Paul Peters
Ärztlicher Präsident der Gesundheitsbehörde
Isestraße 29, Billhorner Röhrendamm 88a (Praxis)
Arzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten. Seit 1930 Mitglied der NSDAP, ab 1933 von Dr. Friedrich Ofterdinger, Senator der Gesundheitsbehörde, zum ärztlichen Präsidenten der Gesundheitsbehörde berufen.
„Bei den mit Verordnung vom 15. September 1935 eingeführten Kinderbeihilfen handelte es sich um einmalige Zahlungen an bedürftige Familien mit vier oder mehr Kindern von 50,00 bis 100, 00 RM für jedes Kind. Die Eltern mussten hinsichtlich Abstammung, Gesundheit, Vorleben und Leumund die gleichen Bedingungen erfüllen wie bei der Beantragung von Ehestandsdarlehen, wenngleich von Reichswegen eine weniger rigorose Anwendung dieser Kriterien empfohlen wurde. das kümmerte den Leiter des für die ärztliche Begutachtung zuständigen Gesundheitswesen Dr. Paul Peters, nur wenig. Er machte gegenüber der federführenden Fürsorgebehörde unmissverständlich deutlich, dass er bei erbkranken Familien im Sinne des Erbgesundheitsgesetzes ebenso wenig seine Zustimmung geben würde wie bei allen ‚schweren Psychopaten‘ und Asozialen‘. Peters hielt es für im höchsten Maße geboten, ‚die heute noch immer aus den Resten einer überwundenen Weltanschauung herrührende Überbetreuung der minderwertigen zu Lasten der wertvollen Volksgenossen umzubiegen in das dringend notwendige Gegenteil.“ [1]