Ernst Meyer-Margreth
(1897 - Todesdatum nicht bekannt)
Staatsanwalt
Adresse: Papenhuder Straße 88 (1933); Schwanenwik 29 ( ab 1934)
Wirkungsstätte: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Sievekingplatz 1-3
Im Jahr 1916 wurde Meyer-Margreth zum Einsatz an die Kriegsfront des Ersten Weltkriegs gerufen. Er studierte Jura und schloss sein Studium im Jahr 1924 ab. Ein Jahr später wurde er als Assessor bei der Hamburger Staatsanwaltschaft eingestellt und 1929 zum Staatsanwalt ernannt. Meyer-Margreth trat trotz des Drucks durch Vorgesetzte keiner der NS-Organisationen bei und wurde auch kein NSDAP-Parteimitglied. Dennoch wurde er nicht entlassen, er schien sich durch seine Härte als Ankläger zu behaupten. Häufig wurde Meyer-Margreth im Sondergericht eingesetzt und forderte überhöhte Strafen.
Dennoch konnte er sich nach Kriegsende als vermeintlich Unbelasteter profilieren und Karriere machen. Im September 1945 wurde er erneut in den Justizdienst eingestellt und in den Entnazifizierungsausschuss berufen, der für Richter und Staatsanwälte zuständig war. Auf diese Weise konnte er viele seiner ehemaligen Kollegen „entlasten“. 1946 wurde Meyer-Margreth zum Ersten Staatsanwalt, ein Jahr später zum Oberstaatsanwalt und 1953 zum stellvertretenden Leiter der Hamburger Staatsanwaltschaft ernannt. Zudem betätigte er sich als Vorstandsmitglied im Hamburger Richterverein. Allerdings wurden Ende der 1950er Jahre aus der DDR Anschuldigungen gegen ihn erhoben. Nachdem interne Untersuchungen gegen Meyer-Margreth eingeleitet wurden, nahm er sich selbst aus der Schusslinie und ließ sich in den vorzeitigen Ruhestand versetzen.
Text: Katharina Tenti