brief eines seiner Schüler, der zur Luftwaffe gegangen war und seinem ehemaligen Lehrer Schlotfeldt stolz berichtete: „Ich ging zur Luftwaffe, da ich mein Fach auf Flugzeugzellenbau gelegt hatte. Ein Jahr sollte es dauern, machte meine Flugscheine, musste aber doch einsehen, dass es mit einem Jahr nicht zu erreichen war, sondern legte noch elf Monate zu. (…) Doch da kam der Krieg, abbrechen musste ich, den Steuerknüppel der Maschine in die Hand nehmen, dem Feind ins Auge sehen. Ich konnte noch keinen größeren Erfolg erringen als bis heute neun Maschinen auf W.-Gebiet abzuschießen, drei auf F.-Gebiet, und vier zur Landung auf W.-Gebiet zu zwingen. Mir wurde dafür das EK II und EK I verliehen. (…) Ja, Herr Lehrer S., dieses sind nun die Erfolge, zu denen ich von ihnen aus der Schulzeit die Grundlagen mitgenommen habe. Ihr Bild als Lehrer war mir immer eine Ansteuerung zur Erreichung des Zieles. Meinen Dank bringe ich Ihnen heute zum Ausdruck; Charakter und Willen brachten den Sieg, der doch nur durch die Grundlagen in der Kindheit erzielt werden kann." (11)
Im Mai 1941 machte Schlotfeldt Vorschläge, wie zum Thema „Feindpropaganda, Spionage, Spionageabwehr und Landesverrat“ im Unterricht in der Oberstufe der allgemeinbildenden Schulen und in Berufs- und Fachschulen gearbeitet werden soll: „Die ausländische Spionage hält Augen und Ohren offen. Die Spionageagenten vertrauen auf zwei deutsche Nationalfehler: Schwatzhaftigkeit und Leichtfertigkeit, d.h.: Fahrlässigkeit in Worten und Werken." Und: „Wer es wagt, die Hände gegen sein Vaterland zu erheben, der ist des Todes! Wer es unterlässt, rechtzeitig von einem geplanten Landes- oder Hochverrat oder einer Sabotage Anzeige zu erstatten, wird mit Gefängnis, in schweren Fällen mit Zuchthaus oder mit dem Tode bestraft. Auch der fahrlässige Landesverräter hat hohe Gefängnisstrafen zu erwarten. Deine Parole: Treue dem Führer! Schutz dem deutschen Volke! Tod dem Verräter!" (12)
Am 30.1.1943 bekam Schlotfeldt das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse vom Führer, wie er der Schulverwaltung mitteilte. (13)
Im Zuge von Einsparungen außerplanmäßiger Stellen bei der Wehrmacht schied Hauptmann Schlotfeldt am 28.2.1943 aus dem aktiven Wehrdienst aus. „An meiner Tätigkeit als Wehrmachtsredner und Verbindungsoffizier zum NSLB ändert sich nichts", teilte er am 1.3.1943 der Schulverwaltung mit. (14)
1944 verdunkelten sich die Wolken über Karl Schlotfeldt. Hermann Reimnitz, Schulleiter der Schule Dockenhuden in Schlotfeldts Schulkreis, bezeichnete die Veröffentlichungen zur wehrgeistigen Erziehung unter Schlotfeldt Namen als „Lumperei" und „geistigen Diebstahl" und „unter Deutschen nicht üblich". (15) Dabei ging es um die Aufsätze, die Schlotfeldt unter seinem Namen im Mitteilungsblatt des NSLB veröffentlichte, die teilweise aber von ihm unterstellten Schulleitern stammten und wörtlich oder in leichter Überarbeitung veröffentlicht worden waren.
