Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Gerhard Schumacher

(29.7.1914 Sagard, Kreis Rügen - 12.1.1976)
Nach 1945 Schulleiter des Alexander-von-Humboldt-Gymnasium in Hamburg-Harburg
Krönenbarg 72 (Wohnadresse 1968)


Dr. Hans-Peter de Lorent verfasste das Portrait über Gerhard Schumacher und veröffentlichte es in seinem Buch „Täterprofile, Band 2“.

Bei meiner [Hans-Peter de Lorent] Arbeitsweise, regelmäßig die Listen der im Staatsarchiv Hamburg aufbereiteten Personalakten aus dem Bildungsbereich nach identifizierten oder potentiellen „Tätern“ durchzusehen, bin ich auf den Namen Dr. Gerhard Schumacher gestoßen. Für mich kein Unbekannter, war er doch der Schulleiter meiner Schülerzeit am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium in Hamburg-Harburg.

Als ich mir die Personalakte bestellte, hatte ich nur eine persönliche Neugierde und nicht die Erwartung, auf etwas zu stoßen, was in Richtung NS-Belastung deuten würde. Es kam anders und plötzlich sah ich mich konfrontiert damit, eigene Erfahrungen mit der Lebensbiografie einer Person abzugleichen, die mich zu einem noch größeren Maß zu vorsichtiger und möglichst wenig subjektiver Interpretation verpflichtet.

Gerhard Schumacher wurde am 29.7.1914 in Sagard, Kreis Rügen, geboren. Er besuchte dort die Volksschule und wechselte 1923 auf die Oberrealschule in Bergen (Rügen), wo er am 10.3.1932 die Reifeprüfung bestand.1

An der Universität Greifswald studierte er anschließend Erdkunde, Mathematik und Chemie und legte dort auch am 23.1.1937 die wissenschaftliche Prüfung ab. Die pädagogische Ausbildung fand am Gymnasium Stralsund und im Bezirksseminar Stettin statt (von 1937 bis 1939). Am 30.6.1938 promovierte Gerhard Schumacher („Klimatologie von Südkorea“), am 18.9.1939 bestand er die pädagogische Prüfung und wurde an der Oberschule der Stadt Stettin Studienassessor, am 1.12.1940 zum Studienrat ernannt.

Am 29.10.1938 hatte Schumacher Gisela Heinze geheiratet, mit der er am 11.6.1943 einen Sohn bekam.2

Soweit, so unspektakulär.

Gerhard Schumacher konnte also seine Lehrerausbildung zu einem Zeitpunkt abschließen, als nicht weit entfernt von Stettin der Krieg begonnen hatte. Ab dem 28.12.1939 wurde Schumacher zum Kriegsdienst eingezogen, zuerst in eine Sanitäts-Ersatzabteilung, dann, wie er schrieb, aufgrund „seiner meteorologischen Dissertation“3 an das Marineobservatorium Greifswald beordert. Als Offizier war er vom 1.11.1941 bis zum 31.3.1942 an der Wetterwarte auf Kreta tätig, vom 1.7.1942 bis zum 24.8.1944 an den Wetterwarten Cherbourg, Montpellier, Marseille und Toulon.4

Das schien im Vergleich zu Fronteinsätzen ein eher undramatischer „Kriegsdienst“ gewesen zu sein. Wäre Schumacher nicht am 24.8.1944 in französische Kriegsgefangenschaft geraten, die er bis zum 4.7.1947 in Algerien verbrachte.5

Was das persönlich für ihn bedeutete, wird in einem Schreiben erkennbar, das Schumacher am 26.7.1947 an den Entnazifizierungsausschuss Lüneburg sandte und dem er den ausgefüllten Entnazifizierungsfragebogen beilegte: „Je früher ich wieder meinen Beruf ausüben kann, umso früher kann ich daran denken, mit meiner Frau und unserem vierjährigen Jungen wieder ein Familienleben zu führen. Meine Frau wohnt in der russischen Zone, unseren Jungen kenne ich noch gar nicht, da ich vor den drei Jahren der Gefangenschaft über ein Jahr keinen Urlaub hatte, wir also über vier Jahre nicht zusammen waren.“6

