Graf Henning von Bassewitz-Behr Georg Henning Graf von Bassewitz-Behr
(21. März 1900 in Lützow - 31. Januar 1949 in Sibirien)
Höherer SS- und Polizeiführer
Adresse: nicht bekannt
Wirkungsstätte: 28. SS-Standarte des SS-Oberabschnitts Nordsee, Harvestehuder Weg 8a
Nach dem Abitur meldete sich Bassewitz-Behr kurz vor Ende des Ersten Weltkriegs freiwillig zur kaiserlichen Armee. Zum Kriegseinsatz kam er nicht, im Dezember 1918 wurde er aus der Armee entlassen. Daraufhin studierte er Landwirtschaft an der Universität Rostock, übernahm die Bewirtschaftung der Gutshöfe der Familie und schloss sich dem „Stahlhelm – Bund der Frontsoldaten“ an. Er trat 1931 in die NSDAP und SS ein, ab 1933 wurde er in mehreren leitenden SS-Funktionen eingesetzt, bis er im August 1936 von Reichsführer SS, Himmler in den Stab des SS-Hauptamts in Berlin berufen wurde. Im Mai 1940 wurde Bassewitz-Behr zur 6. SS-Totenkopfstandarte eingezogen, bis er zwischen Oktober 1940 und April 1941 Inspekteur des Kraftfahrwesens der Waffen SS wurde.
Im ukrainischen Dnjepropetrowsk war er Ende 1941 als SS- und Polizeiführer eingesetzt, sowie später als Höherer SS-und Polizeiführer (HSSPF) in Russland-Mitte. Dort war er verantwortlich für die Vernichtung der sowjetischen Jüdinnen und Juden sowie an dem brutalen Vorgehen gegen die nichtjüdische Zivilbevölkerung, als sogenannte „Bandenbekämpfung“ bezeichnet.
Anfang des Jahres 1943 wurde er zum HSSPF Nordsee mit Sitz in Hamburg ernannt. In dieser Funktion, die er bis zum Kriegsende im Mai 1945 ausübte, war u.a. für die Koordinierung von gefährlichen Aufräumarbeiten nach Luftangriffen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern verantwortlich. Zu Kriegsende koordinierte er zudem die Räumung des KZ Neuengamme und dessen Außenlager und ließ sogenannte „Endphasenverbrechen“ zu, bzw. wies diese an. Über 70 Häftlinge aus dem Polizeigefängnis Fuhlsbüttel wurde im April 1945 im KZ Neuengamme ermordet.
Bassewitz-Behr wurde im September 1945 festgenommen und wegen der im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel begangenen Straftaten im Rahmen der Hamburger Curiohaus-Prozesse angeklagt. Im August 1947 wurde er freigesprochen, aber im einige Wochen später an die sowjetischen Behörden überstellt. Für Kriegsverbrechen in der Gegend von Dnjepropetrowsk wurde er zu 25 Jahren Zwangsarbeit in Sibirien verurteilt. 1949 starb er in einem Arbeitslager in Ostsibirien.
Text: Katharina Tenti