Karl Julius Witt
(14. Oktober 1885 Trupermoor (heute Lilienthal/ Landkreis Osterholz) - 19. Oktober 1969 Wedel)
Lehrer, Schulsenator
Adresse: Eilbeckerweg 183 (1933), Alfredstraße 2 (ab 1934)
Wirkungsstätte: Landesschulamt, Dammtorstraße 25
Witt war ausgebildeter Lehrer und meldete sich zu Beginn des Ersten Weltkrieges freiwillig zum Kriegsdienst bei der Marine. Er wurde Ausbildungsleiter und zum Kapitänleutnant befördert. Ab 1922 war er im Hamburger Schuldienst tätig; von 1924 bis 1933 war er Abgeordneter in der Hamburgischen Bürgerschaft zunächst in der radikal völkischen Splitterpartei Deutschvölkische Freiheitspartei (DFVP), dann für die Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), die eine konservativ-völkische Richtung vertrat und antisemische Politik betrieb. Die DNVP verlor mit dem Machtzuwachs der NSDAP an Bedeutung und löste sich 1933 auf. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Witt am 8. März 1933 Schulsenator und damit für die Landesschulbehörde sowie nach kurzer Zeit auch für die bis dahin selbstständige Hochschulbehörde zuständig. Witt setzte das „Führerprinzip“ im Schulwesen durch und schuf innerhalb kürzester Zeit die Prinzipien Selbstverwaltung und Mitbestimmung ab. Auf Grundlage des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (BBG) vom 7. April 1933 ließ er zahlreiche Lehrkräfte mit sofortiger Wirkung aus politischen und oder rassenpolitischen Gründen entlassen. Darüber hinaus wurden Schulleitungen ausgetauscht und verheiratete Lehrerinnen, deren wirtschaftliche Situation gesichert sei, ebenfalls entlassen. Witt ließ die Lehrpläne verändern, veranlasste die „Säuberung“ der Schulbüchereien von unerwünschter Literatur, setzte das Wehrturnen durch und ordnete den montäglichen Flaggenappell samt Hitlergruß an. Ziel war es, die Jugend zu „nationalsozialistischen Menschen“ zu erziehen.
Durch die Zentralisierung der „NS-Landesregierung“ und der damit verbundenen Senatsverkleinerung im September 1933 verlor Witt seinen Senatorenposten, faktisch behielt er aber als Präsident die Leitung der Schulverwaltung inne. Er durfte weiterhin den Senatorentitel tragen, wurde jedoch Senator Wilhelm von Allwörden und der Kulturbehörde unterstellt. Witt versuchte sich als Chef der Verwaltung zu behaupten, konnte aber den verschiedenen Machtansprüchen der miteinander konkurrierenden Interessensgruppen der NSDAP, Nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB) und der Hitler Jugend (HJ) nur wenig entgegensetzen. Nach über sieben Jahren in der Schulverwaltung meldete sich Witt im November 1940 bei der Kriegsmarine. Anfang Januar 1945 kehrte er zurück und übernahm erneut für einige Monate die Leitung der Schulverwaltung.
Am 11. Mai 1945 wurde Witt durch die britische Militärregierung aus seinem Amt als Leiter der Schulbehörde entlassen. Von den Entnazifizierungsausschüssen wurde er 1949 entlastet und erhielt darauf die Pension eines Gewerbeoberlehrers. Vor Gericht erstritt er sich im Jahr 1951 das Ruhegehalt eines Oberschulrates.
Siehe ein Profil von Karl Julius Witt auch in dem Buch von Hans Peter de Lorent "Täterprofile",welches Ende März 2016 bei der Landeszentrale für politische BIldung erscheint und dann auch als PDF von der Website der Landeszentrale herunterladbar ist.
