Ernst Köhler
(8.5.1900 Escheburg - 29.6.1993)
Lehrer am Christianeum
Beselerstraße 50 (Wohnadresse 1955)
Hans-Peter de Lorent hat über Ernst Köhler ein Portrait verfasst, das in Hans-Peter de Lorents Buch: Täterprofile. Die Verantwortlichen im Hamburger Bildungswesen unterm Hakenkreuz. Band. 3. Hamburg 2019 erschienen und im Infoladen der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg erhältlich ist. Hier der Text:
„Ich weiß mich deutlich zu erinnern, dass Herr Dr. Köhler nicht aus innerem Triebe, sondern lediglich in dem Gedanken, seine wirtschaftliche Stellung zu sichern, in die SS eingetreten ist.“
Es gab eine Reihe verhältnismäßig junger Lehrer, die 1933 der SS beitraten. Sie wurden 1945 konfrontiert mit den Gräueltaten der verbrecherischen Organisation, deren Mitglied sie waren. Zu ihnen gehörte auch der Altonaer Studienrat Ernst Köhler, der zudem seit 1933 auch der NSDAP und dem NSLB angehörte und am Christianeum als Schulwalter der NS-Lehrerorganisation fungierte. Köhler war im Krieg zudem Angehöriger der Waffen-SS, wurde nach Ende der NS-Herrschaft für einige Zeit interniert und in Hamburg 1949 wieder für den Schuldienst zugelassen.
Ernst Köhler wurde am 8.5.1900, 45 Jahre vor dem „Tag der Befreiung“, in Escheburg geboren. Es existieren keine Personalunterlagen von Köhler, dafür eine sehr dicke Akte beim Rasse- und Siedlungshauptamt der SS in Berlin, die so umfangreich war, weil Ernst Köhler seine beabsichtigte Heirat dort mit einem aufwendigen Nachweis der Erbgesundheit in seiner Familie und in der seiner zukünftigen Frau Katharina Maria Seyler dokumentieren musste. Die SS-Ahnentafel zu skizzieren, die bis zu den Ur-Ur-Urgroßeltern zurückreichte, war eine mühsame Angelegenheit und bedurfte noch der Beurkundung. Dabei ergaben sich überraschende Erkenntnisse, etwa bei der Schwester der Mutter von Ernst Köhler, die am 7.8.1933 in der Landes-Heilanstalt in Neustadt (Holstein) verstorben war, deren Direktor ihm schriftlich mitteilte, bei ihr hätte „eine aufgrund einer organischen Hirnerkrankung entstandene Geistesstörung (Depression mit Verwirrtheit) vorgelegen“, immerhin aber mit der Zusatzbemerkung, „die nicht zu einer der im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses angeführten zählt“.[1]
Ernst Köhler, SS-Mann der Einheit 2/88 mit der SS- Mitgliedsnummer 136848 hatte den Antrag auf Genehmigung der Verlobung und Verheiratung am 6.1.1937 gestellt und dabei vermerkt, dass die Hochzeit für den April geplant sei. Ein ehrgeiziges Unterfangen, da noch einiges geprüft und testiert werden musste. Die zukünftige Braut reichte noch eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Mütterschulungs-Lehrgang ein. Nach zahlreichen Korrespondenzen konnte die Verlobung dann am 1.3.1937 stattfinden, am 15.5.1937 wurde geheiratet.[2]
Für das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS hatte Ernst Köhler einen detaillierten Lebenslauf handschriftlich eingereicht. Danach besuchte er in Großhansdorf drei Jahre die Gemeindeschule und wurde gleichzeitig von seinem Vater, einem Volksschul-Rektor, auf die Realschule vorbereitet. „Ich übersprang die Sexta und machte nach fünf Jahren die Einjährigen-Prüfung, nach weiteren drei Jahren das Abitur. Mit 17 Jahren war ich in Göttingen immatrikuliert, um Mathematik, Physik und Chemie zu studieren, später auch in Hamburg und Berlin. Ich wendete mich im Laufe des Studiums der Chemie zu und promovierte im Februar 1923, 22 Jahre alt, zum Dr. der Naturwissenschaften.“[3] Eine ambitionierte Bildungsgeschichte.
