Otto Gerhard
(26.8.1883 Wismar – 30.4.1958)
Schulleiter der Schule Lutterothstraße 34
Ordulfstraße 12 (Wohnadresse 1955)
Dr. Hans-Peter de Lorent hat über Otto Gerhard ein Portrait verfasst, das in Hans-Peter de Lorents Buch: Täterprofile. Die Verantwortlichen im Hamburger Bildungswesen unterm Hakenkreuz. Band. 3. Hamburg 2019 erschienen und im Infoladen der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg erhältlich ist. Hier der Text:
„Der Technische Lehrer Otto Gerhard wurde seiner Zeit zum Schulleiter ernannt, weil er als alter Pg. für diesen Posten besonders geeignet zu sein schien.“
Zu den Personen, die schon vor dem 1.5.1933 Mitglieder der NSDAP waren und trotz mangelnder beruflicher Qualifikation in der NS-Zeit auf Schulleitungs-Positionen berufen wurden, gehört Otto Gerhard. Er zählte auch zu der Gruppe um Heinrich Hehn, die sich „alte Kämpfer“ nannten und einen zum Teil erbitterten Kampf innerhalb des Hamburger NSLB gegen den neuen Gauamtsleiter und Landesschulrat Willi Schulz führten. Sie warfen ihm unter anderem vor, nicht hart und entschlossen genug zu sein gegen den alten „marxistisch-verseuchten Genitivverein“ und es zuzulassen, dass jüdische Mieter im Curio-Haus wohnten und Anzeigen in der „Hamburger Lehrerzeitung“ unterm Hakenkreuz veröffentlichen konnten. Als ein Denunziant trat Otto Gerhard, Schulleiter der Schule Lutterothstraße 34, auf.
Otto Gerhard wurde am 26.8.1883 in Wismar als Otto Johann Julius Heinrich Vick geboren. Er besuchte das Lehrerseminar Neukloster, das er am 5.11.1905 mit einem Abgangszeugnis verließ. Am 1.10.1908 wurde er Volksschullehrer in Hamburg und arbeitete einige Jahre an der Schule Papendamm 5. Am 11.11.1914 zog Otto Vick in den Ersten Weltkrieg, aus dem er am 8.1.1919 als Leutnant entlassen wurde.
Otto Vick hatte zusätzlich eine Zeichenlehrer-Ausbildung absolviert und qualifizierte sich 1919 als Zeichen- und Werklehrer für den höheren Schuldienst.[1]
1920 bemühten sich Otto Vick und seine Ehefrau Marie Caroline Auguste sowie deren drei in Hamburg geborene Kinder in einem Gesuch an den Hamburger Senat um eine Namensänderung. Diese wurde ihnen am 21.5.1920 gewährt und der Familienname Vick wurde in Gerhard umgeändert.[2]
Otto Gerhard arbeitete dann an der Oberrealschule Eimsbüttel als Zeichenlehrer, wurde am 20.9.1922 an die Lichtwarkschule versetzt. Nach seiner Ernennung zum technischen Lehrer am 1.10.1924, von Schulsenator Emil Krause unterschrieben, erfolgte seine Umsetzung an die Anton-Rée-Realschule.[3]
Am 6.9.1933 beschwerte sich Otto Gerhard bei der Landesunterrichtsbehörde über seine Versetzung in den Volkschulbereich. Er fühlte sich dadurch offensichtlich diskriminiert und erklärte, dass „unterrichtliche Gründe für meine Versetzung nicht vorgelegen haben können“. Er vertrete gerade den Zeichenlehrer Heinrich Hehn an der Klosterschule, der sich an anderer Stelle gerühmt hatte, an dieser Schule die erste nationalsozialistische Zelle aufgebaut zu haben.[4] Von daher erschließt sich auch die Quelle für die folgende Bemerkung Gerhards:
„Nach Aussage meiner Kollegen sind für meine Versetzung politische Gründe maßgebend gewesen. Ich bin seit 1930 offen für die NSDAP eingetreten, habe natürlich auch für das Volksbegehren gegen den Young-Plan geworben und gestimmt. Dies muss der Behörde hinterbracht worden sein. Ich bitte nun die Landesunterrichtsbehörde, falls Herr Hehn an die Landeskunstschule kommen sollte, mich an der Klosterschule zu belassen oder im anderen Fall, mich anderweitig wieder einzustellen.“ Er wies darauf hin, dass eine Zeichenlehrerstelle an der Oberrealschule Eimsbüttel „nicht ordnungsgemäß besetzt“ sei.[5]
Die Landesunterrichtsbehörde war dabei, sich nationalsozialistisch umzugestalten und beließ Otto Gerhard erst einmal an der Klosterschule, um ihn dann zum 11.10.1933 an die Volksschule für Mädchen Lutterothstraße 36 umzusetzen. Schon ein Jahr später wurde er zum Schulleiter der Volksschule für Knaben Lutterothstraße 34, im selben Gebäude, ernannt.[6]
Im Laufe der Zeit machte Otto Gerhard immer wieder Angaben über sein nationalsozialistisches Engagement, die in seiner Personalakte gesammelt wurden. So erklärte er, seit 1925 Mitglied des NS-Kriegerbundes zu sein.[7] Am 9.4.1940 vermerkte er, dass er seit dem 1.3.1932 Mitglied der NSDAP und seit dem 1.9.1932 im NSLB, dort als Schulwalter tätig sei.[8]
Otto Gerhard war befördert worden, obwohl er der Gruppe angehörte, die Gauamtsleiter und Landesschulrat Willi Schulz sowie seinen Stellvertreter, den Oberschulrat für das Volksschulwesen, Albert Mansfeld, bekämpfte. Die Gruppe um Heinrich Hehn, Erwin Gottsleben[9] und Guido Höller[10] warf den neuen Repräsentanten des NSLB vor, nicht energisch genug mit der alten „Gesellschaft der Freunde“ abgerechnet zu haben. In diese Kampagne reihte sich Otto Gerhard ein, als er am 10.10.1934 ein Schreiben an den „sehr geehrten Pg. Mansfeld“ schickte, in dem es hieß:
„Ich wende mich persönlich an Sie, nachdem ich erfolglos an den Lehrerbund geschrieben habe. Es betrifft die Daueranzeigen jüdischer Firmen in der Lehrerzeitung. Vor den großen Ferien schrieb ich an den Lehrerbund, dass dauernd jüdische Anzeigen in der Lehrerzeitung erschienen, es handele sich hier wohl um einen Irrtum, und ich bäte um Abstellung. Ich erhielt keine Antwort, und hatte erst recht damit keinen Erfolg, denn in jeder Nummer erschienen wieder jüdische Anzeigen, in der letzten sogar vier. Sie können sich wohl vorstellen, dass mir dies Verfahren als Hohn erscheint, zumal wenn zwischen den Anzeigen noch der echt jüdische Wahlspruch steht: Eine Hand wäscht die andere.
Ich könnte ja nun kurzerhand die Lehrerzeitung abbestellen, um mich nicht dauernd ärgern zu müssen, aber da ich damit der Sache nicht diene, wende ich mich an Sie, und bitte Sie, die Aufnahme von Anzeigen jüdischer Firmen endgültig zu unterbinden.“[11] Da im Weiteren Parteigerichtsverfahren gegen Willi Schulz und den für das Curio-Haus Verantwortlichen, Kurt Holm, angestrengt worden waren, führte die Denunziation von Otto Gerhard und anderen dazu, dass tatsächlich alle jüdischen Mieter aus dem Curio-Haus entfernt wurden und auch keine Anzeigen mehr für jüdische Firmen in der HLZ unterm Hakenkreuz geschaltet werden durften.
