Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Richard Schlorf

(26.11.1882 in Warnkenhagen - 6.3.1963)
Oberschulrat für das Berufsschulwesen, Schulleiter der Gewerblichen Berufsschule VII Paulinenstraße
Wohnadresse: Husumerstraße 35 (1938)


„Moralische Verantwortung an dem im KZ erfolgten Tod.“

Die eigentlich eher unspektakuläre Beamten- und Lehrerfunktionärskarriere eines engagierten Mannes, der 1945 von sich sagte, „nach meiner Veranlagung wenig politisch interessiert“ zu sein, führte ihn über die NSDAP-Mitgliedschaft 1933 in eine Schulleitungsfunktion, später als Oberschulrat für das Berufsschulwesen in die Schulverwaltung. Parallel war Schlorf aktiv als Kassenverwalter des NSLB und sorgt für die Entschuldung des Curiohauses. 1944 wurde er als Oberschulrat mit dem Fall des Gewerbelehrers Gustav Holler konfrontiert, der sich im Lehrerzimmer „defätistisch“ geäußert haben sollte. Die Gestapo wurde eingeschaltet und Holler starbt zwei Tage nach Einlieferung ins KZ. Schlorf war nach Kriegsende 17 Monate in Neuengamme interniert.

Richard Schlorf, geboren am 26.11.1882 in Warnkenhagen (Mecklenburg) machte Karriere im „3. Reich“. Er trat am 1.5.1933 in die NSDAP ein, zwei Monate später wurde er Schulleiter der Gewerblichen Berufsschule VII in der Paulinenstraße. Seit 1931 war er dort schon stv. Schulleiter gewesen. 1936 wechselte Schlorf in die Schulbehörde, zunächst als Hilfsreferent, 1938 wurde er dann Schulrat und am 1.2.1944 Oberschulrat für das Berufsschulwesen. (1)

Parallel dazu war Richard Schlorf Funktionär im Nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB). Hinter Gauamtsleiter Willi Schulz und dem Gauhauptstellenleiter und Geschäftsstellenleiter des NSLB, Kurt Holm, war Schlorf als Gaukassenverwalter ab 1933 für die Finanzen zuständig, mit Sitz im Curiohaus.

Eine eher normale Beamtenvertreter-Karriere in dieser Zeit, so scheint es - mit einem allerdings spektakulären Ereignis am Ende der Nazizeit. (2)

Die biografischen Stationen Richard Schlorfs sind schnell erzählt.

Der Sohn eines Lehrers in Mecklenburg besuchte von 1889 bis 1897 die einklassige Volksschule, ging danach in das Lehrerseminar Neukloster (1897-1903), arbeitete nach der Prüfung 1903 als Volksschullehrer, mit fester Anstellung ab 1907.

Im selben Jahr heiratete er und bekam mit Marie Schlorf zwei Kinder.

Zur Finanzierung der Familie nimmt Schlorf neben seiner Volksschullehrerarbeit ab 1910 Lehraufträge an Gewerbeschulen an. So unterrichtete er vier Stunden Geometrie, Rechnen, Algebra an der Staatlichen Baugewerbeschule.

Am 28.2.1915 wurde Musketier Schlorf in den Kriegsdienst eingezogen, im selben Jahr mit einem Magendurchschuss verwundet.

1920 ging er an die Allgemeine Fortbildungsschule für Knaben und legte im April 1921 eine Prüfung für Rektoren, Mittelschullehrer und Gewerbeoberlehrer ab. Als Gewerbelehrer arbeitete er dann an der Gewerblichen Berufsschule VII in der Paulinenstraße, an der er später stellvertretender Schulleiter (1931) und Schulleiter (1933) wurde.

