Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Wilhelm Lühning

(15.10.1900 - 4.10.1978)
Schulrat im Bereich Volksschulen
Wohnadresse: Im Grünen Grunde 88 (1938)
Wirkungsstätte: Dammtorstraße 25 (Unterrichtsbehörde)


Schon als Student NSLB-Mitglied, unauffällig führend im NSLB und im Volksschulbereich, aber „kein übler Streber und Postenjäger“

Eine nach außen eher unauffällige Karriere im nationalsozialistischen Schulwesen machte Wilhelm Lühning. Dabei gehörte er nach der Gleichschaltung der „Gesellschaft der Freunde“ dem ersten gemeinsamen Vorstand des Nationalsozialistischen Lehrerbundes (NSLB) als 4.Vorsitzender an und wurde bereits im Mai 1933 kommissarischer Schulrat in der Schulverwaltung. Er agierte im Hintergrund, hielt keine dokumentierten Reden, profilierte sich auch nicht mit Aufsätzen in der HLZ, nahm aber im nationalsozialistischen Schulapparat eine wichtige Stellung ein. Er war schon im November 1929 Mitglied der NSDAP geworden und 1930 in den NSLB eingetreten, wo er in der gesamten NS-Zeit die Funktion des Fachschaftsleiters für die Volksschulen innehatte.

Friedrich Wilhelm Lühning wurde am 15.10.1900 als Sohn des Lehrers Wilhelm Lühning in Bergedorf geboren. (1) Lühning, der auf den Rufnamen Wilhelm hörte, besuchte die Volksschule und anschließend das Lehrerseminar in der Binderstraße 34. Dort bestand er 1921 die 1. Lehrerprüfung, wurde Hilfslehrer und machte 1924 das 2. Lehrerexamen. Parallel dazu besuchte Wilhelm Lühning die Universität in Hamburg, um Pädagogik und Geschichte zu studieren. Als er 1925 um Beurlaubung bat, wurde ihm lediglich eine Freistellung von einem Jahr gewährt, so dass er 1927 aus dem Volksschuldienst ausscheiden musste, um genügend Zeit für den Abschluss seines Studiums zu haben. 1930 beantragte er die Wiedereinstellung in den Schuldienst: „Jetzt bin ich soweit, dass ich meine Doktorarbeit in Geschichte abgebe und zum Examen zugelassen werde."(2) Lühning wurde wieder eingestellt, zunächst als Hilfslehrer, dann seit dem 2.10.1930 als planmäßiger Lehrer im öffentlichen Schuldienst und Beamter, erst an der Schule Genslerstraße 33, ab dem 1.4.1932 an der Schule Fraenkelstraße. Was mit der Doktorarbeit in Geschichte passierte, ist aus der Personalakte nicht ersichtlich.

Offenbar war Lühning während des Studiums im November 1929 der NSDAP beigetreten, somit konnte er auch ohne Promotion und nach sehr kurzer Tätigkeit als Lehrer einen großen Karriereschritt machen und kommissarischer Schulrat im Bereich der Volksschulen werden, zum 1.8.1933 wurde er dann zum Schulrat ernannt. (3)

Neben Landesschulrat Willi Schulz, der vor 1933 Landschullehrer gewesen war und dem neuen Oberschulrat für das Volksschulwesen, Albert Mansfeld, war Wilhelm Lühning der Dritte der nationalsozialistischen „Troika" im Volksschulwesen, stark auch deswegen, weil Willi Schulz und Albert Mansfeld die Leitung des NSLB in Hamburg innehatten und Wilhelm Lühning neben der Schulratsstelle zugleich Fachschaftsleiter für das Volksschulwesen im NSLB war. Über die Resonanz, die Wilhelm Lühning als Schulrat erfuhr, soll im Kontext des Entnazifizierungsverfahrens näher eingegangen werden, wozu es Stellungnahmen und Rückmeldungen, Persilscheine von Lehrern und Schulleitern aus seinem Verantwortungsbereich gab, aber auch von ehemaligen anderen Schulräten.

Wilhelm Lühning war seit dem 3.10.1931 mit Anita Grambow verheiratet und hatte mit ihr zwei Töchter.

