Renatus Weber
(4.3.1908 Annemasse/Haute-Savoie – 29.3.1992 Hamburg)
Jurist, Politiker
Im Winkel 17 (Privatadresse)
Fuhlsbüttler Straße 756, Ohlsdorfer Friedhof, Grablage: M 23, 190
Helmut Stubbe da Luz schreibt über Renatus Weber in der Hamburgischen Biografie: „Renatus Weber ist vor allem durch seinen Anteil an der Entstehung der Hamburger Verfassung von 1952 und als Mitglied im Hamburg-Block-Senat (1953-57) hervorgetreten. Sein zusammen mit dem SPD-Politiker Wilhelm Drexelius 1953 herausgegebener Kommentar zur Hamburger Verfassung war lange Zeit das einschlägige Standardwerk. (…) [Renatus Weber] engagierte sich gegen Ende der Weimarer Republik als Vorsitzender der Hamburger Hochschulgruppe der DVP. Ende 1929 entstand aus jungen Volksparteilern, darunter Kurt Sieveking und Eric Warburg, die Dezember-Gemeinschaft, die mit Hilfe von Senator Paul de Chapeaurouge – vor dem Hintergrund der seit 1925 regierenden Koalition aus SPD, Deutscher Demokratischer Partei (DDP) und DVP – auf einflussreiche Politiker der DDP/Deutschen Staatspartei (DStP) wie Heinrich Landahl und auch der Sozialdemokratie wie Herbert Ruscheweyh zuging, um die gemeinsame Front gegen die aufstrebende NSDAP zu stärken (…).
Gleichwohl trat Weber am 29. April 1933 der NSDAP ein – im Rahmen des Übertritts weiter Teile der DVP unter Führung von Wilhelm Amsinck Burchard-Motz, der seit März 1933 als Bürgermeister in einem NSDAP/DStP/DVP-Senat fungierte. Weber, der vorhatte, 1934 sein Zweites Staatsexamen und seine Promotion abzuschließen, ging diesen Schritt ungeachtet dessen, dass seine Mutter im selben Jahr aus politischen Gründen ihre Anstellung verlor. Anfangs fungierte er als ‚Politischer Leiter‘ auf Ortsgruppenebene, dann schloss er sich auch der SA an. 1934 war Weber im hamburgischen Justizdienst als Staatsanwalt am Landgericht tätig, 1940 wurde er zum Kriegsdienst einberufen.
1946 aus britischer Gefangenschaft nach Hamburg zurückgekehrt, durfte er auf Geheiß der britischen Militärregierung nur noch als ‚beauftragter‘ Amtsrichter arbeiten, weil er in der NS-Zeit zwei Jahre lang in der Abteilung für Hoch- und Landesverrat tätig gewesen war. 1948 trat Weber als Rechtsanwalt in die Kanzlei seines Schwiegervaters Prof. Dr. Walther Fischer ein und verteidigte u. a. einige mutmaßliche deutsche Kriegsverbrecher vor britischen und belgischen Gerichten. Im selben Jahr der CDU beigetreten, vertrat er sogleich – gewählt auf der Liste des Vaterstädtischen Bundes (CDU/FDP) – von 1949 bis 1953 in der Hamburgischen Bürgerschaft. (…)
Bürgermeister Kurt Sieveking holte Weber nach dem Wahlsieg des ‚Hamburg-Blocks‘ (…) Ende 1953 in den Senat, für den Weber bis zum Hamburger Regierungswechsel 1957 als bevollmächtigter Hamburgs beim Bundesrat fungierte und dem Bundesrats-Rechtsausschuss vorsaß.“ [1]