Wolfgang Hoffmann
(1914 - Todesdatum nicht bekannt)
SS-Hauptsturmführer, Polizeihauptmann im Bataillon 101
Adresse: unbekannt
Wirkungsstätte: Distrikt Lublin im besetzen Polen
Wolfgang Hoffmann war im Jahr 1930 als 16 jähriger Schüler dem NS-Schülerbund beigetreten. Ab 1932 war er bei der Hitlerjugend (HJ) aktiv und wurde ein Jahr später Angehöriger der SS. 1936 meldete sich Hoffmann in Breslau zum Polizeidienst, 1937 trat er in die NSDAP ein. Er beendete seine Offiziersausbildung und wurde zum Leutnant der Schutzpolizei ernannt. İm Frühjahr 1942 wurde er zum Reserve-Polizeibataillon 101 nach Hamburg versetzt und gleichzeitig zum Hauptmann befördert. Er kommandierte die 3. Kompanie des Bataillons. Mit dem Bataillon wurde er in den Distrikt Lublin ins besetzte Polen abkommandiert und dort für zahlreiche Kriegsverbrechen wie Massenerschießungen und Deportationen in Vernichtungslager von polnischen Jüdinnen und Juden verantwortlich. Laut Beobachtungen seiner Untergebenen wurde Hoffmann regelmäßig krank, wenn es einen „unangenehmen“ Befehl auszuführen gebe. Dann führte er die Kompanie vom Bett aus, was aber von seinen Vorgesetzten nicht gern gesehen wurde. Es wurde ihm eine „mangelhafte Dienstauffassung“ attestiert und er wurde im Herbst 1943 in ein anderes Bataillon zum Fronteinsatz versetzt. Zudem befehligte er ein Bataillon mit Hilfspolizisten in der Nähe von Minsk und führte ein Bataillon mit kaukasischen „Hilfswilligen“. Zu Kriegsende war er Erster Stabsoffizier des kommandierenden Polizeigenerals in Posen.
Aufgrund seiner SS-Zugehörigkeit wurde er nach Ende des Krieges kurzzeitig interniert, kehrte aber nach seiner Freilassung direkt zur Hamburger Polizei zurück. In der Nachkriegszeit stieg Hoffmann zum Hauptkommissar auf. In den 1960er Jahren kam es zu Überprüfungen und es wurden Ermittlungen seitens der Hamburger Polizei- und Justizbehörde gegen Hoffmann aufgenommen. Er wurde vom Dienst suspendiert, es folgten Untersuchungshaft und Gerichtsverfahren. Wie Julius Wohlauf wurde Hoffmann wegen Beihilfe zum Mord zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.
Text: Katharina Tenti