Am 3.10.1939 wurde Wilhelm Lühning zur Wehrmacht eingezogen. Am 1.8.1940 zum Unteroffizier befördert, stieg er am 20.11.1941 zum Leutnant und ein Jahr später zum Oberleutnant auf. Anita Lühning wendete sich im November 1944 an Oberschulrat Fritz Köhne, der seinerseits in einem Vermerk an die Personalabteilung der Schulverwaltung mitteilte, „dass Herr Schulrat Lühning nach Aussage der Ehefrau als vermisst gilt". (4) Tatsächlich war Wilhelm Lühning seit dem 16.9.1944 in Kriegsgefangenschaft, anfangs in finnischer, danach in russischer. Von dort wurde er erst am 1.7.1948 entlassen und kehrte nach Hamburg zurück.

Die Entlassung und das Entnazifizierungsverfahren fanden somit zunächst in Lühnings Abwesenheit statt. Am 22. Mai 1945 teilte der vorläufige Leiter der Schulverwaltung, Oberdörffer, mit, dass auf Anweisung der Hauptverwaltung alle Beamten, die der NSDAP vor dem 1.4.1933 beigetreten seien, mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres zu beurlauben seien. Am 18.6.1945 erfolgte dann ein Schreiben vom neuen Schulsenator Heinrich Landahl, der mitteilte, Wilhelm Lühning sei auf Anordnung der Militärregierung mit „sofortiger Wirkung entlassen". (5)

Anita Lühning, die offenbar in Kontakt mit Fritz Köhne stand, der auch nach 1945 in der Oberschulratsfunktion für das Volksschulwesen verblieb, erhielt von diesem am 11.6.1946 eine Stellungnahme zu ihrem Mann: „Auf Ihre Bitte bestätige ich Ihnen, dass ich Ihren Mann von 1933 bis zu seiner Einberufung zum Wehr- und Kriegsdienst als Schulrat in der hamburgischen Schulverwaltung näher kennen gelernt habe. Er war ohne Zweifel Nationalsozialist, hat aber sein Amt in der Schulverwaltung und im NS-Lehrerbund nie dazu benutzt, Lehrer zu quälen oder sonst zu schädigen; er war kein übler Streber und Postenjäger und hat sich meines Wissens auch nicht auf Kosten anderer bereichert. Er war ein stiller, hilfsbereiter Mensch, der in seiner dienstlichen Tätigkeit als Politiker und Werber nicht besonders in Erscheinung trat." (6)

Die Not im Hause Lühning war groß. Anita Lühning wandte sich am 4.12.1947 an die Schulverwaltung: „Mein Mann, der Schulrat Wilhelm Lühning, ist aufgrund des Gesetzes Nr. 6 vom 11. Mai 1945 aus dem Dienst entlassen. Er befindet sich noch immer in russischer Gefangenschaft und an eine Rückkehr ist nach seiner letzten Mitteilung noch nicht zu denken. Seitdem mir das Gehalt nicht mehr gezahlt wurde, habe ich mich recht und schlecht bis heute mit unseren Ersparnissen durchgerungen. Nun bin ich vollkommen am Ende meiner Kraft. Ich habe ein Kind, meine Gerda, schon in ein Kinderheim geben müssen, das unter den veränderten Verhältnissen sehr krank geworden ist. Zum Beweise lege ich zwei Abschriften bei. Das älteste Kind ist in Bayern untergebracht. Ich muss für beide Kinder den Unterhalt selbst verdienen. Da meine Gerda Mitte Januar aus dem Kinderheim wieder nach Hause kommt, kann ich nicht mehr den ganzen Tag beruflich tätig sein, wodurch mein Verdienst entsprechend geringer wird. Ich weiß daher nicht mehr ein noch aus und bitte Sie höflichst, prüfen zu wollen, ob mir, solange mein Mann in Gefangenschaft ist und sein Fall noch nicht geprüft werden kann, nicht monatlich eine kleine Unterstützung gewährt werden könnte." (7)

