Hans Griem
(12.5.1902 Berlin-Spandau - 25.6.1971 Hamburg)
Mechaniker; 1940 KZ Neuengamme; Außenlagerleiter
Wirkungsstätte: KZ Neuengamme (heute: KZ Gedenkstätte, Jean-Dolidier-Weg 75)
Wohnadresse: Glindersweg 67a
Im „Offenen Archiv der KZ Gedenkstätte Neuengamme“ heißt es: „Hans Otto Hermann Griem wurde am 12. Mai 1902 in Berlin-Spandau geboren. Er machte eine Lehre als Mechaniker und arbeitete als Maschinenbaumeister beim Berliner Spar- und Bauverein. Am 1. Oktober 1930 trat er in die NSDAP ein, am 1. Februar 1931 in die SS. Griem selbst behauptete 1963 vor Ermittlern der deutschen Staatsanwaltschaft, erst nach 1933 in die SS eingetreten zu sein. Er heiratete am 18. April 1930 Erna H., das Paar bekam 1933 einen Sohn.
1935 wurde Hans Otto Griem zum SS-Untersturmführer befördert und am 7. Januar 1940 zur Waffen-SS eingezogen. Nach der Ausbildung in Lodz in Polen wurde Griem zum 12. SS-Totenkopf-Regiment, 5. Kompanie, versetzt. Im Juli 1940 kam er zur Wachmannschaft ins KZ Neuengamme. Zwischen 1942 und 1943 hatte er dort als Vertreter von Albert Lütkemeyer die Funktion des 2. Schutzhaftlagerführers inne. Im Herbst 1943 wurde Griem als Lagerführer ins Außenlager Hannover-Stöcken versetzt. Nach einer folgenden Dienstzeit im Hauptlager war er in gleicher Funktion in verschiedenen Außenlagern eingesetzt, ab September 1944 in Husum-Schwesing, ab November 1944 in Ladelund. In diesen Außenlagern mussten Häftlinge unter unmenschlichen Bedingungen Schwerstarbeit leisten, um im Rahmen des Projekts ‚Friesenwall‘ Verteidigungsanlagen an der Nordseeküste zu errichten.
Nach Aussage eines ehemaligen Häftlings erschlug der Lagerführer Griem im Außenlager Ladelund den sowjetischen Häftling Grilenko. Nachdem die Häftlinge aus Husum-Schwesing und Ladelund am 19./20. Dezember 1944 ins Hauptlager Neuengamme zurückverlegt worden waren, übernahm Griem Anfang Januar 1945 bis zur Auflösung im März 1945 als Lagerführer das Außenlager Meppen-Dalum. Auch hier arbeiteten die Häftlinge für das Projekt ‚Friesenwall‘. Wie ehemalige Häftlinge berichteten, holten Griems Ehefrau und seine Geliebte 1945 Koffer voller Lebensmittel aus dem Lager Meppen-Dalum, die das Rote Kreuz in Paketen für dänische Häftlinge geschickt hatte. Griem selbst wurde nach 1945 von Überlebenden als einer der ‚größten Kriegsverbrecher‘ bezeichnet und mit dem Schutzhaftlagerführer im Hauptlager Anton Thumann verglichen, der 1946 zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Sie berichteten, dass er oft betrunken gewesen sei, im Lager um sich geschossen habe und gemeinsam mit seinem Stellvertreter Joseph Klingler an Tötungen und Misshandlungen von Häftlingen beteiligt gewesen sei.
Nach Kriegsende
Hans Griem versteckte sich bis Ende Juli 1945 in Hamburg-Altona. Die britische Militärpolizei durchsuchte bei ihrer Fahndung nach ihm verschiedene Wohnungen, bis ehemalige Häftlinge ihn vor dem Lokal ‚Silberkeller‘ in Hamburg stellten und der Polizei übergaben. Griem wurde am 3. August 1945 ins britische Internierungslager Nr. 6 im ehemaligen KZ Neuengamme eingeliefert. Am 3. August 1946, zwei Tage vor Beginn des britischen Militärgerichtsprozesses gegen ihn, gelang ihm die Flucht. Bis 1947 lebte Hans Griem unter falschem Namen in Malente (Holstein). Seit dem 19. Dezember 1950 ermittelte die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung in Ladelund, Husum-Schwesing und Meppen-Dalum. Obwohl er inzwischen wieder unter seinem richtigen Namen lebte und durch ein Unterhaltsverfahren 1947 aktenkundig geworden war, konnte sein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden. Das Verfahren wurde am 12. November 1951 eingestellt, da der Tatbestand der Körperverletzung bereits seit dem 8. Mai 1951 verjährt war. Griem arbeitete bis zu seiner Verrentung 1969 als Maschinenarbeiter und wohnte in Hamburg-Bergedorf. 1965 wurde er von seiner Frau geschieden. Am 13. September 1968 eröffnete die Hamburger Staatsanwaltschaft nach Vorermittlungen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg erneut ein Ermittlungsverfahren gegen Hans Griem wegen der Tötung von Häftlingen in Husum-Schwesing und Meppen-Dalum. Griem stritt die Vorwürfe ab und wälzte die Verantwortung auf verstorbene Mittäter, wie seinen Stellvertreter Klingler, ab. Das Verfahren wurde 1971 eingestellt, da Hans Griem am 25. Juni verstorben war.“ [1]
Dokumente und Materialien über Hans Griem, unter: http://media.offenes-archiv.de/ss1_3_2_bio_2119.pdf