Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Wilhelm Kiesselbach

(13.9.1867 Bremen – 26.12.1960 Hamburg)
Jurist, Reichskommissar und deutscher Richter der Deutsch-Amerikanischen Schadens-Kommission, Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Leiter des von der Militärregierung für die britische Zone geschaffenen Zentral-Justizamtes, Vorsitzender eines Entnazifizierungsausschusses
Bismarckallee 4 Aumühle (Wohnadresse 1933)
Kiesselbachweg, benannt 1975 im Stadtteil Hummelsbüttel
Fuhlsbüttler Straße 756, Ohlsdorfer Friedhof, Grablage: Z 9, 85-96


Dr. Hans-Peter de Lorent hat über Wilhelm Kiesselbach ein Portrait verfasst, das in Hans-Peter de Lorents Buch: Täterprofile. Die Verantwortlichen im Hamburger Bildungswesen unterm Hakenkreuz. Band. 3. Hamburg 2019 erschienen und im Infoladen der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg erhältlich ist. Hier der Text:  

Ein einflussreicher Jurist in Hamburg war Wilhelm Kiesselbach, der am Ende der Entnazifizierungsverfahren als Vorsitzender zahlreicher Berufungsausschüsse aus meiner Sicht keine rühmliche Rolle spielte, weil er, ebenso wie der Rechtsanwalt Harry Soll in den parallelen Verfahren, äußerst milde urteilte.
Wilhelm Kiesselbach wurde am 13.9.1867 als Sohn einer Patrizier-Familie in Bremen geboren. Sein Großvater mütterlicherseits war der hanseatische Reichshandelsminister und Bremer Bürgermeister Arnold Duckwitz. Sein Vater, Theodor Kiesselbach, wurde 1879 als Richter an das Hanseatische Oberlandesgericht berufen. Bis dahin war Wilhelm Kiesselbach in Bremen aufgewachsen, in Hamburg besuchte er die Gelehrtenschule des Johanneums, wo er 1887 die Reifeprüfung bestand. Anschließend studierte er in Bonn, Leipzig und Berlin Rechtswissenschaften und ließ sich 1895 in Hamburg als Anwalt nieder. Kiesselbach war auf vielen Feldern äußerst aktiv, hatte sich auch im englischen und amerikanischen Recht durch entsprechende Auslandsaufenthalte kundig gemacht und war ehrenamtlich in der Anwaltskammer tätig sowie in der Juristenausbildung. Seine vorgesehene Wahl zum Senator der Hansestadt Hamburg scheiterte 1918 durch die politischen Veränderungen im Zuge der Novemberrevolution.
Im Oktober 1922 bestellte die Reichsregierung Kiesselbach zum Reichskommissar und deutschen Richter der Deutsch-Amerikanischen Schadens-Kommission, in der neben Kiesselbach noch zwei amerikanische Juristen tätig waren. Sie hatten die Aufgabe, die amerikanischen Ansprüche gegen das Deutsche Reich festzustellen. Es handelte sich um Ansprüche von mehreren 100 Millionen Dollar. Die Kommission mit Sitz in Washington kam bei ihren Verhandlungen zu dem Ergebnis, dass nur etwa 11 Prozent der von Amerika geltend gemachten Ansprüche anerkannt wurden. Nach Einführung des Dawes-Plans 1924 leitete Wilhelm Kiesselbach die Verhandlungen über die Freigabe des deutschen Eigentums ein, dass von den Vereinigten Staaten beschlagnahmt worden war. Die Verhandlungen dauerten mehrere Jahre und endeten im Frühjahr 1928 erfolgreich mit der Freigabe deutschen Eigentums.