Köhler wies darauf hin, dass er 1918 noch für ein halbes Jahr eingezogen wurde, „aber nicht mehr ins Feld kam“.[4]
Ernst Köhler spiegelte dann, in welcher Situation er sich danach befand. Durchaus symptomatisch für viele qualifizierte Absolventen der Universität seiner Generation, die sich in dieser Zeit radikalisiert hatten und Anhänger der Nationalsozialisten wurden. Köhler notierte:
„Leider gelang es mir – nach der Inflation – nicht, in die Industrie zu kommen. So war ich fünf Jahre arbeitslos, habe mich aber stets selbst unterhalten, war Werftarbeiter bei Blohm und Voss in der Kupferschmiede, Bankarbeiter bei der Hansabank und Deutschen Bank, arbeitete bei der Royal Mail, für den deutschen Destillatenverband, war Haus- und Privatlehrer. Schließlich nahm ich eine Lehrerstelle am Rauhen Haus und machte nebenher das Studienratsexamen. 1930 war ich Assessor, wurde jedoch schon nach einem halben Jahr auf halbe Kost gesetzt – mit 50 Leidensgefährten allein schon in Hamburg. Erst mit dem Umsturz erhielt ich wieder eine volle Stelle, zuerst in Hamburg an einer Mädchenschule, jetzt am Gymnasium in Cuxhaven.“[5]
Ein begabter und früh qualifizierter junger Mann, dessen Ambitionen in der Weimarer Republik augenscheinlich nicht realisiert werden konnten und der offenbar auch deshalb in die SS und die anderen NS-Organisationen eintrat.
Laut seiner SS-Stamm-Karte war er am 1.11.1933 in die SS eingetreten[6] und nach seinem Entnazifizierungsfragebogen zum 1.5.1933 in die NSDAP und in den NSLB.[7]
Wie Ernst Köhler in seinem Lebenslauf geschrieben hatte, arbeitete er 1937 als Studienrat in Cuxhaven, das der Hamburger Schulverwaltung unterstand. Vorher war er Studienassessor am Realgymnasium in der Curschmannstraße 39 gewesen,[8] danach war es ihm gelungen, an das Christianeum in Altona versetzt zu werden.[9]
Die Geschichte des Christianeums in der NS-Zeit habe ich in „Täterprofile“ Bd. 1 ausführlich beschrieben, insbesondere das Kesseltreiben gegen den damaligen Oberstudiendirektor Hermann Lau.[10]
Zum Kulminationspunkt geriet diese Auseinandersetzung bei zwei großen Konferenzen am Christianeum 1941 und 1942. Zuvor war in der Schulbehörde ein schärferer Ton angeschlagen worden, nachdem der Leiter der Gauführerschule, Albert Henze, Oberschulrat für die höheren Schulen und später für einige Zeit Leiter der Schulverwaltung geworden war. Gegen eine sich ausbreitende Swing-Jugendbewegung, der viele Schüler des Johanneums und des Christianeums angehörten, wurden massive Aktionen von Schulverwaltung und Gestapo gestartet.
Am 13. und 16.1.1942 suchte OSR Albert Henze das Christianeum auf und trug dort eine Anklageschrift vor, die aufgrund einer Untersuchung der Schulverwaltung über die politische Haltung des Schulleiters Hermann Lau und der Studienräte Dr. Walther Gabe, Heinrich Schröder und Karl Wendling erstellt worden war und auf Denunziationen mehrerer Lehrer des Christianeums beruhte. Diese Anklageschrift war eine der Konsequenzen der Schulleiterkonferenz vom 13.12.1941 unter dem Vorsitz des Reichsstatthalters Karl Kaufmann. Die zu einer Gesamtkonferenz zusammengerufenen Lehrer des Christianeums forderte Henze auf, weiteres Belastungsmaterial gegen den wegen politischer Unzuverlässigkeit zu überprüfenden Schulleiter Hermann Lau und die genannten Kollegen vorzubringen. Das Kollegium weigerte sich in der Konferenz, diesem Ansinnen nachzukommen.