Text: Katharina Tenti
Schulsenator 1933- völkisch-deutschnationaler Reserveoffizier
Um die Besetzung der Stelle des Schulsenators hat es im nationalsozialistisch geführten „Koalitionssenat“ ein längeres Gerangel gegeben. Heinrich Landahl, Schulleiter der Lichtwarkschule und zuletzt Reichstagsabgeordneter für die Staatspartei, ehemals DDP, war im Gespräch. Deutliche Ambitionen zeigte auch der Erziehungswissenschaftler Prof. Gustaf Deuchler. Das Dilemma der NSDAP war, dass sie in den eigenen Reihen in Hamburg keine überzeugende Person hatte, die über die nötige Erfahrung verfügte. So fiel die Wahl auf Karl Witt, den völkisch-deutschnationalen langjährigen Bürgerschaftsabgeordneten, der Berufsschullehrer und Reserveoffizier war und der Landesschulbehörde als gewählter Vertreter der Bürgerschaft schon einige Jahre angehörte. Als der Senat verkleinert wurde, behielt Witt den Senatorentitel und wurde Präsident der Landesunterrichtsbehörde.
Karl Julius Witt wurde am 14.10.1885 in Truttermoor bei Bremen geboren. Er besuchte die Volksschule, danach das Lehrerseminar und arbeitete erst als Lehrer in Preußen, danach im Hamburger Landschuldienst und schließlich, ab 1910, als Volksschullehrer in Hamburg.
Witt hatte als Einjähriger-Freiwilliger in der 3. Matrosen-Artillerie- Abteilung Lehe-Wesermünde gedient. 1910 wurde er Leutnant der Reserve, als Oberleutnant zog er später viereinhalb Jahre in den Krieg.
Als Kapitänsleutnant der Reserve kam er 1918 zurück nach Hamburg und nahm dort, als Ruhelehrer im Hamburger Volksschuldienst, das Studium an der Universität Hamburg wieder auf.
Nach vier Semestern Erdkunde und Geographie am Kolonialinstitut studierte Witt nach dem Krieg drei Semester Volkswirtschafts- und Rechtslehre sowie zwei Semester Erziehungswissenschaft und Kunde des Transportwesens im Hafen. 1922 wechselte er in den Berufsschuldienst. (1)
Witt war parallel dazu aktiv in völkisch-deutschnationalen Organisationen. So vertrat er seit 1924 als Führer die „Nationalsozialistische Freiheitsbewegung“ in der Hamburgischen Bürgerschaft. Nach dem Zusammenbrechen der Deutschvölkischen Bewegung schloss sich Witt 1927 der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) an. Als Mitglied eines Reserveoffiziersbundes ging Witt nicht zur NSDAP mit den ihm vom Alter her näherliegenden, jüngeren Mitgliedern. Witt „fand den Ton bei den Nationalsozialisten der Jahre 1924-1928 oft zu ‚kumpelig‘, mochte nicht gerne ‚angepumpt‘ werden.“(2)
Karl Witt war verheiratet, hatte zwei Söhne und zeigte durchweg erhebliches politisches Engagement. Neben seinen Funktionen in der DNVP und dem Bürgerschaftsmandat war er Führer des völkisch- antisemitischen Junglehrerbundes Baldur ( 3 ), Leiter des politischen Schulungskurses des Hamburger Bismarck-Bundes. 1932 rief Witt in der DNVP zur Gründung eines „Kampfringes“ auf, für den er über 23 Jahre alte Männer suchte, die bereit waren, „Opferbereitschaft und Unterordnung“ zu zeigen. Sie wurden für Saalschutz und die Begleitung von Diskussionsrednern in gegnerische Versammlungen gesucht. ( 4 )
Karl Witt arbeitete gleichzeitig im schulischen Bereich in den Selbstverwaltungsorganen. 1922 wurde er Mitglied der Berufsschul-Lehrerkammer und des Schulbeirates, seit 1931 auch Vertreter in der Landesschulbehörde. ( 5 )
Am Abend der Reichstagswahl besetzten Nationalsozialisten das Hamburger Rathaus. Mit dabei waren auch der Bismarckbund und der Kampfring der DNVP, in denen Witt eine führende Rolle spielte. (6)
Bei der Senatsbildung unmittelbar danach übernahmen die Deutschnationalen zwei Senatsfunktionen. Neben dem Parteivorsitzenden Max Stavenhagen, der die Leitung der Baubehörde bekam, wurde Karl Witt vom Vorstand der DNVP für das Amt des Schulsenators vorgeschlagen.
