Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Walter Grimm

Gutsverwalter auf Gut Hohenbuchen in Poppenbüttel
Poppenbüttler Hauptstraße 44


Walter Grimm}}war Gutsverwalter auf Gut Hohenbuchen und NS-Ortsgruppenführer von Hamburg-Poppenbüttel. In dem von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme herausgegebenen Buch „Die Hamburger Curiohaus-Prozesse“  heißt es über Walter {{nolink: Grimm.}} Er „setzte mehrere polnische Zwangsarbeiter auf Gut Hohenbuchen ein. Seine Anzeige führte zur Inhaftierung [der Erntehelferin auf Gut Hohenbuchen] Hildegard Lütten und zur Hinrichtung [des Zwangsarbeiters auf dem Gut] Andrzej Szablewskis.“  Dieser wurde im „März 1942 (…) wegen einer angeblichen sexuellen Beziehung zu einer Deutschen vor 200 polnischen Zwangsarbeitern und rund 50 Polizei-, Gestapo- und NSDAP-Angehörigen in Hamburg-Poppenbüttel erhängt. Die Hinrichtung erfolgte ohne Gerichtsurteil auf Anordnung des Reichsführers-SS Heinrich Himmler. Auf Betreiben von Szablewskis Bruder, der zusammen mit ihm auf dem Gut Hohenbuchen als Zwangsarbeiter eingesetzt gewesen war, nahmen britische Behörden 1945 Ermittlungen auf und überführten zahlreiche Tatbeteiligte. Im April 1946 mussten sich der Gutsverwalter sowie sechs an der Hinrichtung beteiligte Gestapo- und Polizeibeamte vor einem britischen Militärgericht verantworten.“ [1] Walter {{nolink: Grimm wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Über diese Geschehnisse berichtete Lutz Wendler in einem Artikel unter dem Titel „Die Liebe war reine Erfindung“, der am 14. April 2003 im Hamburger Abendblatt erschien: „Das Gut wurde von Walter Grimm}} verwaltet, der seit 1937 der NSDAP angehörte und seit 1940 Ortsbauernführer in Poppenbüttel war. Er beschäftigte polnische Zwangsarbeiter, die unter menschenunwürdigen Bedingungen von morgens vier bis abends acht Uhr schuften mussten. Dies entsprach der NS-Rassen-Ideologie, nach der so genannte ‚Ostarbeiter‘ schlechter als andere Zwangsarbeiter gestellt waren. Ein Katalog von Verboten machte sie zu Sklaven, die isoliert leben sollten. Kontakte zur einheimischen Bevölkerung waren strikt untersagt. Die 20 Jahre alte Hildegard [Lütten] war frisch verheiratet und gerade Mutter eines Sohnes geworden, als sie zur Erntehilfe nach Hohenbuchen kam. Ihr Ehemann kämpfte als Soldat in Frankreich, sie war mit dem Baby ins Poppenbütteler Elternhaus zurückgekehrt. Schon bald, so erzählt Hildegard Lüdemann, habe der Gutsverwalter {{nolink: Grimm,}} als Schürzenjäger bekannt, ihr nachgestellt. Sie wies ihn zurück. {{nolink: Grimm}}rächte sich, indem er Hildegard denunzierte. Denn sie pflegte einen freundlichen Umgang mit den Polen auf dem Gut. Zum Verhängnis wurde ihr und Andrzej ein abendliches Bad junger Leute im Kupferteich. {{nolink: Grimm benachrichtigte den willfährigen Dorfpolizisten Willy Schmidt, die unerlaubte Freizeit zu observieren. Schmidt verfasste pflichteifrigst einen Bericht, in dem es hieß, Frau Lütten unterhalte illegale sexuelle Beziehungen zu den jungen polnischen Arbeitern. Es folgte eine Anklage der Gestapo wegen so genannten GV-Verbrechens: Hildegard und Andrzej wurden inhaftiert. Offenbar hatte sie die Tragweite des Ganzen nicht begriffen: Im zermürbenden Verhör lockte sie der Gestapo-Mann Alfred Bauer mit der Aussicht, durch ein Geständnis sofort freizukommen und ihr Baby wiedersehen zu können. Sie gestand die sexuelle Beziehung zu Andrzej Szablewski - obwohl dies falsch war, wie sie später beteuerte. Für die Gestapo war der Fall willkommener Anlass, ein Exempel zu statuieren. Angeblich ordnete Himmler persönlich an, dass Andrzej Szablewski zur Abschreckung öffentlich aufgehängt werden solle. Als Zeugen der ‚Sonderbehandlung‘, wie es im Nazi-Jargon hieß, mussten am 13. März 1942 in Hohenbuchen 200 Zwangsarbeiter antreten. Hildegard wurde schuldig von Heinrich Lütten geschieden, der - einseitig informiert - den offiziellen Vorwürfen gegen seine Frau glaubte. Sie kam ohne Verfahren und Urteil für drei Jahre nach Ravensbrück und überlebte das KZ mit ‚sehr viel Glück‘. (…) Offiziell rehabilitiert wurde Hildegard Lüdemann nie. Nach dem Krieg musste sie sogar noch üble Nachrede im Poppenbüttler Umfeld ertragen. Immerhin erhält sie seit 1999 eine monatliche Beihilfezahlung von der Stiftung ‚Hilfe für NS-Verfolgte‘.“