Die Anschuldigungen waren offenbar von dem Kunstlehrer Adolf de Bruycker gesammelt, aufgeschrieben und weitergegeben worden, was auf der Konferenz für das Kollegium bestätigt wurde, weil de Bruycker dazu intensiv Stellung nahm und die Vorwürfe im Einzelnen bestätigte. Heinrich Schröder hatte über die Konferenz geschrieben und die Untersuchungen gegen Lau und die genannten Kollegen wegen ihrer politischen Haltung, die „zurückging auf Anzeigen, die wie Herr Oberschulrat Henze im Verlauf der Verhandlung mitteilte, von dem Studienrat de Bruycker und den früheren Mitgliedern des Kollegiums, den Studienräten Köhler (SS), Wehrt (Amtswalter der NSDAP), Oberstudienrat Dr. Trog (SS) (alle anscheinend Mitglieder des SD) erstattet worden waren. Diese Anzeigen waren bei der Gestapo gemacht worden, dann in einer auf Antrag der Gestapo einberufenen Sitzung der Hamburger Schulleiter, die am 13.12.1941 unter dem persönlichen Vorsitz des Reichsstatthalters stattfand, war es der Vertreter der Gestapo gewesen, der diese Anklage vertrat und dem Christianeum den Vorwurf der staatsfeindlichen Haltung machte.“[11]
Hier wurde also Ernst Köhler als einer der Denunzianten am Christianeum von Heinrich Schröder genannt, der nach 1945 eine entscheidende Rolle als Personalreferent in der Schulbehörde spielte und an zentraler Stelle bei der Entnazifizierung im Bereich der höheren Schulen fungierte.
Im Zuge dieser Konferenzen 1941 und 1942 nahm die Schulverwaltung Hermann Lau die Leitung des Christianeums. Lau akzeptierte die ihm dafür angebotene Leitung der Oberschule für Jungen in Blankenese nicht und ließ sich pensionieren. Karl Wendling, 65 Jahre alt, wurde ebenfalls pensioniert, Dr. Walter Gabe aufgrund jüdischer Vorfahren gleichfalls in den Ruhestand versetzt.[12] Gegen Heinrich Schröder ließen sich die vorgetragenen Behauptungen nicht erhärten, weil aus der Lehrer- und Schülerschaft trotz Aufforderungen nichts weiter Belastendes vorgetragen wurde. In de Bruyckers Entnazifizierungsakte ist die Abschrift eines mutigen Schreibens von Heinrich Schröder enthalten, der am 1.9.1942 folgende Erklärung an die Schulverwaltung abgab:
„Ich erfahre heute, dass Herr Studienrat de Bruycker mit dem Beginn des neuen Schuljahres seine Tätigkeit am Christianeum wieder aufnehmen will. Dazu habe ich folgendes zu erklären: Nachdem Herr de Bruycker seine Beurlaubung und seine Abwesenheit von der Schule dazu genutzt hat, sich ohne den Dienstweg innezuhalten, direkt an die Schulverwaltung zu wenden und mich der früheren Zugehörigkeit zur SPD zu bezichtigen, sowie mich als schlechten Lehrer, der keine Disziplin halten könne, und als schlechten Deutschen, der pro-englischen Geschichtsunterricht gebe, zu denunzieren, ohne auch nur den Schatten eines Beweises dafür vorzubringen, nachdem diese und andere von ihm gemachte Angaben sich bei den eingehenden Vernehmungen, die Herr Oberschulrat Henze in der Schule bei Lehrern und Schülern vorgenommen hat, entweder als längst bekannte und sogar aktenkundige Tatsachen (wie meine frühere Parteizugehörigkeit) oder als völlig unwahre Behauptungen und infame Verleumdungen erwiesen haben, nachdem Herr de Bruycker es daraufhin nicht für nötig gehalten hat, diese Behauptungen zurückzunehmen oder sich gar zu entschuldigen, nachdem er auch aus der einmütigen Haltung des Kollegiums in der unter dem Vorsitz des Oberschulrats Henze abgehaltenen Konferenz keine Konsequenzen gezogen hat, sondern jetzt nach seinem Urlaub wieder ans Christianeum zurückkehren will, bin ich es meiner Ehre und dem einfachsten Gefühl für Sauberkeit und Anstand sowie dem Geist und der Tradition des Christianeums, an dem solches Verhalten von Kollegen untereinander bisher unmöglich war, schuldig, jeden kollegialen Verkehr mit Herrn de Bruycker abzulehnen. Eine erfolgreiche dienstliche Zusammenarbeit mit ihm, die schon bei einem korrekten Verhältnis wie für die meisten Mitglieder des Kollegiums so auch für mich nicht ohne große Schwierigkeiten möglich war, dürfte unter solchen Umständen vollends unmöglich sein.“[13] Dieser Heinrich Schröder wurde nach dem Ende der NS-Herrschaft in der Schulbehörde Personalreferent für die höheren Schulen.