Damit war auch klar, dass Gerhard Schumacher nicht so ohne weiteres als Lehrer in den öffentlichen Dienst gelangen konnte. In Stettin nach dem Krieg ohnehin nicht, aber auch nicht in Deutschland. Schumacher war seit dem 5.5.1933 Mitglied der SA gewesen, in der NSDAP seit 1937, ebenso im NSLB seit derselben Zeit. Das hatte ich in seiner Personalakte gefunden. Als er in Hamburg 1953 zum Beamten auf Lebenszeit vorgeschlagen wurde, gab es im Formblatt unter Punkt vier noch einen Passus: „Frühere Zugehörigkeit zur NSDAP, ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden“. Schumacher war ein sogenannter verdrängter Lehrer und mithilfe des vom Bundestag beschlossenen Art.131 GG wurde den ehemals NS-Belasteten nach erfolgtem Entnazifizierungsverfahren die Möglichkeit gegeben, in alte Tätigkeiten und Ämter zu kommen.

Aus Gerhard Schumachers Personalakte geht hervor, dass er nach der Kriegsgefangenschaft seit 1947 an dem Landeserziehungsheim Marienau, bei Dahlenburg, gearbeitet hatte. Die Entnazifizierungsakte Schumachers war also im niedersächsischen Staatsarchiv Lüneburg zu finden, und ich rekonstruierte das abgelaufene Verfahren.

Gerhard Schumacher reichte am 26.7.1947 seinen zwölfseitigen Entnazifizierungsfragebogen ein, den der Schulleiter vom Landeserziehungsheim Marienau, Knoop, gegengezeichnet hatte.

Die Entnazifizierung war zu diesem Zeitpunkt bereits in deutscher Regie. Hilfreich für Gerhard Schumacher war auch, dass die Kriegsgefangenschaft von den Ausschüssen als eine Art „erfolgte Buße“ betrachtet wurde. Und auch das von Schumacher geschilderte persönliche Schicksal, seinen vierjährigen Sohn bisher noch nicht gesehen zu haben, verfehlte seine Wirkung nicht.

Sein Hauptargument hingegen entsprach den immer wieder vorgetragenen Schutzbehauptungen in vielen Verfahren: „Im Mai 1933 war ich 18 Jahre alt, ein gemeinsamer Aufruf des Rektors der Universität Greifswald und des zuständigen SA-Standartenführers verpflichtete alle Studenten zum Erscheinen zu einer Versammlung. Dort wurde ich dann mit allen Studenten ‚freiwillig‘ in die SA aufgenommen. Da ich mich bald vom Greifswalder Sturm in meinen Heimatort überweisen ließ, um ein Studium baldmöglichst zu beenden (zwei jüngere Geschwister mit Studiumsabsicht), machte ich kaum noch SA-Dienst und wurde deshalb auch nie befördert, mein Dienstgrad blieb bis zum Ende SA-Mann. Nach vierjähriger Mitgliedschaft wurde ich dann am 1.5.1937 in die NSDAP aufgenommen. Auch hier habe ich mich nie betätigt und bekleidete nie ein Amt.“7

Der damalige Rektor der Universität Greifswald, Prof. Wilhelm Meisner, Augenheilkundler, war vor 1933 Mitglied der DVP gewesen und trat 1934 in die SA ein und 1937 in die NSDAP. Dass er im Mai 1933 alle Studenten verpflichtete, in die SA einzutreten, darf bezweifelt werden, aber welcher Entnazifizierungsausschuss sollte das 1947 nachprüfen können.8

Schumacher legte als „Persilschein“ die eidesstattliche Erklärung eines Militärpfarrers bei, den er in der Zeit vor der Invasion der Alliierten in Frankreich kennengelernt hatte. Kaplan Arnold Mente hatte erklärt:
„Von Herbst 1943 bis Mitte August 1944 war ich mit Herrn Dr. Gerhard Schumacher in Toulon zusammen; er war Leiter der Marine-Wetterdienststelle, ich Marinekriegspfarrer. Wir hatten unsere Zimmer in demselben Hause und besuchten uns häufig. Herr Dr. Schumacher war neben dem evangelischen Marinekriegspfarrer der einzige Offizier, mit dem ich über politische Dinge damals offen gesprochen habe. Ich ging derartigen Gesprächen sonst aus dem Wege, weil ich meinen Dienst als Seelsorger tat, aber auch deshalb, weil ich mich sehr mit politischen Äußerungen vorsehen mußte; denn ich war von der Gestapo früher einmal verhaftet worden und hatte mit ihr und dem NS-System mehrere feindliche Begegnungen gehabt.

