Max Trzaska Max Julius Walter Trzaska
(19. September 1896 Hamburg – 9. September 1963 Hamburg)
Stadtamtsrat, zuletzt bei der Hamburger Finanzbehörde, Gänsemarkt 36
Wohnadresse: Alsterkrugchaussee 222 (1933), Loehrsweg 11 (1954)
bestattet: Friedhof Ohlsdorf, Hamburg[1]
Max Trzaska kam als Sohn des Schutzpolizisten Michael Julius Trzaska und dessen Frau Anna, geborene Sielaff, zur Welt.[2] 1914 trat er als Auszubildender bei der Baubehörde in den Hamburger Staatsdienst ein. Nachdem er die Prüfungen für den unteren und den mittleren Verwaltungsdienst abgelegt hatte, arbeitete er als Verwaltungssekretär in der Domänenverwaltung der Finanzbehörde.[3] Sie war für die Grundstücke der Stadt Hamburg zuständig. Von 1919 bis zu dessen Verbot 1922 gehörte er dem antirepublikanischen und antisemitischen Deutsch-völkischen Schutz- und Trutzbund an. Dessen Mitglieder mussten ihre „arische Abstammung“ nachweisen, Vereinssymbol war das Hakenkreuz.[4] Aus der Gewerkschaft der Öffentlichen Verwaltungs- und Justizbeamten trat er nach eigener Aussage wegen deren „demokratischer Ausrichtung“ aus.[5] Am 1. Mai 1933 schloss er sich der NSDAP an (Mitgliedsnummer 3000744)[6] und wurde von dieser 1934 für den gleichgeschalteten Reichsbund der deutschen Beamten, dem er seit jenem Jahr ebenfalls angehörte, als Kassierer der Unterfachschaft Finanzdeputation eingesetzt sowie ab 1935 als deren Leiter. Außerdem war er Marschblockleiter im Amt für Beamte der NSDAP.
Trzaskas politisches Engagement für den Nationalsozialismus lohnte sich beruflich für ihn, er machte in wenigen Jahren Karriere. Zum 1. August 1934 wurde er Leiter und politischer Berater der Personalstelle der Finanzbehörde, nachdem der bisherige Amtsinhaber Otto Specht, NSDAP-Mitglied seit 1932, zur Stadthauptkasse versetzt worden war und ein „zuverlässiger Parteigenosse“ die Nachfolger antreten sollte. In seiner neuen Position war Trzaska in erster Linie mit der „politischen Ausrichtung und Durchleuchtung der Bediensteten der Finanzbehörde“ beauftragt, so sein damaliger Mitarbeiter Adolf Peters (vor 1933 SPD, NSDAP ab 1937)[7] 1953 im Rahmen des Rechtsstreits Trzaska gegen die Stadt Hamburg um die Höhe von Trzaskas Pensionsbezügen. 1956 konstatierte auch das Personalamt der Stadt Hamburg, dass Trzaska eine „rein nationalsozialistische Personalpolitik“ betrieben hätte.[8] Er musste unter anderem seinem Vorgesetzten Mitarbeitende für die Entlassung nach dem „Gesetz zur Wiedereinführung des Berufsbeamtentums“ vom 1. April 1933 vorschlagen, das vor allem jüdische sowie sozialdemokratische und kommunistische Staatsbedienstete betraf. Nach in Kraft Treten des Groß-Hamburg-Gesetzes 1938 gehörte zudem die Integration preußischer Beamt:innen in die Hamburger Verwaltung zu seinen Aufgaben.