Das Entnazifizierungsverfahren war schwierig für Ernst Köhler. Da eine Personalakte von ihm nicht mehr vorliegt, muss sein weiterer Werdegang aus Dokumenten rekonstruiert werden, die im Zusammenhang mit seiner Entnazifizierung entstanden sind. Aus einem Schreiben vom 14.7.1947 des mit Köhler befreundeten Hamburger Rechtsanwalts Max Lurati, der die Vertretung verschiedener nationalsozialistischer Aktivisten übernommen hatte, geht hervor, dass Ernst Köhler bis Ende des Jahres 1944 weiter im Hamburger Schuldienst tätig war, das letzte Jahr in der Kinderlandverschickung. Laut Rechtsanwalt Lurati hatte die Schulverwaltung Köhlers UK-Stellung aufgehoben. „Ich erinnere mich, dass Herr Dr. Köhler nach kurzem Aufenthalt in Hamburg einen Gestellungsbefehl des für ihn zuständigen Wehrbezirkskommandos erhalten hatte, wonach er sich bei einem gewöhnlichen Truppenteil der Wehrmacht melden sollte. Unmittelbar darauf wurde aber dieser Gestellungsbefehl wieder rückgängig gemacht, weil Dr. Köhler von der Waffen-SS angefordert war, zu der er dann auch im Januar 1945 eingezogen wurde. In dieser Zeit vor seiner Einberufung haben wir uns mehrfach über die Kriegslage und Kriegsaussichten besprochen. Herr Dr. Köhler war mit mir einig darüber, dass der Krieg nicht mehr zu gewinnen war. Insbesondere setzte er mir von seinem Standpunkt als Physiker auseinander, dass und warum die damaligen besonders hochtönenden Verheißungen des Einsatzes neuartiger physikalischer Waffen in Wirklichkeit nur leeres Gerede waren. Bei dieser Unterredung brachte er zum Ausdruck, wie sehr er nach jeder Richtung vom Nationalsozialismus enttäuscht worden sei und wie schwer es ihm deshalb falle, ausgerechnet zur Waffen-SS zu müssen.“[14]
Dieses Schreiben von Max Lurati, „Eidesstattliche Versicherung“ überschrieben, hatte das Ziel, für den Freund und Mandanten Aussagen zu machen für die Spruchkammer in Nürnberg. Köhler war nämlich nach dem Krieg gar nicht erst nach Hamburg zurückgekehrt, sicherlich in der richtigen Einschätzung, bei seinen politischen Aktivitäten und Mitgliedschaften kaum eine Chance der Wiedereinstellung in den Hamburger Schuldienst zu haben. Darum war er in die Heimatstadt seiner Ehefrau gekommen, um dort als Hilfsarbeiter zu arbeiten. In Nürnberg ließ er sich auch entnazifizieren und dafür nutzte er als Hauptleumundszeugen, der statt seiner über die Hamburger Vergangenheit Auskünfte gab, den Rechtsanwalt und Freund Max Lurati aus Hamburg.
Lurati erklärte, Köhler in den Jahren 1924 oder 1925 während des gemeinsamen Studiums an der Universität Hamburg kennengelernt zu haben und seitdem mit „geringfügigen zeitlichen Unterbrechungen dauernd in freundschaftlicher Verbindung gestanden zu haben“.[15]
Max Lurati berichtete von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit denen Ernst Köhler zu kämpfen hatte. „Sein Vater, der Rektor einer Volksschule in der Nähe Hamburgs war und zwei Söhne und zwei Töchter hat, konnte seinem Sohn Ernst nur geringfügige Beiträge zum Studium leisten.“ Lurati erklärte dann, dass Ernst Köhler nach dem Studium als Physiker arbeitslos geworden war, „weil die seinerzeit im Niedergang befindliche Industrie keine Verwendung für junge Wissenschaftler hatte“.[16] Köhler selbst hatte in seinem Lebenslauf für die SS ähnlich argumentiert, allerdings von einem Chemiestudium geschrieben. „Unter dem Druck dieser wirtschaftlichen Verhältnisse hat Dr. Köhler, der bis 1933 politisch uninteressiert war, sich auf Veranlassung seines derzeitigen Schulleiters entschlossen, in die Partei und den NS-Lehrerbund einzutreten, weil diese beiden Voraussetzungen für die weitere Beschäftigung als Junglehrer im Staatsdienst unerlässlich waren. Bald danach erzählte mir Dr. Köhler, dass von den jüngeren Lehrkräften auch noch der Eintritt in eine Gliederung der Partei verlangt werde und dass er sich zum Eintritt in die SS entschieden habe, weil sie weniger radikal als die SA sei und auch nicht so strenge Dienstanforderungen stelle. Ich weiß mich deutlich zu erinnern, dass Herr Dr. Köhler nicht aus innerem Triebe, sondern lediglich in dem Gedanken, seine wirtschaftliche Stellung zu sichern, in die SS eingetreten ist und danach trachtete, sein Privatleben so weit wie möglich frei von Partei- und SS-Angelegenheiten zu halten.“[17]