Herr Dr. Schumacher war ein entschiedener Gegner des NS; für jeden Angehörigen des Offiziers-Casinos, der nur etwas zuhörte, mußte das ohne weiteres spürbar sein. – In unserer Unterhaltung sprach Herr Schumacher häufig über die unerträgliche Zwangsjacke des Systems, über die unsinnige n.s. Politik, die verbrecherische Kriegsführung, auch über das anmaßende Benehmen der meisten aktiven Offiziere. Er drückte sein tiefstes Bedauern aus über das Fehlgehen des Anschlages auf Hitler am 20. Juli 1944. Ich schätze Herrn Dr. Schumacher als einen fähigen, zuverlässigen und in der Behandlung der ihm Untergebenen pädagogisch treffsicheren Menschen; wir wurden Freunde trotz unserer ganz verschiedenen religiösen Ausgangspunkte, nicht zuletzt wegen unserer gleichgerichteten politischen Ansichten.“9

Die Aussage des Militärpfarrers soll nicht geschmälert werden. Aber Ende 1943 und 1944 glaubten nur noch verbohrte, fanatische Nationalsozialisten, an den „Endsieg“, denen der Wahnsinn des Krieges, in die der Nationalsozialismus Deutschland geführt hatte, nicht zu denken gab.

Einfach und schnell ging es trotzdem nicht für Gerhard Schumacher. Am 19.11. 1948 entschied der Entnazifizierung-Spruchausschuss für höhere Verwaltungsbeamte in Lüneburg und ordnete Schumacher in Kategorie IV ein: „Der Betroffene hat den Nationalsozialismus unterstützt.“10

Begründung: „Der Betroffene gehörte der SA von 1933 und der NSDAP von 1937 an. Ämter hat er nicht inne gehabt. Den Nationalsozialismus hat der Betroffene unterstützt, ohne dass eine wesentliche Förderung vorliegt.“11

Ein halbes Jahr später, am 28.6.1949, fand vor dem Entnazifizierungs-Hauptausschuss in Lüneburg unter Vorsitz des Landgerichtsrates Skrodzki eine öffentliche Sitzung statt. Zur Sache wurde Gerhard Schumacher vernommen: „Ich fing 1932 an zu studieren und war 1933 in meinem dritten Semester. Wir mussten alle zusammen Wehrsport treiben. Nach Aufruf des Rektors der Universität Greifswald und des zuständigen SA-Standartenführers wurden alle Studenten zum Erscheinen zu einer Versammlung verpflichtet. Hier wurde ich dann mit allen Studenten in die SA aufgenommen. Uniform habe ich getragen und an Versammlungen teilgenommen. Zum Parteitag war ich nicht und Judenlokale habe ich auch nicht ausgeräumt. Wir waren ein reiner Studentensturm. In die Partei bin ich 1937 eingetreten. Wahrscheinlich habe ich nicht den Mut gehabt, den Eintritt abzulehnen.“12

Hier räumte Schumacher zumindest ein, nicht lediglich kollektiv in die NSDAP überführt worden zu sein. Angepasstes Verhalten wäre auch für die SA-Mitgliedschaft, die bis Kriegsende bestand, eine plausiblere Erklärung, als die „Zwangsmitgliedschaft“ der gesamten Greifswalder Studentenschaft in der SA.

Die Entscheidung des Ausschusses erfolgte am selben Tag. Schumacher wur-de in Kategorie V eingruppiert. Begründung: „Der am 29.7.1914 geborene Betroffene ist von Beruf Studienrat. Er war Teilnehmer des Weltkrieges bis zum Zusammenbruch und als Meteorologe beschäftigt. Er ist 1933 der SA beigetreten, wie er glaubhaft angibt als Student auf Druck der Universitätsbehörde und des SA-Standartenführer. Die Aufnahme erfolgte für die Studenten allgemein. An Parteitagen hat der Betroffene nicht teilgenommen und sich auch nicht, wie er glaubhaft angibt, an Exzessen der SA beteiligt. Er ist dann auch noch 1937 in die NSDAP eingetreten. Er gibt an, nicht den Mut gefunden zu haben, seinen Eintritt abzulehnen. Die von ihm eingereichten Leumundszeugnisse bescheinigen ihm, dass er nach seiner inneren Denkungsart ein Gegner des Nationalsozialismus gewesen ist. Bei dieser Sachlage bestanden keine Bedenken, ihn in Gruppe V als entlastet einzustufen.“13

Dieses Verfahren war schon bemerkenswert. Keine Zeugen, die Schumacher in der Zeit ab 1933 kannten. Keine Recherchen, was die Angaben über den „Kollektiveintritt“ in die SA aller Studenten an der Universität Greifswald betraf.