Diese Tätigkeit brachte Wilhelm Kiesselbach die Anerkennung breiter politischer Kreise ein und die Ehrendoktorwürde der Universität Hamburg. Im Sommer 1928 beriefen die Senate der drei Freien Hansestädte Kiesselbach zum Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts.[1]
Kiesselbach, der weder in der Weimarer Republik noch nach 1933 einer NS-Organisationen angehörte, war nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten am 13.7.1933 mit 65 Jahren in den Ruhestand versetzt worden.[2]
Seine Verhandlungsergebnisse zur Abwehr mehrerer Millionen Entschädigungszahlungen an die USA wurden in Deutschland nicht nur von der Wirtschaft, sondern auch von den Nationalsozialisten freudig anerkannt. Trotzdem wird in der Geschichtsschreibung kolportiert, dass Kiesselbach 1933 „seines Amtes enthoben“[3] und seine „Berufung zum Präsidenten des Reichsgerichts verhindert“ worden sei, mit der Begründung, Kieselbach habe „aus seiner Einstellung gegenüber den Nationalsozialisten keinen Hehl gemacht“.[4]
In Kenntnis des persönlichen Schreibens, das der nach Machtantritt des NS-geführten Senates in Hamburg für die Justizverwaltung verantwortliche NS-Senator Curt Rothenberger Wilhelm Kiesselbach am 15.7.1933 schickte, ist durchaus eine andere Sicht darauf möglich. Kiesselbach war zu diesem Zeitpunkt fast 66 Jahre alt und wurde in den Ruhestand geschickt. Rothenberger würdigte Kiesselbachs Leistungen, er habe das Vertrauen, das man in ihn bei seiner Berufung zum Oberlandesgerichts-Präsidenten gesteckt habe, „auf das hervorragendste gerechtfertigt“. Und: „In der hanseatischen Anwaltschaft haben Sie sich schon früh durch die Fülle Ihres Wissens, die Schärfe Ihres Denkens und die Güte Ihres Wesens eine besondere Stellung zu erobern gewusst.“ Curt Rothenberger erklärte auch, dass für Deutschland für die Arbeit in der Deutsch-Amerikanischen Schadenskommission kein „Besserer hätte gefunden werden können“. Das Schreiben Rothenbergers zeugte durchweg von großer Wertschätzung und Hochachtung und stellte fest, „dass das Gesetz über die richterliche Altersgrenze auch Sie zum Scheiden von Ihrem hohen Posten nötigt“, was „die Landesjustizverwaltung mit schmerzlichem Bedauern erfüllt“.[5]
Bei aller Vorsicht, was die Person Rothenberger[6] betrifft, der im Laufe der NS-Zeit weiter Karriere machte bis zum Staatssekretär im Reichsjustizministerium – die in dem Schreiben zu Kiesselbachs Pensionierung ausgedruckte Wertschätzung klang durchaus ernsthaft. Rothenberger kannte Kiesselbach aus dem Hamburger Justizleben, als er selbst noch aufstrebend und kein Nationalsozialist war. Und Kiesselbach war in den folgenden Jahren auch noch als Unparteiischer in Schiedsgerichten tätig, bei denen es darum ging, „im Winter 1935/36 die Ansprüche der deutschen Industrie gegen die Sowjetunion festzusetzen“. Zu diesem Zweck leitete er über sechs Monate eine Kommission in Berlin, was ohne die Zustimmung der Reichsregierung nicht möglich gewesen wäre.[7]
Am 2.8.1945 wurde Wilhelm Kiesselbach von Bürgermeister Rudolf Petersen wieder zum OLG-Präsidenten ernannt, ab dem 1.10.1946 war er als Justiz-Präsident Leiter des von der Militärregierung für die britische Zone geschaffenen Zentral-Justizamtes, das die Aufgaben des früheren Reichsministers der Justiz erhielt.
