Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Horst Kanitz

(20.10.1904 in Halle an der Saale - 18.4.1959)
Lehrer an der Oberrealschule für Jungen in Blankenese
Wohnadresse: Sonninstraße 19 (Altona, 1938) heute Biernatzkistraße
Kirschtenstraße 1 (Schule)


Er wollte feststellen, ob der Angeschuldigte ein Staatsfeind sei und wollte ihn dann festnageln."

In dem Fall Hermann Reimers ist ausführlich geschildert worden, wie Reimers von seinen Kollegen Horst Kanitz denunziert wurde. Reimers, der sich Kanitz „in Freundschaft verbunden fühlte" [1], hatte 1938/39 auf dem gemeinsamen Weg zur Schule Äußerungen gemacht, die Kanitz nach Ankunft in der Schule aufgeschrieben hatte und die am Ende in die Hände der Gestapo gelangten. Dabei ist es unerheblich, ob direkt durch Horst Kanitz oder über den profilsüchtigen NS-Aktivisten an der Schule, Kurt Eitzen. Kanitz musste davon ausgehen, dass er Reimers dadurch in eine gefährliche Lage brachte. Reimers wurde verhaftet, vor Gericht gestellt, zu acht Monaten Gefängnis verurteilt und aus dem Schuldienst entlassen.[2] Auf Grund welcher Persönlichkeitsstruktur, welcher Lebenssituation und Motivation wird jemand zum Denunzianten?

Bei Horst Kanitz ist das nicht ganz einfach zu beurteilen. Seine Personalakte liegt nicht mehr vor, er ist nach 1945 nicht mehr im Hamburger Schuldienst beschäftigt worden. Danach verliert sich die Spur. Vermutlich fand er in einem anderen Bundesland Beschäftigung.

Erhalten ist seine Entnazifizierungsakte im Hamburger Staatsarchiv. Danach arbeitete er im März 1950 in Regensburg als Expedient. Und seine Lehrerausbildung ist dokumentiert in einer Akte im Landesarchiv Schleswig Holstein. Daraus ergibt sich folgendes Bild:

Horst Kanitz wurde am 20.10.1904 in Halle an der Saale geboren. Sein Bildungsgang verlief nicht ganz nach Plan. Nach dem Besuch des Stadtgymnasiums in Halle kam er nach Sangerhausen, wo er mit einem relativ schlechten Zeugnis (Zeichnen, Kunst und Musik allerdings mit sehr gut) am 23.3.1928 die Reifeprüfung ablegte. Vermerkt wurde: „Kanitz will Musik studieren." [3]

Horst Kanitz studiert edann allerdings Evangelische Religionslehre, Deutsch und Erdkunde mit dem Ziel, Gymnasiallehrer zu werden. Von 1928 bis1930 in Berlin, danach zwei Jahre in Kiel. Dort meldete er sich am 15.11.1932 zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen. Diese bestand er in Religion und Erdkunde im Juli 1933 und in Deutsch und Philosophie im Juni 1934. [4]

