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Albrecht Dreves Albrecht Ernst Eduard Luis Dreves

(24. August 1885 in Hoikendorf, Nordwestmecklenburg – 21. Oktober 1958 in Hamburg)
Außenhandelskaufmann, Bürgermeister (Hamburg-Bergedorf), Direktor und Vorstandsvorsitzender (1935–1938) der Hamburger Freihafen-Lagerhaus-Gesellschaft, später Hamburger Hafen- und Lagerhaus AG (HHLA)
Adressen: Reinbeker Weg 40, Hamburg-Bergedorf (ab 1934)
Wirkungsstätte: Hamburger Hafen- und Lagerhaus AG (HHLA), Bei St. Annen 1 (Hamburg-HafenCity)


Albrecht Dreves trat bereits im November 1927 in die NSDAP ein und gehörte damit zu den „alten Kämpfern. Seine Eltern waren Conrad Dreves und Margarethe, geborene Albrecht, er hatte eine ältere Schwester, Mary Caroline Charlotte.[1] 1882 hatte Conrad Dreves das Rittergut Hoikendorf in Mecklenburg geerbt, die Familie wohnte jedoch in Hamburg. Als Conrad Dreves 1896 während eines Kuraufenthalts im Harz starb, kamen beide Kinder in die Obhut der Hamburger Vormundschaftsbehörde. Zu ihren Vormündern wurden der Kaufmann David Gustav Croissant Uhde und der Großvater mütterlichseits, Martin Albrecht, erklärt. Beide besaßen zusammen das 1790 von Samuel Albrecht gegründete Textilhandelsunternehmen Samuel Albrecht & Co. bzw. später Albrecht & Albrecht Ltd. mit Sitz in Manchester (Großbritannien) und Hamburg. Im Nationalsozialismus galten Albrecht Dreves und seine Schwester als „jüdische Mischlinge“.[2]

Nach dem Besuch eines Realgymnasiums in Hamburg begann Albrecht Dreves 1902 eine kaufmännische Lehre bei der Exportfirma A. Sprüngli mit Sitz in der Hamburger Altstadt.[3] 1905 ging er nach England und trat als Angestellter in das Familienunternehmen in Manchester ein. Zugleich bildete er sich an einer technischen Hochschule fort und leitete ab 1910 im Rang eines Direktors eine eigene Abteilung in dem Familienunternehmen. Im selben Jahr heiratete er seine Cousine Margarethe Albrecht aus Leeds, die damit zunächst die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt. 1912 kam die Tochter Mary zur Welt. 1913 erhielt die Familie zusätzlich die britische Staatsbürgerschaft, die ihnen nach dem Ersten Weltkrieg 1919 jedoch wieder entzogen wurde.[4] Bereits im August 1914 war Dreves nach Deutschland zurückgekehrt, um als Infanterist auf deutscher Seite am Ersten Weltkrieg teilzunehmen. Seine Familie, schrieb er später, sei damals in England „zurückgehalten“ worden.

Mit seinem Freund Hellmuth Stavenhagen gründete er 1919 in Hamburg die Exportfirma Stavenhagen & Dreves, die ihr Büro am Neuen Wall hatte. Zusätzlich übernahm er 1921 die Leitung der Textilabteilung einer hamburgischen Niederlassung des Hugo-Stinnes-Konzerns, die dessen Handelsgeschäfte in Südamerika, Südafrika und China betreute. Nach der Liquidation von Stinnes übte Dreves ab Oktober 1924 die gleiche Funktion bei der Nachfolgerfirma Schönberg & Cia. Ltd. Buenos Aires aus sowie ab Anfang 1926 bei dem Handelsunternehmen Arnold Otto Meyer.