In dieser Funktion agierte Kiesselbach bis zu seiner Pensionierung am 31.1.1950, nunmehr im 83. Lebensjahr.[8]
Danach übernahm Wilhelm Kiesselbach die Aufgabe des Vorsitzenden eines Entnazifizierungsausschusses, der am Ende über die Berufungen der zu entnazifizierenden Personen im öffentlichen Dienst entscheiden musste. Wie zahlreiche Biografien in diesem Buch, aber auch in den beiden Vorgänger-Bänden, belegen, hatte Kiesselbach seine Entscheidungen mit großer und angesichts der Belastungen der jeweiligen Personen mit schwer verständlicher Milde gefällt. Dafür sollen am Ende kurz noch einmal der Prozess der Entnazifizierung und die Positionen von Wilhelm Kiesselbach aufgezeigt werden.
Joachim Szodrzynski schreibt, dass am 3.5.1945 „in Hamburg 21.896 Beamte beschäftigt“ waren, „von denen maximal 10 Prozent nicht der NSDAP oder ihren Gliederungen angehörten“.[99
Dem Einmarsch der kämpfenden britischen Truppen in Hamburg am 3.5.1945 folgten Einheiten, die für die Verwaltung der Aufgaben der Militärregierung vor Ort zuständig waren.
„Im Dezember 1945 waren in diesem Verwaltungsbezirk der britischen Zone insgesamt alleine 340 britische Offiziere (ohne die anderen britischen Bediensteten) beschäftigt. Hinzu kam eine wachsende Zahl deutschen Personals; im Juni 1946 ca. 3.775 Personen.“[10]
Festzuhalten ist, dass die britische Besatzungspolitik pragmatischen Überlegungen wie dem Funktionieren der Verwaltung, der Ankurbelung der Wirtschaft sowie der Instandsetzung der Verkehrswege, der Trümmerbeseitigung und Wohnraumbeschaffung den Vorrang einräumte. Die Entnazifizierung wurde diesen Zielsetzungen untergeordnet.
Einziges Kriterium für die Entfernung eines Beamten aus seinem Amt war in der ersten Phase, der britischen Phase der Entnazifizierung, die Mitgliedschaft in der NSDAP, sofern der Beitritt vor dem 1.4.1933 erfolgt war. Eine Woche später wurden diese Bestimmungen erweitert um die Mitgliedschaft in der SS oder SA.
„Der Kreis der auszuschaltenden Nazis wurde dann auf die Parteibuchbeamten, die Amtsträger in der Partei oder deren Organisationen und auf Denunzianten und Spitzel ausgedehnt, unabhängig vom Eintrittsdatum. Die Beamten, die nach dem maßgeblichen Stichtag, der jetzt auf den 1. Mai 1937 (Reichsbeamtengesetz) festgelegt worden war, der Partei beigetreten waren und sich nicht aktiv am Nationalsozialismus beteiligt hatten, durften vorläufig im öffentlichen Dienst verbleiben, wobei nicht genau definiert wurde, wer den ,Tatbestand der Aktivität‘ erfüllt hatte“.[11]
Die Unsicherheit der britischen Offiziere bei der Bewertung der Frage, wie gravierend Mitgliedschaften und bestimmte Funktionen in NS-Organisationen zu gewichten seien, nutzte Bürgermeister Rudolf Petersen, um durch ein Gutachten Hilfestellung anzubieten.