Die Vorwürfe waren so schwerwiegend, dass es eine dienstliche Untersuchung gab, die vom Justitiar der Schulverwaltung, Hasso von Wedel, durchgeführt wurde. Von Wedel führte einige Gespräche, die protokolliert wurden, mit wichtigen Zeugen, neben den Beteiligten und den betroffenen Schulleitern auch mit dem Schriftleiter der Hamburger Lehrerzeitung, Max Fehring, der auch für das Mitteilungsblatt des NSLB verantwortlich war, nachdem das Erscheinen der HLZ im Krieg eingestellt worden war. Fehring erklärte zu Schlotfeldt Veröffentlichungen am 5.10.1944: „Ich war Schriftleiter der Hamburger Lehrerzeitung. In dieser Zeitung sind zahlreiche Aufsätze unter Schulrat Schlotfeldts Namen erschienen, die meisten unter dem Leitgedanken, wie kann die wehrgeistige Erziehung in die einzelnen Fächer hineingetragen werden. Oft ist fast in jeder Nummer ein Aufsatz von Schulrat Schlotfeldt gewesen. Ich persönlich habe mich über die außerordentliche Fruchtbarkeit von Schulrat Schlotfeldt gewundert, ebenso über seine große Vielseitigkeit, da er sich nicht auf ein oder wenige Fächer beschränkte. Die Aufsätze breiteten ein großes Material aus, wenn sie vielleicht auch manchmal gröber zusammengeschlagen waren. Ich bin immer davon ausgegangen, daß Schulrat Schlotfeldt der Verfasser dieser Aufsätze war. Ich glaube auch, daß ich noch Manuskripte zu Hause habe, die er als Verfasser unterzeichnet hat. Manche Aufsätze sind auch an die Gauamtsleitung des NSLB in Durchschrift gegangen, um dieser von dem Aufsatz Kenntnis zu geben. Landesschulrat Schulz hat sie meines Wissens erhalten. Mir selber als Schriftleiter fielen schließlich sogar, wenn ich ganz offen bin, die vielen Aufsätze von Schulrat Schlotfeldt auf die Nerven, weil es für eine Zeitschrift nicht gut wirkt, wenn immer ein und derselbe Autor in ihr erscheint. Ich habe ihm das aber nie gesagt." (16)
Schlotfeldt hatte gegenüber von Wedel zugegeben, dass nicht alle Aufsätze von ihm geschrieben worden seien. Sie unter seinem Namen zu veröffentlichen sei ein Rat von Max Fehring gewesen, da „es nicht angängig sei, sie als Berichte einer AG hamburgischer Lehrer seines Schulkreises zu veröffentlichen". (17)
Fehring erklärte, sich an eine solche Unterredung nicht zu erinnern: „Ich halte das sogar für ausgeschlossen, weil ja, wie ich vorhin schon sagte, es mir als Schriftleiter viel lieber gewesen wäre, wenn gelegentlich andere als Verfasser zu diesem Thema gezeichnet hätten und ich Schulrat Schlotfeldt dann sicher den Vorschlag gemacht hätte, doch einmal einen anderen als Verfasser anzuführen. Ich hätte auch sicherlich, wenn ich Schulrat Schlotfeldt den von ihm behaupteten Rat erteilt hätte, ihm vorgeschlagen, in einer Fußnote zu bemerken, daß die Aufsätze von einem Arbeitskreis erarbeitet seien. Die Vorgänge liegen ja immerhin mehrere Jahre zurück, deswegen möchte ich hier nicht erklären, daß das, was Schulrat Schlotfeldt anführt, nicht wahr sei. Richtig ist, daß ich Schulrat Schlotfeldt gelegentlich, wenn ich Stoff brauchte, auch gefragt habe, ob er wieder etwas habe. Gedrängt habe ich ihn allerdings nicht, da ich ja sehr häufig schon auf Vorrat Artikel von Schulrat Schlotfeldt liegen hatte. Gedrängt habe ich ihn lediglich bei der Zusammenstellung der Gefallenenanzeigen." (18)