Rechtsanwalt und Freund Lurati stellte allerdings auch fest: „In der SS musste Dr. Köhler wider sein Erwarten, das ihn zum Eintritt in diese Gliederung bewogen hatte, anfänglich doch recht umfangreichen Dienst leisten. Er klagte mir seinerzeit oft darüber, dass er kaum einen freien Abend und einen Sonntag für sich habe. Obwohl ihm der Dienst und die politische Einstellung der SS nicht zusagten, fühlte er sich gezwungen, auszuhalten, um seine Stellung nicht zu gefährden.“[18]
Max Lurati war sicherlich auch deswegen ein geeigneter Interpret des Lebens von Ernst Köhler, weil er von sich behaupten konnte, wegen eines jüdischen Elternteils mütterlicherseits und aufgrund seiner „politischen Unzuverlässigkeit, die aus meinem vor der Machtübernahme geübten Wirken gegen den Nationalsozialismus gefolgert wurde“, 1933/34 ein Jahr aus der Anwaltschaft entfernt worden zu sein. Seine Argumente, die sich schwerpunktmäßig darauf bezogen, dass sich Ernst Köhler vor seinem Gestellungsbefehl zur Wehrmacht im Januar 1945 sehr kritisch gegenüber dem Krieg ausgesprochen habe – zu diesem Zeitpunkt war daraus wohl kaum eine demokratische Gesinnung abzuleiten. Immerhin, Luratis Eintreten und seine Argumentation führten offensichtlich dazu, dass die Spruchkammer V in Nürnberg Ernst Köhler im Juli 1947 „als Mitläufer in die Kategorie IV einsortierte und ihm auferlegte, „als Sühnemaßnahme einen einmaligen Sühnebeitrag in Höhe von 1500 Reichsmark für einen Wiedergutmachungsfonds zu entrichten“.[19]
Außer Rechtsanwalt und Freund Lurati aus Hamburg hatte Köhler auch Stellungnahmen einiger Bekannter und Nachbarn aus Nürnberg sowie Kollegen, die ihn aus dem KLV-Lager kannten, beigebracht. Weitestgehend, fast wörtlich, bezog sich die Spruchkammer auf das Schreiben von Max Lurati. Köhler wurde bescheinigt, mit dauernden wirtschaftlichen Schwierigkeiten gekämpft zu haben, was offensichtlich so gewesen war und deswegen, um eine schulische Perspektive zu haben, in die NS-Organisationen eingetreten zu sein, auch „auf Veranlassung seines seinerzeitigen Schulleiters“, wie von Lurati vorformuliert worden war. Und auch die SS-Mitgliedschaft wurde bagatellisiert: „Da er nach seinen bisherigen Erfahrungen mit den Geschehnissen innerhalb der SA nicht einverstanden war, so wählte er den Eintritt in die damalige SS. Bereits im Jahre 39 verlor er die Fühlung zur allgemeinen SS und glaubte damit seine Zugehörigkeit als abgegolten. Seine Bestätigung zum Rottenführer wurde ihm seinerzeit in die KLV-Lager, wo er als Lehrer tätig war, per Post nachgesandt. Dienstlich hatte diese Führertätigkeit nichts zu tun.“[20]
Es machte schon Sinn für Ernst Köhler, sich nicht in Hamburg gleich 1945 nach Ende der NS-Herrschaft entnazifizieren zu lassen. Dann wäre genauer geprüft worden, welche Rolle er am Christianeum gespielt hatte. Entnazifizierung in Nürnberg war vom Hörensagen und nicht die Überprüfung von Taten und Aktivitäten gewesen.
Ernst Köhler war nicht der einzige Nationalsozialist, der sich in eine Region bewegte, wo seine Familie oder die Familie der Ehefrau bekannt und gut beleumdet waren, und der sich aus der genaueren Beobachtung dadurch zurückzuziehen wusste.
