Ernst Zyhlarz
(27. August 1890 Prag - 12. Juli 1964 Hamburg)
Afrikanist
Adresse: kein Eintrag
Wirkungsstätte: Universität Hamburg, Seminar für afrikanische Sprachen, Rothenbaumchaussee 12
Zyhlarz war 1910 zum Judentum konvertiert, ließ aber in seinen Personalpapieren weiterhin den katholischen Glauben aufführen. Durch sein Interesse an verschiedenen Sprachen erlernte er neben Griechisch und Latein auch Arabisch und Hebräisch. In Wien studierte er Jura und nahm zwischen 1914 und 1918 am Ersten Weltkrieg teil. Nach Kriegsende wechselte er sein Studienfach und widmete sich der Ägyptologie und lernte währenddessen Sprachen aus der afroasiatischen Sprachfamilie. Zyhlarz promovierte 1921 und schrieb danach an seiner Habilitation, die 1930 fertig wurde. Ab 1931 lehrte er als Privatdozent in Wien, bevor er kurze Zeit später eine Stelle als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter am Lehrstuhl von Carl Meinhof in Hamburg annahm. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten trat Zyhlarz am 1. Mai 1933 in die NSDAP ein (seine Tochter Katja Post-Zyhlarz vertritt hingegen die Ansicht, Zyhlarz sei 1939/40 gezwungen worden, ver NSDAP beizutreten) und gehörte zudem im November 1933 zu den Unterzeichnern des „Bekenntnis der Professoren an den deutschen Universitäten und Hochschulen zu Adolf Hitler“. Ob Zyhlarz aus Anpassungsgründen und aus Sorge um seine wissenschaftliche Arbeit, die äußerst rassistisch ausgerichtet war, das NS-Regime unterstützte, ist durch die dürftige Quellenlage nicht zu klären. (Die Lebensbeschreibungen seiner Tochter Katja Post-Zyhlarz, siehe unten, sind persönlich gefärbt.) Seine Vorlesungen trugen Titel wie „Der Rassentod des nordafrikanischen Europäers“, „Rassenprobleme in der ägyptischen Sprache“ oder „Arische Eroberungspolitik im ägyptischen Orient“. Er beschäftigte sich mit er der sogenannten „Hamitentheorie“, die von der Überlegenheit Nordafrikas gegenüber Schwarzafrika ausging.
Nach Kriegsende wurde Zyhlarz 1945 von der britischen Militärverwaltung aus dem Universitätsdienst entlassen. Er legte Widerspruch gegen seine Entlassung ein, blieb damit erfolglos und erhielt zunächst ab 1947 ein Übergangsgeld, bevor ab 1955 seine Rente gewährt wurde.
Text: Katharina Tenti