Otto Gerhard bekam in den Folgejahren einige formale Probleme, die ihn aufbrachten. So teilte Oberregierungsrat Henry Edens ihm mit, dass die ihm am 29.11.1934 bewilligte Stellenzulage als Leiter einer Volksschule von 500 Reichsmark im Jahr „nach den gesetzlichen Bestimmungen“ gewährt worden war „in der irrigen Annahme, dass Sie Lehrer der Besoldungsgruppe A 8 sind“. Eine Stellenzulage käme aber für ihn „als Technischen Lehrer der Besoldungsgruppe A 13 a nicht in Betracht“.[12]
Die intellektuelle Dürftigkeit des Otto Gerhard wurde in seinem Antwortschreiben deutlich:
„Ein Gesetz hat doch nach meiner Überzeugung nur dann Wert, wenn es sinngemäß angewandt wird, und nicht rein rechenmaschinenmäßig aus den verschiedenen Paragrafen ein Ergebnis herausgerechnet wird. Es würde ja auch eine unbillige Härte sein, wenn ich als einziger Volksschulschulleiter diese Zulage nicht bekäme, das müsste ich direkt als eine Bestrafung ansehen.“[13]
Nun war dieses sicherlich ein rein formaler, verwaltungsmäßiger Akt und nicht als politische Diskriminierung für einen Parteigenossen gedacht, der sich gegenüber der neuen Führung unbotmäßig verhielt. Ärgerlich für Otto Gerhard, der nun in Raten von 30 Reichsmark monatlich die erhaltenen 625 Reichsmark zurückzahlen musste. Gerhards Argumentation: „Wenn ich aber, obgleich ich Technischer Lehrer bin, an der Volksschule beschäftigt werde, so kann man mich vom Schulleiterposten nicht ausschließen, wie man das ja auch nicht getan hat, nur weil ich Technischer Lehrer bin, denn damit würde man mich als von vornherein ungeeignet, also als zweitklassig bezeichnen. Wenn ich aber Schulleiter bin, habe ich wie alle anderen auch Anspruch auf die Leiterzulage. Man kann nicht einem verweigern, was man allen anderen gibt.“[14]
Dies wurde nun ein Fall für den Leiter des Hamburgischen Staatsamtes, Oscar Toepffer, der an Reichsstatthalter Karl Kaufmann schrieb, dass Otto Gerhard als technischer Lehrer das Endgehalt der Besoldungsgruppe A 13 a erhalte, das bei 8800 Reichsmark brutto im Jahr liege. „Wäre ein Volksschullehrer oder ein Mittelschullehrer an seiner Stelle zum Schulleiter bestellt worden, so würde dieser im Höchstfalle 6300 Reichsmark Gehalt + 500 Reichsmark Zulage gleich 6800 Reichsmark, bzw. 6900 Reichsmark Gehalt + 500 Reichsmark Zulage gleich 7400 Reichsmark brutto erhalten. Gerhard bekommt mithin für die gleiche Arbeitsleistung eine wesentlich bessere Bezahlung als die übrigen Schulleiter. Es liegt kein Anlass vor, ihm darüber hinaus noch eine Zulage zu gewähren.“[15]
Das hätte natürlich auch die Landesunterrichtsbehörde schon einmal so deutlich schreiben können. Oscar Toepffer ergänzte noch an den Reichsstatthalter:
„Im übrigen scheint es mir wenig zweckmäßig zu sein, eine vom höheren Schulwesen zur Dienstleistung überwiesene, also nicht zum eigentlichen Lehrkörper des Volksschulwesens gehörige Lehrkraft, zum Leiter einer Volksschule zu machen.“[16]
Dass es auch noch andere, nicht verwaltungsmäßige, sondern politische Motive gab, jemanden zum Schulleiter zu ernennen, vermerkte Albert Mansfeld in Ergänzung zu dem Schreiben von Oscar Toepffer:
„Der Technische Lehrer Otto Gerhard wurde seiner Zeit zum Schulleiter ernannt, weil er als alter Pg. für diesen Posten besonders geeignet zu sein schien und seine Zurückversetzung in das höhere Schulwesen so gut wie aussichtslos war.“[17]
In Schwierigkeiten geriet Otto Gerhard 1938, als nicht die Landesunterrichtsbehörde seine Dinge klären konnte. Gegen ihn erstattete der Gärtner Otto Francken bei der Polizei eine Anzeige, in der es hieß:
„Am 17.9.1938 in den Nachmittagsstunden sind angeblich zwei Knaben auf dem Gelände des Herrn Gerhard in Hamburg-Niendorf, Promenade, bei den Äpfeln gewesen. Angrenzend befindet sich der Sportplatz. Das Grundstück wird durch eine lebende Hecke abgegrenzt. Zwischen der Hecke und dem Sportplatz befindet sich ein öffentlicher Weg. Hier befanden sich mehrere Kinder. Mein Sohn Arthur kam mit seinem Fahrrad hinzu und sah, dass die beiden auf der Obstbaumwiese befindlichen Knaben den außenstehenden Kindern Äpfel zureichten. Hierbei hat er auch einen Apfel abbekommen. Als er dann den spielenden Kindern noch zusah und den Apfel offensichtlich in der Hand hatte, kam der ihm unbekannte Herr Gerhard. Dieser bezichtigte ihn des Obstdiebstahls. Als er dieses bestritt und Herrn Gerhard den Hergang erzählte, nahm dieser ihn mit in seine Wohnung. Er verlangte von ihm die Namen der Knaben, die Obst gestohlen hatten. Da er die Namen der Jungen nicht kannte und daher nicht angeben konnte, hat Herr Gerhard ihn in seiner Wohnung in ungehöriger Weise mit einer Hundepeitsche verprügelt. Mein Sohn hatte dick aufgegangene Striemen auf dem Rücken und Unterschenkel. Sein Fahrrad hatte er zurückbehalten. Dieses hat Herr Gerhard erst auf Forderung an meine Frau wieder herausgegeben. Dieser gegenüber hat Herr Gerhard erklärt, dass er Lehrer sei und wüsste, wie er Kinder zu züchtigen hätte.“[18]
Otto Gerhard hatte dagegen ausgesagt, dass seiner Auffassung nach alle Kinder unter einer Decke steckten und der Junge Arthur durchaus gewusst hatte, wer die anderen waren. Gerhard erklärte: „Er wurde dann noch frech und hat für den Diebstahl oder die Hehlerei welche von mir mit der Hundepeitsche bekommen, die ihm bestimmt nicht geschadet haben. Misshandelt ist er nicht. Jeder Schlag der trifft gibt ja Striemen. Streicheln wollte ich ihn auch nicht.“[19] Kein Ruhmesblatt für den Pädagogen Otto Gerhard. Aber wohl durchaus im Rahmen der Prügelpädagogik in dieser und in späteren Zeiten.
Die Mutter, Elisabeth Francken, hatte in ihrer Aussage festgestellt:
„Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, dass Herr Gerhard sich nicht richtig verhalten hat. Als Lehrer hätte er wissen müssen, dass er kein Recht hatte, meinen Sohn mit in seine Wohnung zu nehmen und dort durchzupeitschen. Er hat also mit voller Überlegung gehandelt und nicht etwa in Erregung. Sein Verhalten als Erzieher unserer Jugend gibt mir zu denken. In seiner Schule hat er wohl Züchtigungsrecht, aber nicht außerhalb der Schule. Ist denn eine Hundepeitsche für einen Lehrer als Züchtigungsmittel erlaubt? Ich glaube nicht! Mein Sohn hat durch die Schläge Striemen erhalten. Er war übrigens gar nicht der Obstdieb.“[20]
Interessant war die Lösung dieses Falles. In der Personalakte von Otto Gerhard ist ein Auszug aus der Akte der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht erhalten. Darin hieß es:
„Gegen Gerhard wurde am 17. November 1938 vom Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht vor der Großen Strafkammer I als Jugendschutzkammer wegen Misshandlung des Schülers Arthur Francken Anklage erhoben. Gegenstand der Anklage bildete der bereits bekannte Tatbestand. Gerhard beantragte am 25.11.1938 die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit. Er habe den Jungen nicht aus Rohheit misshandelt, sondern sei wegen der dauernden Diebstähle außerordentlich erregt gewesen. Mit den Eltern habe er sich ausgesprochen und sich auch bei ihnen entschuldigt. Der Strafantrag wurde von ihnen – falls angängig – zurückgezogen. Gerhard hat aus Anlass dieses Vorfalls seine Wohnung gewechselt.
