Achmed Jonikait
(25. Juli 1898 in Hameln – nach 1968)
Polizeisekretär
Adresse: Liliencronstraße 17, Hamburg-Harburg (1935); Speckshörn 26, Hamburg-Sinstorf (1953); Moorstraße 39, Welle i.d. Nordheide (ab ca. 1958)
Wirkungsstätte: Polizeiverwaltung Harburg-Wilhelmsburg, Georgstraße 7 (heute Nöldekestraße), Hamburg-Harburg
Achmed Jonikait stand seit Januar 1918 im Polizeidienst. Darüber hinaus geben die Akten des Staatsarchiv weder Auskunft seine Herkunft noch über weitere Details zu seiner Ausbildung und seinem beruflichen Werdegang. Im Entnazifizierungsverfahren nach dem Zweiten Weltkrieg behauptete Jonikait, er habe vor 1933 der SPD „nahe gestanden“ und sei im Februar 1928 angeblich aus „politischen Gründen“ bzw. wegen „Anfeindungen“ von Nationalsozialisten aus dem Polizeidienst entlassen worden.[1] Nach längerer Erwerbslosigkeit war er erst ab etwa Mitte 1930 bis Januar 1933 als Zahlmeister bei einer Flensburger Dampferkompanie tätig.
Am 1. Dezember 1931 trat Jonikait in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 858883).[2] Bis zum 29. März 1934 war er als politischer Leiter der Partei aktiv und ab dem 1. März 1934 zudem SA-Oberscharführer.[3] Ab dem 15. Mai 1933 beschäftigte die Polizeiverwaltung Harburg-Wilhelmsburg Jonikait als „Polizeibetriebsassistenten“. Am 1. April 1934 wurde er als Beamter übernommen und mit Wirkung vom 1. April 1935 an zum Polizeisekretär befördert, vergleichbar einem Verwaltungsfachangestellten in der normalen Verwaltung. Im Zweiten Weltkrieg versah er Dienst als Lazarett-Verwaltungsinspektor.
Am 16. Oktober 1945 entließ die Stadt Hamburg ihn auf Anordnung der britischen Militärregierung aus dem Beamtenverhältnis bei der Polizei. Jonikait nahm eine Beschäftigung als leitender Verwaltungsangestellter im Hospital Tannenhausen – vermutlich ein ehemaliges Wehrmachtslazarett – bei Aurich in Ostfriesland auf.
Im Oktober 1947 stuften ihn die Entnazifizierungsbehörden in Aurich in Kategorie IV ein. Dabei handelte es sich laut Jonikaits Darstellung um einen sogenannten Kategorisierungsbescheid durch den zuständigen britischen Besatzungsoffizier in der niedersächsischen Stadt. Nach einem Gesuch auf Wiedereinstellung bei der Hamburger Polizei füllte Jonikait einen Entnazifizierungsbogen aus, woraufhin ihn die Zentralstelle für Berufungsausschüsse in Hamburg im Mai 1948 in Kategorie III einstufte. Im Februar 1949 reichte Jonikait Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber auf Wiedereinstellung in den Polizeidienst ein. Vertreten wurde er von dem Rechtsanwalt Dr. Oscar Toepffer aus Hamburg-Wohldorf. Dieser vertrat die Auffassung, dass Jonikaits beamtenrechtliche Stellung durch den Bescheid vom Mai 1948 nicht berührt worden, weil die Hamburger Zentralstelle für Berufungsausschüsse nicht für den in Aurich lebenden Ex-Polizeiangestellten zuständig gewesen sei. Das Hamburger Landesverwaltungsgericht gab der Klage im November 1951 statt, das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OLG) bestätigte das Urteil und verwarf die Berufung der Stadt im März 1953. Die Stadt Hamburg – Personalamt – zog daraufhin vor das Bundesverwaltungsgericht. Das BVG wies jedoch im November 1953 die Revision der Stadt gegen das OLG-Urteil zurück.[4]
Jonikait war inzwischen aufgrund eines Ischiasleidens von einem Polizeiarzt für dienstuntauglich erklärt worden. Schon das Hamburgische OLG hatte deshalb festgestellt, dass es in dem Rechtsstreit nicht mehr um „die Wiederbeschäftigung eines von ihr [der Stadt Hamburg, d. Verf.] als untragbar empfundenen alten Nationalsozialisten“ gehe, sondern lediglich um die Zahlung eines Ruhegehalts an Jonikait. Die neonazistische Presse feierte im Mai 1954 den „Sieg des Achmed Jonikait“ über die Stadt.[5] Der Ex-Polizeiangestellte lebte ab Ende der 1950er-Jahren in der kleinen Gemeinde Welle in der Nordheide, die zum Landkreis Harburg gehört.[6]
Text: Frauke Steinhäuser