Schlorf engagierte sich über die Lehrertätigkeit hinaus. So trat er erst dem Mecklenburger Lehrerverein bei, später in Hamburg der „Gesellschaft der Freunde“, dem Verein Hamburger Gewerbelehrer. Er war in der Baugenossenschaft Hamburger Lehrer aktiv und in der Vereinigung Hamburger Kinderanstalten. Ehrenamtlich engagierte er sich als Waisen- und Wohlfahrtspfleger und Schöffe, von 1920 bis 1933 als Vorsitzender des Beamtenausschusses in der Berufsschulbehörde. (3)

Bei der Machtübertragung an die Nationalsozialisten war Richard Schlorf schon 50 Jahre alt. Er wurde Parteimitglied, fuhr 1935 als Delegierter der NSDAP zum Reichsparteitag, für die NSDAP und den NSLB war aktiv und viel unterwegs. (4)

Interessant erscheint, wie Schlorf sich später im Entnazifizierungsfragebogen zu seinen Mitgliedschaften im NSLB und der NSDAP einließ, nachdem er am 29. 8.1945 als Oberschulrat entlassen worden war.

Mit den Worten Schlorfs liest sich die Geschichte des NSLB 1933 so:

„Im Sommer 1933 kam es zu den heftigsten Kämpfen um die Führung im NSLB zwischen den Extremisten der alten Leitung und den gemäßigten Kreisen um den LSR Wilhelm Schulz, die mit dem Sieg der Richtung Schulz endeten. Nach dem Abschluss dieser Kämpfe wurde ich am 1.Oktober 1933 von Schulz mit der Führung der Kassengeschäfte beauftragt.

Ich fand im NSLB ein Chaos vor. Mit Hilfe der alten hauptamtlichen Mitarbeiter der Gesellschaft habe ich dann die Kassenführung des NSLB neu aufgebaut.“ (5)

Mit Stolz wies Schlorf darauf hin, dass er sich bei seiner Amtsführung „stets als der Lehrerschaft verantwortlich gefühlt“ habe. Auch für die GEW heute von Bedeutung ist seine Feststellung zum Curiohaus: „So ist es gelungen, das Curiohaus in der Zeit von 1933 - 1943 schuldenfrei zu machen. Das Haus war zuerst eine so schwere Belastung für den NSLB, dass Pläne erörtert wurden, es aufzugeben. Nur durch vorsichtiges Wirtschaften und weitestgehendes Eintreten des NSLB für das Curiohaus ist es möglich gewesen, das Haus der Lehrerschaft zu erhalten.“ (6)

Schlorf wies darauf hin, dass er es als Kassenverwalter des NSLB stets abgelehnt habe, „Mittel der Lehrerschaft für Schulungszwecke und für die Ausgaben der HJ herauszugeben, da sie für die Zwecke der Lehrerschaft (Aufrechterhaltung der Unterstützungskasse, Curiohaus, Lehrerzeitung usw.) notwendig gebraucht wurden.“

Dies führte Richard Schlorf zwangsläufig in Auseinandersetzungen mit dem Leiter des Gauschulungsamtes, Albert Henze, der später noch eine bedeutende Rolle im Hamburger Schulwesen übernehmen sollte und der vehement Front machte, als Schlorf 1944 durch Entscheidung Ernst Schrewes zum Oberschulrat für das Berufsschulwesen ernannt wurde. (7)

In der Anlage zum Entnazifizierungsfragebogen erklärte Schlorf, dass er sich 1937 dagegen gewehrt habe, eine Umlage von 75.000 Reichsmark für den Bau des NSB- Hauses in Bayreuth aufzubringen. Dabei war er von Kurt Holm und dem Geschäftsführer des Curiohauses, Wilhelm Bernhard sowie dem NSLB unterstützt worden. (8)

Was Richard Schlorf in diesem Zusammenhang natürlich nicht erwähnt, sind seine Aktivitäten 1945, als er in einer tagelangen Vernichtungsaktion NSLB-Unterlagen verbrannte, die der britischen Besatzung nicht in die Hände fallen sollten. Die Sekretärin des NSLB, Annemarie Biedermann, beschrieb dies so:

„Sonst hatte Herr Schlorf, der als damaliger Leiter der Bücherei nach der Auflösung des NSLB mit zwei Angestellten im Curiohaus geblieben war, in den Tagen vor dem Einzug der Engländer alle Andenken an den NSLB restlos verbrannt. Diese drei hatten sich wirklich alle Mühe gegeben. Immer wieder sahen wir Herrn Schlorf damals mit aufgekrempelten Hemdsärmeln eine neue Ladung in die Heizung befördern. Nicht ein einziges Aktenstück war, wie wir jetzt feststellen konnten, übriggeblieben, keine Karteikarte - nichts. Nur eins fanden wir, was originellerweise der Aufmerksamkeit und dem Feuertode entgangen war: die NSLB- Mitgliederjournale. Diese hätten allerdings (…) die ganze Mühe umsonst gemacht. Jedes Mitglied war mit genauen Personalangaben bei seinem Eintritt in den NSLB in diese Bücher eingetragen worden.“ (9)

Schlorf gab an, er sei nach seiner „Veranlagung wenig politisch interessiert“.

Während des Kaiserreiches habe er „mit den Linksparteien sympathisiert“.  In die NSDAP sei er am 1.5.1933 eingetreten, „weil ich erstens die Hoffnung hatte, es müsse möglich sein, aus dieser Bewegung ein Sammelbecken aller aufbauwilligen Deutschen zu formen und ein Deutschland zu bauen, fest nach außen und mit sozialer Gerechtigkeit nach innen“. Ihm sei als NSLB-Mitglied auch deutlich gewesen, „daß der Lehrerbund wenig zu bedeuten hatte und daß ein Einfluß auf die Schule nur durch die Partei zu gewinnen sei“. (10)

Zusammengefasst kann festgestellt werden: Richard Schlorf war Nationalsozialist geworden, teils aus Überzeugung, teils aus Opportunismus. Er fand im NSLB einen Rahmen für sein Engagement und in diesem Kontext machte er auch beruflich Karriere. Er war ein korrekter und arbeitsamer Kassenverwalter mit mecklenburgischer Sturheit - durchaus auch zum Nutzen der Hamburger Lehrerschaft.

Eine Karriere wie manch andere auch.

Wenn nicht im August 1944 Oberschulrat Richard Schlorf dienstlich mit einer Angelegenheit konfrontiert worden wäre, die tödlich im KZ endete und bei der er sich in einem wirklichen Dilemma befand.

 

Im Kollegium der Gewerbeschule IX in der Münzstraße hatte der Gewerbeoberlehrer Gustav Holler (11) mehrfach „defätistische Gedanken“ geäußert. So soll er am 25.8.1944 unter anderem gesagt haben. „Wer heute noch nicht glaubt, daß wir den Krieg verlieren, muss ein Idiot sein“. Und: „Wenn wir den Krieg verlieren, können wir wenigstens frei reden“. (12)

Diese Äußerungen wurden von dem Kollegen Martin Heuer, SA-Mann, gehört und dem Gewerbeoberlehrer Richard Feist zugetragen, der den erkrankten stellvertretenden Schulleiter vertrat.

Für Feist entstand eine schwierige Lage. Aus innerer Überzeugung wollte er keine offizielle Anzeige machen. Den Hinweis des SA-Mannes Heuer nicht zu verfolgen schien ihm nicht nur wegen Heuer problematisch. Die Schule war durchaus in den Fokus der nationalsozialistischen Obrigkeit geraten. Im Jahr zuvor war ein anderer Lehrer der Schule, Ernst Mittelbach, wegen Hochverrats verurteilt und kurz zuvor, am 26.6.1944 hingerichtet worden. (13)

