Paul Ellerhusen
(1887 Hamburg – Todesdatum nicht bekannt)
SA-Brigadeführer, Regierungsrat
Adresse: Güntherstraße 42 (1934), Finkenau 29 (ab 1935)
Wirkungsstätte: KZ Fuhlsbüttel Suhrenkamp, Gesundheits- und Fürsorgebehörde / Jugendamt, Steckelhörn 12
Nach dem Ersten Weltkrieg war Ellerhusen als kaufmännischer Angestellter tätig gewesen und war seit 1927 aktives Mitglied der NSDAP und baute in Hamburg die SA mit auf. 1930 oder 1932 wurde er wegen Veruntreuung von jeglichem Engagement entbunden. Ellerhusen galt als Vertrauter Karl Kaufmanns und wurde im Frühjahr 1933 dessen persönlicher Sekretär und Adjutant. Mit der offiziellen Einrichtung des Konzentrationslagers im September 1933 in Fuhlsbüttel wurde Ellerhusen dort Kommandant. Er beteiligte sich häufig persönlich an Misshandlungen von Häftlingen und ließ innerhalb des Gefängnisses ein brutales Terrorsystem aufbauen, in dem Schläge mit Ochsenriemen und Peitschen, wochenlange Dunkelhaft und unter Folter erzwungene „Geständnisse“ zum Alltag der Häftlinge wurden. Die Zustände im KZ Fuhlsbüttel wurden durch Karl Kaufmann gedeckt, riefen aber staatsanwaltschaftliche Untersuchungen auf den Plan. Zudem wurde Ellerhusen im Juni 1934 im Zusammenhang mit dem Mord an SA Stabsführer Ernst Röhm verhaftet und musste endgültig von seinem Posten zurücktreten. Als Günstling Kaufmanns wurde er schnell wieder aus der Haft entlassen und als Regierungsrat in die Gesundheits- und Fürsorgebehörde versetzt. Dort sollte er zunächst politischer Referent des Vizepräsidenten Oskar Martini werden, trat seinen Dienst aber nie an. Stattdessen kam er im Oktober 1934 zum Jugendamt. 1937 wurde innerhalb der NSDAP über Ellerhusen wie folgt geurteilt: „ ein Landsknecht, der überall, wo es was dreinzuschlagen gibt, dabei ist“. (Beschluss des NSDAP-Gau-Gerichts Hamburg vom 22.1.1937, BArch, BDC OPG, Ellerhusen, Paul 25.4.97., zitiert nach: Uwe Lohalm: Völkische Wohlfahrtsdiktatur. Öffentliche Wohlfahrtspolitik im nationalsozialistischen Hamburg (Forum Zeitgeschichte 21), München/Hamburg 2010, S. 48.)
Im Januar 1950 wurde Ellerhusen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt, bereits Mitte der 1950er Jahre vorzeitig aus der Haft entlassen.
Text: Katharina Tenti