Für das Entnazifizierungsverfahren in Nürnberg konnte Rechtsanwalt Max Lurati auch die Abschrift eines Gutachtens von Oberschulrat Heinrich Schröder einreichen, das dieser am 12.7.1947 in seinem Dienstzimmer in der Dammtorstraße 25 verfasst hatte. Überraschend, wenn man sich an das von mir zitierte Schreiben im Zusammenhang mit dem Verfahren um Schulleiter Hermann Lau erinnert. Schröder begutachtete jetzt:
„Der frühere Studienrat Dr. Ernst Köhler in Nürnberg, geboren am 8. Mai 1900, war mehrere Jahre Mitglied meines Kollegiums, und zwar am staatlichen Christianeum in Hamburg-Altona. Es ist mir bekannt, dass Dr. Köhler Mitglied der NSDAP seit 1933 und Mitglied der Allgemeinen SS war. Auch sammelte er für den NSLB die Beiträge ein. Seine nationalsozialistische Weltanschauung hat er in diesen Jahren ebenfalls offen vertreten. Mir ist aber nicht bekannt, des Dr. Köhler sich als Nationalsozialist in einem üblen oder gar verbrecherischen Sinne betätigt hat.“[21]
Auf dieses Schreiben werde ich noch einmal zurückkommen, weil es nicht das letzte Wort von Schröder im Fall Köhler war. Erstaunlich ist für mich ein Schreiben von Ernst Köhler an Johann Helbig, das er am 17.8.1947 aus Nürnberg schrieb. Es ist insofern von Bedeutung, weil Helbig der Vorsitzende des Fachausschusses für die Entnazifizierung von Lehrern aus dem höheren Schulbereich war. Das handschriftliche Schreiben macht deutlich, dass Köhler und Helbig persönlich miteinander gut bekannt waren:
„Nachdem ich jetzt schon wieder vier Wochen bei drückender Hitze auf dem Bau Mörtel gemacht und in den zweiten Stock getragen habe, abends daher total fertig war, komme ich leider erst heute dazu, auch Ihnen mitzuteilen, dass ich das ‚Glück‘ gehabt habe, als ‚Mitläufer‘ zu 1500 Mark Sühne + 336 Mark Kosten verurteilt worden zu sein. Hierbei hat auch Ihr Gutachten nebst zwei anderen seine Wirkung getan, im Gegensatz zu der Mehrzahl, die gar nicht beachtet wurden. Ich danke Ihnen also nochmals herzlich! Ob und wann ich nun mit der ‚gewöhnlichen Arbeit‘ aufhören kann, hängt noch von der Schnelligkeit ab, mit der dem Amerikaner das Urteil zugeleitet und von ihm bestätigt wird. Manche warten darauf schon ein Jahr, darunter auch ein meinem Schwiegervater bekannter Lehrer. – Gesundheitlich, wenn auch nicht ernährungsmäßig, geht es uns gut; mir persönlich fehlt mein Hamburger Freundeskreis, fühle mich recht isoliert hier, ähnlich wie in den Lagern, wo wir aber doch immerhin nicht ganz allein waren. Mit herzlichen Grüßen von Haus zu Haus Ihr Ernst Köhler.“[22]
Johann Helbig hatte also auch ein Leumundszeugnis für Ernst Köhler abgegeben. In einem später zitierten Schreiben wird deutlich, dass beide sich in einem KLV-Lager 1944 als Lehrer kennengelernt hatten. Johann Helbig gehörte dem Beratenden Ausschuss an, der, zusammen mit Willi Thede und Luise Broscheit, die in dieser Zeit fast alle Entscheidungen im Bereich der höheren Schulen trafen, am 10.12.1947 bereits eine Empfehlung im Falle Ernst Köhler abgaben, der sich jetzt auch für den Hamburger Schuldienst beworben hatte und sich in Hamburg somit auch noch einmal der Entnazifizierung stellen musste. Dafür hatte Köhler am 27.7.1947 einen Entnazifizierungsfragebogen ausgefüllt, mit der Bemerkung, in Nürnberg bereits von der Spruchkammer als „Mitläufer“ in Gruppe IV eingestuft und zu 1500 RM Sühne verurteilt worden zu sein.[23]
Der Beratende Ausschuss kam am 10.12.1947 zu dem Ergebnis:
„Verschiedene Zeugen, wie etwa Frau Oberstudiendirektor Stoß, bestätigten, dass er politisch nicht aktiv gewesen ist, betonen aber, dass Angst ihn in seiner Haltung bestimmte und er bemüht war, möglichst alles mitzumachen. Wir glauben, er sollte in Kategorie IV eingestuft werden.“[24]
Nun war Irma Stoß zweifelsfrei eine respektable Frau. Aktiv in der Frauenbewegung, bis 1933 Schriftleiterin der „Deutschen Lehrerinnenzeitung“, des Verbandsorgans des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins (ADLV) und in Hamburg stellvertretende Schulleiterin der Realschule und des Realgymnasium für Mädchen an der Curschmannstraße.[25] Am 16.2.1933, in den letzten Wochen der Selbstverwaltung, war sie vom Kollegium noch wiedergewählt worden, wurde dann aber zum Sommer von der neuen NS-Schulverwaltung abgesetzt und verblieb an der Schule als Studienrätin. Da Ernst Köhler nur kurze Zeit als junger Studienassessor an dieser Schule tätig war und versuchte, endlich seine materielle Existenz abzusichern, ist sein zurückhaltendes und ängstliches Verhalten nachvollziehbar, aber wohl schwerlich als Aussage gültig für seine Gesamtpersönlichkeit während der NS-Zeit.
Der Fachausschuss stimmte der Empfehlung des Beratenden Ausschusses am 30.12.1947 zu, bestätigte die Eingruppierung in Kategorie IV und empfahl eine fünfjährige Beförderungssperre.[26]
Dies wiederum rief nun am 9.4.1948 OSR Heinrich Schröder auf den Plan, der sich mit einer Stellungnahme für die Schulbehörde an den Zentralausschuss für die Ausschaltung von Nationalsozialisten wandte und eine deutlich andere Position vertrat, als das von Rechtsanwalt Lurati übermittelte Gutachten vom 12.7.1947. Möglicherweise hatte Heinrich Schröder mittlerweile sowohl den ausgefüllten Fragebogen von Ernst Köhler gelesen, vielleicht auch noch einmal selbst recherchiert und Stellungnahmen ehemaliger Kollegen des Christianeums eingeholt. Daraufhin legte er „für die Schulbehörde aus folgenden Gründen gegen dieses Urteil Einspruch ein“ und bat, „eine erneute Prüfung des Falles zu veranlassen“.[27]
Zur Begründung machte Schröder folgende Ausführungen:
„Dr. Köhler war Mitglied der NSDAP seit 1933 und Mitglied der Allgemeinen SS seit 1934. In letzterer bekleidete er den Rang eines Rottenführers, außerdem hat Köhler während der ganzen Dauer der Nazizeit das Amt eines Schulwalters bekleidet. Schulbehörde und Schuldeputation sind der Auffassung, dass ein Lehrer, der während der gesamten Dauer der Hitlerzeit aktives Mitglied der SS war, als Jugenderzieher im demokratischen Deutschland nicht tragbar ist, wenn er nicht eine ganz besondere überzeugende Entlastung vorzutragen hat. Letzteres ist bei Köhler nicht der Fall. Köhler hat aus seiner nationalsozialistischen Überzeugung nie ein Hehl gemacht; antifaschistisch hat er sich niemals geäußert geschweige denn betätigt. Die Gegner des Regimes pflegten ihre Gespräche einzustellen, wenn Köhler in die Erscheinung trat. Köhler ist nach der Kapitulation in Nürnberg untergetaucht und hat es vermieden – offensichtlich in der Erkenntnis seiner politischen Untragbarkeit – sich bei seiner vorgesetzten Behörde wieder zu melden. Erst im Juli 1947, nachdem die Spruchkammer in Nürnberg ein Verfahren gegen ihn eröffnet hatte, tauchte er wieder in Hamburg auf. Die Spruchkammer in Nürnberg hat Köhler in die Kategorie IV eingestuft. Sie hat aber offenbar keine Belastungszeugen gehört und war auch gar nicht in der Lage, die politische Haltung eines Hamburger Lehrers erschöpfend zu beurteilen. Jedenfalls kann für die Schulbehörde der Hansestadt Hamburg, die Köhlers Haltung während der Nazizeit besser zu beurteilen vermag, dieses Urteil nicht maßgebend sein.