Frau Lühning erhielt Unterstützung durch ein Gutachten des Leiters der Schule für Sprachkranke in der Karolinenstraße 35, Adolf Lambeck. Das Gutachten beschrieb sensibel, wie „das gut begabte und geistig rege Kind leidet unter den Sprachhemmungen". Und Adolf Lambeck vermerkte: „Die häuslichen Verhältnisse sind für das übermäßig erregbare, zarte Kind denkbar ungünstig: Vater noch in russischer Gefangenschaft, die Mutter ganztätig im Beruf, die Wohnverhältnisse eingeschränkt. Für eine sprachliche Gesundung ist erforderlich, dass das Kind vor allen Dingen zur Ruhe kommt; es muss seinen ungestörten Schlaf haben, früh ins Bett und morgens gut ausschlafen." (8)

Adolf Lambeck war nach 1945 schnell wieder Schulleiter geworden. In der NS-Zeit war er als Fachschaftsleiter für die Sonderschulen im NSLB neben Wilhelm Lühning aktiv gewesen.

Nachdem sich Anita Lühning auch erneut an Fritz Köhne gewandt hatte, wurde die Frage in der Schulbehörde geklärt, ob es eine Unterstützungsmöglichkeit für Frau Lühning und ihre Kinder gab. Am 2. Januar 1948 fertigte der Jurist in der Schulverwaltung, von Zerssen, einen Bericht , den er Senator Landahl vorlegte.

Von Zerssen machte auf ein rechtliches Dilemma aufmerksam. Das Entlassungsschreiben vom 22.5.1945 war Wilhelm Lühning nicht zugestellt worden.  „Außerdem erhebt sich die Frage, ob Lühning seinerzeit überhaupt entlassen werden durfte, weil er noch vermisst war, zumal er keine Möglichkeit hatte, Einspruch gegen die Entlassung zu erheben. Die britische Militärregierung hatte festgestellt, dass ‚eine Entlassung aus der Stellung in Abwesenheit des Betreffenden im Widerspruch zu dem rechtlichen Verfahren steht‘. Von Zerssen schrieb weiter: „Falls danach die Entlassung Lühnings nicht rechtswirksam wäre, hätte Lühning sogar Gehaltsansprüche nach der Verordnung Nummer 99 der Militärregierung." Von Zerssen schlug vor, diese Frage rechtlich prüfen zu lassen und dabei das Personalamt einzubeziehen. Landahl erklärte sich einverstanden. (9)

Das Personalamt sah ähnliche Probleme und machte den Vorschlag: „Mit Rücksicht auf die besondere wirtschaftliche Notlage der Antragstellerin würde das Personalamt jedoch empfehlen, von Frau Lühning die Ausfüllung des politischen Fragebogens für sich und für ihren Ehemann zu fordern. Falls die Schulbehörde keine besonderen belastenden Momente gegen den Schulrat Lühning oder seine Ehefrau ermittelt, könnte dann im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen der Antragstellerin eine Unterstützung gewährt werden." (10)

Anita Lühning füllt die Entnazifizierungsfragebögen für sich und ihren Mann aus, der weiterhin in Gefangenschaft war. Es zeigte sich, dass sie über den politischen Hintergrund von Wilhelm Lühning nur grob informiert war. In Bezug auf die NSDAP- Mitgliedschaft konnte sie nur angeben, ihr Mann sei vor 1933 eingetreten, was allerdings auch eine wesentliche Aussage war. Über Funktionen im NSLB konnte sie keine Angaben machen. Sie selbst hatte keiner NS-Organisation angehört, lediglich als zahlendes Mitglied der „Frauenschaft“. (11)

Auch der Fachausschuss 6b, zuständig für die Entnazifizierungsverfahren im jeweiligen Bereich, gabam 2.3.1948 eine kurze Stellungnahme ab. Kurt Zeidler, bis 1933 einer der führenden Funktionäre der „Gesellschaft der Freunde“, der 1933 seiner Schulratsfunktion enthoben worden war und als einfacher Lehrer in den Schuldienst zurückkehrte, wobei er aus dieser Zeit Wilhelm Lühning sehr genau kannte, schrieb als 2. Vorsitzender des Fachausschusses: „Da Lühning nach den Angaben auf dem provisorischen Fragebogen bereits vor 1933 der NSDAP beigetreten ist, da er ferner als erster nationalsozialistischer Schulrat nach Schulz in die damalige Landesschulbehörde berufen wurde, da er eine hohe leitende Stellung im Hamburger NS-Lehrerbund inne hatte und überall als ein überzeugter Nationalsozialist aufgetreten ist, muss mit seiner Entlassung nach Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft gerechnet werden. Der Fachausschuss sieht sich daher nicht in der Lage, eine Unterstützung seiner Familie zu befürworten." (12)