Witts Berufung erfolgte sicherlich im Einvernehmen mit der NSDAP. In einem Koalitionssenat ohnehin auf die Repräsentanz der Vertreter der anderen Parteien angewiesen, hätte die NSDAP für die Funktion des Schulsenators auch schwerlich einen überzeugenden oder akzeptierten Vertreter anbieten können.
Witt war der Hamburger Lehrerschaft nicht unbekannt, galt aber insbesondere in Kreisen der „Gesellschaft der Freunde“ als „Notlösung“, wobei Kurt Zeidler als hervorstechendste Eigenschaft Witts die bei den Nationalsozialisten geschätzte „Trinkfestigkeit“ nannte. (8)
Es ist aber immerhin festzustellen, dass Witt über mehrjährige parlamentarische Erfahrung verfügte wie auch über langjährige Praxis im Schuldienst sowie Einblicke in die Leitung des Schulwesens als Vertreter in der Landesschulbehörde.
Als autoritär strukturierter, mit Führungsfunktionen vertrauter Reserveoffizier, dessen Berufung zudem noch von kirchlicher Seite begrüßt wurde (9), hatten die Nationalsozialisten zweifellos einen zuverlässigen Mitstreiter gefunden. Behrens weist darauf hin, dass Witt sich schon 1932 erkennbar an der Politik der NSDAP orientierte (10). Bereits im Frühjahr 1933 setzte sich Witt vehement dafür ein, die DNVP in die NSDAP zu überführen. Witt war dann auch wenig später das einzige prominente DNVP-Mitglied, das in die NSDAP überwechselte. Am 19.5.1933 vollzog er den Übertritt mit einer öffentlichen Erklärung. (11)
Einige Monate nach der Senatsbildung wurde dieser am 14.9.1933 auf sechs Personen verkleinert. Karl Witt schied aus dem Senat aus, wurde aber Präsident der Landesunterrichtsbehörde, die der „Verwaltung für Kulturangelegenheiten“ und deren Senator Wilhelm von Allwörden unterstellt war.
Mit Witt an der Spitze begann zügig der Umbau des Hamburger Schulwesens. Bereits am 21.6.1933 brachte Witt einen Gesetzentwurf in den Senat ein, mit dem die Selbstverwaltung der Hamburger Schulen beendet wurde. Es entsprach der Grundhaltung Witts, wieder autoritäre Strukturen und das Führerprinzip im Schulwesen zu installieren. So sagte er bei der Einbringung des Gesetzes im Senat: „ Die Beseitigung des verantwortlichen den Lehrern vorgesetzten Schulleiters habe in vielen, wenn nicht in den meisten hamburgischen Schulen dazu geführt, eine straffe Schulleitung durch einen der Behörde verantwortlichen Beamten auszuschließen und habe den Schulleiter im wesentlichen zum ausführenden Organ des Lehrkörpers und des Elternrates degradiert.“(12)
In seiner Rede zur Einführung der neuen Hamburger Schulleiter verwies Witt dann auch auf das „Grundprinzip der Regierung“, auf die „Verantwortlichkeit des Führers für das Ganze, für seine Anstalt“. (13)
Es könne auch nicht länger hingenommen werden, „wenn sich Lehrer in ihren eigenen Angelegenheiten an die höheren Regierungsstellen in Hamburg wenden“ würden. Wer in Zukunft den Dienstweg nicht einhalte, müsse disziplinarisch bestraft werden. (14)
Witt berief sich nicht nur in dieser Rede auf Erfahrungen in Armee und Marine. In seiner ersten Ansprache an die hamburgische Lehrerschaft als Senator entwickelte er seine Philosophie, seine völkische Grundüberzeugung. So führte er aus:
„Bei den Herrenvölkern durchdringt ein gesunder Rasseinstinkt als Staatserhaltungsgrundgefühl das Ganze. Es durchglüht die eigene Volkskraft, die nationale Wesensart und die Kultur. Bei den Herrenvölkern ist die seelische Einheit zu einem Kraftkern verdichtet. Es ist ein Gesamt-Bewußtsein, ein Gesamt-Ich. Diese Erkenntnis muß der Erzieher bei seiner Arbeit vor Augen haben und sie bei seinen Schülern zu entwickeln suchen. Wie ein Volk, so strebt auch der einzelne nach Selbständigkeit. Ein Volk aber, das Selbständigkeitsgefühl besitzt, schafft sich auch sein Kraftfeld, das Vaterland. Die Bodenständigkeit, die Verbundenheit mit Heimat, Volk und Volkssitte sind die Grundlagen für den Begriff des Vaterlandes. Wer Selbständigkeit und Bodenständigkeit, wer Kraftkern und Kraftfeld erkennt, der ist besorgt für die Sicherheit oder für den Schutz der Kraft und tritt ein für den Wehrgedanken. Aus diesen Erwägungen heraus sind meine Forderungen nach Erziehung zur Wehrhaftigkeit entstanden.“ (15)
Neue Töne für die Hamburger Lehrerschaft.
