Friedrich Berber
(27.11.1898 Marburg – 23.10.1984 Kreuth)
Jurist, stellvertretender Direktor des Hamburger „Instituts für Auswärtige Politik“
Universität Hamburg: Edmund-Siemers-Allee 8
Berber hatte in Hamburg 1934/35 die Lehrstuhlvertretung an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität inne. 1936 wurde er dann stellvertretender Direktor des Hamburger „Instituts für Auswärtige Politik“, dann Leiter des Instituts. Ein Jahr später im Frühjahr 1937 wurde Berber zum Extraordinarius an die Universität Berlin berufen und trat im selben Jahr in die NSDAP ein. Wieder ein Jahr später wurde er zum Gesandten 2. Klasse im Auswärtigen Amt ernannt, 1939/40 folgte die Berufung an die Auslandswissenschaftliche Fakultät an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, 1940 wurde er Leiter der Abteilung „Rechtsgrundlagen der Außenpolitik“ im „Deutschen Auslandswissenschaftlichen Institut“, Ende 1943 bis 1945 war Berber in der „Sonderkommission“ Schweiz /Genf tätig., 1954 übernahm er die Leitung des Instituts für Völkerrecht, Rechts- und Staatsphilosophie an der LMU, 1967 wurde er emeritiert.
Anlässlich der Überlegungen in München den 1986 benannten Friedrich-Berber-Weg umzubenennen, verfasste das Stadtarchiv München im Januar 2015 eine Stellungnahme. Darin stellte das Stadtarchiv fest: es sei „bemerkenswert, dass in der Beschlussvorlage des Baureferats für den Baumausschuss vom 24.4.1986 die – auch damals bereits bekannten – wissenschaftlichen und politischen Aktivitäten Berbers vor 1945 ausgeblendet wurden. Berber wurde vielmehr als ‚ein weit über Deutschland hinaus bekannter Völkerrechtlicher und Staatsphilosoph‘ gerühmt. Der Stadtrat war demnach bei seiner damaligen Entscheidung über die problematischen Aspekte von Berbers Biographie nicht informiert. Nur so ist es erklärlich, dass die Zustimmung zur Benennung der Friedrich-Berber-Straße ohne Diskussion und einmütig erfolgte.“ [1] (Seite 2)
Das Stadtarchiv bietet eine sehr lesenswerte ausführliche biographische und historische Einordnung Berbers. Dabei kommt es zu der Einschätzung: „Nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung muss man den Völkerrechtler Friedrich Berber als aufstiegsorientierten Karrieristen und trickreichen Opportunisten charakterisieren, der 1933 den Kurs auf eine annektionistische Revisions- und Großraumpolitik geschmeidig mit vollzogen hat. Diese Anpassungsbereitschaft folgte innerer Überzeugung, hatte aber auch das Ziel, der eigenen Karriereplanung fruchtbare Impulse zu geben. Der Jurist Berber wurde so zum Apologeten der außenpolitischen Doktrin des NS-Regimes, die er ohne nennenswerte Verwerfungen mit dem eigenen politisch-nationalsozialistischen Weltbild in Einklang bringen konnten. (…)
Was man Berber indessen zugute halten kann, ist das Fehlen rassistischer Polemik und antisemitischer Aggression in seinen Schriften, (…) Diese im Grunde selbstverständliche Integrität wird freilich durch Berbers sonstige Aktivitäten überschattet. Nach Hermann Weber steht Friedrich Berber für den Typus des ‚exemplarischen Opportunisten, der in instinktsicherer Einschätzung der jeweiligen Machtverhältnisse allein diese als Richtschnur seines Handelns anerkennt.‘“ [1] (S. 4 ff.)