Otto Prinz Dr. Otto Prinz
(1903 in Grabow, Todesdatum nicht bekannt)
Adresse: Magdalenenstraße 58
Wirkungsstätte: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Sievekingplatz 3
Prinz studierte Jura und wurde nach dem Examen in Rostock beim Landgericht angestellt. 1934 wurde er dort zum Landgerichtsrat ernannt. Bereits hier wurde er häufig im Sondergericht eingesetzt. Im Jahr 1940 wurde er Mitglied der NSDAP.Nachdem er 1942 an das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg versetzt worden war, war Prinz auch hier häufig im Sondergericht tätig. Durch Vorgesetzte wurde er als zuverlässiger Nationalsozialist eingeschätzt und bemerkt: „[…] er hat auch in seiner Rechtsprechung stets nach nationalsozialistischen Richtlinien gehandelt.“ (zitiert nach: Can Bozyakali: Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge, Frankfurt/ Main 2005, S. 228.)
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Prinz von der britischen Militärregierung entlassen. Prinz versuchte seine Entnazifizierung zu erreichen, was ihm 1947 gelang, er wurde als „Mitläufer“ eingestuft. Ein Jahr später wurde er erneut beim Hamburger Landgericht als Landgerichtsrat eingestellt; 1955 wurde er zum Landgerichtsdirektor befördert. Im Rahmen einer Überprüfung Anfang der 1960er Jahren wurden Ermittlungsverfahren und interne Untersuchungen gegen ihn eingeleitet. Daraufhin wurde Prinz durch die Justizbehörde gebeten, freiwillig mit sofortiger Wirkung den Dienst zu quittieren. Dies lehnte er ab, ein Kompromiss sah aber seine sofortige Beurlaubung sowie das vorzeitige Ausscheiden im Jahr 1963 vor.
Text: Katharina Tenti