Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Herbert Wulff

(1897 Hamburg - 1952 Hamburg)
Landgerichtsdirektor
Wirkungsstätte: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Sievekingplatz 1-3


Wulff war während des Ersten Weltkriegs in der entstehenden Luftwaffe eingesetzt, wo er sich eine Verletzung zuzog. In den 1920er Jahren studierte er Jura und wurde nach erfolgtem Abschluss zum im Jahr 1930 Amtsgerichtsrat ernannt. Ein Jahr später wechselte er ans Hamburger Landgericht und trat 1933 der NSDAP bei. Im Zeitraum 1936 bis 1938 war Wulff besonders häufig am Sondergericht in der so genannten „Rassenschande-Kammer“ eingesetzt, nach August 1938 jedoch wieder vermehrt in der Strafjustiz. Er wurde zum Landgerichtsdirektor befördert, vermutlich als Belohnung für seine Tätigkeiten am Sondergericht. Wulffs Urteile sind als durchaus hart zu bewerten, dennoch zeigen Einzelentscheidungen auch mutige Züge.

Nach Ende des Krieges wurde Wulff 1945 vorläufig von der britischen Militärregierung zugelassen. Die Entnazifizierungsausschüsse stuften ihn 1947 als „entlastet“ ein und Wulff wurde erneut als Landgerichtsdirektor in Hamburg tätig, u.a. leitete er Prozesse in denen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verhandelt wurden. Zu einem Justizskandal kam es, als Wulff 1948 den Prozess gegen Philipp F. Reemtsma leiten sollte und einer der Verteidiger auf Wulffs Vergangenheit als Vorsitzender der „Rassenschande-Kammer“ zu sprechen kam. Fälschlicherweise wurde seitens der Hamburger Justiz behauptet, Wulff sei nicht dort tätig gewesen. Herbert Wulff starb 1952.

Text: Katharina Tenti