Den zweijährigen Vorbereitungsdienst begann er am Christianeum in Altona, danach für ein Semester an der Nationalpolitischen Erziehungsanstalt in Plön, das zweite Jahr an der Oberrealschule in Altona. Kanitz‘ Leistungen wurden zumindest anfänglich als schwach bewertet. Der erste Bericht vom 30.3.1935 über Kanitz‘ Arbeit als Referendar glich nahezu einem Psychogramm: „Kanitz ist der älteste der Referendare. Er hat ein schweres Halbjahr hinter sich. Neben den Anforderungen des Vorbereitungsdienstes traten für ihn die Anforderungen, die seine Familie an ihn stellte. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. So möchte man ihm manches nachsehen; aber es kann nicht verschwiegen werden, dass er im verflossenen Halbjahr im ganzen den Eindruck eines Menschen machte, dessen seelisch-geistige und Willenskräfte den Anforderungen des Dienstes nicht ganz gewachsen waren. Er gefällt beim ersten Kennenlernen durch ein sicheres Auftreten und grosse Liebenswürdigkeit. Auch den Altersvorsprung weiss er geschickt herauszukehren. Aber im Seminar zeigt sich sehr bald, dass er wohl das Zeug zu einem unverbindlichen Gespräch, aber weder Kenntnisse, noch Denkkraft, noch Mut genug hat, eine eigene Meinung zu vertreten oder auch bloß zu wagen. So trat er mehr und mehr zurück. In der Schule hat er niemals den großartigen Eifer gezeigt, mit dem unsere Referendare im ersten Halbjahr im Schulleben gleichsam unterzutauchen pflegen. Er war nur während der Pflichtstunden anwesend. Was er in seinem Unterricht bot, ging nirgends über bescheidene Erfolge hinaus. Und ich glaube, dass dieser geringe Fortschritt zurückzuführen ist auf mangelnde Vorbereitung der Lehrstunden und allzu große Milde in der Bekämpfung eigener Mängel. Kanitz kennt seine Fehler: Er unterrichtet ohne festen Plan, wird wortreich und abstrakt, spricht undeutlich und schnell, fragt ungeschickt oder falsch, ist vergesslich und gleichgültig. Ich kann ihm den Vorwurf nicht ersparen, dass er es an Härte gegenüber sich selbst in der Bekämpfung dieser Mängel hat fehlen lassen. Der Seminargemeinschaft gehörte er nur äußerlich an. Die Jungens lehnten ihn nicht ab, bekundeten aber auch keine besondere Anhänglichkeit. Nur wenn er sich im Sommerhalbjahr wesentlich bessert, sollte er auf den Weg A übernommen werden." [5]

Verantwortlich für das Studienseminar in Altona zeichnete Hermann Trog, gleichzeitig Lehrer am Christianeum. Vermutlich war dieser zusammenfassende Bericht auch von Trog geschrieben worden. In der Ausbildungsakte exisiert noch eine Karteikarte mit handschriftlichen Notizen, von Hermann Trog unterschrieben, worauf er vermerkte: „Bei der Glätte seiner Art sich zu geben, ein schwer durchschaubarer Mensch. In seinem Verhältnis zur Klasse wurde oft ein warmherziger Grundton vermisst." [6]

Später sah Trog aber deutliche Ansätze für eine Verbesserung: „In letzter Zeit scheint hier ein Wandel eingetreten zu sein. Ähnliche Entwicklung in seinem Unterricht; mit wachsender Sicherheit gelingt ihm jetzt die glatte Durchführung einer Stunde und eine geschickte Leitung des Unterrichtsgesprächs. Sehr große Fortschritte in seiner Art zu sprechen und vorzutragen. Zweifel bleiben aber, wie weit er wichtigen Gebieten des Deutsch- und Religionsunterrichts auf der Oberstufe gerecht zu werden vermag." [7]

Zwischenzeitlich wurden Kanitz die Zweifel an seinen Kompetenzen mitgeteilt. Schulrat Erichsen schrieb ihm am 24.12.1935(!): „Auf Grund Ihrer bisherigen Leistungen bin ich nicht in der Lage, Sie in den ordnungsmässigen Vorbereitungsdienst zu übernehmen." [8]

Eine Weiterentwicklung war aber festzustellen. Hermann Trog, selbstbewusster und führungsstarker Seminarleiter, Nationalsozialist und SS-Mann [9], ließ Kanitz zur Prüfung zu: „Mein erster Bericht über den Studienreferendar Kanitz von Ostern 1935 konnte kein günstiges Bild ergeben. Inzwischen hat Kanitz aus mancher Enttäuschung gelernt und viel an sich gearbeitet, so dass man ihm heute die Anerkennung nicht versagen kann, dass er zuletzt erfolgreich in Schule und Seminar tätig war. Er hat seit Herbst 1935 einen auffälligen Fortschritt erzielt. Im Unterricht fesselt er die Schüler durch gut vorbereitete, lebhafte Arbeit und den Versuch größtmöglicher Aktualität. Auf allen Stufen betätigte er sich als kameradschaftlicher Erzieher, und ich zweifle nicht, dass diese Betätigung einem echten erzieherischen Wollen entspricht. Er fügt sich jetzt dem Kreis der Mitreferendare reibungslos ein und stellt gern seine Talente (Cellospiel) in den Dienst der Gemeinschaft. Auch seine Mitarbeit in den Seminarsitzungen ist ergiebiger geworden als im ersten Semester. Doch zeigt sich hier noch der alte Fehler, etwas vorschnell und oberflächlich zu urteilen. Im Unterricht muss er noch ein nervös-hastiges Sprechen und Verhalten bekämpfen. Ich befürworte die Zulassung zur pädagogischen Prüfung." [10]

Kanitz absolvierte mehrere Lehrproben, bestand und wurde am 24.10.1936 als Assessor an der Oberrealschule für Jungen in Blankenese eingestellt.

