Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Lieselotte Birkner

(18.12.1916 - ?)
SS-Aufseherin in Konzentrationslagern
Andreas-Meyer-Straße 11 (KZ-Außenlager Tiefstack)
Jean-Dolidier-Weg 75 (KZ Neuengamme)


„Nach einer fünftägigen Ausbildung im August 1944 im Stammlager von Neuengamme wurde sie SS-Aufseherin  in Salzwedel. Bis etwa Ostern 1945 lieb L. Birkner im  Außenlager Salzwedel, dann wurde sie in das Hamburger Außenlager Tiefstack versetzt. Da dieses Lager aber schon in Auflösung begriffen war, ging sie zum Stammlager nach Neuengamme zurück, wo sie einen unbefristeten Urlaubsschein erhielt. Am 22.9.1945 wurde sie festgenommen und bis zum 26.11.1945 im Strafgefängnis von Magdeburg inhaftiert. Die erneute Festnahme erfolgte am 21.8.1948. Aufgrund fehlender Beweise wurde das Strafverfahren gegen sie am 5.11.1948 eingestellt.“ [1]

Wie wurde man SS-Aufseherin?

Hans Ellger schreibt dazu: „Sie wurden in der Regel nach drei Arten rekrutiert: Sie bewarben sich aus eigener Initiative, um diese Anstellung, ließen sich durch das Arbeitsamt vermittelt oder wurden von dem Betrieb, in dem sie tätig waren, angeworben. Die meisten befragten ehemaligen SS-Aufseherinnen von Neuengamme gaben nach 1945 während einer Vernehmung durch Staatsanwälte oder vor Gericht an, vom Arbeitsamt dienstverpflichtet bzw. von der Betriebsleitung ihres Betriebes zu dieser Tätigkeit als SS-Aufseherin gezwungen bzw. überredet worden zu sein, einer Verpflichtung, der sie sich nicht entziehen konnten. Dabei beriefen sich die Frauen auf die ‚Verordnung über die Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung‘, vom 27. Januar 1943, welche Grundlage für die Dienstverpflichtung aller Frauen zwischen 17 und 45 Jahren war. Allerdings hatten die Frauen nach dieser Dienstverpflichtung auch die Möglichkeit, Arbeiten – wie auch den Dienst der SS-Aufseherin – abzulehnen. Ihre Verpflichtung erstreckte sich lediglich auf das Ausüben einer kriegswichtigen Tätigkeit, aber nicht auf einen bestimmten Dienst.“ [2] Die SS-Aufseherinnen wurden „mit Stöcken, Peitschen und auch Pistolen – manchmal sogar mit Hunden – ausgerüstet.“ [3]

„Wie anhand der wenigen Quellen zu den SS-Aufseherinnen von Neuengamme erkennbar ist, ließen sich in erster Linie Frauen, die vor Dienstantritt jung und alleinstehend waren und aus einem sozial einfachen Milieu kamen, zur SS-Aufseherin ausbilden. Meist waren sie vor ihrem Dienst im KZ als Arbeiterin oder Angestellte tätig.“ [4]

Es sollen 322 SS-Aufseherinnen am 15. 1. 1945 im Verwaltungsbereich von Neuengamme tätig gewesen sein. [5]

„(…) das Verhalten der SS-Aufseherinnen gegenüber den Häftlingen [war] in den meisten Fällen von Brutalität und Sadismus gekennzeichnet. Tag für Tag waren die Gefangenen Beschimpfungen, Drohungen, Prügelstrafen mit folterähnlichem Charakter und einem permanenten Psychoterror ausgesetzt.“ [6]

Das „Verhalten der einzelnen SS-Aufseherinnen [lag] in ihrem eigenen Ermessen (..), ob sie den Häftlingen brutal oder sadistisch aber etwas wohlgesonnener entgegentraten. Wenn auch nur vereinzelt, so gab es doch offensichtlich auch in den Lagern von Neuengamme SS-Aufseherinnen, die den Überlebenden positiv in Erinnerung geblieben sind.“ [7]