Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Enno Budde Enno (Johann Martin) Budde

(31.10.1901 Hamburg – 15.4.1979 Neuhaus/Solling)
Jurist, Richter
Sierichstraße 162 (Privatadresse)


Rainer Hering schreibt über Budde in der Hamburgischen Biografie: „1959 löste die Entscheidung des Vorsitzenden Richters der Hamburger Großen Strafkammer I, Enno Budde, kein Verfahren gegen den antisemitischen Publizisten Friedrich Nieland (1896-1973) einzuleiten, einen der größten Justizskandale in der Bundesrepublik Deutschland aus. In der Konsequenz wurde 1960 ein Gesetzentwurf gegen Volksverhetzung mit dem sechsten Strafrechtsänderungsgesetz umgesetzt.“[1]

Enno Budde studierte Jura, wurde 1927 promoviert, war seit 1930 Geschäftsführer der Handwerkskammer Neuhaus/Oste, wurde 1933 in Hamburg als Assessor verbeamtet, 1934 Richter, 1937 Landesgerichtsrat.

„Politisch engagierte er sich in der Weimarer Republik in der Deutsch-Hannoverschen Partei und kandidierte mehrfach erfolglos bei Bürgerschafts- und Reichstagswahlen. 1927 wurde er wegen Vergehens gegen das Republikschutzgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt, da er in einem Zeitungsartikel die Landesfarben Preußens als ‚fremder Unrat‘ bezeichnet hatte. Der schon am 1. Mai 1933 der NSDAP beigetretene Jurist teilte die nationalsozialistische Rassenideologie und publizierte in der Zeit des ’Dritten Reiches‘ antisemitische Artikel, wurde aber nach Kriegsende dennoch entnazifiziert und 1947 sogar zum Landesgerichtsdirektor befördert."[2]

Zwischen 1947 bis 1959 war er im Vorstand der Alsterdorfer Anstalten.[3]

Budde war einer der Richter, die bei den "beiden großen NS-Verfahren zu den 'Euthanasie'-Verbrechen in Hamburg – 1946 gegen die Langenhorner Ärzte Knigge, Wigand Quickert (1876-1961) und andere sowie 1948  gegen die Ärzte Bayer, Werner Catel (1894-1981) und 16 weitere wegen 'Euthanasie' an Kindern" [4] "Recht" sprach. Die Täter wurden nicht belangt. "Den Tätern habe, so hieß es in der Begründung, das Unrechtsbewusstsein gefehlt. Sie hätten sich in einem 'Verbotsirrtum' befunden. Die Rechtswidrigkeit ihres Tuns sei ihnen damals nicht bekannt gewesen." [5]

"Der Fall Nieland führte zur Versetzung Buddes an die 16. Zivilkammer, wo er für Mietauseinandersetzungen zuständig war. 1969 trat er in den Ruhestand. Budde war Mitglied des Kirchenrates der Evangelisch-lutherischen Kirche im hamburgischen Staate, Vorsitzender der Disziplinarkammer und Mitglied des 1949 vom Senat eingerichteten Hochschulbeirates.“[6]