Ausgerechnet Oscar Toepffer, seit März 1938 Leiter des Rechtsamtes und später Mitglied des NS-Senates, der nach Ende der Nazizeit von Bürgermeister Rudolf Petersen vorerst im Amt belassen wurde, und Wilhelm Kiesselbach, Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, wurden mit dieser Aufgabe betraut. Toepffer wurde später, am 14.11.1945 wegen seiner NS-Vergangenheit auf Veranlassung der Militärregierung entlassen, Kiesselbach verfasste im Juni 1945 ein Memorandum zur Wiedereinstellung von Richtern und Staatsanwälten, das seitens der Briten scharf kritisiert wurde. Kiesselbach hatte geschrieben, dass schon 1933 „viele angesehene Männer den Eintritt in die Partei warm befürwortet und für die Partei gewirkt“ hatten bzw. „zahlreiche einwandfreie Männer 1937 in die Partei eingetreten“ waren. Er bescheinigte der NSDAP, „sie richtete sich gegen die Republik und das parlamentarische System, aber sie bekämpfte nicht … den demokratischen Gedanken.“ Und an anderer Stelle behauptete Kiesselbach: „Kein objektiver Historiker wird jemals bestreiten können, daß Hitler damals unerhörte, dem Frieden dienende Chancen gehabt hätte, wenn er ein Staatsmann gewesen wäre.“ Wulff D. Hund und Christian Seegert wiesen darauf hin, dass diese Chancen, die Kiesselbach ausführlich durch die Aufzählung der wirtschafts-, sozial- und außenpolitischen Erfolge des Faschismus bis 1937 bzw. 1939 zu dokumentieren versuchte, auch genutzt worden seien und erst „verspielt wurden durch die skrupel- und ruchlose Ausübung der Regierungsgewalt durch Hitler und seine vielleicht zum Teil auch minderwertigen Gesellen, wie sie namentlich während des Krieges erfolgte und besonders in seinen letzten Phasen und jetzt nachträglich bekannt geworden ist. Selbst die meisten Mitglieder der Partei lebten so infolge einer ‚eisernen Censur‘ in Unkenntnis der Verbrechen ihrer Führer, weshalb nachträglich bloße Parteizugehörigkeit auch für die Entnazifizierung kein Kriterium sein könne und nicht zur Entlassung führen dürfe“.[12]
Toepffer und Kiesselbach hatten am 3.9.1945 ein entsprechendes umfangreiches Papier vorgelegt. Ihr Gutachten liest sich wie ein von Amts wegen erstellter „Persilschein“. Die NS-Funktionsträger wurden darin als vom Hitlerregime Verfolgte und Erpresste dargestellt und auf diese Weise von jeglicher geschichtlichen Verantwortung entbunden. Trotz der Disqualifizierung der beiden Gutachter hatte diese Positionierung eine durchschlagende Wirkung. Der Tenor des Gutachtens tauchte in späteren Anweisungen an die Entnazifizierungsausschüsse immer wieder auf. Außerdem wurde diese Schrift an die Beratenden Ausschüsse, die seit August 1945 zur Unterstützung der Denazifizierungsoffiziere eingesetzt worden waren, verteilt, „damit diese bei den Verhandlungen mit den Funktionsoffizieren den Standpunkt des Herrn Bürgermeister kennen“.[13] Je weniger die Militärregierung eine klare Vorstellung von den „wirklich gefährlichen“ Nazis hatte, desto mehr war sie auf die Kenntnisse der Deutschen über die Verhältnisse im Nationalsozialismus angewiesen. Die Einflussmöglichkeiten des Bürgermeisters und der Beratenden Ausschüsse waren entsprechend groß.
Nachdem Oscar Toepffer entlassen worden war, bemühte er sich erfolgreich um Zulassung als Rechtsanwalt. Seine Sozietät war dann eine der wichtigsten Anlaufstellen für ehemalige Nazis, die sich mit Toepffers fachkundiger Hilfe Pensionen und Wiedereinstellungen erstritten.[14]
Die Ratlosigkeit der Militärregierung und deren Unkenntnis der personellen und organisatorischen Verhältnisse im Nationalsozialismus nahm Rudolf Petersen zum Anlass, dem britischen Kommandeur die Bereitschaft der Zivilverwaltung anzubieten, die Säuberung der Beamtenschaft selbst und unter deutscher Verantwortung durchzuführen.
Solange in den Entnazifizierungsausschüssen Personen vertreten waren, die über einen guten Überblick über die Verhältnisse und Akteure in den jeweiligen Bereichen verfügten, war dies sicherlich hilfreich. Dass allerdings Wilhelm Kiesselbach am Ende der Entnazifizierung den Vorsitz in zahlreichen Berufungsausschüssen innehatte und dabei nach den Grundsätzen des von ihm und Oscar Toepffer vorgelegten Gutachtens entschied, entwertete die vorausgegangenen langjährigen Verfahren.