Wilhelm Lühning tauchte nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft erstmals mit einem Schreiben vom 26.6.1948 auf, in dem er Einspruch gegen seine Entlassung als Schulrat erhob. Daraufhin fand unter „deutscher Regie" das Entnazifizierungsverfahren statt. Nach dem Fachausschuss war auch der Beratende Ausschuss in seinem Votum vom 13.12.1948 skeptisch in Bezug auf die Person Lühning. Die ehemaligen und aktuellen Oberschulräte Johannes Schult, Karl Hoffmann und Emmy Beckmann verwiesen darauf, dass Wilhelm Lühning bereits 1929 in die NSDAP eingetreten sei und „also als alter Kämpfer bezeichnet werden muss“. Er habe sich damals noch im Studium befunden. „Er blieb auch nachher, als er in Hamburg als Volksschullehrer angestellt wurde, Mitglied der Partei, obgleich ihm bekannt sein musste, dass der Senat die Mitgliedschaft zur NSDAP den Beamten untersagt hatte. Er hat dadurch gegen seinen Amtseid verstoßen." Und sie verwiesen auch darauf: „1933 wurde er aufgrund seiner Bekanntschaft mit führenden Nationalsozialisten der Lehrerschaft zum Schulrat ernannt. Es ist selbstverständlich, dass diese Beförderung nicht anerkannt werden kann. Herr Lühning ist oft in der Uniform als politischer Leiter gesehen worden; er bestreitet auch keineswegs, überzeugter Nationalsozialist gewesen zu sein." (13)

Der Beratende Ausschuss hatte allerdings auch gewürdigt, dass sich für Lühning einige Personen ausgesprochen hatten, die Nichtnationalsozialisten waren und einen demokratischen Ruf genossen: „In seinem Amt als Schulrat hat sich Herr Lühning so verhalten, dass auch vom Standpunkt seiner Gegner nichts nachteiliges über ihn gesagt werden kann. Er hat auch politische Gegner anständig behandelt. Das braucht ihm nicht als Verdienst angerechnet zu werden, da diese Handlungsweise von jedem anständigen Menschen erwartet werden muss. Die Leumundszeugnisse, die ihm darüber ausgestellt worden sind, können ihn politisch nicht entlasten." Am Ende gelangte der Beratende Ausschuss zu folgendem Ergebnis: „Eine Rückkehr des Herrn Lühning in ein Volksschullehreramt kann darum nicht empfohlen werden, weil er als ‚alter Kämpfer‘ gelten muss und Nutznießer des Nazisystems war. Der Beratende Ausschuss empfiehlt, ihm ein Ruhegehalt zu gewähren."

Am 9.2.1949 entschied dann der Berufungsausschuss für die Ausschaltung von Nationalsozialisten. Dort hatte Wilhelm Lühning persönlich ausgesagt. Er erklärte unter anderem, er habe bereits vor 1933 mit Oberschulrat Schulz, der kurz darauf Landesschulrat wurde, im NSLB zusammengearbeitet, so dass Schulz ihn als Schulrat berufen habe. Lühning erklärte, Wert darauf zu legen, „wieder eine Tätigkeit als Lehrer auszuüben". (14)

Der Berufungsausschuss entschied im Beisein von Kurt Zeidler als Vertreter des Fachausschusses, der Berufung stattzugeben, Lühning „ab sofort als Volksschullehrer im Angestelltenverhältnis einzustellen und ihn nach zwei Jahren im Beamtenverhältnis zu bestätigen."

