Wilhelm Burchard-Motz Dr. Wilhelm Amsinck Burchard-Motz
(4.Juli 1878 in Hamburg - 13.Januar 1963 ebd.)
Jurist, Senator, Präsident der Hamburger Feuerkasse
Adresse: Klopstockstraße 35 (1933) / Klein Flottbek (1934)
Baron-Vogt-Straße 19 (Privatadresse 1943)
Wirkungsstätte: Hamburger Rathaus, Rathausmarkt / Hamburger Feuerkasse, Kurze Mühren 22
Fuhlsbüttler Straße 756, Ohlsdorfer Friedhof, Grablage: AA 16, 1.54
Burchard-Motz war der Sohn des angesehenen Hamburger Bürgermeisters Johann Heinrich Burchard. Nach dem Besuch des Johanneums studierte er in Heidelberg und Berlin Jura und war danach als Anwalt in Hamburg tätig. Er ging in die Politik und wurde Mitglied der Nationalliberalen Partei, aus der 1918 die Deutsche Volkspartei (DVP) hervor ging. Kurzzeitig war er deren Landesvorsitzender in Hamburg. Burchard-Motz war seit 1919 Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft und wurde am 18. März 1925 zum Senator für Wirtschaft, Handel und Gewerbe ernannt.
Im Zuge der Gleichschaltung der Hamburgischen Bürgerschaft 1933 und der Senatswahlen am 8. März desselben Jahres wurde Burchard-Motz, bisher Wirtschaftssenator, zum Zweiten Bürgermeister ernannt.
Zum April 1933 sprach Burchard-Motz den Parteimitgliedern der DVP die Empfehlung aus, in die NSDAP einzutreten und läutete damit die Selbstauflösung der Partei in Hamburg ein.
Er trat am 1. Mai 1933 der NSDAP bei. Im November 1934 wurde er, bis dahin weitestgehend politisch entmachtet, aus seinem Amt als Zweiter Bürgermeister entlassen. Zum 1. Januar 1935 übernahm er das Amt des Präsidenten der Hamburger Feuerkasse. Ob diese Versetzung als Abschiebung angesehen werden muss oder als Belohnung für seine Funktion als „Steigbügelhalter des Nationalsozialismus in Hamburg“ kann nur gemutmaßt werden. (StAHH 131-15 Senatskanzlei – Personalakten, A 40:27. September 1947, Zentralstelle für Berufungsausschüsse an Burchard-Motz, Begründung im Berufungsverfahren (Entnazifizierung), zitiert nach: Barbara Günther: Die Hamburger Feuerkasse im Nationalsozialismus, Hamburg 2001, S. 35.)
Neben seiner beruflichen Tätigkeit nahm er Leitungsfunktionen in nationalsozialistischen Vereinigungen wahr, wie. z.B. im Landesverband Hamburg im Verein für das Deutschtum im Ausland oder im NS-Reichskriegerbund. Darüber hinaus war er Aufsichtsrat der Freihafen Lagerhaus Gesellschaft und Leiter der Deutsch-Englischen Gesellschaft.
Burchhard-Motz war im Mai 1945 als Unterhändler an den Kapitulationsverhandlungen Hamburgs mit den britischen Alliierten beteiligt. Trotz seiner kurzzeitigen Inhaftierung war er bis zu Beginn 1946 als Präsident der Hamburger Feuerkasse im Amt. In seinem Entnazifizierungsverfahren wurde ihm zur Last gelegt, den bürgerlichen Nährboden der NSDAP in Hamburg bereitet zu haben. „Es würde den Betroffenen nur entlasten, wenn er sein hohes Ansehen dazu gebraucht hätte, diese Kreise von jedem Taktieren mit der NSDAP und ihren Zielen fernzuhalten.“ (HFK, Personal- und Prozeßakte Burchard-Motz: 27. September 1949, Urteil des Berufungsausschusses im Entnazifizierungsverfahren, zitiert nach: Barbara Günther: Die Hamburger Feuerkasse im Nationalsozialismus, Hamburg 2001, S. 40.) Um seine Pension führte Burchhard-Motz in den Nachkriegsjahren verschiedene Prozesse gegen die Hamburger Feuerkasse und äußerte sich in diesen wenig distanziert zum Nationalsozialismus.
Text: Katharina Tenti