Die Aussagen der Schulleiter fielen sehr unterschiedlich aus. Alle waren von Schlotfeldt angesprochen worden, hatten Material geliefert, das von Schlotfeldt be- und verarbeitet worden war. Dafür hätte es als Anerkennung Bücher mit Widmung von Schlotfeldt gegeben. Geärgert hatte sich Schulleiter Hermann Weyland, dass Schlotfeldt einen Aufsatz von ihm zum Thema „Zeichenunterricht und wehrgeistige Erziehung" unter eigenem Namen veröffentlicht hatte. „Unternommen habe ich dagegen jedoch nichts. Ich empfand Schulrat Schlotfeldt gegenüber keine besondere Achtung und Neigung, hörte von anderen, dass es ihnen so ergangen sei und ließ die Sache laufen." (19)
Offenbar hatte es mehr Rumoren gegeben, als in den Vernehmungen zugegeben. So sagte etwa der Schulleiter Otto Anders über einen Aufsatz der AG Geschichte, an dem sechs bis sieben Schulleiter gearbeitet hatten und der vom Schulleiter der Arnkielstraße, Georg Jessen, zusammengefasst worden war, allerdings unter Schlotfeldts Namen veröffentlicht wurde: „Ich persönlich hatte erwartet, daß am Ende der Reihe ein besonderer Hinweis erschienen wäre, in dem festgestellt war, daß diese unter Schlotfeldts Namen verfasste Serie eine Gemeinschaftsarbeit der Lehrerschaft sei. Daß ich darauf vergeblich gewartet habe, hat mir einen kleinen Knacks gegeben und mich in Bezug auf die Ehrlichkeit von Schulrat Schlotfeldt enttäuscht." (20)
Öl ins Feuer goss Richard Stender, NSLB-Kreishauptstellenleiter „Presse-und Propaganda". Stender wusste über alles Bescheid, beförderte eher die Zweifel an seinem NSLB- Kreisamtsleiter. Am 6.10.1944 wurde er von Hasso von Wedel zum Verhalten von Karl Schlotfeldt, vernommen. Nun wollte Justiziar von Wedel vom Altonaer Presse- und Propaganda-Verbindungsmann zum NSLB hören, was er damit zu tun hatte. „Sein Name sei in diesem Zusammenhang als Mitwisser genannt worden."
Stender erwies sich als jemand, der vielfältige Gespräche über diesen Fall geführt hatte, ohne dies jemals aufklärend zu thematisieren. Dies ist an anderer Stelle ausführlich beschrieben worden. (21)
Stender stellte klar: „Ich persönlich kann nur sagen, was im Mitarbeiter- und Kollegenkreis geredet worden ist. Ich habe mich nicht für verpflichtet und befugt gehalten, hinter meinem Kreisamtsleiter her zu spionieren und ihn etwa zur Anzeige zu bringen."
Er hätte ihn vielleicht ansprechen können als Presse- und Propagandaverantwortlicher, ihn über das Gerede informieren können, eine Änderung der Praxis anregen können. Oder passte solches nicht in die „Kultur“ der Kommunikation im autoritären NS-System? Es passte zumindest nicht zu Richard Stender, der in heiklen Fragen lieber über die Betroffenen redete als mit ihnen. (22)
Am Ende der Untersuchung wurden Schlotfeldt und Fehring in einem gemeinsamen Gespräch noch einmal miteinander konfrontiert. Schlotfeldt insistierte und behauptete sehr bestimmt, von Fehring den Rat bekommen zu haben, dass er alle Artikel mit seinem Namen zeichne. Fehring wurde, ob er diese Darstellung nicht doch für denkbar halte und erklärte: „Ich muss diese Frage verneinen; selbst wenn ich einkalkuliere, daß man etwas vergessen kann und die Sache so weit zurückliegt, halte ich es für unmöglich, daß ich diesen Rat gegeben habe. Über die Frage der Veröffentlichung überhaupt ist natürlich mit Schulrat Schlotfeldt gesprochen worden, aber ich habe ihm nicht den von ihm behaupteten Rat gegeben."(23)
