Dr. Hans-Christian Gerdes Hans-Christian Wilhelm Hermann Georg Gerdes
(27. Juli 1898 in Hannover – nicht bekannt)
Chemiker, Geschäftsführer und Technischer Direktor der Hamburger Gaswerke (HGW) von 1935/36 bis 1945
Adressen: Hindenburgallee 32, Hamburg-Wandsbek (1945 bis 1948); Goßlerstraße 34; Kielmannseggstraße 34, Hamburg-Wandsbek (1950 bis 1955)
Wirkungsstätte: Hamburger Gaswerke GmbH, Zentrale, Kurze Mühren 22, Hamburg 1
Hans-Christian Gerdes wurde am 27. Juli 1898 als Sohn von Christian Wilhelm Gerdes, Oberlehrer an der Privatschule „Gildemeister Institut“ in Hannover, und dessen Ehefrau Clara geboren. Von 1914 bis 1918 nahm er am Ersten Weltkrieg teil, ab 1917 im Range eines Offiziers. Nach der Entlassung aus der Armee im Februar 1919 begann er ein Chemiestudium, das er 1924 mit der Promotion abschloss.[1]
Noch im selben Jahr begann Gerdes seine Tätigkeit in verschiedenen Betrieben der Energiewirtschaft, ab 1929 fungierte er als Leiter der Gaswerke Hameln in Niedersachsen. Bereits am 28. Mai 1925 war er in die kurz zuvor neu gegründete NSDAP eingetreten,[2] außerdem wurde er Mitglied im Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSSK) – hier im Range eines Standartenführers, vergleichbar dem Rang eines Obersts der Wehrmacht –, in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) und im NS-Bund Deutscher Techniker. Im Juli 1935 trat Gerdes als Geschäftsführer bzw. technischer Direktor in die Dienste der Hamburger Gaswerke (HGW), einer der großen Versorgungsbetriebe der Hansestadt. Er löste den bisherigen HGW-Direktor Müller ab, die Umstände dieses Wechsels in der Geschäftsführung des städtischen Betriebs war Gegenstand von Gerdes Entnazifizierungsverfahrens nach 1945. Nach einem Probejahr wurde er im Juni 1936 als zweiter Geschäftsführer fest eingestellt und sein HGW-Dienstvertrag 1938 und erneut 1942 verlängert.
Unter Kollegen galt Gerdes Mitte der 1930er-Jahren als „einer der besten Gasfachmänner“[3] Deutschlands, der sich mit Publikationen wie „Gasverteilung“ (1934) und vor allem auf dem Gebiet der Gasentgiftung einen Namen machte. Laut einer Aussage seines Vorgängers Müllers vom Mai 1954 habe der „alte Kämpfer“ Gerdes aber bereits vor seiner Einstellung im Juli 1935 als „ständiger Berater des Gauleiters [Karl Kaufmann, d. Verf.] in Gasfragen“ agiert und sei bei diesem ein- und ausgegangen.[4] Dieser Darstellung widersprach Kaufmann selbst im Zuge des Revisionsverfahrens in Sachen Gerdes gegen die Stadt Hamburg 1954.[5]
Im Juni 1945 entließ der Hamburger Senatsdirektor Hermann Siemssen in Vertretung der Gemeindeverwaltung und gemäß Anordnung der britischen Militärregierung die drei HGW-Geschäftsführer und -Direktoren Nowakowski, Mayer und Gerdes, zu Ende Juli 1945, weil sie vor dem 1. April 1933 NSDAP-Mitglied gewesen seien. Gerdes, der daraufhin eine Tätigkeit als „einfacher Arbeiter“ in einer chemischen Fabrik aufnahm, legte Berufung gegen seine Entlassung ein. Aufgrund seiner „formalen Belastung“ stufte ihn der Fachausschuss Anfang 1947 aber in Kategorie III ein, was nicht nur seine Wiedereinstellung, sondern auch die Möglichkeit einer Pensionierung verhinderte. Auch dagegen legte Gerdes Berufung ein. Der Berufungsausschuss (BA) gab dieser im April 1949 statt. Er stufte Gerdes in Kategorie V ein und versetzte ihn unter Anerkennung der ihm nach seinem HGW-Dienstvertrag von 1936 zustehenden Pension rückwirkend zum 1. April 1949 in den Ruhestand. Die Ausschussmitglieder waren aufgrund der vielen von Gerdes vorgelegten Leumundszeugnisse und angesichts der Fülle seines Entlastungsmaterials zu der Ansicht gelangt, dass der ehemalige HGW-Geschäftsführer 1935/36 ausschließlich aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten zu seinem Posten gekommen sei. Angesichts der Tatsache, dass er zudem ab 1945 vier Jahre lang als „einfacher Arbeiter“ sein Geld verdient hätte, glaubten sie zudem, „Milde walten lassen“ zu können.
Gerdes gab sich damit nicht zufrieden, sondern strebte die Wiederaufnahme seines Verfahrens an. Daraufhin stufte ihn der Leitende Ausschuss, Zentralstelle für Berufungsausschüsse, im November 1949 wieder in Kategorie IV „hoch“ und billigte ihm lediglich eine gekürzte, monatliche Pension von 500 DM zu, statt vorher 1254 DM. Der Ausschuss ging davon aus, dass die 1936 vereinbarten Pensionsregelungen zwischen Gerdes und den HGW Bevorzugungen enthalten hätten, die nur wegen seiner langjährigen Zugehörigkeit zur NSDAP bewilligt worden waren. Durch das Entnazifizierungs-Abschlussgesetz wurde Gerdes jedoch im Mai 1950 automatisch wieder in Kategorie V „überführt“, wie es hieß. Daraufhin verklagte er seinen früheren Arbeitgeber auf Zahlung der vollen, ihm angeblich seit 1945 zustehenden Pensionsgelder in Höhe von 26.000 DM. Das Landgericht Hamburg wies die Klage im Dezember 1952 ab, weil Gerdes 1936 mit den Gaswerken einen Privatdienstvertrag abgeschlossen hätte. Er habe daher nur Anspruch auf monatlich 500 DM.[6]
Gerdes, der inzwischen durch den Hamburger Rechtsanwalt Friedrich Hadenfeldt vertreten wurde, legte im Januar 1953 Berufung gegen das Urteil ein. Die Berufungsinstanz, das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG), gab ihm im Juli 1953 Recht[7] und gestand dem ehemaligen HGW-Direktor rückwirkend Pensionszahlungen für die Jahre 1950 bis 1953 zu. Diese Entscheidung wurde nun wiederum auf Betreiben der Stadt Hamburg im Februar 1954 vom Bundesgerichtshof kassiert und ans OLG zurückverwiesen.[8] Vor der erneuten Verhandlung vor dem OLG im November 1954 beantragte Gerdes, ihm nach dem Armenrecht vorläufig Kostenfreiheit zu gewähren, da er mit seiner geringen Pension auch seinen Rechtsanwalt nicht mehr bezahlen könne.
Auf Anregung des OLG einigten sich die Streitparteien schließlich im Juli 1955 auf einen Vergleich. Danach erhielt Gerdes rückwirkend ab Mai 1950 die Pensionsbezüge auf der Grundlage seines Vertrags von 1936 und einer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit von knapp 25 Jahren (seit Juli 1925).[9] Für den inzwischen knapp 57-jährigen Gerdes, der seit Mai 1950 nur 500 DM Pension monatlich erhalten hatte, bedeutete das auf jeden Fall eine deutliche Verbesserung seiner Versorgungsbezüge.
Text: Frauke Steinhäuser