Am Ende dieser ersten Rede an die Hamburger Pädagogen gedachte Witt dann den gefallenen Lehrern, „die in treuer Pflichterfüllung gegenüber Volk und Vaterland ihr junges Leben dahingegeben“ hätten. Er rief die Hamburger Lehrerschaft dazu auf, die deutsche Jugend in ihrem Sinne zu erziehen. (16)
Etwa zehn Jahre später verlässt Witt seinen Platz an der Spitze der Landesunterrichtsbehörde und meldete sich 1942 freiwillig für den Kriegsdienst.
Durchaus in diesem Sinne wirkte ein Aufruf Witts anlässlich
einer Kolonialausstellung in Hamburg Anfang des Jahres 1936. Motto: „Deutschland braucht Kolonien!“
Karl Witt schrieb dazu:
„Die deutsche Jugend hatte nach dem Kriege die Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit bald verloren und sich mit dem Verlust unseres Kolonialreiches abgefunden.
Die deutsche Jugend aber muß wissen, daß für ein großes Volk wie das Deutsche Kolonialbesitz aus politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gründen notwendig ist.
Die deutsche Schule hat die unabweisbare Pflicht, den Kampf um den deutschen Lebensraum als eine der wichtigsten Aufgaben der Jugend ans Herz zu legen und eine unermüdliche Aufklärungsarbeit über unseren Kolonialbesitz zu leisten.“ (17)
Für Schulen und Lehrerschaft sichtbar trat Witt weniger in Erscheinung als Landesschulrat Willi Schulz und Oberschulrat Albert Mansfeld, die aufgrund ihrer Doppelfunktion in Behörde und NSLB und ihrer Verwurzelung in der NSDAP auch eine stärkere Machtposition hatten. Dies wurde etwa 1937 deutlich, als die Aufnahmesperre für Lehrer in die NSDAP gelockert wurde. Karl Witt verfasste ein moderates Schreiben, in dem er die Kollegen auf die Aufnahmemöglichkeit hinwies. Er verband dies mit dem ausdrücklichen Hinweis, „daß keinem durch seinen Nichtbeitritt Nachteile erwachsen werden“. (18)
Etwa einen Monat später gab Albert Mansfeld für den NSLB ein Schreiben an alle Vertrauensleute heraus, in dem er in scharfer Form nahelegte, Mitglied der NSDAP zu werden: „Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß sich jeder hamburgische Erzieher und jede Erzieherin um die Aufnahme in die NSDAP bewirbt.“ Und, drohend, wurde hinzugefügt, man werde „den Beamten im deutschen Volke kaum noch verstehen, der dieser Arbeit ausweichen will.“ Dieses Schreiben zeigte noch einmal, welche führende Rolle der NSLB spielte und sollte später im Entnazifizierungsverfahren Mansfelds bedeutsam werden.
Andererseits gibt es keinen Grund, das Witts Rolle in dem nationalsozialistischen „Umbau-Prozess“ des Hamburger Schulwesens zu unterschätzen. Wichtige Erlasse, Verfügungen, Gesetze und Anweisungen tragen seine Unterschrift und entsprechen seinem Geist.
Nur ein paar Kostproben:
Am 10.4.1933 schrieb Witt an alle Schulleiter:
„Betr.: Verbot marxistischer Beeinflussung der Schüler:
Es laufen bei der Landesschulbehörde zahlreiche Beschwerden darüber ein, daß Lehrer aller Schulgattungen ihre Schüler offen oder versteckt marxistisch beeinflussen, Werbetätigkeit im Sinne der Sozialdemokratischen oder Kommunistischen Partei betreiben oder die nationale Regierung durch Verhalten und Wort verächtlich machen.