Interessant auch, was Schulleiter Hermann Reimnitz zu seinen Gründen angab, gegenüber Schulrat Fritz Köhne die Vorwürfe Karl Schlotfeldt betreffend erhoben zu haben. Und dabei kam noch etwas mehr auf den Tisch: „Ich erhebe gegen Schulrat Schlotfeldt den Vorwurf geistigen Diebstahls. Schon seit Jahren hat Herr Schlotfeldt sich bei seiner reichen literarischen Tätigkeit der Vorarbeiten anderer bedient, die er zum Teil in nur wenig veränderter Form in Zeitschriften unter seinem Namen veröffentlicht hat. Über diese Vorgänge ist auch unter Kollegen viel geredet worden. Als ich einmal erklärte, Schlotfeldt müsse doch ein erstaunliches Wissen haben bei seiner schriftstellerischen Produktivität wurde mir gesagt, das sei nur Arbeit anderer. Dadurch wurde ich aufmerksam und hörte noch mehrfach darüber etwas. Zum Beispiel fielen mir gegenüber Bemerkungen, warum denn keiner sich unter den Parteigenossen finde, der den Mut habe, Schlotfeldt dies zu sagen." (24)
Aber Hermann Reimnitz hatte auch ganz persönliche Gründe, sich über Schulrat Schlotfeldt zu ärgern und so massiv zu protestieren: „Wenn ich nach meinen Motiven für meine Meldung bei Herrn Köhne gefragt werde, so ist doch die Tatsache solchen geistigen Diebstahls Motiv genug. Ich gebe aber offen zu, daß ich auch in der letzten Zeit persönlich sehr verärgert war, weil ich auf Schlotfeldts Veranlassung durch Schulrat i. V. Backeberg eines Morgens revidiert worden bin. Ich bin als alter Parteigenosse sehr stark in politische Arbeit eingespannt und komme dadurch naturgemäß gegenüber Kollegen, die weniger aktiv sind, leicht ins Hintertreffen. Die Besichtigung fand Dienstag vor einer Woche statt (26.September). Am Tag vorher war ich unmittelbar nach meiner Schulzeit bis gegen 22:00 Uhr wegen Parteiarbeit fort und hatte, todmüde zurückgekehrt, keine Gelegenheit mehr gehabt, mich zu präparieren. Meine Leistungen vor der Klasse waren daher am Tage der Besichtigung nicht gut. Ich hätte, da Schlotfeldt die Verhältnisse kannte, es richtig gefunden, wenn er mich vorher auf die geplante Besichtigung meines Unterrichts aufmerksam gemacht hätte. Überhaupt halte ich das Regiment von Schlotfeldt in seinem Schulkreis für zu rigoros und nicht kollegial. Für mich alten Pg., der Jahrzehnte im völkischen Kampf stand, ist es hart zu sehen, daß andere, die damals wer weiß wo waren, jetzt das Rennen machen. Ich bin zum Beispiel auch früher kommissarischer Schulrat gewesen, dann aber durch irgendwelche Beurteilungen Fremder abgelöst worden. Ich betone aber, daß diese Verärgerung für mich nicht der entscheidende Grund war. Ich habe die Tatsache, daß Schlotfeldt geistigen Diebstahl begangen hat, schon lange als Unmöglichkeit empfunden. Diese letzten Ereignisse brachten aber einfach das Fass zum überlaufen. Entscheidend war für mich, daß ich als Pg. mich verpflichtet fühle, für Sauberkeit zu sorgen." (25)
Wie schwierig das Verhältnis von Schulrat Schlotfeldt und dem Parteigenossen und Schulleiter Reimnitz war, wird deutlich, wenn Reimnitz von der letzten Begegnung berichtete: „Ich habe dann letzten Dienstag mich mit Schlotfeldt ausgesprochen und ihm meine Vorwürfe ins Gesicht gesagt. Schlotfeldt hat mir zur Sache gesagt, daß die Kollegen einverstanden gewesen wären und daß der Erlös der Beiträge für Bücheranschaffungen verwandt worden sei. Er sagte mir zunächst, daß er mir danke, daß ich ihm das eröffnet habe. Ich wollte aber nicht diese Sache auf sich beruhen lassen, sondern habe ihm dann in sehr schroffer Form meine Beurteilung der Angelegenheit gesagt. Von Lumpereien und über Gesinnung gesprochen, den Ausdruck „Pfui Teufel" gebraucht und gesagt, daß er sich schämen müsse, Parteiuniform zu tragen. Schlotfeldt war nach meiner Auffassung sehr bestürzt und sagte im wesentlichen nur: „Aber, Herr Kollege“. (26)