Außerdem wusste Feist, dass der Schulhausmeister Drews Zellenleiter der NSDAP war, Spitzeldienste für die Gestapo leistete und „einem in der G IX beschäftigten Handwerksmeister gegenüber geäußert hatte, das Kollegium sei politisch verseucht.“ (14)

Mit dem Kollegium zu sprechen, traute sich Feist nicht zu, dazu fehlte ihm die formale Autorität an der Schule. Blieb also nur die Möglichkeit, sich an den zuständigen Oberschulrat zu wenden. Und das war seit einem halben Jahr Richard Schlorf. Vielleicht war es auch mangelnde Zivilcourage, die Entscheidungen immer nach oben delegiert.

Schlorf war ebenfalls unschlüssig, wie er sich verhalten sollte und wandte sich an den damaligen Leiter der Schulverwaltung, Prof. Ernst Schrewe. Der Justiziar der Behörde, Hasso von Wedel, wurde hinzugezogen.

Ergebnis der Beratung war, dass der Fall Holler offiziell verfolgt wurde. Hasso von Wedel übernahm und führte Verhöre durch. Es endete mit einem Dienststrafverfahren, das von Schrewe und von Wedel beantragt wurde. Die Gestapo schaltete sich ein, Holler wurde am 1.12.1944 verhaftet und sogleich in das KZ Neuengamme eingeliefert. Die Todesbescheinigung des Lagerarztes an die Schulbehörde und Frau Holler datierte vom 3.12.1944 und gab als Todesursache eine Darmentzündung an.

Nach Ende des Nationalsozialismus hatte der Tod Hollers ein Nachspiel für die Verantwortlichen. Schrewe und von Wedel war 1950 der Prozess gemacht worden. Sie wurden nach langem Prozess am 28.8.1950 vom Landgericht freigesprochen, von Wedel dann im Revisionsprozess 1953 zu acht Monaten Gefängnis verurteilt.

Richard Schlorf war auf Anordnung der Britischen Militärregierung am 25.6.1945 entlassen worden und später wegen seiner Verstrickung in den Fall Holler über 17 Monate in Neuengamme interniert. (15)

Im Entnazifizierungsverfahren stellte der Beratende Ausschuss der Oberbeamten am 10.10.1947 fest, dass Schlorf die Beförderung zum Schulrat und später zum Oberschulrat „zweifellos seiner Parteimitgliedschaft“ verdanke, bescheinigte ihm allerdings auch, sein Amt „stets korrekt geführt“ zu haben. Empfehlung: Zurückstufung als Gewerbeoberlehrer und Pensionierung. (16)

Dies sah der Beratende Ausschuss Gewerbelehrer ganz anders. Unter der Überschrift „Bedenken“ stellt er die Verstrickung Schlorfs in den Fall „Holler“ noch etwas anders dar als das Landgericht zwei Jahre später in dem Verfahren gegen Schrewe und von Wedel. Darin wurde Richard Schlorf als „moralisch Verantwortlicher, wenn nicht sogar schuldig an dem im KZ erfolgten Tod der Gewerbeoberlehrers Gustav Holler bezeichnet.

Im Einzelnen hieß es: „F. trug Schlorf den Fall vor, betonte, daß er einen Rat wollte, es sich nicht um eine offizielle Meldung handelte, mit der Bitte, ins Kollegium zu kommen. Schlorf war nach Feists Darstellung bei dieser Unterhaltung recht ungehalten, weil sich an der G IX nun schon wieder ein ähnlicher Fall wie der Fall Mittelbach zugetragen hatte.