Der Oberstaatsanwalt beantragte bei der großen Strafkammer I die Einstellung des Verfahrens, wenn Gerhard vorher Reichsmark 100 an das Winterhilfswerk zahlen und außerdem durch das Gericht energisch verwarnt würde. Beides ist geschehen.“[21]
Schulverwaltungsintern zeigt sich in den Vermerken auf diesem Auszug der Staatsanwaltschaft, dass der gesamte Vorgang erst nach mehr als einem Jahr in der Personalakte aufgetaucht war. Der Verwaltungsbeamte Möller bemerkte dazu am 4.1.1940: „Es ist daher wohl kaum möglich, aus dieser Sache noch Folgerungen zu ziehen.“[22]
Deutschland hatte inzwischen andere Probleme.
Auch Otto Gerhard hatte nach wie vor Probleme mit beamtenrechtlichen Vorschriften. Inzwischen besoldungsmäßig noch weiter bevorteilt gegenüber den Schulleitern der Volksschulen, nachdem er inzwischen zum Technischen Oberschullehrer befördert worden war. Sein Wunsch, die Amtsbezeichnung „Rektor“ zu erhalten, wurde in einem Vermerk vom 3.5.1939 so behandelt:
„Herr Gerhard bittet nun, ihm zu bestätigen, dass er jetzt Rektor sei. Dass ist nach Sachverhalt nicht möglich. Wenn sich auch gegen die Weiterverwendung des Herrn G. als Leiter einer Volksschule nichts einwenden lässt (Alter Pg., Leitung seit April 1934), so kann G. aber entweder nur ‚Technischer Oberschullehrer‘ mit den besonderen höheren Grundgehaltsätzen oder nur ‚Volksschulrektor‘ sein. Im letzteren Falle würde er allerdings verlieren, trotz der Stellenzulage.“[23]
Dabei wurde die Befähigung von Otto Gerhard als Schulleiter mittlerweile durchaus positiv eingeschätzt, wie das Gutachten von Schulrat Ernst Kruse vom 10.4.1941 auswies:
„Gerhard hat sich seit 1934 als Schulleiter bewährt. Er führt in bestimmter Weise seine Schule, an der alles in Ordnung ist. Ebenso erteilt er einen Unterricht mit guten Erfolgen. Seine Einweisung als Rektor befürworte ich.“[24] Da war offenbar auch der Schulrat nicht auf der Höhe der beamtenrechtlichen und laufbahnmäßigen Implikationen.
Die letzte Aktivität von Otto Gerhard, die er der Schulverwaltung in der NS-Zeit offenbar mit einigem Stolz mitteilte, lautete am 14.1.1944:
„Da ich vom Polizeipräsidenten zum Kompanieführer der Ersten Kompanie des Ersten Bataillons des Stadtwacht-Sonderverbandes ernannt bin, werde ich im Katastrophenfall höchstwahrscheinlich anderweitig eingesetzt sein. Mein Vertreter ist in diesem Fall Herr Vergien.“[25]
Der persönliche Katastrophenfall für Otto Gerhard ereignete sich am 23.5.1945, als er, wie alle anderen Beamten, die vor dem 1.4.1933 der NSDAP beigetreten waren, beurlaubt wurde. Am 18.6.1945 wurde er entlassen.[26]
Otto Gerhard war nicht mehr Schulleiter oder Kompanieführer, sondern seit dem 1.10.1945 Hilfsarbeiter in den Püttkamper Werken. Sein Leumund im Schulbereich war denkbar ungünstig. So schrieb der stellvertretende Schulrat Otto Wommelsdorf, der selbst als Lehrer in Eimsbüttel gearbeitet hatte, am 24.1.1946:
„Otto Gerhard galt in seinem Schulkreis als eifriger Parteigänger und Antisemit.“[27]
Und auch Gustav Schmidt, langjähriger Schulrat und unbestechlicher Gegner der Nationalsozialisten mit umfangreichen Personenkenntnissen, bestätigte:
„Der ehemalige Rektor Otto Gerhard ist als eifriger übler Parteigänger der Nationalsozialisten bekannt.“[28]
Während andere in Schwierigkeiten befindliche Nationalsozialisten sich beraten ließen, zog Otto Gerhard erst einen Rechtsanwalt hinzu, nachdem er entlassen worden war. Den Entnazifizierungsfragebogen hatte er noch selbstständig ausgefüllt. Bei den zusätzlichen Fragen nach Veröffentlichungen und gehaltenen Reden, hatte Otto Gerhard, mit welcher Intention auch immer, geschrieben:
„Speeches: 1944 To The Führergeburtstag. 2. to the Totaler Krieg. 3. to the Folgen eines verlorenen Krieges before the Ortsgruppe Niendorf of the NSDAP.“[29]
Mit dieser Zusammenstellung machte Otto Gerhard deutlich, dass er noch 1944 als Politischer Leiter offenbar als Propagandist mit Durchhalteauftrag fungierte. Deutlicher konnte den Entnazifizierungsausschüssen die Verstrickung nicht demonstriert werden. Und so lehnte der Berufungsausschuss auch den Berufungsantrag von Otto Gerhard ab. In der Begründung hieß es:
„Nach Auskunft der Schulverwaltung galt er in Eimsbüttel als eifriger Nazi und Antisemit. Ab 44 hat er noch politische Reden gehalten. Seine Entlastung ist sehr dürftig und kann nicht zu einer Wiederzulassung führen.“[30]
Auch die schriftlichen Einlassungen von Otto Gerhard gaben für Milde keinen Anlass:
„Wenn ich auch im Jahre 1932 aus Idealismus der NSDAP beitrat, so bin ich mir doch keiner Kriegs- oder sonstiger Verbrechen bewusst, die Anlass zu einer fristlosen Entlassung geben könnten. Meine Betätigung als Blockhelfer seit 1941 wird man doch wohl bestimmt nicht als belastend ansehen können. Außerdem habe ich keinerlei finanzielle Vorteile durch meine Parteizugehörigkeit gehabt.“[31]
So stellte dann auch der Leitende Ausschuss am 21.10.1947 fest, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt werde: „Der Antragsteller ist als Pg. 1932 und politischer Leiter ab 1941 so belastet, dass nur ganz besonders schwerwiegendes Entlastungsmaterial als ausreichend bezeichnet werden kann.“[32]
Erst der Berufungsausschuss für die Ausschaltung von Nationalsozialisten unter der Leitung des Rechtsanwalts Soll, der unzählige Berufungsverfahren 1949 mit durchaus milden Ergebnissen durchgeführt hatte, kam Otto Gerhard entgegen. Und auch hier wurde noch einmal deutlich, dass Gerhard mit seiner Zusammenstellung von gehaltenen Reden 1944 selbst dazu beigetragen hatte, ihn als Durchhalte-Nationalsozialisten zu identifizieren. So stellte der Berufungsausschuss fest:
„Nach seiner eigenen Erklärung kann es keinem Zweifel unterliegen, dass Gerhard sich offen aktiv für die NSDAP eingesetzt hat. Dies ergibt sich schon aus der Tatsache, dass er vor der Ortsgruppe Niendorf und im NS-Reichskriegerbund bei Veranstaltungen als Redner auftrat sowie aus den von ihm selbst angeführten Themen, über die er sprach.“[33]
Jetzt hatte Gerhard aber mit seinem Rechtsanwalt ein neues Berufungsziel. Es ging jetzt nur noch darum, mit Wirkung vom 1.2.1949 Pensionsbezüge als Lehrer zu erhalten. Das wurde ihm zugestanden. Gleichzeitig wurde er in Kategorie IV eingruppiert und mit Wirkung vom 1.7.1949 in Kategorie V.[34]
Otto Gerhard starb am 30.4.1958.[35]
Text: Hans-Peter de Lorent