Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Georg Ahrens

(29. April 1896 Delmenhorst - 22. Oktober 1974 Hamburg)
stellvertretender Reichsstatthalter in Hamburg und SS-Gruppenführer
Adresse: Enzianstraße 30 / Hansastraße 12
Wirkungsstätte: Hamburger Rathaus / Staatsverwaltung Hansestadt Hamburg (NS-Verwaltungssitz) Harvestehuder Weg 10, ab 1938 wurde der Sitz um das arisierte „Budge-Palais“ erweitert, Harvestehuder Weg 12
Fuhlsbüttler Straße 756, bestattet auf dem Ohlsdorfer Friedhof, BK 58, 182


Ahrens absolvierte eine kaufmännische Ausbildung und leitete danach die Hamburger Niederlassung eines Unternehmens. Ende 1930 trat er in die NSDAP ein, wurde 1931 als deren Vertreter in die Hamburgische Bürgerschaft gewählt. Außerdem wurde Ahrens Stellvertreter des Fraktionsführers Wilhelm von Allwörden sowie Geschäftsführer der Fraktion.

Nach der Machtübernahme der NSDAP gehörte Ahrens zunächst ab März 1933 der neuen Landesregierung als Senatsrat, dann als Staatsrat an. Ahrens galt als Vertrauter von Karl Kaufmann, NSDAP-Gauleiter und ab 1933 Reichsstatthalter von Hamburg. Mit dem Machtzuwachs Kaufmanns, wuchs auch der Einfluss von Ahrens stetig an – er wurde Leiter des neugeschaffenen Hamburger Staatsamtes und wurde damit zuständig für die allgemeine Verwaltung, das Behördenpersonal und die Außenvertretung Hamburgs. Im November 1934 wurde Ahrens zudem zum Senator und vertretenden Bürgermeister ernannt. Ahrens stieg 1938 als Staatssekretär zum stellvertretenden Reichsstatthalter unter Kaufmann auf und führte die Amtsbezeichnung Präsident.

Zudem übernahm er unter dem 1939 zum Reichsverteidigungskommissar ernannten Kaufmann den Bereich Verwaltung im Wehrkreis X.

Ende 1933 wurde er im Rang eines Ehrenführers in die SS übernommen (SS-Gruppenführer).

Ahrens sagte seit 1943 persönlich die Luftlagemeldungen für Hamburg im Rundfunk an. Wegen seiner beruhigenden tiefen Stimme legte ihm der Volksmund den Spitznamen „Onkel Baldrian“ zu.

Ende Juni 1945 wurde Ahrens von den britischen Alliierten in Bielefeld interniert. Am 5. Juli 1948 wurde er durch das Spruchgericht Bielefeld zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Im Berufungsverfahren vor dem Spruchgericht Bergedorf wurde die Strafe auf viereinhalb Jahre ermäßigt, wobei drei Jahre und neun Monate durch Internierung und Untersuchungshaft anzurechnen waren.

"Ahrens Grundstück an der Barmbeker Straße wurde vom Land Hamburg eingezogen. Er hatte den sog. arisierten Besitz einer bekannten jüdischen Kaufmannsfamilie weit unter Verkaufswert erworben. 40.000 bis 50.000 RM für den Kauf hatte SS-Standartenführer Alwin Reemtsma aus dem Tabak-Konzern beigesteuert." [1]

Text: Katharina Tenti

Siehe zu Georg Ahrens auch in dem Aufsatz von Joachim Szodrzynski zum Thema Entnazifizierung hier in der Täterdatenbank auf Seite 19f www.hamburg.de/contentblob/4462240/data/aufsatz-szodrzynski.pdf