Die Landesschulbehörde warnt nachdrücklich vor einer derartigen Betätigung. Sie wird alle Lehrer, denen sie nachgewiesen wird, sofort von der Schularbeit ausschließen und gegebenenfalls mit Nachdruck disziplinarisch gegen sie einschreiten.“ (19)
Ein Jahr später, am 28.3.1934, wendete sich Witt mit einem Schreiben an die Lehrerschaft betreffs „Durchdringung der gesamten Schularbeit mit der nationalsozialistischen Weltanschauung“. Darin hieß es:
„Die Landesunterrichtsbehörde erwartet, daß jeder Lehrer nach ehrlicher, vorbehaltloser Entscheidung zu einer echten, unverdeckten Grundhaltung kommt, die ihn in seinem gesamten Verhalten und Sichäußern, bei allem Tun und Lassen zu jeder Zeit und an jedem Ort als rechten Nationalsozialisten erweist. Denn nur so kann der Lehrer und Erzieher auch Führer und Vorbild der Jugend sein.
Wer sich nicht entscheiden kann, soll daher jetzt freiwillig den Schuldienst verlassen. Die Schulleiter sind verpflichtet, sich über die politische Haltung der Lehrer offen zu unterrichten und der Behörde jedes abwegige Verhalten sachlich zu berichten. Die Landesunterrichtsbehörde macht die Schulleiter unter allen Umständen für den Geist ihrer Schule und die Haltung ihres Lehrkörpers verantwortlich.“ (20)
In einer von Karl Witt unterzeichneten „Verfügung, betreffend die Anwendung körperlicher Züchtigung in den hamburgischen Schulen“ hieß es, „ dass die Lehrkräfte die Strafe der körperlichen Züchtigung auch fortan nur als letztes Mittel zur Aufrechterhaltung der Schulzucht und nur in besonderen Ausnahmefällen (wie z.B. hartnäckigem Lügen, bei frecher Widersetzlichkeit, bei beharrlichem Unfleisse oder Ungehorsam, bei Ausbrüchen sittlicher Rohheit, bei wiederholtem Schulentlaufen, bei Unredlichkeiten und bei Schamlosigkeiten) in Anwendung bringen“. Um die „Gefahr pädagogischer Mißgriffe“ von den Lehrkräften fernzuhalten, „werden diese insbesondere davor gewarnt, an den Kopf zu schlagen und bei den Züchtigungen sich eines anderen als des von der Schulverwaltung dafür bestimmten dünnen Rohrstockes zu bedienen. Die Rohrstöcke sind nach näheren Bestimmungen des Schulleiters in einer genügenden Anzahl im Schulgebäude so aufzubewahren, daß sie den Lehrkräften zu jeder Zeit zugänglich sind.“ (21)
Karl Witt zog Anfang 1942 als Offizier in den Krieg und kehrte nach Kriegsgefangenschaft 1948 nach Hamburg zurück.
Er wurde daraufhin, 63-jährig, aus dem Staatdienst entlassen. Er legte dagegen Berufung ein und die Zentralstelle für Berufungsausschüsse gab dieser Berufung mit Schreiben vom 8.12.1948 statt. Witt wurde mit der Pension eines Gewerbeoberlehrers mit Wirkung vom 1.12.1948 in den Ruhestand versetzt. Der Berufungsausschuss stufte ihn nach den Entnazifizierungskriterien in die Kategorie IV ( Mitläufer ) ein.
Auch dieses Entnazifizierungsverfahren erschien symptomatisch. Es funktionierte nach dem bekannten Muster: Es gab Entlastungszeugen, die in der Regel selbst im Naziapparat tätig waren, es wurde darauf hingewiesen, dass es schlimmere, fanatischere Nationalsozialisten gab und es wurden bei ehemaligen Mitgliedern anderer Parteien Widersprüche zu den NSDAP-Funktionären aufgezeigt, die schon vor 1933 in der Partei gewesen waren.