Laut dem nunmehrigen Regierungs- und Kassenrat Peters erfolgte Trzaskas Versetzung allein aus politischen Gründen auf „Vorschlag der ,alten Kämpfer’“, NSDAP-Mitglieder, die der Partei bereits vor der Machtübergabe angehört hatten. Von den in der Personalstelle anfallenden Arbeiten hätte Trzaska nichts verstanden. „Er musste sich“, so Peters, „restlos auf seine beiden Mitarbeiter David und Peters [gemeint war er selbst] verlassen, die aufgrund jahrelanger Tätigkeit über das erforderliche Fachwissen verfügten“. Da Peters und David Trzaska bei dessen Beförderung zum Personalstellenleiter im Rang übergeordnet waren, wurde er zum Verwaltungsobersekretär befördert (spätere Bezeichnung Verwaltungsinspektor) und übersprang damit Kollegen, die laut Peters „die in der Dienstaltersliste weit vor ihm standen“. Auch seine folgenden Beförderungen seien nur wegen seiner „engen Verbindung zum Nationalsozialismus“ erfolgt, nicht aufgrund seiner Leistungen und Fähigkeiten. In dem späteren Rechtsstreit sagte Hans Nieland (LINK), Hamburger Finanzsenator von 1934 bis 1940, aus, dass die Beförderungen in seiner Amtszeit auf seine Initiative hin erfolgt seien, da er mit Trazskas Leistungen sehr zufrieden gewesen war. Trzaska stieg im November 1936 zum Stadtinspektor auf, im April 1938 zum Stadtoberinspektor, im Januar 1940 zum Stadtamtmann und im April 1943 zum Stadtamtsrat.[9]
Fast unmittelbar nach Kriegsende, am 20. Juni 1945, entließ die britische Militärverwaltung Max Trzaska aus politischen Gründen aus dem Dienst bei der Hamburger Gemeindeverwaltung. Sein Gehalt bekam der damals 48-Jährige noch bis Ende Juli des Jahres. Im Entnazifizierungsverfahren stufte die Militärregierung ihn am 16. Dezember 1947 in Kategorie III ein („Minderbelastete“),[10] seinen umgehenden Einspruch wies der zuständige Berufungsausschuss zurück. Außerdem informierte ihn der Vorsitzende des Fachausschusses 2 über die Konsequenzen dieser Kategorisierung: Er durfte nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, keine leitende Stellung bekleiden, nicht wählen und sich nicht zur Wahl stellen, musste sich regelmäßig polizeilich melden, seine Konten und sein Vermögen blieben gesperrt.[11]
Im Zuge seines Entnazifizierungsverfahrens gab Trzaska an, dass er zum 1. Mai 1944 „wegen erheblicher Differenzen mit dem Stadtkämmerer“ – kommissarisch hatte seit 1940 Senatssyndikus Bernhard Velthuysen das Amt inne – versetzt und zum Personalreferenten der Kreisverwaltung 1 bestellt worden war. Angeblich hätte er als Personalleiter der Kämmerei „nicht energisch genug durch[ge]griff[en], um die Disziplin im Kriege aufrechtzuerhalten“.[12] Velthuysen konnte sich später nicht mehr an die Gründe für die Versetzung erinnern, glaubte jedoch, dass er Trzaska „dorthin abgeschoben“ hätte.[13]
Ab 1950 versuchte Trzaska, unter anderem durch einen mehrjährigen Rechtsstreit vor dem Hamburger Landgericht und vor dem Hamburger Landesverwaltungsgericht, seine Wiedereinstellung zu erreichen und erst die Streichung, später die Reduzierung seiner Pensionsbezüge rückgängig machen zu lassen.
