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Edmund Eßkuchen Prof. Dr. Ing. Edmund Eßkuchen (andere Schreibweise: Esskuchen)

(10. November 1889 in Eßweiler/Landkreis Kusel – 2. Dezember 1954 in Hamburg)
nichtbeamteter außerordentlicher Professor (seit Juli 1932), außerplanmäßiger (apl.) Hochschulprofessor (seit September 1939), Biologe (Tierzucht), Leiter des Staatsguts Farmsen (1933–1945), Landwirtschaftrat (1939), Oberlandwirtschaftrat (1941)
Adressen: Kampstraße 46, Sternschanze (1923); Krohnskamp 75, Winterhude (1930), Adolf-Hitler-Straße 154, Farmsen (1933–1945); Birkenweg 22, Ahrensburg/Schleswig-Holstein (1952).
Wirkungsstätten: Mathematisch-Naturwissenschaftliche Falkultät der Universität Hamburg (1926–1945), Edmund-Siemers-Allee (Rotherbaum); Institut für Tierzucht (1926–1934), Kampstraße 46 (Sternschanze); Hamburgisches Zoologisches Museum und Institut (1934–1945), Steintorwall (Hamburg-Altstadt); Staatsgut Farmsen (1933–1945), Hauptstraße 165 (Farmsen)
Fuhlsbüttler Straße 756, Grabstätte: Friedhof Ohlsdorf, Hamburg


Edmund Eßkuchen war ein „alter Kämpfer“ und „exponierter Nationalsozialist“ (Anton Guhl)[1]. Seit 1931 in der NSDAP, verlor er im März 1932 seine wissenschaftliche Anstellung an der Hamburger Universität, wo er sich 1926 für allgemeine Tierzuchtlehre habilitierte. Gleichwohl ernannte ihn die Hochschulbehörde im Juli 1932 zum Professor. Von 1933 bis 1945 war Eßkuchen als Leiter des Staatsguts Farmsen gewissermaßen Hamburgs oberster Landwirt.

Eßkuchen kam am 10. November 1889 als Sohn des Landwirts Jacob Eßkuchen in der Gemeinde Eßweiler im Landkreis Kusel bei Kaiserslautern in der Pfalz zur Welt. Von 1816 bis zum Ende des Ersten Weltkrieges 1918 gehörte die Pfalz zum Königreich Bayern, anschließend bis 1946 zum Freistaat Bayern. Nach dem Besuch der Volksschule in Eßweiler und der Oberrealschule in Kaiserslautern nahm Eßkuchen im Wintersemester 1912 ein Studium an der landwirtschaftlichen Abteilung der technischen Hochschule in München auf. Bei Kriegsbeginn im August 1914 meldete sich der Student beim 5. Königlich-Bayerischen Landwehr-Feldartillerie-Regiment II in Landau (Pfalz) als Kriegsfreiwilliger. Im Frühjahr 1915 kam er an die Front, wurde im August 1916 Leutnant, im Sommer 1918 Batterieführer und nach Kriegsende zum Oberleutnant ernannt.[2] In München trat er in das Freikorps Epp ein und schloss im Herbst 1919 sein Studium mit dem bayerischen Diplom- und Staatsexamen ab (Note „sehr gut“), um anschließend in der Pfalz eine Stelle als Landwirtschaftslehrer anzunehmen. Im Herbst 1920 kehrte er als Assistent an die Technische Hochschule nach München zurück und wurde dort 1922 in dem Fachgebiet Tierzucht promoviert. Durch Vermittlung seines Lehrers in München, des Agrarwissenschaftler und Tierzüchters Heinz Henseler, ging Eßkuchen im August 1922 als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter an die Hamburgische Universität. Im Oktober 1923 heiratete er dort Marie-Luise Hesselmann (1899–1942) aus Hamburg. Seine Habilitierung im Fach Landwirtschaftliche Tierzuchtlehre erfolgte im Juli 1926 (Titel der Habilitationsschrift: „Wesen und Entstehung der Tierfärbung und ihre Bedeutung für die landwirtschaftliche Tierzucht“). Das Thema seiner Antrittsvorlesung am 26. Juli 1926 lautete „Über den Einfluss der Scholle auf den Tierkörper“.

Am 1. Januar 1931 trat Eßkuchen, inzwischen 42-jährig und Privatdozent für Allgemeine Tierzuchtlehre am Institut für Tierzucht der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Hamburgischen Universität, in die NSDAP ein; seine Mitgliedsnummer war 489886. Außerdem gehörte er dem NS-Dozentenbund, der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) und der Deutschen Arbeitsfront (DAF) an.[3]

Als nach Ablauf des Wintersemesters 1929/30 die landwirtschaftliche Abteilung an der Universität Hamburg aufgelöst wurde, kündigte die Hochschulbehörde zum 1. April 1932 Eßkuchen als wissenschaftlichem Hilfsarbeiter am Institut für Tierzucht. Für ihn ein einschneidender Karriereknick, der ihn in ökonomische Bedrängnis brachte. „Damit hatte ich auch die für ein ordnungsmäßiges wissenschaftliches Arbeiten erforderliche wirtschaftliche Existenzgrundlage verloren“, schrieb er in seinem Lebenslauf von 1939.[4]