So hieß es dann in der Begründung des Berufungsausschusses:
„Witt ist am 1.5.1933 der Partei beigetreten. Demgegenüber hat er bereits am 8.3. 1933 das Amt eines Senators und Leiters der Schulbehörde übernommen. Er ist nach außen hin zweifellos als Exponent des Nationalsozialismus aufgetreten. Die eingehende Beweisaufnahme hat auf der anderen Seite ergeben, daß er innerlich niemals auf dem Boden des Nationalsozialismus gestanden hat. Er ist aus dem deutschnationalen Lager in die damalige Koalitionsregierung gekommen und hat seine sich daraus ergebenen Auffassungen auch weiterhin zu vertreten versucht.
Da Witt nach Lage der Dinge als Nutznießer zu bezeichnen ist, war er auf die Stellung zurückzustufen, die er 1933 bekleidet hat. Angesichts seiner persönlichen Haltung, die sich aus der Beweisaufnahme ergeben hat, erschien es andererseits angemessen, ihn mit der Pension eines Gewerbeoberlehrers in den Ruhestand zu versetzen.“ (22)
Karl Witt, der seit 1949 in einem Dorf im Kreis Soltau wohnte, wurde von der Hamburger Anwaltssozietät Dr. Gerd Bucerius und Partner vertreten. Nachdem Karl Witt am 10.5.1950 auf Grund des Gesetzes zur Beendigung der Entnazifizierung in Kategorie V ( Entlasteter ) eingestuft worden war, verlangten seine Anwälte für ihn das volle Ruhegehalt als Senator.
Witt sei am 11.5.1945 zwar von der britischen Militärregierung aus seinem Amt als Beigeordneter (Senator) entlassen worden. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe wäre aber 1952 eine Entlassung durch die britische Militärregierung nicht als Ausscheiden sondern als Suspendierung aus dem Dienst anzusehen. Und bei Einstufung in die Kategorie V, als Entlasteter dürften Pensionsansprüche nicht gekürzt werden. (23)
In einer Stellungnahme vermerkte Landesschulrat Ernst Matthewes dazu:
„Witt wurde als deutschnationales Bürgerschaftsmitglied 1933 Senator und trat danach in die NSDAP ein. Er wurde zwar nicht als Nationalsozialist in den Senat berufen, aber doch wegen der engen Verbindung der Deutschnationalen mit den Nationalsozialisten.
Nach vorliegenden Gutachten der Oberschulräte Dr. Oberdörffer und Köhne hat Witt als Senator und nach dem Ausscheiden als Präsident der Landesunterrichtsbehörde sein Amt nicht als typischer Nationalsozialist verwaltet. Nach dem Gutachten des Oberschulrates Schult hat er sich bemüht, die gute Tradition im Hamburger Schulwesen zu erhalten, niemals persönliche Gehässigkeit verübt und ist politischen Gegnern immer mit Verständnis begegnet.“ (24)
Karl Witt hatte sich von den beiden Oberschulräten in der Schulverwaltung während der Nazizeit, die am stärksten als Nichtnationalsozialisten öffentlich wahrgenommen wurden, ein Leumundszeugnis ausstellen lassen, obwohl auch sie Mitglied der NSDAP gewesen waren. Das ist von Karl Witt und seinen Rechtsanwälten zweifellos ein kluger Schachzug gewesen. Wilhelm Oberdörffer gab als ehemaliger Oberschulrat für die höheren Schulen bereitwillig Auskunft und schrieb am 19.12.1946: „Herr Witt ist nach meinem Dafürhalten, wie ich in mehrjähriger Zusammenarbeit mit ihm an vielen Beispielen habe feststellen können, im Grunde seines Herzens kein überzeugter Nationalsozialist gewesen. Sowohl in der Behandlung personeller Fragen wie auch überspannten Forderungen des NS-Lehrerbundes, der HJ und anderer Parteistellen gegenüber, die Einfluss auf die Gestaltung des hamburgischen Schulwesens verlangten, bewies Herr Witt eine abwehrende besonnene Haltung. Er war stets darauf bedacht, unbillige Härten zu vermeiden und den durch die vorgeschriebenen Abbaumaßnahmen betroffenen