Mitte 1950 reichte Trzaska beim Hamburger Leitenden Ausschuss für Entnazifizierung und Kategorisierung das Gesuch ein, ihm „die Wiedereinstellung in den Staatsdienst zu ermöglichen“. Der Ausschuss lehnte die Bitte Ende April 1951 ab und gestand ihm stattdessen ein geringes Ruhegehalt zu.[14] Aufgrund eines neuen Antrags Trzaskas beschloss der Leitende Ausschuss Ende Januar 1953 ihm ab Mai 1953 eine Pension von 75 Prozent des Ruhegehalts eines Stadtinspektors zu zahlen und entsprechend sein Übergangsgehalt zu erhöhen. Rund drei Monate später beantragte Traszka beim Ausschuss die volle Pension eines Stadtamtsrats, seines letzten Dienstgrads. Die Stadt Hamburg lehnte dieses Ansinnen jedoch ab, da er nach wie vor in Kategorie III eingestuft war.[15] Ende März 1954 befreite der Leitende Ausschuss Trzaska von allen Beschränkungen. Daraufhin verlangte er erneut, ihm ein Übergangsgehalt als Stadtamtsrat zu zahlen. Im August desselben Jahres lehnte die Stadt Hamburg den Antrag ebenfalls erneut ab, seine Beförderungen zum Stadtinspektor und zum Stadtamtsrat sollten unberücksichtigt bleiben.
Bereits im Mai 1954 hatte der Rechtsanwalt, ehemalige „alte Kämpfer“ der NSDAP und von 1933 bis 1936 Hamburger Kriminalpolizeichef Wilhelm Purucker[16] mit demselben Ziel Klage gegen die Stadt Hamburg beim Landgericht erhoben. In diesem Zusammenhang reichte Trzaska ein Leumundszeugnis eines Willy Meyer eines, der in jener Zeit die Außenstelle Schnelsen des Ortsamtes Lokstedt leitete. Meyers Aussage zufolge hätte er Anfang 1944 als Mitglied der Luftschutzwache im Altonaer Rathaus gesagt, dass der Krieg erst dann zu Ende sei, „wenn Hitler an den Beinen aufgehängt ist“. Daraufhin wurde er, schrieb Meyer weiter, „angezeigt“ und zunächst von dem Altonaer Stadtrat Rüss „im Beisein von Nazigrössen in Uniform hochnotpeinlich [lt. Duden „unter Anwendung verschärfter Foltermethoden“, d. Verf.] vernommen“. Anschließend sei er zudem von einem dreiköpfigen Ausschuss der Kämmerei unter Tszaska vernommen worden, da er dienstlich dieser Behörde unterstand. Nach dem Verhör hätte Trzaska, der, so Meyer weiter, ein „als Nazi verschrieener Beamter“ war, ihm unter vier Augen Recht gegeben. Um seine Worte zu unterstreichen, hätte er zudem das Verhörprotokoll vor seinen Augen zerrissen und ihn mit folgenden Worten, an die sich Meyer zehn Jahre später noch genau erinnerte, entlassen: „Es geschieht Ihnen nichts. Gehen Sie nach Hause und halten Sie den Mund, der Feind steht rechts“. Mit diesem Verhalten hätte ihm Trzaska wohl das Leben gerettet. Ob der Vorfall sich tatsächlich so oder zumindest zu dem angegebenen Zeitpunkt so ereignet hat, lässt sich nicht durch weitere Zeugenaussagen belegen. Der Altonaer Stadtrat Emil Rüss allerdings war bereits 1942 im Ruhestand.[17] Meyer selbst hatte bis 1933 der SPD angehört, war ab dem 1. Mai 1937 Mitglied der NSDAP und gehörte den an die NSDAP angeschlossenen Organisationen Reichsbund der deutschen Beamten und Nationalsozialistische Volkswohlfahrt an (NSV). In Letzterer übte er von 1938 bis 1944 das Amt eines Blockwalters aus. [18] Sein Leumundszeugnis hatte möglicherweise auch deshalb keine im Sinne Trzaskas positive Wirkung. Vor allem aber erscheint es angesichts der vorliegenden Aussagen über Trzaskas ausdrückliches Bekenntnis zum Nationalsozialismus, auf dem auch seine berufliche Karriere beruhte, ausgesprochen unglaubwürdig.
