Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Erich Möller

(1901 in Hamburg – 1963 Hamburg)
Landgerichtsdirektor
Adresse: Klaus-Groth-Straße 45 (1936) Nonnenstieg 30 (1939)
Wirkungsstätte: Hanseatisches Oberlandesgericht, Sievekingplatz 1-3


Mit 18 Jahren schloss sich Möller den „Bahrenfeldern“, einem paramilitärischen Freikorps an, das sich 1919 gegründet hatte. Er begann ein Jurastudium und wurde Assessor und im Jahr 1930 zum Staatsanwalt ernannt. Obwohl er bis 1932 der Deutschen Volkspartei (DVP) angehört hatte, trat er am 1. Mai 1933 in die NSDAP ein und übernahm als Funktionär die Leitung des Gaurechthauptsamtes und war zudem Gaupressewart des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes (NSRB). In der SS war er Untersturmführer. 1936 wurde er Amtsgerichtsrat. Mit Beginn des Krieges im September 1939 wurden weitere Kammern des Sondergerichts eingerichtet. Erich Möller übernahm den Vorsitz der ersten Kammer und trat für harte Urteile, darunter zahlreiche Todesurteile, ein. 1940 erfolgte die Beförderung zum Landgerichtsdirektor. Im Jahr 1942 wechselte Rothenberger an das Reichsjustizministerium nach Berlin, gefolgt von Möller, der Ende 1942 als Pressereferent ebenfalls ins Ministerium berufen wurde. 1945 war er zurück in Hamburg und wurde aus dem Hamburger Justizdienst entlassen. Möller wurde zunächst für 2,5, Jahren interniert, dann wurde das Spruchverfahren gegen ihn eingestellt. Die Hamburger Entnazifizierungsausschüsse stuften ihn in die Kategorie IV - Mitläufer - ein. Somit konnte er eine Pension erhalten und im Jahr 1953, wie es Artikel 131 GG vorsah, wieder in den Hamburger Justizdienst als Amtsgerichtsrat eingestellt werden. Im Rahmen der Überprüfungen der Justiz Anfang der 1960er Jahre wurden interne Untersuchungen und Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, jedoch ohne weitere Ergebnisse. Zu Möllers Tod wurde ihm positiv in der Hamburger Presse gedacht.

Text: Katharina Tenti