Von den eingebrachten Leumundszeugnissen sollen drei Stellungnahmen kurz zitiert werden. Der ehemalige Lehrer Robert Werdier, in der NS-Zeit Lehrer an der Schule Moorkamp 3 und nach 1945 Schulrat in der Schulbehörde, bestätigte, dass Lühning auf ihn und andere, dem NS- Regime gegenüber ablehnende Lehrer „nie einen Druck ausgeübt oder mich irgendwie zu beeinflussen versucht hätte“. Dieses Urteil „habe ich auch in Unterhaltungen mit vielen Kollegen des jetzt von mir betreuten Kreises gehört, die sich alle sehr wohlwollend über Herrn Lühning geäußert haben. Ich persönlich habe deshalb keine Bedenken, dass man Herrn Lühning eine Chance gibt, wieder als Lehrer tätig zu sein." (15)

Lühnings ehemaliger Klassenkamerad im Lehrerseminar in der Binderstraße von 1915 bis1921, Werner Schumann, schrieb: „W. L. war überzeugter, gutgläubiger Anhänger Hitlers. Bei unseren Unterhaltungen blieb L. durchaus sachlich und übte weder offenen noch versteckten Druck auf mich aus, wie ich es von anderen Nazis erfahren habe. Er galt unter uns Nicht-Parteigenossen als anständiger Charakter." Und Emma Lange wurde nach ihrer Absetzung als Schulleiterin der Mädchenvolksschule Schanzenstraße 105, „die ihm seit 1933 unterstellt war, wegen meiner langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Mädchenerziehung oftmals in Fragen, die die Mädchenbildung im besonderen betrafen, zu Rate gezogen, obgleich ich damals nicht in der Partei und auch sonst keine Nationalsozialistin war."

Wilhelm Lühning, der am 13.12.1948 vor dem Berufungsausschuss erklärt hatte, noch nicht arbeitsfähig zu sein („Ich leide an Wassersucht“), wurde als Lehrer wieder eingestellt und begann am 25.3.1949 seinen Dienst an der Schule Sasel- West. Seine Frau Anita versah seit dem 14.1.1948 eine Stelle als Büroangestellte beim Hamburger Schulverein.

Wilhelm Lühning wendete sich am 20.12.1949 an die Schulbehörde mit dem Gesuch, unmittelbar wieder in das Beamtenverhältnis aufgenommen zu werden, da er im Berufungsausschuss ab dem 1.1.1950 in die Kategorie V (Entlastete) eingestuft werde. Er wurde vom Personalreferenten im Volksschulbereich, Schulrat Karl Hoffmann, darauf hingewiesen, dass die getroffene Entscheidung des Berufungsausschusses, ihn ab Ostern 1951 in das Beamtenverhältnis aufzunehmen, verbindlich sei. (16)

Kurioserweise waren die nächsten Unterlagen in Lühnings Personalakte ein Strafbefehl gegen ihn, erlassen, weil er „mit einem Fahrrad den Gehweg in Ahrensburg in der Adolfstrasse befahren“ habe und „seinen Personalausweis nicht bei sich geführt hatte“. Der Strafbefehl war mit einer Geldstrafe von 8 DM und 2,50 DM Verwaltungskosten verbunden. Auch hierin zeigt sich, wie die Zeiten sich verändert haben. (17)

Lühning ließ nicht locker. Nachdem ihm für seine 25-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst unter Anrechnung des Militärdienstes und der Kriegsgefangenschaft für seine  „in treuer Pflichterfüllung geleistete Arbeit" von Senator Landahl die Anerkennung ausgesprochen wurde (wie in solchen Fällen üblich), begehrte Wilhelm Lühning erneut, ins Beamtenverhältnis aufgenommen zu werden.