Auf Vorschlag der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ernannte die Hochschulbehörde unter Senator Paul de Chapeaurouge (DVP) Ende Juli 1932 Eßkuchen, der vorübergehend als Büroangestellter bzw. stellvertretender Geschäftsführer in der gemeinnützigen, der Wohlfahrtsbehörde angegliederten Darlehenskasse Hamburg GmbH[5] untergekommen war, dafür zum nichtbeamteten außerordentlichen Professor.[6] Nach der Machtübergabe an die NSDAP im Januar 1933 machte er rasch Karriere – allerdings nicht an der Universität, wo für ihn als Agrarwissenschaftler keine Stelle gefunden werden konnte. Nach seiner Ernennung zum Landwirtschaftsrat im Angestelltenverhältnis berief ihn der Senator der Wohlfahrtsbehörde Wilhelm von Allwörden (NSDAP) im September 1933[7] vielmehr zum Leiter des Staatsguts Farmsen, eines landwirtschaftlichen Betriebes der Stadt Hamburg, und seiner Nebenbetriebe wie dem Geflügelhof Carlshöh und dem Gut Arensch bei Cuxhaven. Auf diesen Staatsgütern mussten sehr viele der bis zu 2000 in das Versorgungsheim Farmsen und in die Zweiganstalt Arensch-Berensch zwangseingewiesenen Fürsorgeempfänger:innen Zwangsarbeit leisten.[8] „Erst nach der Machtübernahme wurde mir durch Berufung als Landwirtschaftsrat und Leiter der landwirtschaftlichen Betriebe des Hamburgischen Staates die Voraussetzung für weiteres wissenschaftliches Schaffen wiedergegeben.“ Er habe die in Farmsen und Carlshöh „vorhandenen Versuchs- und Forschungseinrichtungen ganz in den Dienst der nationalsozialistischen Agrarpolitik“ gestellt, betonte Eßkuchen anlässlich seines Antrags auf Ernennung zum apl. Professor im Mai 1939.[9] In Farmsen löste der „alte Kämpfer“ den Domänenpächter Heinrich Hirschberg ab, der erst im Januar 1933 als Nachfolger des zum Schlachthofdirektors ernannten Landwirtschaftsrat Stoll zum neuen Leiter des Staatsguts ernannt worden war.[10]

Vermutlich infolge seiner starken Inanspruchnahme als Leiter des Staatgutes Farmsen bat Eßkuchen als nichtbeamteter außerordentlicher (n.b.a.o.) Professor die Hamburger Universität in den 1930er-Jahren mehrmals darum, seine bereits angekündigten Vorlesungen ausfallen zu lassen, so im Wintersemester 1936 und im Sommersemester 1939.[11] Gleichwohl stellte er am 30. Mai 1939 einen Antrag auf Ernennung zum außerplanmäßigen (apl.) Professor. Im Juni 1939 berief ihn zudem der NS-Hochschulpolitiker Adolf Rein an das Hamburgische Kolonialinstitut, um dort über koloniale landwirtschaftliche Tierzucht Vorlesungen zu halten. Rein fungierte damals als Direktor des 1908 eröffneten Instituts, das von 1933 bis 1945 eine nationalsozialistischen Forschungsstätte war. In dem Lebenslauf, den Eßkuchen anlässlich seiner Ernennung zum apl. Professor 1939 abgefasst hatte, beschrieb er selbst sein Engagement für den Nationalsozialismus: „In der Bewegung bin ich seit Januar 1931 tätig, zunächst als Sektions- bezw. Ortsgruppenleiter, später und bis heute [Mai 1939] als Mitglied des Gaurednerringes, als Kreisamtsleiter des Amtes für Agrarpolitik des Kreises 7 und als Schulungsleiter im Hauptamt für Agrarpolitik [seit Oktober 1938]. – Im Reichsnährstand bin ich seit 3 Jahren Hauptabteilungsleiter I der Kreisbauernschaft Gross-Hamburg.“[12]

Seit dem 24. Juni 1939 war er auch mit der Leitung der Staatgüter Wulfsdorf und Düssin beauftragt, sodass nunmehr alle hamburgischen Stadtgüter seiner Leitung unterstanden. Zudem wurde er als Landwirtschaftsrat am 7. August 1939 zum Beamten auf Lebenszeit in der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg ernannt. Seine Ernennung zum apl. Professor der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät für das Fach „Landwirtschaftliche Tierzuchtlehre“ folgte am 28. September 1939,[13] die Beförderung zum Oberlandwirtschaftsrat als Leiter des Staatsguts Farmsen im Januar 1941.[14]

Eßkuchen nahm zu der Zeit bereits als Wehrmachtsoffizier am Zweiten Weltkrieg teil. Am 2. September 1942 starb seine Frau Marie Luise an Gebärmutterhalskrebs, während ihr Mann als Hauptmann der Reserve „im Felde“ stand. Das Ehepaar hatte einen Sohn Helmut(h).[15]