Die Angabe von Gerhard Schumacher in seinem Schreiben vom 26.7.1947, dass nach „Rücksprache mit dem Schulleiter des Johanneums in Lüneburg und des dortigen Studienrates Dr. Matthaei“14 die Möglichkeit bestünde, dort eingestellt werden zu können, realisierte sich nicht. Schumacher blieb bis zum 31.3.1952 in Marienau. Von dem dortigen Schulleiter, der schon seinen Entnazifizierungsfragebogen als Zeuge gegengezeichnet hatte, und den er möglicherweise aus einem Kontext von früher kannte, erhielt er eine vorzügliche Beurteilung:
„Der Studienrat Dr. Gerhard Schumacher, verdrängter Beamter auf Lebenszeit aus Stettin, war vom 1.8.1947 bis 31.3.1952 als Lehrer und Erzieher bei uns tätig. Er unterrichtete auf allen Klassenstufen in folgenden Fächern: Mathematik, Erdkunde, Chemie, auf der Unter- und Mittelstufe auch Englisch. Wie die anderen Mitglieder des Kollegiums war er auch in der Heimerziehung tätig: als ‚Hausvater‘ bei den mittleren Jahrgängen, als ‚Gruppenvater‘ bei der besonderen Betreuung einer kleineren Gruppe von Kindern; auch war er Verwalter des erdkundlichen Lehrmittelzimmers.

Besonders verdient gemacht hat er sich als Helfer des Leiters in allen organisatorischen Fragen, so bei der Stunden- und Tagesplanaufstellung, der Unterrichtsverteilung und bei der Kontrolle der täglichen Kleinarbeit. Hier hat sich seine unbedingte Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Gewissenhaftigkeit aufs Beste bewährt. Er war auch bei den Kollegen und allen Schülern als hervorragender Lehrer geschätzt. Seine humorvolle und dabei sachlich nüchterne Art, die Dinge mit Entschiedenheit anzupacken, hat ihm von Anfang an Achtung und Autorität verschafft.

Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass auch seine Ehefrau Dr. Gisela Schumacher als Lehrerin und Erzieherin im Heim an seiner Seite und in seinem Sinne tätig war. Marienau ist beiden für ihre jahrelange treue Mitarbeit zu großem Dank verpflichtet.“15

Dieses Schreiben war vom Personalreferenten für die höheren Schulen der Hamburger Schulbehörde, Dr. Hans Reimers abgezeichnet worden. Reimers, selbst NS-belastet, hatte manchen Weg für ähnlich Betroffene in die Hamburger Gymnasien geebnet.

OSR Reimers wandte sich am 23.7.1951 an den Lehrerbetriebsrat und bat um Zustimmung für die Einstellung Schumachers, der die nachgefragten Fächer Mathematik und Chemie unterrichten konnte.16

Der Betriebsrat stimmte am 8.8.1951 zu.17 Realisiert wurde die Einstellung Schumachers zum 1.4.1952 mit einem Angestellten-Sonderdienstvertrag. Und ein Jahr später erfolgte bereits die Wiederverbeamtung. Begründung: „Dr. Schumacher besitzt ein natürliches Lehrgeschick, das ihn zu erfolgreicher und lobenswerter Arbeit befähigt. Sein Unterricht ist lebhaft, dabei aber zielstrebig und gut aufgebaut. Seine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wird befürwortet.“18

Dies alles könnte man mit einem erheblichen Lehrermangel in Hamburg erklären. Beim nächsten Schritt wäre das schon schwieriger. Gäbe es da nicht eine Auffälligkeit. 1955/56 wurden einige Leitungsstellen an Hamburger Gymnasien mit NS-Belasteten besetzt, die aus anderen Bundesländern kamen. Die ehemaligen SA-Leute Prof. Oppermann (Johanneum), Prof. Bömer (Wilhelm-Gymnasium) und hier Dr. Schumacher am neu gegründeten Gymnasium in Wilstorf wurden zu Schulleitern berufen.19