Er war jetzt 32 Jahre alt, mit Familie, in noch ungesicherter beruflicher Situation mit bescheidenem Einkommen, in seiner Persönlichkeit offenbar nicht sonderlich gefestigt. Aus seiner Entnazifizierungsakte geht hervor, dass Kanitz 1935 SA-Mitglied geworden war, am 1.9.1937 in die NSDAP eintrat, in den NSLB 1937/38 und die NSV 1938. In der NSDAP übernahm er die Funktion eines Blockleiters.

Wie zu vermuten schrieb Kanitz über seine Motive, in die SA und die NSDAP einzutreten: „Der SA im eigentlichen Sinne habe ich nicht angehört. Wohl habe ich als Referendar auf allgemeines Anraten hin Anfang 1935 formal meinen Eintritt erklärt. Ich liess mich jedoch sofort und dann wiederholt beurlauben, was zur Folge hatte, dass ich Anfang 1936 aus der SA entlassen wurde. An Auf- oder Propagandamärschen habe ich nicht teilgenommen. Ein Eintrittsdatum ist mir nie mitgeteilt, eine Mitgliedskarte nicht ausgehändigt worden. Da ich jedoch, um in meinem Beruf voranzukommen, irgend einem Verband angehören musste, entschloss ich mich schließlich 1937, in die Partei einzutreten, in die ich aber nur aufgenommen wurde, wenn ich mich bereit erklärte, das Amt eines Blockleiters zu übernehmen. Ein Mitgliedsbuch habe ich nie erhalten." [11]

Der Erfolg blieb nicht aus. 1940 wurde Kanitz zum Studienrat ernannt. Vom Militärdienst wurde er als untauglich zurückgestellt.

Kein Zufall war sicherlich, dass Horst Kanitz nach dem Verfahren gegen Hermann Reimers an der Oberrealschule Blankenese „aus der Schusslinie" genommen wurde. Kanitz „wurde zum Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg kommandiert" und verbrachte den Krieg „vom 5.8.1941 bis zum Umbruch", wie er das später nannte, in den Niederlanden. [12]

Im Entnazifizierungsfragebogen lieferte Kanitz noch einen zweiseitigen Bericht über die Tätigkeit beim Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR), der nach allen Erkenntnissen und Forschungen eine Rauborganisation der NSDAP für Kulturgüter aus den besetzten Ländern während des Zweiten Weltkrieges war, die unter Leitung des NS-Parteiideologen Alfred Rosenberg und dem von ihm geführten außenpolitischen Amtes stand. Hitler hatte am 5.7.1940 den Einsatzstab ermächtigt,

  • „alle wertvoll erscheinenden Kulturgüter des so genannten ‚herrenlosen jüdischen Besitzes‘ zu erfassen und zu beschlagnahmen,
  • Die Staatsbibliotheken und Archive nach Schriften zu durchsuchen, die für das nationalsozialistische Deutschland wertvoll seien,
  • Die Kanzleien der Kirchenbehörden und Logen nach gegen Deutschland gerichteten Vorgängen zu durchforsten und das Material sicherzustellen." [13]

Geradezu absurd erscheint, wie Kanitz diesen „Raubzug" zu einer unbürokratischen Bibliothekserfassung-Tätigkeit umdeutete: „Die Tätigkeit des ERR verstiess nicht gegen die ‚Haager Landkriegsverordnung‘, die den Schutz von Privateigentum der Einwohner eines besetzten Gebietes fordert. Bei der Massenflucht bestimmter Bevölkerungskreise war ein solcher Schutz nicht zu garantieren, da das Eigentum der Geflüchteten herrenlos und unbeaufsichtigt geblieben war. Die Tätigkeit des ERR bedeutete keinen Eingriff in die Eigentumsrechte der Bewohner. Sie erfolgte vielmehr im Interesse dieser abwesenden Eigentümer und fällt unter den zivilrechtlichen Begriff der ‚Geschäftsführung ohne Auftrag‘."