Im Rahmen des Klageverfahrens überprüfte das Personalamt seitens der Stadt Hamburg, ob Trzaska seine volle Pension erhalten sollte. Dazu griff es auf die Einschätzung des Regierungs- und Kassenrats Adolf Peters von 1953 zurück und befragte zudem den ehemaligen Hamburger Stadtkämmerer Bernhard Velthuysen. Peters Urteil nach war die Sachlage wie ausgeführt eindeutig.[19] Dagegen war nach Velthuysens Meinung die Beförderung zum Amtsrat für den Leiter der Personalstelle durchaus gerechtfertigt. Trzaska sei zudem „sehr befähigt und gewandt in jeder Hinsicht“ gewesen, wenn auch „infolge seiner Flüchtigkeit nicht ganz verlässlich.“ Abschließend konstatierte er: „Nach meinem Empfinden war der Kläger [gemeint war Trzaska, d. Verf.] eine undurchsichtige Person. Der Grund seiner Beförderung war die Verquickung von seiner unbestreitbaren Tüchtigkeit – abgesehen von seiner Flüchtigkeit – und von seiner Bindung zur Partei.“
Schließlich teilte das Personalamt Trzaska am 10. August 1954 mit, dass seine Beförderungen ab 1936 bei der Berechnung seiner Pensionsbezüge unberücksichtigt blieben. Für seine Versetzung in die Personalstelle hätten, so die Begründung, „ausschließlich politische Gründe“ vorgelegen, da dort „gut qualifizierte Verwaltungsobersekretäre vorhanden [waren], die aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als Personalsachbearbeiter geeignet waren, die Leitung der Dienststelle zu übernehmen. Da zu der fraglichen Zeit jedoch nur zuverlässige Nationalsozialisten als Personalstellenleiter infrage kommen konnten, konnte diesen bewährten Beamten, die der NSDAP nicht angehörten, dieses auch politisch sehr bedeutsame Amt nicht übertragen werden. Die Tatsache, dass man Ihnen diesen wichtigen Dienstposten übertrug, obwohl Ihnen dieses Arbeitsgebiet völlig fremd war, läßt nur den Schluß zu, dass sie von dem nationalsozialistischen Behördenleiter als ein besonders zuverlässiger Nationalsozialist angesehen wurden, für den durch die Berufung zum Personalstellenleiter eine günstige Aufstiegsmöglichkeit geschaffen werden sollte.“
Trazskas erhob daraufhin im September 1954 Anfechtungsklage vor dem Landesverwaltungsgericht. Bevor das Gericht über diese entschieden hatte, erkannte die Stadt Hamburg am 26. Juni 1956 seine Beförderungen zwischen 1933 und 1940 an, nur jene zwischen 1940 und 1943 blieben weiterhin unberücksichtigt. Trzaska verfolgte daher die Anfechtungsklage weiter, am 27. September 1956 schließlich wies das Landesverwaltungsgerichts sie zurück. Da Trzaska keine Berufung einlegte, war das Urteil rechtskräftig.
Während dieser ganzen Zeit lief seine 1954 vor dem Landgericht Hamburg erhobene Klage weiter. Er modifizierte sie nun lediglich und verlangte die Berücksichtigung auch der Beförderungen zwischen 1940 und 1943. Im April 1957 wies auch das Landgericht die Klage ab.
Bereits am 20. November 1956 hatte Trzaska, der nach wie vor als Stadtinspektor z. Wv. [zur Wiederverwendung] ein Übergangsgehalt erhielt, aus gesundheitlichen Gründen die Versetzung in den Ruhestand beantragt und dazu ein amtsärztliches Gutachten eingereicht. Der Leiter des Amts für Bezirksverwaltung, der Zweite Bürgermeister Edgar Engelhard (FDP), gab dem Antrag statt. Trzaska sei „dauernd dienstunfähig“. Er erhielt daraufhin bis zu seinem Tod ein monatliches Ruhegehalt von 636,60 DM.
Text: Frauke Steinhäuser