Die Bewertung der Schulverwaltung war im Ergebnis zurückhaltend. Schlotfeldt habe zugegeben, dass die Aufsätze nur zum Teil von ihm stammten. Das Verfahren sei aber auf Rat von Schriftleiter Max Fehring so getroffen worden. Fehring bestreite das, es könne im Endeffekt nicht geklärt werden. Die Honorare seien zur Anschaffung von Büchern über wehrgeistige Schriften für die Schulkreisbücherei verwendet worden. „Angesichts der öffentlichen Erklärung von Schulrat Schlotfeldt auf der Rektorenkonferenz über die von ihm beabsichtigte Verwendung der Beiträge, der Ausführungen in dem Tätigkeitsbericht in der Augustnummer der Mitteilungsblätter, der von keiner Seite bestrittenen Verwendung des Honorars für schulische Zwecke kann jedoch nicht festgestellt werden, daß der Fehler von Schulrat Schlotfeldt und das Versäumnis, auf die wahren Verfasser der Beiträge in angemessener Weise hinzuweisen, auf unlauteren Motiven beruht. Bei dieser Sachlage ist es nicht berechtigt, das Verhalten von Schulrat Schlotfeldt als ‚geistigen Diebstahl‘ zu bezeichnen, weil die Gesinnung eines Diebes zweifellos nicht vorlag. Man wird andererseits aber, da Schulrat Schlotfeldt objektiv gesehen fremdes Eigentum in unzulässiger Weise verwandt hat, gegen den Anzeigenden nicht vorgehen können. Dieser muss aufgeklärt werden, daß unlautere Motive Schulrat Schlotfeldt bei dem von ihm zweifellos begangenen Fehler nicht vorgeworfen werden können." (27)
Hasso von Wedel schlug vor, Gauleiter und Reichsstatthalter Karl Kaufmann von dem Fall zu unterrichten, da Schlotfeldt Ortsgruppenleiter der NSDAP und Schulrat sei. Angemessen sei eine formlose Missbilligung Schlotfeldts und ihn auf das "Fehlerhafte" seines Verhaltens hinzuweisen. Gleichzeitig sollten die Zeugen und die Schulaufsichtsbeamten unterrichtet werden. (28)
Senatssyndikus Dr. Schultz erklärte sich gegenüber dem Personalamt mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden. Er gehe aber auch davon aus, "dass in der Schulverwaltung dann (gedeckt durch die Autorität des Herrn Reichsstatthalters und Gauleiters) gelingen wird, auch den Rektor Reimnitz, der seinen dienstlichen Vorgesetzten, Schulrat Schlotfeldt, in seiner begreiflichen Empörung über dessen unkorrekten Verhaltens ‚geistigen Diebstahl‘, ‚Lumpereien‘, ‚Pfui Teufel‘ und ‚Unmöglichkeit, die Parteiuniform zu tragen‘ vorwerfen durfte, für die Zukunft zum Schweigen zu bringen und ihn zu verpflichten, auf die Angelegenheit in keiner Weise wieder zurückzukommen. Andernfalls würde die Autorität des Schulrates natürlich stark erschüttert sein.“ (29)
Im Weiteren wurde Vollzug gemeldet. Ernst Schrewe, Leiter der Schulverwaltung in den letzten Monaten vor Ende des Krieges, schrieb an Reichsstatthalter Kaufmann, dass Schlotfeldt „das Fehlerhafte seines Verhaltens eingesehen habe“. Rektor Reimnitz sei davon unterrichtet worden, dass es dennoch unberechtigt sei, „dessen Verhalten als geistigen Diebstahl zu bezeichnen, da Schulrat Schlotfeldt nicht aus unlauteren Beweggründen, die den Motiven eines Diebes vergleichbar seien, gehandelt habe“. (30)
Karl Schlotfeldt war von dem Verfahren mitgenommen. Das zeigte sich daran, dass er 1944 mehrere Wochen wegen körperlicher und nervöser Erschöpfungszustände dienstunfähig war. (31)
Am 12.5.1945 gab es einen Vermerk in der Personalakte, dass Karl Schlotfeldt von der Britischen Militärregierung verhaftet und interniert worden sei. Schlotfeldt wurde erst im Internierungslager seiner Geburtsstadt Neumünster, dann im Internierungslager Eselheide bei Paderborn mit anderen möglichen Kriegsverbrechern untergebracht. Dort wartet er auf das Verfahren vor dem Spruchgerichts Bielefeld.
