Paul Groth
(1876 – 1949)
Landgerichtsdirektor
Adresse: (nicht bekannt)
Wirkungsstätte: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Sievekingplatz 1-3
Während seines Jurastudiums trat Groth einer schlagenden Verbindung bei. Im Jahr 1912 wurde er am Landgericht Hamburg als Richter eingestellt. Über die Zeit des Ersten Weltkrieges ist in den Personalakten Groths nichts vermerkt. Im Jahr 1918 trat er in die nationalkonservative Deutschnationale Volkspartei ein. Nachdem die Partei mehr und mehr an Bedeutung verloren hatte, engagierte sich Groth ab 1930 in der NSDAP. Zudem unterstützte er die SA sowie den Bund Nationalsozialistischer Juristen. Sein frühes Engagement für das NS-Regime zahlte sich für Groths Karriere aus, 1934 wurde er zum Landgerichtsdirektor befördert. Groth war häufig im Sondergericht tätig und trat mit scharfen, unmenschlichen Sprüchen im Gerichtssaal, insbesondere gegen Homosexualität als auch durch harte Urteile hervor. Überlegungen, ihn lieber in die Ziviljustiz zu versetzen, fanden keine Berücksichtigung, OLG-Präsident Rothenberger würdigte Groths Einsatz. Im Jahr 1941 ging Groth in den Ruhestand. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden ihm 1945 die Pensionsansprüche durch die britische Militärregierung entzogen, und von den Entnazifizierungsausschüssen wurde er als „belastet“ eingestuft. 1947 wurden gegen ihn Ermittlungen wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit eingeleitet, zum Abschluss des Verfahrens kam es jedoch nicht, da Groth 1949 starb.
Text: Katharina Tenti