Nachdem Dreves bereits am 7. November 1927 in die NSDAP eingetreten war,[5] wurde er 1931 auch SA-Mitglied. Nach der Bürgervertreterwahl am 19. Oktober 1930 in seinem Wohnort, der damals noch eigenständigen Stadt Bergedorf im Südosten Hamburgs, war Dreves zudem zum ehrenamtlichen Ratmann in der Bergedorf gewählt worden. Bei der Reichstagswahl im März 1933 erhielt die NSDAP zusammen mit der „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“ die Mehrheit in Bergedorf, beide zwangen den sozialdemokratischen Bürgermeister Friedrich Frank mit Gewalt zum Rücktritt. Der damals 47-jährige Ratmann Dreves, als „alter Kämpfer“ ein Vertrauter von Hamburgs nunmehrigem Reichsstatthalter und NSDAP-Gauleiter Karl Kaufmann, ersetzte ihn.[6] Seine „Wahl“ und kommissarische Einsetzung zum Bergedorfer Bürgermeister am 16. Juni 1933 habe er nur aus Gründen der Pflichterfüllung angenommen, zumal er sich durch das neue Amt und die Aufgabe seiner bisherigen beruflichen Tätigkeiten finanziell verschlechtert hätte, behauptete Dreves später.[7] Der SPD-Politiker Frank, den die britische Militärregierung nach 1945 zum Leiter der Kreisverwaltung und des Amts Bergedorf im Rang eines Senatsdirektors machten, stellte seinem Nachfolger ein erstaunlich gutes Leumundszeugnis aus. Dreves habe sein Amt in „loyaler Weise“ ausgeübt, und es sei ihm nachgesagt worden, „dass er freundlich und hilfsbereit war und sich für die Interessen der Bevölkerung einsetzte“. Nie sei ihm, Frank, ein Fall zu Ohren gekommen, bei dem Dreves seine Stellung als Bürgermeister für sich selbst ausgenutzt habe.[8] Dass „loyal“ nur bedeuten konnte, im Sinne der nationalsozialistischen Machthaber, und dass mit „der Bevölkerung“ die NS-„Volksgemeinschaft“ gemeint war, aus der Jüdinnen:Juden, politische und religiöse Gegner:innen, Sinti:zze und Rom:nja, körperlich und geistig behinderte, psychisch kranke sowie sozial unangepasste Menschen ausgeschlossen und in der Folge zu Hunderttausenden vernichtet wurden, das erwähnte Frank nicht.

Im November 1933 forderte allerdings das NS-Reichsinnenministerium den Hamburger Gauleiter Kaufmann auf, Dreves zu entlassen. Bei der Überprüfung von dessen Ahnenforschungsbogen habe man festgestellt, dass er mütterlicherseits von zwei „voll jüdischen“ Urgroßeltern und einem „voll jüdischen“ Großvater abstammte. Damit falle er gemäß der NS-Rassenideologie als „jüdischer Mischling zweiten Grades“ unter die Bestimmungen des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, kurz Berufsbeamtengesetz (BBG), vom 1. April 1933.[9] Mithilfe des BBG entfernten die NS-Machthaber Jüdinnen:Juden und all jene, die als jüdisch definiert wurden, sowie alle politisch unerwünschten Personen aus dem Staatsdienst. Weil Reichsstatthalter Kaufmann aber Dreves wegens seiner Verdienste bei der „nationalen Erhebung“ nicht fallen lassen wollte, widersetzte sich die Hamburger NS-Führung der von Berlin angeordneten Entlassung. Obwohl ab Anfang 1934 kein NSDAP-Mitglied mehr, blieb Dreves so dank seiner guten Beziehungen zu Kaufmann weiter auf dem Posten des Bergedorfer Bürgermeisters. Kaufmann wollte der Forderung aus Berlin erst nachkommen und Dreves ehrenvoll entlassen, wenn sich eine entsprechende Stelle im Wirtschaftsleben für ihn gefunden hätte. Am 7. August 1934 richtete Staatssekretär Georg Ahrens, Kaufmanns rechte Hand, schließlich die „dringende Bitte“ an Dreves, das Bürgermeisteramt aufzugeben und stattdessen eine „leitende Stellung“ bei der HHLA zu übernehmen.[10] Da das Reichsinnenministerium auf seiner Entlassung beharrte, wechselte Dreves im September 1934 auf den Posten eines Direktors der 1885 gegründeten Hamburger Freihafen-Lagerhaus-Gesellschaft (HFLG), 1939 in Hamburger Hafen- und Lagerhaus-Aktiengesellschaft (HHLA) umbenannt (heute Hamburger Hafen und Logistik AG) – obwohl auch dieser städtische Betrieb unter die Bestimmungen des BBG fiel. Seine Berufung erfolgte vor allem „im Hinblick auf die z. Zt. in Erwägung befindliche Verschmelzung der staatlichen Kaibetriebe mit der Freihafen-Lagerhaus Gesellschaft“, schrieb ihm Ahrens am 7. August 1934.