Es mutet schon überaus zynisch an, die deportierten, ermordeten und emigrierten Juden noch 1948 als „abwesende Eigentümer" zu bezeichnen und in diesen Fällen von „Massenflucht bestimmter Bevölkerungskreise" zu sprechen. Kanitz führte weiter aus: „Das Buchmaterial, das dem EER auf diese Weise in Verwahrung gegeben wurde, wurde innerhalb der einzelnen anfallenden Bibliotheken systematisch geordnet. Die wertvolleren Bücher wurden karteimäßig aufgenommen, bei den weniger wertvollen wurde die Stückzahl festgestellt, Name und Wohnung des Eigentümers wurden aufgenommen, ein Protokoll geschrieben und das Buchmaterial in signierte Kisten verpackt und zunächst in Holland, später, als die Lagerräume anderweitig in Anspruch genommen wurden, in Deutschland luftschutzsicher untergebracht. Herkunft und nähere Umstände einer jeden Bibliothek waren auf diese Weise jederzeit feststellbar. Die Karteien und Protokolle wurden nach Berlin geschickt, die Kisten teils nach Ratibor in Oberschlesien, teils ins Kloster Banz a. M. gebracht. Die Bücher in Ratibor und Banz müssen zur Zeit des Umbruchs noch daselbst gelagert gewesen sein." [14]

Auch dieses ist für mich ein Dokument eines Bürokraten des Holocaust.

Horst Kanitz war 1945 entlassen worden. Er lebte 1948 auf elterlichem Besitz in Bosssee bei Kiel. Der Beratende Ausschuss unter Leitung von Johann Helbig stellte am 7.4.1948 über Kanitz fest: „Er hat kritische Bemerkungen des Studienrats Dr. Reimers sich notiert und sie dem fanatischen Nationalsozialisten Eitzen zugeleitet. Wir verweisen auf die Untersuchungsakte im Dienststrafverfahren gegen Dr. Reimers, wo auf den Seiten 67ff. eindeutiges Material gegen Kanitz zu finden ist. In einer langen Unterredung, die der Ausschuss mit ihm hatte, zeigte er keinerlei Reue oder Sinnesänderung. Eine Wiedereinstellung des K. kann keineswegs stattfinden." [15]

Kanitz wurde in Kategorie III (Belastete) eingeordnet.

Horst Kanitz legte Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. Unter Vorsitz von Dr. Kiesselbach am 18.5.1949 tagte der Berufungsausschuss, dem die Unterlagen aus der Dienststrafakte ebenfalls vorlagen, die Kanitz schwer belasten. Am 15.2.1950 entschied der Ausschuss, nachdem Kanitz noch einmal gehört worden war. Die Berufung wurde zurückgewiesen und in der Begründung hieß es: „Materiell dagegen ist K. durch die Rolle, die er im Strafverfahren gegen den Studienrat Dr. Reimers gespielt hat, schwer belastet. Insoweit wird auf die Ausführungen des Urteils des Hanseatischen Sondergerichts in der Strafsache gegen Herrn Dr. Reimers vom 4.9.1940, das sich in der Disziplinarstrafakte gegen Dr. Reimers befindet, verwiesen. Auch Herr Kanitz sieht ein, dass er infolge seines damaligen Verhaltens für die Weiterbeschäftigung als Lehrer nicht in Betracht kommen kann. Er erklärt auch glaubhaft, dass er dieses Verhalten aufrichtig bedauere. Darüber, dass Herr Kanitz tatsächlich für den Schuldienst und eine Tätigkeit als Lehrer nicht mehr tragbar ist, kann ein ernstlicher Zweifel nicht obwalten." Der Berufungsausschuss berücksichtigte allerdings auch, „dass Herr Kanitz eine Frau und drei Kinder zu ernähren hat. Zur Zeit ist K. als Expedient in Regensburg tätig, während seine Familie bei seiner verwitweten Mutter lebt, die auf eine bescheidene Rente angewiesen ist." [16]

Kanitz wurde somit in Kategorie IV (Mitläufer) eingestuft. Über sein weiteres Leben war bisher leider nichts herauszufinden.

Text: Hans-Peter de Lorent