Albert Bauermeister Johannes Albert Bauermeister
(18. Januar 1873 in Hamburg – 18. November 1935 in Hamburg)
Architekt, Technischer Oberinspektor i.R., Beamter (auf Lebenszeit)
Adresse: Bergkoppelweg 29, Hamburg-Fuhlsbüttel (1935)
Wirkungsstätte: Baubehörde der Freien und Hansestadt Hamburg (vom 01.10.1933 bis 30.09.1936 Behörde für Technik und Arbeit), Hochbaudirektion, Bleichenbrücke 17, Hamburg-Altstadt (1934)
Albert Bauermeister stellt einen Sonderfall innerhalb der Entnazifizierungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst der Stadt Hamburg dar: Der verbeamtete technische Oberinspektor der Hamburger Baubehörde starb bereits 1935 als Pensionär im Alter von knapp 62 Jahren. Die Entnazifizierung erfolgte somit post mortem, das Berufungsverfahren strengte seine Witwe an.
Nach dem Besuch der Realschule in Hamburg absolvierte Bauermeister von 1888 bis 1890 eine Maurerlehre bei Krumbhaar & Heubel und besuchte zugleich die Bauschule in Hamburg. Anschließend arbeitete er als Zeichner bei den Kieler Architekten Schwerdtfeger & Schmüser beschäftigt und war von 1895 bis 1897 Soldat in Lübeck und Schwerin beim Infanterie-Regiment „Lübeck“ (3. Hanseatisches) Nr. 162, einem Verband der Preußischen Armee. Nachdem er von 1898 bis 1891 noch die Technische Hochschule in Dresden besucht hatte, trat er 1891 in die Dienste der Baudeputation in Hamburg, der Vorgängerin der Baubehörde. Dort war er in der „Section für Hochbau- und Ingenieur-Wesen“ zunächst als Bauaufseher und als Zeichner beschäftigt.[1] Ab August 1901 arbeitete er dann als Architekt im Direktionsbüro der Abteilung Hochbauwesen. Im Juli 1908 wurde er zum Bauassistenten befördert. Als Mitglied des 1. Landsturm-Infanterie-Ersatz-Bataillons Hamburg nahm er im Ersten Weltkrieg an verschiedenen militärischen Hilfseinsätzen von September 1914 bis November 1918 teil.
Laut Unterlagen aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg trat er im November 1931 in die NSDAP ein und betätigte sich dort als „Amtswalter“.[2] Im Februar 1932 reichte Bauermeister, inzwischen technischer Oberinspektor, bei der Hochbaudirektion der Baubehörde einen Antrag auf die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Baumeister“ ein. Dafür brauchte er den Nachweis einer zehnjährigen Tätigkeit. Dieser wurde ihm ausgestellt, der Titel blieb ihm jedoch verwehrt.
Im Februar 1934 wies der Hamburger Reichsstatthalter Karl Kaufmann die Baubehörde an, den „Parteigenossen Albert Bauermeister“ zu einem Lehrgang der Gau-Führerschule Hamburg, Ritterstraße 44, zu schicken und für den dreiwöchigen Kursus mit Gehalt zu beurlauben. Kurz darauf, Ende März 1934, wurde der mittlerweile 61-jährige Bauermeister zum 30. Juni 1934 in den Ruhestand versetzt und seine Pension auf 5266,80 Reichsmark (RM) festgesetzt. Anlässlich seiner Versetzung in den Ruhestand bat er im Mai 1934 noch darum, den Titel eines „Technischen Amtmans“ verliehen zu bekommen, was die Behörde allerdings ablehnte. Am 18. November 1935 starb der Pensionär „nach langer schwerer Krankheit“ in Hamburg.[3]
Seine 1876 geborene Witwe Anna Bauermeister, geborene Löffler, erhielt bis März 1946 eine Witwenpension in voller Höhe von 235 RM. Dann stellte die Stadt auf Anordnung der Militärregierung bzw. deren Vertreter bei der Hamburger Bauverwaltung die Zahlung ein. Gegen den entsprechenden Bescheid von Juni 1946 legte Anna Bauermeister, die laut eigener Aussage weder NSDAP-Mitglied war noch einer ihrer Organisationen angehört hatte, Berufung ein. Im Februar 1948 hob der Berufungsausschuss II zur Ausschaltung von Nationalsozialisten die „Entlassungsverfügung vom 19. Juni 1946“ wieder auf. Bauermeisters Fragebogen bot keinen Anlass zur Beanstandung, die Militärregierung willigte einer Auszahlung der Pension zu. Der Ausschuss stufte die Witwe in Kategorie V ein, allerdings mit der Beschränkung, dass ihr nur die Hälfte des ihr gesetzlich zustehenden Witwengeldes zugebilligt wurde. Diese Kürzung begründete der Ausschuss damit, dass sie zwar selbst kein NSDAP-Mitglied gewesen sei, aber die Parteimitgliedschaft ihres Mannes von 1931 bis zu seinem Tod 1935 begrüßt und sich im März 1934 schriftlich für eine Ernennung ihres Mannes zum technischen Amtmann bei seinen Vorgesetzten eingesetzt habe.[4] Anna Bauermeister, vertreten durch ihren Rechtsanwalt Friedrich Müller, klagte daraufhin im März 1951 auf Zahlung der vollen Witwenpension durch die Stadt, weil den in Kategorie V eingestuften Personen laut den Entnazifizierungsbestimmungen keinerlei Beschränkungen auferlegt werden dürften.
Am 2. November 1951 verurteilte das Landgericht Hamburg die Stadt Hamburg zur Zahlung der vollen Witwenpension an Anna Bauermeister. Das Gericht führte unter anderem an, dass die Entnazifizierungsbestimmungen der Militärregierung die Möglichkeit eines Verfahrens gegen Verstorbene nicht vorsahen, genauso wenig wie politische Sanktionen gegen Hinterbliebene mit Pensionsansprüchen. Im Rahmen eines „post morte Entnazifierungsverfahrens“ könnten keine Maßnahmen gegen Hinterbliebene ergriffen werden. Es sei „unstatthaft“, Anna Bauermeister das ihr zustehende Witwengeld wegen der politischen Vergangenheit ihres verstorbenen Ehemannes zu kürzen. Vielmehr würden die Bestimmungen des deutschen Beamtenrechts gelten, wodurch die Stadt zur Zahlung der vollen Witwenpension rückwirkend vom April 1951 verpflichtet sei.[5] Gegen das Urteil legte die Stadt Hamburg Berufung ein. Im März 1952 endete der Rechtsstreit vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit einem Vergleich, in dem die Versorgungsbezüge für die Witwe auf 253,70 DM monatlich festgesetzt wurden.
Text: Frauke Steinhäuser