Opfern alle nur möglichen Vorteile und Erleichterungen zu gewähren. Auch in der Durchführung der Maßnahmen gegen die konfessionellen jüdischen und katholischen Schulen sowie gegen jüdische und jüdisch-versippte Lehrer zeigte sich Herr Witt äußerst maßvoll und stimmte bei gebundenen Vorschriften gern Vorschlägen seiner Mitarbeiter zu, die eine ruhige Abwicklung und schonende Behandlung vorsahen. Herr Witt ist nach meiner Kenntnis ein aufrechter, uneigennütziger, rechtlich denkender Mensch, der die von ihm übernommenen Pflichten mit aller Sorgfalt so erfüllte, wie er sie vor seinen Gewissen und der ihm anvertrauten Schuljugend verantworten zu können glaubte." (25)
Und auch Friedrich Köhne, der in seiner „Herzensgüte" nach dem 8.5.1945 die meisten Persilscheine ausstellte, verwendete sich für Karl Witt: „Hiermit erfülle ich Ihre Bitte um ein Gutachten für Ihre Eingabe an den Berufungsausschuß. Im Vorwege stelle ich fest, daß ich keinerlei verwandtschaftliche, politische, weltanschauliche oder sonstige Bindungen zu Ihnen habe oder gehabt habe. Was ich in dieser Sache zu sagen habe, geschieht in voller Freiheit aufgrund von Beobachtungen und Feststellungen, die ich in meiner Tätigkeit als Schulrat in häufigen dienstlichen Begegnungen mit Ihnen als dem verantwortlichen Leiter der Schulverwaltung Hamburg von 1933-1942 gemacht habe. Sie haben während ihrer gesamten Amtsdauer niemals den Typus eines Nationalsozialisten verkörpert sondern sind, wie es Ihrer Natur und Ihrer parlamentarischen Tätigkeit entsprach, ein Mensch mit einer echten demokratischen Grundhaltung geblieben. Sie bewerteten die Menschen nach ihrem Charakter und ihrer Leistung und besaßen Verständnis und Toleranz für jede ehrliche Überzeugung. Ihrer Menschlichkeit und Güte ist es zu verdanken, daß 1933 der politische Abbau von Lehrern und Beamten der Schulverwaltung ohne allzu große Härte durchgeführt worden ist." (26) Fritz Köhne hatte dabei im Blick, dass er, nachdem Karl Witt als Offizier in den Krieg zog, weit schlimmere Leiter der Schulverwaltung kennenlernte, wie den machtbesessenen und skrupellosen Albert Henze. Fritz Köhne erinnerte in seinem Schreiben auch daran, dass Karl Witt „von machthungrigen nationalsozialistischen Fanatikern und Strebern auf das schärfste verdächtigt und bekämpft“ wurde. „Dieser Kampf nahm im Falle Rösch und Schrader Formen an, die jeden menschlichen Anstand vermissen ließen. Wenn es Ihren Widersachern nicht gelang, Sie zur Strecke zu bringen, so ist das nicht zuletzt Ihrer gesunden Vitalität und Ihrem Freimut zuzuschreiben." (27)
Das Personalamt lehnt edie Forderung nach Senatoren-Ruhegehalt ab und verwies auf die enge Beziehung als Senator und Präsident zur NSDAP.
Die Rechtsanwälte legten Einspruch ein, argumentieren damit, dass Witt nur einfaches Mitglied der Bürgerschaft gewesen sei ohne Parteiämter und die Koalitionsverhandlungen 1933 nicht geführt habe. Sein Ausscheiden bei Verkleinerung des Senates erhielt jetzt geradezu Opfer- und Widerstandscharakter: „Herr Witt ist nicht auf seinen Antrag hin am 1. Oktober 1933 aus dem Senat ausgeschieden. Im Gegenteil hat man Herrn Witt, da er der NSDAP unbequem war, im September mitgeteilt, daß er aus dem Senat ausscheiden müsse. Das Amt des Präsidenten der Schulbehörde hat Herr Witt auf Drängen seiner deutschnationalen Freunde beibehalten, um diesen wichtigen Posten nicht einem Nationalsozialisten zu überlassen.“ (28)
Der Staatskommissar der Hansestadt Hamburg für die Entnazifizierung stufte Witt dann am 21.11.1952 endgültig als Entlasteten (Kategorie V) ein.
