Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Max Pagenstecher

(30. Juni 1874 Wiesbaden - 12. Juli 1957 Königstein /Taunus)
Jurist
Adresse: Geffekenstraße 11 (1933)
Wirkungsstätte: Universität Hamburg, Seminar für Zivil- und Konkursrecht, Moorweidenstraße 8


Pagenstecher studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Marburg und war in einer Studentenverbindung aktiv. Nach dem juristischen Examen und seiner Promotion an der Universität Jena, habilitierte sich Pagenstecher 1905 an der Universität Würzburg. Anschließend war er als Privatdozent in Würzburg beschäftigt, bevor er 1909 als außerordentlicher Professor an die Universität Lausanne wechselte, wo er 1910 zum ordentlichen Professor ernannt wurde. Im gleichen Jahr erhielt er einen Ruf an die Universität Halle, wo er den Lehrstuhl für Zivilprozess, Konkursrecht und deutsche Rechtsgeschichte übernahm. Während des Ersten Weltkriegs, zwischen 1915 bis 1917 war er in der Politischen Abteilung beim Generalgouverneur in Belgien tätig. Anschließend ging er an die Universität Frankfurt am Main, wo er am Aufbau des Rechtsvergleichenden Instituts mitwirkte. Im Jahr 1927 erhielt Pagenstecher einen Ruf auf den Lehrstuhl für Zivilprozeßrecht an die Universität Hamburg. Zwischen 1931 und 1932 war er zudem Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurde Pagenstecher Gaufachberater im Nationalsozialistischen Lehrerbund. Zudem gehörte er zu den Unterzeichnern des „Bekenntnisses der Professoren an den deutschen Universitäten und Hochschulen zu Adolf Hitler und dem nationalsozialistischen Staat“. Pagenstecher stellte bis Mai 1937 einen Antrag zur Aufnahme in die NSDAP, der nicht angenommen wurde. 1939 wurde er emeritiert und verlegte danach seinen Wohnsitz von Hamburg in den Taunus. Pagenstecher wurde Ehrenbürger der Universität Frankfurt und ab 1949 Mitherausgeber der Prozeßrechtlichen Abhandlungen.

Text: Katharina Tenti