Die Schulbehörde bittet daher, den Fall Köhler noch einmal überprüfen zu lassen. Sie weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass die Berufungsausschüsse die Gepflogenheit haben, schwer belasteten Lehrkräften im Falle ihrer Wiederbeschäftigung zunächst nur im Angestelltenverhältnis und für eine Bewährungsfrist für mehrere Jahre wieder zuzulassen. Köhler ist aber trotz seiner schweren Belastung sofort als Lehrer im Beamtenverhältnis wieder zugelassen worden. Es ist lediglich eine Beförderungssperre über ihn verhängt worden.“[28]
Tatsächlich trat der Leitende Ausschuss 8 am 29.5.1948 unter Leitung des Rechtsanwaltes Curt Wessig[29] zusammen und fasste folgenden Beschluss:
„Die Wiederaufnahme des Verfahrens wird empfohlen, da die Entscheidung des Fachausschusses als gesetzwidrig zu bezeichnen ist. Es steht fest, dass Dr. Köhler nach Beginn des Krieges nicht nur der allgemeinen, sondern auch der Waffen-SS angehört hat, die aufgrund des Nürnberger Urteils für eine verbrecherische Organisation erklärt worden ist. Bei dieser Sachlage hätte der Fachausschuss eine eingehende Prüfung vornehmen und Zeugen vernehmen müssen. Nur dann, wenn zahlreiche Zeugen bekundet hätten, dass Dr. Köhler zumindest im Laufe des Krieges von den Zielen der NSDAP abgerückt ist, wäre er für den Schuldienst tragbar. Aus der Akte ergibt sich, dass auch nicht die geringste Prüfung vorgenommen worden ist.“[30]
Nun trat wieder Rechtsanwalt Max Lurati in Erscheinung und legte dem Berufungsausschuss am 4.11.1949 eine Erklärung vor, die sich insbesondere mit den beiden Aussagen von Heinrich Schröder beschäftigte, die in der Tat widersprüchlich waren. Ich vermute, dass Schröder erst nach Einreichen des Entnazifizierungsfragebogens über die Einzelheiten der NS-Mitgliedschaften von Ernst Köhler informiert war. Rechtsanwalt Lurati schrieb nun, dass die Beförderung Köhlers zum Rottenführer erst sehr spät erfolgt sei, 1943, und Ernst Köhler darüber „sehr erstaunt“ gewesen sei. Köhler habe auch nur für zweieinhalb Jahre als Schulwalter des NSLB fungiert. Interessant sind die Hinweise von Max Lurati, dass Ernst Köhler unter Leitung des damaligen Oberstudienrats Dr. Hans Reimers, der mittlerweile Referent von Schulsenator Heinrich Landahl in der Schulverwaltung war, von 1940 bis 1942 am Rauhen Haus gearbeitet hatte und Johann Helbig 1944 in der KLV kennenlernte. Damit hatte Köhler Leumundszeugen, die in Hamburg 1949 ein großes Gewicht hatten.[31]
Der Berufungsausschuss 17 für die Ausschaltung von Nationalsozialisten kam am 5.11.1949 unter Vorsitz des für milde Urteile bekannten Rechtsanwalts Soll zusammen und entschied, dass Ernst Köhler als Studienrat wieder eingestellt werde, bis Ostern 1950 als Angestellter und danach wieder im Beamtenverhältnis bestätigt. Köhler wurde in Kategorie IV eingruppiert. Zur Begründung hieß es:
„Dr. K. ist durch seinen frühen Beitritt zur NSDAP 1933, seine Zugehörigkeit zur allgemeinen SS und während des Krieges zur Waffen-SS nicht unerheblich belastet. Es wird ihm jedoch von allen Seiten bestätigt, dass er trotz der nationalsozialistischen Überzeugung sich einwandfrei geführt hat und sich nicht im üblen oder verbrecherischen Sinne betätigt hat.“ Ferner wurde vermerkt: „Es war auch zu berücksichtigen, dass Dr. K. nach 1945 durch seinen Arbeitseinsatz in untergeordneter Stellung (schwere Gleisarbeiten) eine gewisse Sühne geleistet hat.“[32]
Ernst Köhler wurde somit wieder eingestellt, war erstaunlicherweise für einige Zeit sogar wieder am Christianeum tätig[33], bevor er dann dem Gymnasium für Jungen in Altona, am Hohenzollernring, zugeordnet wurde.[34]
Ernst Köhler starb am 29.6.1993.[35]
Text: Hans-Peter de Lorent