In seinen Rechtfertigungsschreiben nach dem Krieg übernahm Dreves das von Ahrens vorgegebene Narrativ. Bei den Bergedorfer:innen sei er „anerkannt“ gewesen, sie hätten ihn Ende 1934 nur „ungern“ gehen sehen, weil er „für jedermann zu sprechen“ gewesen sei „und half, wo er konnte“.[11] „Als alter Nationalsozialist werden meine Handlungen stets nationalsozialistisch bestimmt sein,“ zitiert ihn Oliver Driesen in seinem Buch über die HHLA aus dem Jahr 2010.[12] Laut seiner Karte in der NSDAP-Mitgliederkartei trat Dreves noch im Jahr seines Austritts, genauer, am 25. Oktober 1934, auch wieder in die NSDAP ein.[13] Kurze Zeit später, im April 1935, stieg er sogar zum Vorstandsvorsitzenden des Hafenbetriebs auf und bezog in dieser Position ein Gehalt, das erheblich über dem eines Bergedorfer Bürgermeisters lag – 17.000 Reichsmark (RM) jährlich zuzüglich 7000 RM „Leistungszulage“.[14] Außerdem soll er trotz seiner Einstufung als „jüdischer Mischling“ weiterhin die Uniform eines Kreisamtsleiter der NSDAP getragen haben.[15] Als die HHLA 1938 umgebaut wurde und mit Ludwig Wirtz einen neuen Generaldirektor erhielt, passte der Aufsichtsrat das Arbeitsverhältnis mit Dreves an. Fortan wurde er nur noch als „Technischer Direktor“ geführt.

Von Januar 1942 bis April 1945 „beurlaubte“ die HHLA Dreves zur Zentralhandelsgesellschaft Ost für landwirtschaftlichen Absatz und Bedarf m.b.H. (ZHO). Sein Direktorenvertrag wurde im Oktober 1942 aber um weitere fünf Jahre verlängert. Bei der Abkommandierung zur ZHO handelte es sich „um eine Art Militärdienst, die der Kläger trotz seines hohen Lebensalters“ noch hätte verrichten können, so Dreves’ Rechtsanwalt A. Füllhorn später im Entnazifizierungsverfahren.[16] Als Hilfs-Kriegsorganisation des NS-Staats war die ZHO während des Zweiten Weltkriegs monopolartig für den landwirtschaftlichen Einkauf und Absatz in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten der Sowjetunion zuständig.

