Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Philipp Grimm

(1.4.1909 Zwiesel/Bayr. Wald - ?)
Konditor; Kaufmann; 1942 Arbeitseinsatzführer; ab 1944 in gleicher Funktion im KZ Neuengamme
Wirkungsstätte: KZ Neuengamme (heute: KZ Gedenkstätte, Jean-Dolidier-Weg 75)


Im „Offenen Archiv der KZ Gedenkstätte Neuengamme“ heißt es: „Am 1. April 1909 im bayerischen Zwiesel als Sohn eines Feldwebels geboren, wurde Philipp Grimm nach dem Tod der Mutter 1910 von einem Onkel adoptiert. 1927 schloss er eine Konditorlehre und 1931 eine kaufmännische Ausbildung ab und übernahm 1932 die Weinstube des Onkels in Bayreuth. Im Juni 1933 heiratete Grimm und hatte eine Pflegetochter. 1923 trat Philipp Grimm dem ‚Völkischen Jungsturm‘ bei, nach dessen Auflösung dem nationalen ‚Verband Jung-Bayern‘. 1930 wurde er Mitglied der NSDAP und 1933 der SS, die er vorher bereits finanziell unterstützt hatte.
Seit 1934 war Philipp Grimm nebenberuflich Geldverwalter der SS. Im Oktober 1939 wurde er hauptamtlich in die 2. SS-Division der Waffen-SS übernommen und absolvierte eine sechswöchige Ausbildung in der Verwaltungsschule in Berlin-Lichterfelde. Als 2. Verwaltungsführer kam er zur SS-Totenkopfstandarte ins KZ Buchenwald und von Dezember 1939 bis April 1940 ins KZ Dachau. Von Mai bis August 1940 wurde Grimm als Verwaltungsführer nach Prag, danach für einen Monat in das SS-Hauptamt Haushalt und Bauten versetzt. Im Oktober 1940 kam Grimm zur Außenstelle des SS-Hauptamtes Haushalt und Bauten im KZ Buchenwald. Ein Jahr darauf wurde ihm die Verantwortung für den Arbeitseinsatz beim Schutzhaftlagerführer im KZ Buchenwald übertragen, im März 1942 wurde er Arbeitseinsatzführer. Zum 1. Dezember 1942 wurde Grimm Leiter der Abteilung III a im KZ Sachsenhausen. 1943 arbeitete er im Amt D II (Inspektion der Konzentrationslager) in Oranienburg, ab 1. Juni 1944 als Schutzhaftlager- und Arbeitseinsatzführer im KZ Plaszow. Von September 1944 bis Februar 1945 war er Arbeitseinsatzführer im KZ Neuengamme, danach kam er bis zum 7. Mai zum Fronteinsatz. Sein letzter Dienstgrad war SS-Obersturmführer.
Am 11. April 1947 wurde Philipp Grimm vor einem amerikanischen Militärgericht wegen von ihm begangener Verbrechen im KZ Buchenwald angeklagt und zum Tode verurteilt. Die Strafe wurde 1948 in eine lebenslange, 1950 in eine 15-jährige Haftstrafe umgewandelt. Anfang der 1950er-Jahre wurde er aus der Haft entlassen. Weitere Informationen über Philipp Grimm liegen nicht vor.“[1]
Dokumente und Materialien über Philipp Grimm, unter: http://media.offenes-archiv.de/ss2_1_4_bio_1956.pdf