Das Verfahren gegen den seit zwei Jahren in Eiselheide internierten Schlotfeldt wurde erst mit der Anklageschrift vom 31.7.1947 eingeleitet. (32)
Und auch dieses Verfahren zeigte, wie begrenzt es für die Spruchgerichte in den massenhaften Verfahren möglich war, sich ein Bild von den Angeklagten zu verschaffen. Schlotfeldt hatte zwei Jahre Zeit, sich im Internierungslager mit Gleichgesinnten und der Hilfe eines Hamburger Rechtsanwaltes auf das Verfahren vorzubereiten. Rechtsanwalt Friedrich Koch aus Altona brachte in der Zwischenzeit Leumundszeugnisse insbesondere von Nachbarn aus der Lisztstraße 45 in Altona bei. Alles was im Altonaer Schulwesen stattgefunden hatte, der Anteil Schlotfeldts in Bezug auf die wehrgeistige Erziehung von Schülern, die für Führer und Vaterland in den Krieg und vielfachen Tod geschickt wurden, waren dem Gericht nicht bekannt und konnten kaum recherchiert werden. Der Fokus im Prozess bildete die Tätigkeit Schlotfeldts als Ortsgruppenleiter der NSDAP und somit Mitglied des Führerkorps ab August 1944.
Entsprechend dürftig und allgemein fiel schon die Anklageschrift vom 31.7.1947 aus. Dort wurde kurz der berufliche Werdegang Schlotfeldt aufgeführt, sein NSLB-Beitritt zum 1.7.1932, die NSDAP-Mitgliedschaft ab dem 1.5.1933, seine NSLB-Funktionärstätigkeit und schließlich seit August 1944 die Ortsgruppenleitung der NSDAP in Hamburg-Othmarschen, die er bis Kriegsende innehatte. Dann wurde festgestellt, Schlotfeldt bestreite, vom kriegsverbrecherischen Charakter des Korps der politischen Leiter Kenntnis gehabt zu haben. Schlotfeldt bestreite auch, gewusst zu haben, dass „die politischen Leiter zur Verfolgung politischer Gegner eingesetzt waren". (33)
Und die Anklageschrift stellte fest: „Der Beschuldigte war lange Zeit als Parteimann und gerade gegen Kriegsende als Ortsgruppenleiter in Hamburg tätig, ganz in der Nähe von Hamburg war das KZ-Lager Neuengamme. Die dortigen Zustände waren in gewissem Umfange in der Umgebung von Hamburg ganz allgemein bekannt, so dass sie auch dem Beschuldigten aufgrund seiner Stellung nicht verborgen geblieben sein konnten. Mithin muss der Beschuldigte als überführt angesehen werden." (34)
Zudem hatte das Polizeikriminalamt (Special Branch II) am 18.7.1947 notiert, dass „Schlotfeldt sich nach Angaben der Zeugen durchaus korrekt verhalten habe. Personen, die Nachteiliges über Schlotfeldt hätten aussagen können, konnten nicht ermittelt werden." (35)
Schlotfeldt nahm dazu Stellung und betonte, er habe, trotz der räumlichen Nähe des KZ Neuengamme, nichts gewusst. „Darüber hinaus bestreite ich überhaupt, Kenntnis von einer unvorschriftsmäßigen Behandlung gehabt zu haben; denn erst während meiner Internierung habe ich aus dem Nürnberger Prozess von solchen Dingen etwas erfahren. Es ist zweifellos der Spruchkammer die durch das Nürnberger Urteil festgestellte Tatsache bekannt, dass die Insassen eines KZ bei ihrer Entlassung sich verpflichten mussten, zu schweigen; demnach ist mit Sicherheit anzunehmen, dass, wenn sie doch über die ihnen zuteil gewordene Behandlung sprachen, es nur gegenüber solchen Personen taten, die sie als Gegner des Hitler Staates ansahen.“ (36) Und das war Schlotfeldt ja nun wirklich nicht.