Schlorf vernahm Heuer, bestellte Feist wieder zu sich, sagte, die Holler-Äußerungen seien so schwerwiegend, so daß der von Feist und auch von Heuer vorgetragene Wunsch, die Angelegenheit durch eine Aussprache zu bereinigen für ihn als Schulaufsichtsbeamten nicht in Frage kommen würde und er sich weitere Schritte vorbehalten müsste“. (17)

Ein sehr negatives Bild auf den eher etwas hausbacken und bürokratisch wirkenden Schlorf warf die weitere Schilderung der Rekonstruktion des Ablaufs durch den Entnazifizierungsausschuss:

„Der Beratende Ausschuss verhörte in der Angelegenheit Heuer/Holler u.a. Zeugen Herrn Schlorf und GewOl. Feist. In der ersten Verhandlung behauptete Schlorf, nicht er habe die Sache an den Juristen der Behörde herangetragen, sondern Feist sei zu Landgerichtsdirektor von Wedel gegangen. Feist erklärte dagegen, er sei bereit, unter Eid zu erklären, dass er niemals bei v. Wedel und Schrewe gewesen sei, er habe den Dienstweg eingehalten und sich nur an Schlorf gewandt.

Bei der Gegenüberstellung kam es zu einem heftigen Zusammenstoß zwischen Schlorf und Feist über ihre beiderseitigen Behauptungen. In der 2. Verhandlung gab Schlorf zu, dass er mit Prof. Schrewe über die Angelegenheit gesprochen habe. Zu dieser Unterredung sei v. Wedel hinzugekommen. Demnach hat also Schlorf die Sache weitergeleitet, obwohl er nach einstimmiger Meinung des B.A. die Angelegenheit hätte abbiegen können. Schlorf erscheint aus diesem Grunde dem B.A. als moralisch mit verantwortlich für den Tod Hollers, der aller Wahrscheinlichkeit nach in Neuengamme zu Tode geprügelt worden ist.“ (18)

 

Schlorf wurde letztendlich durch die Zentralstelle für Berufungsausschüsse am 2.2.1948 pensioniert. Zuvor hatte Richard Schlorf sich nach der 17-monatigen Haft in Neuengamme für arbeitsunfähig erklärt und um die Versetzung in den Ruhestand gebeten. Er erhielt die Pension eines Gewerbeoberlehrers und wurde in Kategorie IV eingestuft (als Mitläufer). (19)

Das Klima in Deutschland veränderte sich. Am 23.1.1952 erklärte der Hamburger Staatskommissar für Entnazifizierung und Kategorisierung den Bescheid für ungültig. Am 1.5.1952 wurde Schlorf vom Leitenden Ausschuss in Kategorie V (Entlasteter) eingestuft und nach Art 131 GG erhielt er mit Wirkung von diesem Tag an die Pension nach Oberschulratsgehalt. (20)

Entnazifizierung in Worten sah dann so aus: Im Entwurf eines Glückwunsches zu Schlorfs  80. Geburtstag formulierte der Referent Dr. Johannsen:

„Von 1904 bis 1945 standen Sie im Dienst der hamburgischen Schule: Zunächst in der Volksschule, später im beruflichen Schulwesen, erst als Lehrer, schließlich als OSR. Eine entscheidende Periode der hamburg. Schulgeschichte, ja der deutschen Geschichte überhaupt, haben Sie so miterlebt und mitgestaltet.

Erst wir sind heute ja in der Lage, zu erkennen, um was es wirklich in dieser Zeit ging, wo Schuld und Versagen, aber auch, wo menschliche Bewährung zu finden ist. Sie haben sich auch in jener inhumanen Zeit bemüht, Menschlichkeit zu bewahren.“ (21)

Landesschulrat Ernst Matthewes schrieb dann am 23.11.1962: „Über 40 Jahre standen Sie im Dienst der hamb. Schule: Zunächst in der Volksschule, später im beruflichen Schulwesen. In dieser Zeit haben Sie mit Ihrem überragenden Wissen und mit feinsinniger Menschlichkeit der Jugend und Ihren Kollegen selbstlos gedient.“ (22)

In den 1960er Jahren sah die Welt schon wieder anders aus. Richard Schlorf starb am 6.3.1963.

Text: Hans-Peter de Lorent