Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Arnold Strippel

(2. Juni 1911 Unshausen - 1. Mai 1994 Frankfurt am Main)
SS-Obersturmführer
Adresse und Wirkungsstätte: KZ Neuengamme (heute: KZ Gedenkstätte Neuengamme, Jean-Dolidier-Weg 76) /Außenlager Hammerbrook, Spaldingstraße 156/158


Strippel machte nach seinem Volksschulabschluss eine Ausbildung zum Zimmermann. Er arbeitete zunächst in diesem Beruf, dann half er im landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern. 1934 bewarb er sich hauptamtlich bei der SS und wurde noch im selben Jahr im KZ Sachsenburg (Sachsen) als Wachmann eingesetzt. Nach weiteren Einsätzen als Rapportführer im KZ Buchenwald und als SS-Stabsscharführer im KZ Natzweiler stieg Strippel weiter auf und wurde Ende 1941 stellvertretender Schutzhaftlagerführer im KZ Majdanek in Polen. Ab Juni 1943 leitete er das Zwangsarbeiterlager Karlshagen II für die Heeresversuchsanstalt Peenemünde auf Usedom. Im Oktober desselben Jahres wurde er als Schutzhaftlagerführer in das KZ Vught in die Niederlande versetzt. Im Mai 1944 kam Strippel nach Hamburg und wurde Stützpunkleiter der Hamburger Außenlager des KZ Neuengamme. In dieser Funktion war er für die Organisation und die Kontrolle der einzelnen Außenlager zuständig. Die Anordnungen und Befehle des Neuengammer Lagerkommandanten Max Pauly gab er an die einzelnen Lagerführer weiter. In Personalunion leitete er zudem das KZ-Außenlager Hammerbrook in der Spaldingstraße. Die über 2000 Häftlinge waren unter lebensgefährlichen Bedingungen gezwungen, nach den alliierten Bombardierungen im Juli und August 1943 Bomben zu entschärfen, Leichen zu bergen und Gleisanlagen zu reparieren. Strippel war in den verschiedenen Konzentrationslager an brutalen Bestrafungen und Ermordungen sowie Exekutionen beteiligt, u.a. auch in der Nacht vom 20. auf den 21. April 1945 an der Ermordung von 20 Kindern und Betreuern sowie sowjetischen Kriegsgefangenen im Keller des Schulgebäudes am Bullenhuser Damm, Außenlager des KZ Neuengamme. (Siehe dazu auch die Vita über Kurt Heißmeyer in dieser Datenbank)

Nach Kriegsende konnte Strippel zunächst einige Jahre untertauchen. 1948 wurde er erkannt und verhaftet. In mehreren Strafverfahren musste er sich 1949 in Frankfurt am Main wegen Mordes an Häftlingen im KZ Buchenwald verantworten und wurde zu lebenslanger Hafte verurteilt. In den Prozessen um die Verbrechen am Bullenhuser Damm (Curiohaus-Prozessen) wurde Strippel 1946 belastet. Bei späteren Vernehmungen in den 1960er Jahren leugnete er seine Beteiligung. Aus Mangel an Beweisen wurde das Verfahren gegen ihn durch die Hamburger Staatsanwaltschaft 1967 eingestellt. Im Jahr 1970 konnte Strippel eine Aufhebung des Urteils von 1949 erwirken, so war er nun nicht mehr zu lebenslanger, sondern nur noch zu sechs Jahren Haft verurteilt. Für die bereits verbüßten Haftjahre erhielt er eine Entschädigung und kam frei. Weitere Ermittlungen und Prozesse folgten: Anfang der 1980er Jahre wurde Strippel im Majdanekprozess durch das Landgericht Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Verfahren des Landgerichts Hamburg wegen der Ermordung von 20 Kindern, Betreuern und den Kriegsgefangenen am Bullenhuser Damm wurde 1987 aus gesundheitlichen Gründen Strippels eingestellt.

Text: Katharina Tenti