Es ist schon bemerkenswert, dass auch der Personalreferent für diese Schulen, Dr. Hans Reimers, belastetes SA-Mitglied gewesen war und auch der neue Schulsenator, Prof. Hans Wenke, später wegen seiner NS-Vergangenheit in die Schlagzeilen geriet. Es war die Zeit des Hamburg-Blocks von 1953 bis 1957, in denen diese Weichen gestellt wurden.20

Schon nach drei Jahren als Studienrat im Hamburger Schulwesen wurde Schumacher also am 24.3.1956 mit der kommissarischen Leitung der neu gegründeten Wissenschaftlichen Oberschule in Wilstorf (Harburg) beauftragt.21

OSR Möckelmann schrieb zur endgültigen Bestellung Schumachers am 8.1. 1958: „Studienrat Dr. Gerhard Schumacher ist seit zwei Jahren kommissarischer Schulleiter des Gymnasiums Harburg-Wilstorf. Er hat die auf ihn gesetzten Hoffnungen voll erfüllt. Die vielen baulichen und personellen Schwierigkeiten der neuen Schule, die Ostern 1959 bereits auf 16–17 Klassen anwachsen wird, hat er mit geschickter Hand gemeistert. Das Kollegium hat ihm am 6. Januar 1958 einstimmig das volle Vertrauen ausgesprochen. Aufgeschlossen für die Nöte seiner Jungen und ihrer Eltern, konziliant im verhandeln, aber bestimmt in seinen sachlichen Forderungen besitzt er die Autorität, die einer Bestätigung durch äußerliche Maßnahmen stets entbehren kann.“22

Die ersten Zeiten der neu gegründeten Schule noch am Standort des Friedrich-Ebert-Gymnasiums in Harburg waren Improvisation, wie Willi Mohaupt, ein Gründungsmitglied des Kollegiums schrieb: „Wir besetzten im Haus fünf Klassenräume und einen Raum für Lehrer und Schulleiter. Dieser Raum wurde durch Schränke zweigeteilt, hinten residierte der Schulleiter, vorn war das Lehrerzimmer. In den nächsten Wochen wurden wir mehrfach gebeten, das Lehrerzimmer zu verlassen, weil der ‚Chef‘, wie wir sagten, mit der Behörde telefonierte, was wir nicht hören sollten.“23

Der „Chef“ war bald überfordert bei den Veränderungen der 1960er-Jahre. Der ehemalige stellvertretende Schulleiter und spätere Oberschulrat auch für das nach Alexander von Humboldt benannte Gymnasium in Wilstorf, Gerhard Nöthlich, schrieb: „Zwar blieb das Schulwesen der 50er und frühen 60er Jahre in seinem Aufbau und seiner Gliederung, auch in der pädagogischen Ausrichtung und im Fächerkanon der Tradition verbunden, aber in Gestalt etlicher damals junger Kollegen zog ein durchaus anderer Geist in jene Schule ein, um die es hier geht. Jene jüngeren wurden während der Aufbaujahre dann auch von den älteren, die Traditionen fortzusetzen trachteten, als ,zornige junge Männer‘ betrachtet, frei nach den ,angry young men‘, die in den 50er Jahren das englische Drama bereicherten.“24

Und, diplomatisch, wie man sich in Festschriften äußert, ergänzte er:
„1968/1969 – in den Jahren der Studenten- und Schülerunruhen, als man ,keinem über 30 traute‘, als ,der Muff unter Talaren‘ gelüftet werden sollte, als man ,mehr Demokratie wagen‘ wollte: Das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium hat die Zeiten der Unruhen in vergleichsweise idyllischer Ruhe verbracht. Der Schulleiter jener Jahre verdankt den kaum getrübten Fortgang der Dinge ein paar Lehrern, die Dialoge mit immer kritischer werdenden Schülern führen wollten und konnten.“25

Zum Glück für Schulleiter Schumacher, denn im Vergleich zu anderen Gymnasien, an denen solche Pädagogen nicht vermitteln konnten, „blieben ‚dem Chef‘ Verbalinjurien (…) erspart, ohne dass er so recht wusste, wie ihm geschah oder nicht geschah“.26

1970 feierten die „Harburger Anzeigen und Nachrichten“ (HAN) dieses Gymnasium und ihren Direktor: „Eine moderne Schule ohne Krach und Krawall.“27 Da erklärte Direktor Dr. Schumacher: „Wir erledigen Meinungsverschiedenheiten in sachlicher Diskussion.“ Und die HAN testierte: „Dieses Rezept hat bis heute funktioniert.“28

Gefeiert wurde in dem Artikel auch die seit 1969 praktizierte Oberstufenreform. Und auch da war Dr. Gerhard Schumacher nun wirklich kein Wegbereiter.

