Hermann Wehlen
(1903 Altona – 1969 Hamburg)
Oberlandesgerichtsrat
Adresse: Pestalozziplatz 2 (1937) / Taxusweg 5 (1939)
Wirkungsstätte: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Sievekingplatz 2
Nach dem Abitur begann Wehlen ein Jurastudium und trat in dieser Zeit in eine schlagende Verbindung ein. Nach dem zweiten Staatsexamen wurde er 1932 Amtsgerichtsrat in Flensburg und wurde zwei Jahre später als Landgerichtsrat nach Altona versetzt. Seit 1933 war er Mitglied der NSDAP und engagierte sich als Beisitzer am Gaugericht der NSDAP sowie als ehrenamtlicher Mitarbeiter am Parteiehrengericht der NSDAP. Sowohl in Altona, als auch ab 1937 in Hamburg, war Wehlen am Sondergericht tätig, über mehrere Jahre auch als Vorsitzender. Wegen seiner „Leistungen“ am Sondergericht wurde er 1942 zum Oberlandesgerichtsrat befördert, "[…] Er steht auf dem Boden der Bewegung, ist eifrig für sie tätig […] und bietet die Gewähr, daß er sich rückhaltslos für das dritte Reich einsetzen wird.“ (Staatsarchiv Hamburg Wehlen A 3505, zitiert nach: Can Bozyakali: Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge, Frankfurt/ Main 2005, S.227.)
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 wurde Wehlen entlassen. Er wurde nicht entnazifiziert, wurde aber auch nicht angeklagt. Ab 1951 war er in Hamburg als Rechtsanwalt tätig. Im Rahmen von erneuten Überprüfungen Anfang der 1960er Jahre wurden Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, die aber eingestellt werden mussten. Dennoch wurde seitens der Justizbehörde versucht, ihm die Zulassung als Rechtsanwalt zu entziehen. Diese Verfahren zogen sich bis zum Tod Wehlens hin.
Text: Katharina Tenti