Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Robert Mulka

(12.4.1895 Hamburg – 26.4.1969 Hamburg)
Export-Kaufmann, Adjutant des Lagerkommandanten von Auschwitz
Raboisen 5/18 (Geschäft: Robert Mulka Export-Musterlager)
Wendlohstraße 28 (Privatadresse)
Fuhlsbüttler Straße 756, Ohlsdorfer Friedhof, Grablage: K 11 (132-133)


Wilfried Weinke schreibt über Robert Mulka, der von 1931 bis 1941 als Exportkaufmann in Hamburg arbeitete, in der Hamburgischen Biografie: „Er war keineswegs ein ehrbarer Kaufmann, der im November 1960 in Hamburg verhaftet wurde. Robert Mulka war der einstige Adjutant des Lagerkommandanten von Auschwitz. (…)“[1] Schon vor 1933 war „Mulka (..) Mitglied in national-konservativen und militärischen Organisationen, seit 1928 im Wehrverband ‚Stahlhelm‘. (…) Seit Februar 1940 war er Mitglied der NSDAP.

1941 meldete sich Robert Mulka freiwillig zur Waffen-SS. Im Konzentrationslager Auschwitz leitete er seit Februar 1942 als Kompanieführer die 1. Kompanie des Wachsturmbannes, die zur Selektion an der Rampe des Lagers eingesetzt war. Im April 1942 erfolgte seine Ernennung zum Adjutanten in Vertretung, im Juli 1942 zum ‚Stabsführer‘ im Konzentrationslager Auschwitz. Im August 1942 wurde er zum SS-Hauptsturmführer und zum Adjutanten des Lagerkommandanten Rudolf Höß befördert. Wegen eines Vergehens gegen das ‚Heimtückegesetz‘ wurde er im März 1943 abgelöst. Nach Einstellung des gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens im Februar 1944 und der Abkommandierung in eine SS-Pionierschule bei Prag lebte Mulka seit Februar 1945 wieder in Hamburg.“ [1]
Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus wurde Mulka im Juni 1945 verhaftet, interniert bis 1948, vom „Spruchkammergericht Hamburg zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, nach der Revision jedoch als ‚entlastet‘ eingestuft.“ [1] Mulka lebte nun unbehelligt als Exportkaufmann in Hamburg. Durch Zufall, weil der Name Mulka wegen dessen Teilnahme und Sieg seines Sohnes bei den Olympischen Spielen in der Presse erschien, 1960 in Hamburg verhaftet. „Nach elfmonatiger Untersuchungshaft und anschließender Freilassung wurde Mulka im Oktober 1963 wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Während des Auschwitz-Prozesses in Frankfurt am Main im Dezember 1964 erfolgte die erneute Verhaftung wegen erhärteten Mordverdachts.“ [1] 1965 zu 14 Jahren Zuchthausstrafe verurteilt. „In der Urteilsbegründung hieß es, er sei aus Befehlsergebenheit und falsch verstandener Pflichtauffassung an einer reibungslosen Durchführung der Vernichtungsaktionen interessiert gewesen und habe als williger Befehlsempfänger an verantwortlicher Stelle an der Verwirklichung des Vernichtungsprogramms der NS-Machthaber mitgewirkt.

Am 6. Januar 1966 wurde Robert Mulka erstmals wegen Haftunfähigkeit auf freien Fuß gesetzt. Nach kurzzeitiger erneuter Inhaftierung entließ man ihn am 19. Februar 1968 endgültig (…).“ [1]