Rechtsanwalt Friedrich Koch wurde hinzugezogen. Und für ihn genügte es, Folgendes zu erklären: „Von dem Zustand in Konzentrationslagern war dem Beschuldigten nichts bekannt. Er hat weder von Misshandlungen, geschweige denn Tötungen, Vergasungen und dergleichen etwas vor der Kapitulation gehört. Auch über Neuengamme war der Hamburger Bevölkerung oder den politischen Leitern nichts bekannt. Sie hatten ja auch nicht damit zu tun. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Konzentrationslager in der Nähe kleiner Städte, deren Einwohnern eher bekannt wurden als wenn sie im Umkreis großer Städte lagen. Neuengamme ist etwa 20 km von Hamburg, dessen Stadtgebiet ein großes Areal umfasst, entfernt. Der Hamburger wusste von dem KZ in Neuengamme nicht mehr als der Berliner vom KZ in Oranienburg.“ (37)
Dass die Existenz und Funktion von KZs in Hamburg durchaus bekannt war, ergibt sich aus einem Leumundszeugnis, dass Rechtsanwalt Koch fast gleichzeitig von Julius Murmann aus Othmarschen einbrachte: „Im Herbst 1944 fand eine Luftschutzversammlung statt. Die Versammlung wurde geschlossen ohne den üblichen dreimaligen ‚Heil Hitler‘. Darüber wunderte sich einer. Darauf gab ich zur Antwort: ‚Darüber braucht sich heute doch keiner zu wundern. Wir haben doch alle die Nase voll. Da hat doch der Mensch keine Lust mehr zur Sache.‘ Das war jedenfalls der Sinn meiner Worte. Ein Spitzel brachte mich deswegen in einer schriftlichen Meldung bei der Ortsgruppe zur Anzeige. Ortsgruppenleiter war damals Herr Karl Schlotfeldt. Dieser hatte die gegen mich erstattete Anzeige nicht der Gestapo weitergegeben. Er sagte zu mir, ich könnte zu ihm so etwas unter vier Augen sagen, zu ihm könne ich sagen, was ich wolle, er werde nichts daraus machen; ich solle aber so etwas nicht zu anderen sagen. Der Spitzel, welcher mich anzeigte, hatte meine Worte als Sabotage bezeichnet. Hätte Herr Schlotfeldt die Anzeige weitergegeben, wäre ich sicherlich ins KZ gekommen.“ (38)
Am 13.9.1947 fand das Verfahren statt. Dabei gab sich Schlotfeldt liberal. Als Ortsgruppenleiter habe er „den Einsatz der Einsatztrupps im Verein mit der Polizei nach Luftangriffen zu übernehmen und hier sehr viel mit zu tun gehabt. Ich führte selbst einen Trupp. Wir hatten über 600 Alarme zu verzeichnen. (Auch Luftangriffe). Die Kreisleitung befand sich in Altona im Haus der Jugend." (39)
Zur „Judenfrage" wurde Schlotfeldts Einlassung so protokolliert: „Ich habe sogar mit einem jüdischen Rechtsanwalt verkehrt. Dass Juden evakuiert wurden, habe ich gewusst, wusste aber nicht wohin sie kamen. Auf Vorhalt des Staatsanwalts, ob er die Führerrede, wonach der Führer gesagt hat, wenn Amerika in den Krieg eintritt, so bedeutet das das Ende des Judentums in Europa, kenne, äußerte der Angeklagte, dass er dieses als Drohung aufgefasst habe. Ich wüsste auch nicht, dass die politischen Leiter bei den Judenpogromen eingesetzt waren.“ (40)
Am Ende dieses Verfahrens forderte der öffentliche Ankläger vier Monate Gefängnis, die auf die volle Internierungshaft angerechnet wurden. Der Verteidiger beantragt Freispruch und Schlotfeldt erklärte: „Ich bin als Beamter und Lehrer an den Staat gebunden gewesen und habe im monarchistischen Staat, im republikanischen Staat und schließlich im Nazistaat meine Pflicht getan. Ich habe auch keine Kenntnis gehabt im Sinne der Anklage und fühle mich nicht schuldig. Ich bitte um Freisprechung.“ (41)
Das Urteil setzte dann eine Geldstrafe von 1.000 Reichsmark fest, sowie das Tragen der Verfahrenskosten. Die Geldstrafe „wird durch die Anrechnung der erlittenen Internierungshaft für verbüßt erachtet“. In der Begründung schrieb der Vorsitzende der Spruchkammer, Landgerichtsdirektor Nestwerdt dann noch: „Die Schuld des persönlich und politisch untadeligen Mannes, der in der höchsten Not des Vaterlandes geglaubt hat, sich der Mitarbeit auf dem Gebiet der örtlichen Parteiarbeit mit seinen vielseitigen und schweren Aufgaben schon deshalb nicht versagen zu sollen, um die Bestellung weniger geeigneter Kräfte zu verhüten, ist naturgemäß gering." (42)
Hier zeigte sich der Unterschied zwischen der Verfolgung von Naziaktivisten unter Verantwortung der britischen Militärregierung und den Verfahren unter deutscher Verantwortung.