Am 15. Juni 1945 mit Wirkung zum 31. Juli 1945 kündigte die Hamburger Stadtkämmerei im Namen des beschlussunfähigen HHLA-Aufsichtsrats Dreves. Dieser befand sich zu der Zeit in britischer Kriegsgefangenschaft – und zwar, wie von der Militärregierung verlangt, „aus wichtigem Grunde, nämlich wegen der Zugehörigkeit des Klägers zur NSDAP vor dem 1. April 1933.“ Nach seiner Freilassung und Rückkehr nach Hamburg legte Dreves im Januar 1946 Widerspruch gegen seine Kündigung ein. Diese wurde aber vom neu konstituierten HHLA-Aufsichtsrat umgehend bestätigt. Daraufhin trat Dreves im November 1946 wieder in die seinerzeit von ihm mitgegründeten Firma Stevenhagen & Dreves ein, und arbeite dort als Angestellter bis Dezember 1955. Gegen seine Entlassung aus dem HHLA-Dienstverhältnis ging er parallel rechtlich vor. Im Zuge seines Entnazifizierungsverfahrens wurde Dreves in Kategorie III eingestuft. Das bestätigte der Berufungsausschuss im April 1948, Konten und Vermögen blieben gesperrt. Der Ausschuss konnte bei Dreves keine aktive Distanzierung vom NS-Regime vor 1945 erkennen, selbst dann nicht, nachdem ihn die NSDAP aus ihren Reihen und vom Posten des Bergedorfer Bürgermeisters 1934 entfernt habe. Dreves Wiederaufnahmegesuch des Verfahrens vom 10. August 1948 wurde am 26. September 1949 abgelehnt. Über das erneute Gesuch vom 17. Oktober 1949 wurde bis zum Inkrafttreten des hamburgischen „Gesetzes zum Abschluß der Entnazifizierung“ am 13. Mai 1950 nicht entschieden. Dreves blieb in Kategorie III. Erst nachdem das reichsweit geltende „Zweite Gesetz zum Abschluss der Entnazifizierung“ die einschränkenden Maßnahmen für alle in Kategorie III Eingestuften aufhob und damit auch diese für entlastet erklärte, entfielen mit Wirkung 1. April 1954 sämtliche entnazifizierungsrechtlichen Beschränkungen sowie etwaigen Rechtsverhältnisse und Ansprüche.

Daraufhin klagte Dreves im November 1954 mithilfe der Hamburger Rechtsanwälte Alwin Fülleborn und dessen Sohn Heinz-Jürgen Fülleborn (Bergstraße 14) vor dem Landgericht Hamburg gegen seinen früheren Arbeitgeber, die HHLA, auf Zahlung eines Teils seiner Pension ab 1. April 1954. Es handelte sich um 1200 DM, vorbehaltlich weiterer Ansprüche. In seiner Klageschrift gegen die HHLA schrieb Rechtsanwalt Fülleborn 1955, sein Mandant sei der NSDAP 1934 „nicht mehr genehm“ gewesen und er habe nicht „als hinreichend linientreuer Parteigänger“ gegolten.[17] Des Weiteren behauptete er, sein Mandant sei ausschließlich aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen auf den gut dotierten Posten bei der HHLA gekommen, während die Anwälte der Beklagten betonten, Dreves sei nur wegen seiner Zugehörigkeit zur NSDAP und seiner Regimetreue 1934 HHLA-Direktor geworden. Im Juni 1955 lehnte das Landgericht die Klage ab, wogegen Dreves postwendend Berufung einlegte. Der 1. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter dem Vorsitz von Oberlandesgerichtsrat Hartmuth Horstkotte wies die Berufung jedoch im Januar 1956 als unbegründet zurück.

Nach mehrjährigen Prozessen, mehreren ärztlichen Gutachten, die Dreves eine hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit bescheinigten, und einer Klageerweiterung wegen Rentenansprüchen erzielte er schließlich im April 1956 einen Teilerfolg: Die HHLA musste dem inzwischen 70-Jährigen mit Wirkung ab 1. Januar 1956 monatlich 450 DM Rente zahlen. In der Begründung verwies das Gericht auf die „Fürsorgepflicht“ und das „Leistungsvermögen“ der HHLA angesichts des schlechten Gesundheitszustands des Klägers, der zu „ernster Sorge“ veranlasse und ihn komplett arbeitsunfähig mache.[18]

Das Statistische Landesamt Hamburg führte Dreves noch 1957 als Beisitzer des Kreiswahlausschusses im Wahlkreis 20, Hamburg VI (Bergedorf), für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 21. September 1957.[19] Ein Jahr später starb der 73-Jährige in seinem Haus im Reinbeker Weg 40 in Hamburg-Bergedorf.

Text: Frauke Steinhäuser