Landesschulrat Matthewes erhielt dazu zwei Stellungnahmen von den Schulräten Hans Brunckhorst und Karl Hoffmann. Brunckhorst schrieb am 24.4.1950: „Der Lehrer Lühning hat immer als Lehrer ordentlich gearbeitet und arbeitet auch jetzt wieder durchaus zufriedenstellend. Von Schulleitungen wurde mir berichtet, dass er fleißig und erfolgreich in seiner Klasse und auch über das hinaus im Rahmen der gesamten Schularbeit tätig ist. Sonst besteht kein Grund, ihm die Anerkennung für treue Pflichterfüllung vorzuenthalten. Andererseits ist aber festzustellen, dass Herr L. sich nie durch irgendeine besondere Arbeit auf pädagogischem oder sonstigem schulischem Gebiet ausgezeichnet hat. Er ist auch nicht in den Jahren, als er nationalsozialistischer Schulrat war, irgendwie geistig hervorgetreten. Vielmehr hat er sich damals nur als ausgesprochener Nationalsozialist gebärdet. Er ist offenbar auch nur als solcher in das Amt eines Schulrates berufen worden. Eine pädagogische Führung in jener Zeit ist ihm nicht nachzuweisen. Er unterscheidet sich als Schulrat in nichts von seinen gleich bedeutungslosen Spezialkollegen. So hat er damals im moralischen Sinne eigentlich zu Unrecht die Würde und die Gehaltsbezüge eines Schulrates in Anspruch nehmen dürfen. Das gibt ihm aber meines Erachtens niemals die Berechtigung, jetzt in den Genuss der Ansprüche aus nationalsozialistischer Zeit zu kommen." Karl Hoffmann schloss sich der Stellungnahme von Hans Brunckhorst an und ergänzte: „Herr Lühning gehört zu den Lehrern, die immer wieder genannt werden, wenn führende Persönlichkeiten der ‚Gesellschaft‘ auf ehemalige Nationalsozialisten hinweisen, die eigentlich nicht hätten Lehrer werden dürfen." (18)

Lühning wurde dann, wie vom Berufungsausschuss festgelegt, zu Ostern 1951 in das Beamtenverhältnis übernommen. Parallel dazu hatte der „Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen-und Vermisstenangehörigen Deutschlands e.V.“ sich an die Schulbehörde gewandt, um Lühning zu unterstützen: „Nachdem inzwischen durch das Entnazifizierung-Abschlussgesetz alle Berufsverbote und Berufsbeschränkungen generell aufgehoben worden sind, erscheint es uns nicht mehr angängig, dass Herr L. weiterhin in dieser Weise benachteiligt bleibt. Das ist unbillig, zumal Herr L. durch seine lange Kriegsgefangenschaft und die damit verbundenen Leiden und Entbehrungen härter bestraft ist als alle anderen, die während dieser Zeit in der Heimat hatten verbleiben können.“ (19)

Tatsächlich war es so, dass in den Entnazifizierungsverfahren alle diejenigen, die aus der Kriegsgefangenschaft zurückkehrten, unter für sie günstigeren Bedingungen entnazifiziert wurden, als diejenigen, die den strikten Richtlinien der Britischen Militärregierung unterstanden. Auch in den nächsten Jahren gab es einige Versuche von Rechtsanwälten, die von Wilhelm Lühning beauftragt wurden, eine bessere Besoldungseingruppierung für ihn zu erreichen.

Am 5.1.1954 teilte die Schule am Park in Sasel der Schulbehörde mit, dass am 15.12.1953 auf einer Konferenz des Kollegiums Wilhelm Lühning mit 17 Stimmen, bei 3 Stimmen Enthaltung, zum stellvertretenden Schulleiter gewählt worden sei. „Es wird um Bestätigung der Wahl gebeten." (20)

Die Bestätigung der Schulbehörde erfolgte bereits am 20.1.1954. Darin beauftragte sie Wilhelm Lühning mit Wirkung vom 15.12.1953 mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte eines stellvertretenden Schulleiters an der Volksschule Sasel-West.

Parallel dazu liefen Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht. Darin stritten die Rechtsanwälte von Wilhelm Lühning darum, Lühning in die bis 1945 geltenden Rechte wieder einzusetzen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte dabei am 31.3.1954 das ablehnende Urteil der 1. Instanz. (21)

Wilhelm Lühning arbeitete weiter als stellvertretender Schulleiter und Lehrer in Sasel und wurde am 4.11.1965 in den Ruhestand versetzt.

Wilhelm Lühning starb am 4.10.1978.

Text: Hans-Peter de Lorent