Wobei die Position von Wilhelm Kieselbach und Oscar Toepffer durchaus dem entsprach, was die deutsche Bevölkerung 1945 dachte oder denken wollte. Der Historiker Hannes Heer beschrieb in seinem Buch „Hitler war’s“, wie sich die Deutschen von ihrer Vergangenheit befreiten. Noch während des Krieges, Mitte Oktober 1944, „während Einheiten der ersten US-Armee die erste deutsche Großstadt, Aachen, eingeschlossen hatten, begann ein amerikanischer Offizier in den schon befreiten Ortschaften der Umgebung, Deutsche zu interviewen“.[15]
Saul K. Padover, der „als Sohn jüdischer Eltern in Wien geboren und mit ihnen schon 1920 in die USA ausgewandert“ war, „gehörte zur Abteilung für psychologische Kriegsführung und hatte den Auftrag, die Einstellung und Erwartungen der Deutschen – ihre ‚Mentalität‘ – zu erkunden“.[16]
Das Ergebnis „war deprimierend“:
„Seit zwei Monaten sind wir zugange. Wir haben mit vielen Menschen gesprochen, wir haben jede Menge Fragen gestellt, und wir haben keinen einzigen Nazi gefunden. Jeder ist ein Nazigegner. Alle Leute sind gegen Hitler. Sie sind schon immer gegen Hitler gewesen. Was heißt das? Es heißt, dass Hitler die Sache ganz allein, ohne Hilfe und Unterstützung irgendeines Deutschen durchgezogen hat. Er hat den Krieg angefangen, er hat ganz Europa erobert, den größten Teil Russlands überrannt, fünf Millionen Juden ermordet, sechs bis acht Millionen Polen und Russen in den Hungertod getrieben, 400 Konzentrationslager errichtet, die größte Armee in Deutschland aufgebaut und dafür gesorgt, dass die Züge pünktlich fahren. Wer das ganz alleine schaffen will, muss schon ziemlich gut sein. Ich kenne nur zwei Menschen in der ganzen Welt die so etwas können. Der andere ist Supermann.“[17]
Padover zog das Fazit:
„Hitler war für alles verantwortlich gewesen, für die Verfolgung der Juden ebenso wie für den verlorenen Krieg. Psychologisch gesehen wollen sich die Deutschen Strafe und moralischer Verantwortung entziehen, indem sie der Welt einen Schuldigen präsentieren, den sie noch vor kurzer Zeit als Halbgott angehimmelt haben. (…) In dieser Neigung, sich vom auserwählten Führer abzuwenden (…), entdeckt man nicht den Schimmer eigenen Schuldbewusstsein, kein Bewusstsein, dass Krieg an sich verwerflich ist, dass die Deutschen einen falschen Weg eingeschlagen haben. (…) Hitler wird vorgeworfen, den Krieg verloren, und nicht, ihn begonnen zu haben.“[18]
Der deutsche Historiker Norbert Frei hat intensiv über die Vergangenheitspolitik der Deutschen geforscht und publiziert. Seine Erkenntnis:
„Mitte der fünfziger Jahre, so wird man resümieren müssen, hatte sich ein öffentliches Bewusstsein durchgesetzt, dass die Verantwortung für die Schandtaten des ‚Dritten Reiches‘ allein Hitler und seiner kleinen Clique von ‚Hauptkriegsverbrechern‘ zuschrieb, während es den Deutschen in ihrer Gesamtheit den Status von politisch ‚Verführten‘ zubilligte, die der Krieg und seine Folgen schließlich sogar selber zu ‚Opfern‘ gemacht hatten.“[19]
Wilhelm Kiesselbach starb am 26.12.1960 in Hamburg.[20] Nach ihm wurde im Stadtteil Hummelsbüttel der Kiesselbachweg benannt.
Text: Hans-Peter de Lorent