Günther Schultz
(27.9.1911 - ?)
Jurist, Landgerichtsrat
Eilenau 59 (Privatadresse)
Der Hamburger Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht am Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Hamburg Ingo Müller schreibt in seinem Aufsatz: „Rassenschandeprozesse nach dem Blutschutzgesetz“ auf Seite 71 über den in der NS-Zeit 1940/41 an Rassenschande-Urteilen beteiligten hamburger Landgerichtsrat Günther Schultz: „Von 17 Richtern, die in Hamburg ‚Rasseschänder‘ verurteilt hatten, kamen 11 in der Hamburger Nachkriegsjustiz unter und machten zum Teil erstaunliche Karrieren. Einer von ihnen, Dr. Günther Schultz, wurde Vorsitzender einer Entschädigungskammer und hatte über Wiedergutmachungsansprüche von Angehörigen seiner Opfer zu entscheiden. Dabei wurden etliche von denen als ‚entschädigungsunwürdig‘ bezeichnet, z. B. immer wenn das Liebesverhältnis mit Ehebruch verbunden war. Angeklagt oder gar verurteilt hat die westdeutsche Justiz keinen der in ‚Blutschutzsachen‘ tätigen Juristen.“ [1]