Karl Schlotfeldt legte am 20.9.1947 Revision gegen das Urteil ein, das ihm eigentlich die Freiheit gebracht hatte.
Am 3.10.1947 begründete Rechtsanwalt Koch die Revision. Schlotfeldt war aus der Internierung nach Hause entlassen worden.
Überraschend starb er unmittelbar danach. In der Sterbeurkunde hieß es: „Der Schulrat außer Dienst, Karl Johannes Schlotfeldt - gottgläubig - ist am 6. Oktober 1947 um 11:00 Uhr in Hamburg in genannter Wohnung tot aufgefunden worden.“ (42) Keine Todesursache – Anlass für Interpretationen.
Nachtrag: Interessant ist, dass Karl Schlotfeldt im Internierungslager Eselheide eine Krankenpflegerausbildung absolviert hatte, mit einer Prüfung am 28.6.1947, wie er der Schulbehörde am 6.8.1947 mitteilte. Das deutet darauf hin, dass Schlotfeldt durchaus über berufliche Perspektiven nachgedacht hatte. Im Gegensatz dazu steht ein handschriftlicher Brief von Schlotfeldts Ehefrau, Martha Schlotfeldt, an Oberschulrat Fritz Köhne vom 8.10.1947. Sie schrieb: „Es ist mir ein Bedürfnis, Ihnen persönlich mitzuteilen, dass mein Mann vor 14 Tagen aus den Internierungslager zurückgekommen, wieder für immer von uns gegangen ist. Er hat nicht mehr können, seine Nerven waren völlig zerrüttet. Es ist ein sehr harter Schlag für uns drei. Ich tröste mich damit, dass mein Mann sich wohl nicht in diese Zeit zurück gefunden hätte. Er hat mir gegenüber einmal die Absicht geäußert, Sie, werter Herr Oberschulrat aufzusuchen. Wir werden ihn am Montag in Kiel bestatten. In tiefem Schmerz, Frau M. Schlotfeldt." (43)
Das erwartungsgemäß kurze Entnazifizierungsverfahren endete am 26.5.1948 mit der Entscheidung, den Hinterbliebenen vom 1.4.1948 an dreiviertel der Pensionsansprüche eines Mittelschullehrer (Rektoren)-Gehaltes zuzubilligen. Der Leitende Ausschuss entschied am 10.9.1951, Schlotfeldts Witwe ab dem 1.9.1951 die Hinterbliebenenbezüge eines vollen Rektorengehaltes zu gewähren.
Und der Sachbearbeiter der Schulbehörde, vom Personalreferenten Oberschulrat Karl Hoffmann abgezeichnet, hatte in der entsprechenden Vorlage notiert: „Die Personalakte enthält keine Anhaltspunkte, aus denen hergeleitet werden kann, dass S. wegen seiner Verbindung zum Nationalsozialismus zum Schulrat ernannt wurde." (44)
So unterschiedlich kann man Personalakten lesen.
Text: Hans-Peter de Lorent