Im Juni 1945 setzte die mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät nach Aufforderung durch die Militärregierung Eßkuchen auf die Liste mit den als „zweifelhaft“ geltenden Universitätsmitgliedern. Am 1. Juli 1945 wurde er auf Anordnung der Militärregierung aus dem Dienst entlassen. Bis August 1945 befand er sich noch in amerikanischer Kriegsgefangenschaft, legte aber sofort nach seiner Rückkehr nach Hamburg Berufung gegen die Entlassung ein. Durch rechtskräftigen Beschluss des Fachausschusses vom 12. März 1949 wurde er in die Kategorie IV („Mitläufer“) eingestuft und rückwirkend zum 1. März 1949 pensioniert, unter Anerkennung des Ruhegehalts in Höhe von 75 Prozent der gesetzlichen Bezüge eines Landwirtschaftsrates (nicht eines Oberlandwirtschaftsrates).[16] Eßkuchens im Oktober 1949 an den Zentralausschuss gerichteter Wiederaufnahmeantrag wurde nicht weiter bearbeitet, nachdem am 11. Mai 1950 das Hamburger „Entnazifizierungsabschlussgesetz“ in Kraft getreten war.

Daraufhin stellte Eßkuchen noch im Mai 1950 einen Antrag gemäß § 6 des Abschlussgesetzes auf Vollzahlung seiner Pension und zwar berechnet nach seiner Position als Oberlandwirtschaftsrat. Diesen Antrag lehnte der Leitende Ausschuss im April 1951 ab. Im August 1952 reichte Eßkuchen über seinen Rechtsanwalt Dr. Franz Crüger aus Hamburg, der in vielen einschlägigen Verfahren auch andere ehemalige Nationalsozialisten vertrat, beim Personalamt des Senats einen Antrag auf „Behandlung als Beamten zur Wiederverwendung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG“ ein.[17] Dieses Gesetz, so Crüger, hätte angeblich dieselbe Wirkung wie eine automatische Einstufung aller in Kategorie IV eingestuften Personen in Kategorie V („entlastet“) und bedeutete somit den Wegfall aller Beschränkungen durch Entnazifizierungsbescheide. Im Übrigen argumentierte Eßkuchens Anwalt wie an anderer Stelle auch mit der Behauptung, sein Mandant sei im Juli 1945 gar nicht entlassen, sondern nur „suspendiert“ worden. Crüger verstieg sich sogar zu dem Satz: „Herr Professor Dr. Eßkuchen hat sich, wie sich aus dem dem Ena-Verfahren [Entnazifizierungsverfahren] ergeben hat, in keiner Weise politisch betätigt, sondern hat nur seine Wissenschaft gelebt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Herr Professor Eßkuchen bereits im März 1931 [!] Mitglied der NSDAP wurde. Es dürfte wirklich bekannt sein, dass gerade die alten Parteimitglieder reine Idealisten waren […].“ Im übrigen sei sein Mandant ein „völlig unpolitischer Mensch“.[18]

Im Mai 1953 strengte Eßkuchen noch eine Klage wegen Schadensersatz aufgrund gekürzter Pensionsansprüche gegen das Personalamt des Senats vor dem Landgericht Hamburg an. Das Landgericht wies die Klage am 20. November 1953 ab. Im Dezember 1953 legte Eßkuchen auch dagegen Berufung ein, die das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) im Juli 1954 ablehnte. Doch Eßkuchen gab nicht klein bei, sondern legte Anfang September 1954 mithilfe des beim neugegründeten Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassenen Rechtsanwalts Freiherr Curt von Stackelberg Revision gegen das OLG-Urteil ein. Stackelberg hatte in Nachfolgeprozessen der Nürnberger Prozesse unter anderem NS-Kriegsverbrecher wie Heinz Fanslau und Wilhelm Stuckart verteidigt.[19] Derweil hatte aber das Hamburger Personalamt Kontakt zu Eßkuchens Hamburger Rechtsanwalt Crüger aufgenommen und angeboten, dessen Mandanten ab 1. September 1953 die Ruhegehaltsbezüge eines Oberlandwirtschaftsrats zuzugestehen, wenn er seine Revision in Karlsruhe zurückziehe.[20] Die Parteien einigten sich darauf, dass Eßkuchen als „Beamter zur Wiederverwendung“ nach § 35 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 Grundgesetz fallenden Personen vom 11. Mai 1951 Ende des Monats November 1954 in den Ruhestand trat. Seine Pension betrug mit Wirkung vom 1. Dezember 1954 an 1003,24 DM monatlich.[21] Nur einen Tag später, am 2. Dezember 1954, starb „Oberlandwirtschaftsrat z. W. [zur Wiederverwendung]“ Edmund Eßkuchen kurz nach Vollendung seines 65. Lebensjahrs. Daraufhin beantragten seine Anwälte im Interesse von Eßkuchens Sohn und Rechtsnachfolger Helmut(h) die Aussetzung des BGH-Verfahrens in Karlsruhe, das schließlich im Frühjahr 1956 endgültig zu den Akten gelegt wurde.

Text: Frauke Steinhäuser