In diesem Zusammenhang nun einige persönliche Reminiszenzen:
Ich war 1967 Schulsprecher an dieser Schule, ein Jahr später Bezirksschulsprecher in Harburg. Meine Erinnerung deckt sich mit dem, was Gerhard Nöthlich beschrieb.

1967 bekamen zwei Schüler das Abiturzeugnis auf der offiziellen Feier nicht ausgehändigt, weil sie keine Krawatte trugen, sondern einen Rollkragenpullover unter dem Jackett. Die Initiativen für eine veränderte Oberstufe nach dem Modell der Halepaghen-Schule in Buxtehude, an der einer der genannten jüngeren Lehrer des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums etwas später Schulleiter geworden war, hatte ich im Bezirks-Schülerparlament initiiert und organisiert. Angesprochen dafür hatte ich den späteren Nachfolger von Gerhard Schumacher, der als Verbindungslehrer im Bezirks-Schülerparlament fungierte. Der „Chef“ war nicht an Veränderung, sondern an formaler Ordnung interessiert. Er ging in den 1960er-Jahren durch die Flure und prüfte, ob bei Oberstufenschülern die Haare auf und über den Ohren standen: „Mal wieder zum Friseur!“

Richtig wütend und panisch wurde der Direktor, als der neue Landesschulrat, Wolfgang Neckel, durch alle Hamburger Bezirke gehend, in einer größeren Veranstaltung seine schulpolitischen Vorstellungen in dem Saal der Friedrich-Ebert-Halle zur Diskussion stellte. Ich hatte mich als Schulsprecher zu Wort gemeldet und erklärt, dass davon einiges am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium noch nicht angekommen wäre. Am nächsten Tag suchte mich Dr. Schumacher auf und erklärte völlig aufgebracht, er hätte von meinem Beitrag gehört, das würde in einem Punkte überhaupt nicht stimmen und ich müsste augenblicklich den Landesschulrat anrufen, das Gesagte zurücknehmen. Er nötigte mich in das Hausmeisterbüro, wählte den Anschluss des Landesschulrates in der Behörde, gab mir den Hörer und blieb neben mir stehen. Wolfgang Neckel war nicht in seinem Büro. Schumacher suchte die Privatnummer von Neckel heraus, wählte, gab mir den Hörer und ich musste Frau Neckel erklären, dass in Harburg wohl etwas missverständlich gewesen wäre.

Noch größer war die Aufregung, als das Hamburger Schülerparlament und auch das Harburger Bezirks-Schülerparlament dazu aufriefen, dass sich Schülerinnen und Schüler aus Hamburg und Harburg am Sternmarsch in Bonn gegen die Notstandsgesetze am 11.5.1968 beteiligen sollten. Dieser Sternmarsch fand an einem Sonnabend statt, an dem zu diesem Zeitpunkt in Hamburg noch regelhaft Schule war. Die Hamburger Schulbehörde verbot die Teilnahme, Direktor Schumacher gab dieses nachdrücklich weiter, kündigte Konsequenzen an bei Zuwiderhandlung. Von Relegation von der Schule, Verweisen und der Nichterteilung des Abiturzeugnisses war die Rede. Auch so konnte „Krach und Krawall“ vermieden werden. Am Ende war ich der einzige Schüler vom Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, eine Schülerin vom Mädchengymnasium „Am Soldatenfriedhof“ und fünf Schüler vom Friedrich-Ebert-Gymnasium, die zusammen nach Bonn fuhren. Passiert ist danach nichts, ich glaube, dass nicht einmal die vier unentschuldigt versäumten Unterrichtsstunden im Zeugnis vermerkt wurden. Aber die Androhnungen hatten ja ihren Erfolg gehabt. Wie hieß es in der HAN: „Lehrer, Schüler und Eltern exerzieren vor, daß eine Schule modern sein kann ohne Krawall und ohne Krach. Dass kultivierte Menschen sich im sachlichen Gespräch auseinander- oder, besser, zusammensetzen können.“29

Das zumindest hatte der Schulleiter Gerhard Schumacher nicht verhindern können.

Gerhard Schumacher starb am 12.1.1976.30

Das Buch von Hans-Peter de Lorent: Täterprofile, Band 2, Hamburg 2017 ist in der Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg erhältlich.