Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Konrad Hager

(30.7.1893 - 1980 Hamburg)
Fabrikant, Vorbesitzer des Geländes
Newmans Park 25 (Privatadresse)
Konrad-Hager-Straße (benannt seit 1987)


Konrad Hager besuchte in Berlin die Schule.1) Ab 1922 war er zusammen mit seinem Kompagnon Adolf Thiessen Geschäftsführer der Hansa Metallwarengesellschaft mbH Thiessen & Hager in Altona. Diese war 1922 als ausgegliederte Produktsparte der Osnabrücker Vossloh KG als eigenständige Vertriebsgesellschaft in Hamburg entstanden.2) Außerdem besaß Hager Immobilien, die er vermietete und betätigte sich als Kunstsammler, darunter der Werke des expressionistischen Malers Karl Hofer (1878–1955).

Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten im Januar 1933 trat Konrad Hager 1934 in die Deutsche Arbeitsfront (DAF) ein. Die nach dem Führerprinzip aufgebaute DAF war nach Abschaffung der freien Gewerkschaften durch die Nationalsozialisten am 10.5.1933 gegründet und im Oktober 1934 offiziell als Verband der NSDAP angeschlossen worden. Sie sollte keine Arbeitnehmerinteressen vertreten, sondern „den Klassenkampf beseitigen“. Ein Aufruf vom 27.11.1933 formulierte als Aufgabe der DAF „die Zusammenfassung aller im Arbeitsleben stehenden Menschen ohne Unterschied ihrer wirtschaftlichen und sozialen Stellung. In ihr soll der Arbeiter neben dem Unternehmer stehen, nicht mehr getrennt durch Gruppen und Verbände, die der Wahrung besonderer wirtschaftlicher oder sozialer Schichtungen und Interessen dienen.“ Ihr Ziel sei „die Erziehung aller im Arbeitsleben stehenden deutschen zum nationalsozialistischen Staat und nationalsozialistischer Gesinnung“.3 )

1935 kaufte Hager zusammen mit seiner Ehefrau den Bauplatz für sein späteres Haus im Newmans Park an der Elbchaussee in Nienstedten, der Newmans Park wurde zu der Zeit gerade parzelliert.4)

Laut seinen eigenen Angaben in seinem Entnazifizierungsfragebogen von Dezember 1945 wurde „im Jahre 1938“ seine Firma „durch einen Werbemann der SS nachdücklich und aufdringlich zu einer Förderungsleistung aufgefordert. Die Firma leistete auf diesen Druck, nachdem ihr staatsfeindliche Haltung vorgeworfen wurde, einen Spendenbeitrag von RM 4,- pro Monat. Nach Ablauf von einigen Monaten wurden den Geschäftsführern automatisch 2 Mitgliedsbücher über je RM 2,- als förderndes Mitglied zugestellt. Dabei war die Förderungslistung ausdrücklich als eine Firmenspende vereinbart worden. – Irgendwelche persönliche Mitwirkung neben dieser reinen Geldleistung der Firma Hansa Metallwarengesellschaft m.b.H. Thiessen & Hager hat in keiner Weise stattgefunden, sie war nachdrücklichst ausgeschlossen. Die Mitgliedsbücher sind bei dem Totalschaden der Firma im Juli 1943 verbrannt.“5) Seine weiterhin bei ihm beschäftigten Buchhalterinnen und sein ehemaliger Betriebsobmann bestätigten im Entnazifizierungsverfahren diesen Sachverhalt.6)

Konrad Hager war demnach förderndes SS-Mitglied (SS-FM, SS-intern FMO). Er nahm nicht am aktiven SS-Dienst teil, unterstützte die SS aber finanziell. Laut Adolf Hitler war die „FM-Organisation für den Bestand der Schutzstaffel [SS] von größter Bedeutung“ 7), da die SS durch ihre Personen- und Saalschutzfunktion besonders hohe Fahrtkosten hatte und die Förderbeiträge eine wichtige Finanzierungsquelle darstellten. Jedes fördernde Mitglied musste sich schriftlich verpflichten, die Schutzstaffel mit allen seinen Kräften zu fördern8, die SS wiederum zielte darauf ab, eine „enge Verbindung“ zu ihren fördernden Mitgliedern zu halten und „weltanschaulich“ auf sie einzuwirken“.9) Der jährliche Mindestbeitrag betrug eine Reichsmark zur Finanzierung des weiteren Ausbaus der SS sowie des laufenden Dienstbetriebs 10), über darüber hinausgehende Zuwendungen entschieden die Mitglieder selbst. Mit 2 Reichsmark monatlich lag Hager also bereits im Bereich der Freiwilligkeit. Im Einzelfall kann die Zugehörigkeit zu den fördernden Mitgliedern der SS weder als „völlig harmlos noch als schwer belastend“11) gelten, allenfalls als „Indiz individueller NS-Überzeugungen“.12) Gleichwohl unterstützten die fördernden Mitglieder eine ausgewiesene Kampforganisation, die ihre politische Gewalttätigkeit in Form ihrer martialischen Uniformen und zahlreicher Artikel über die „Praktiken ihrer Kampfzeit“ in der FM-Zeitschrift offen darstellte.13)

1942 trat Konrad Hager zudem der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) bei, einem ebenfalls der NSDAP angeschlossenen Verband. Die NSV unterstand dem Hauptamt für Volkswohlfahrt bei der NSDAP-Reichsleitung und der Finanzaufsicht des NSDAP-Reichsschatzmeisters. Ihren Status und ihre Aufgabe schrieb Hitler im Mai 1933 in einer Verfügung fest: „Die NS-Volkswohlfahrt (e. V.) wird hiermit als Organisation innerhalb der Partei für das Reich anerkannt. Sie ist zuständig für alle Fragen der Volkswohlfahrt und Fürsorge und hat ihren Sitz in Berlin.“14) Die NS-Wohlfahrtspflege war unter anderem für das Hilfswerk „Mutter und Kind“, für Kindertagesstätten, die Jugendhilfe und das „Winterhilfswerk des Deutschen Volkes“ zuständig. Sie hatte die Erziehung der Bevölkerung zur „Volksgemeinschaft“ zum Ziel und war damit auch klar eugenisch orientiert. Dies formulierte der Leiter des NSV-Amtes für Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe, Hermann Althaus, 1936 in seiner Schrift „Nationalsozialistische Volkswohlfahrt“ unmissverständlich: „Aus dieser weltanschaulichen Einstellung heraus ist eine Wohlfahrtspflege nationalsozialistischer Prägung grundsätzlich erbbiologisch und rassenhygienisch orientiert. (…) Sie übt keine aussichtslose, das Volksvermögen verschleudernde Fürsorge der Erbkranken, sondern eine aufbauende Vorsorge für die Erbgesunden. (…) Um der Gesunderhaltung unseres Volkes willen muss darum eine nationalsozialistische Volkswohlfahrt eine Befürwortung Minderwertiger ablehnen bzw. auf ein Mindestmaß einschränken unter gleichzeitiger Abdrosselung des kranken Erbstromes.“15)

Die zuständige Hamburger Spruchkammer fällte zu Konrad Hager aufgrund der Angaben in seinem Entnazifizierungsfragebogen die Entscheidung „Keine Kategorisierung“.

Text: Frauke Steinhäuser