Max Gröschel
(29.9.1892 Dresden - 23.6.1951 Dresden Hinrichtung)
Messerschmied; Wachmann 1940 bis 1942 KZ Neuengamme,
Wirkungsstätte: KZ Neuengamme (heute: KZ Gedenkstätte, Jean-Dolidier-Weg 75)
Im „Offenen Archiv der KZ Gedenkstätte Neuengamme“ heißt es: „Max Gröschel, geboren am 29. September 1892 in Dresden als Sohn eines Schuhmachers, lernte den Beruf des Messerschmieds. Er war Soldat im Ersten Weltkrieg und kam 1918 für zwei Jahre in französische Kriegsgefangenschaft. Von 1921 bis 1926 arbeitete Gröschel als Polizist. Wegen Misshandlungen im Dienst wurde er entlassen und 1929 verurteilt. Er leitete ab 1930 ein Lebensmittelgeschäft bis zu dessen Insolvenz und war danach Gelegenheitsarbeiter. Nach eigenen Aussagen vor Gericht 1945 war er zwischen 1926 und 1933 SPD-Mitglied. Nachweislich war Gröschel seit 1931 Mitglied der SS. Bereits seit 1930 besuchte er NSDAP-Versammlungen und vertrieb seit 1932 NS-Propagandamaterial. Anfang der 1930er-Jahre wurde Gröschel wegen Kindesmisshandlung zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.
1939 wurde Gröschel als Wachmann im KZ Flossenbürg eingesetzt, im April 1940 kam er ins KZ Neuengamme. Hier war er als Kommandoführer vor allem bei den Häftlingen im Kommando Elbe als hemmungsloser Schläger gefürchtet. 1942 war er einige Zeit Leiter der Gerätekammer, bevor er ins Frauen-KZ Ravensbrück und 1943 ins KZ Riga versetzt wurde. Nach eigenen Angaben sei er von einem SS- und Polizeigericht 1944 wegen Gefangenenbegünstigung zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Gröschel war mehrere Male verheiratet und hatte zwei Kinder.
Max Gröschel, der nach dem Krieg in Dresden als Bauarbeiter beschäftigt war, wurde im Oktober 1945 wegen Felddiebstahls verhaftet. Auf Nachfrage, welchen Beruf er vor Kriegsende ausgeübt habe, gab er im Verhör an, SS-Oberscharführer gewesen zu sein. Im Dezember 1948 wurde vor dem Landgericht Dresden Anklage gegen Gröschel erhoben. Ein während des Prozesses erstelltes psychiatrisches Gutachten beschrieb den Angeklagten als ‚gemütlosen Psychopathen‘; ihm fehlten Mitleid und ‚die Forderungen des Gewissens‘. Gröschel sei aber zurechnungs-und schuldfähig. Am 5. Dezember 1949 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Gröschel und auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein. Am 21. Dezember 1950 wurde er daraufhin nach einer Entscheidung des DDR-Justizministeriums von der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden zum Tode verurteilt. Das Gericht bewertete insbesondere eine neu vorgelegte Aussage zu Gröschels grausamem Verhalten im Kommando Elbe des KZ Neuengamme als ausschlaggebend für die Erhöhung des Strafmaßes. Max Gröschel wurde am 23. Juni 1951 im Innenhof des Dresdner Landgerichts am Münchner Platz hingerichtet.“ [1]
Dokumente und Materialien über Max Gröschel, unter: http://media.offenes-archiv.de/ss1_3_4_bio_2121.pdf