Als weiterer Entlastungszeuge wurde dann der ehemalige Schulrat Dietrich Ossenbrügge mit eidesstattlicher Erklärung und persönlichem Schreiben angeführt. Ossenbrügge, der mit Karl Witt deutschnationaler Bürgerschaftsabgeordneter vor 1933 und im Vorstand der DNVP tätig gewesen war und nach 1933 als Schulrat berufen wurde, wurde von Rechtsanwalt Samwer als ein Mann bezeichnet, „der bei dem Nationalsozialismus in Hamburg einen besonders schlechten Ruf hatte, weil er einer Freimaurerloge angehört hatte.“
Ossenbrügge produzierte das, was als Prototyp eines Persilscheins jener Tage gelten kann. Er schrieb an Witt, „Mein lieber Karl“, am 16.12.1952:
„Nachdem der deutschnationale Stavenhagen als Senator der Baubehörde abserviert worden war, kamst Du als zweiter an die Reihe. Für mich war das keine Überraschung, wußte ich doch, dass sich in der Schulbehörde Kreise um OSR Dr. Behne im Senat und im Reichsministerium von Anfang an stark gegen Dich intrigierten.
Auch Quertreibereien durch den NS Lehrerbund und die Führung der HJ mögen die Partei zu Deiner Ausbootung veranlaßt haben.
Erinnerst Du Dich noch, wie Du mir damals voll Erbitterung erklärtest: ‚Ich haue ab und schmeiße den Nazis den ganzen Kram vor die Füße.‘ Ich sagte Dir, daß ein solcher Entschluß übereilt und unklug sei. Du würdest ja gerade damit erfüllen, was die Nazis wollten, Dich billig ganz loszuwerden. Auch mußtest Du Rücksicht nehmen auf Deine Getreuen in der Schulverwaltung und der Lehrerschaft, denn was sollte aus dem ganzen Erziehungswerk in Hamburg werden, wenn ein 150%iger an die Spitze der Schulverwaltung gesetzt würde? Man wollte den unbequemen Witt loswerden.“ (29)
Alte Kameraden schrieben sich in der Not.
Dabei war die Not wirklich nicht groß.
Rechtsanwalt Samwer notierte noch, dass gegen Witt 1933 ein Verfahren gelaufen wäre, weil er Hitler als „Operettendiva“ bezeichnet hätte und wies darauf hin, dass die „Degradierung vom Senator zum Präsidenten der Behörde“ mit einer jährlichen Einbuße von 6000.- Reichsmark verbunden gewesen wäre. (30)
Und in der Schulbehörde vermerkte man intern, dass Karl Witt 1936 ohne weiteres Oberschulrat für das Berufsschulwesen hätte werden können. (31)
Das Personalamt versuchte im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht 1954 noch einmal sachlich gegen die „Opfer“- Strategie zu argumentieren: „Tatsächlich handelt es sich bei der Entlassung des Klägers aus seinem Amt als Mitglied der hamb. Landesregierung nicht um eine Einzelmaßnahme, sondern um eine Reorganisation des ganzen Senates, denn gleichzeitig mit ihm sind zum 1.10.1933 auch die Senatoren von Pressentin, Klepp und Dr. Ofterdinger aus der Landesregierung ausgeschieden und zu Präsidenten der Fachbehörden bzw. zum Landesherrn ernannt worden. Der Kläger wird nun nicht ernstlich behaupten wollen, daß auch z. B. Dr. Ofterdinger, der alter Kämpfer der NSDAP und hoher Parteifunktionär war, aus politischen Gründen aus dem Amt eines Senators entfernt wurde. Auch er ist wie der Kläger aus organisatorischen Gründen aus dem Amt eines Senators ausgeschieden.“ (32)
Das Verfahren endete am 24.5.1954 vor dem Landesverwaltungsgericht mit einem Vergleich. Rückwirkend erhielt Karl Witt das Ruhegehalt eines Oberschulrates A 1b.
Bei dem Gerichtstermin erschien Karl Witt in Begleitung des ehemaligen Senators Klepp (ehemals Stahlhelm), der sich ebenfalls im Rechtsstreit befand. Alte Kameraden vereint und erfolgreich.
Karl Witt starb 1969.
Text: Hans-Peter de Lorent