August Sommerkamp Dr. August Sommerkamp
(19.02.1891 in Borgholz, Krs. Dithmarschen - 14.12.1972)
Landgerichtsdirektor
Wohnadresse 1940, 1945, 1946 und auch später: Isestraße 7
Wirkungsstätte: Gericht der Division z.b.V. 410, Kaserne Bundesstraße, Bundesstraße 54
Wirkungsstätte: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg / Amtsgericht Sievekingplatz 2
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, aus dem er verwundet zurückkehrte, beendete Sommerkamp sein Jurastudium. 1926 wurde er in den Hamburger Justizdienst eingestellt und wurde Richter beim Hamburger Amtsgericht. In dieser Zeit engagierte er sich politisch zunächst als Mitglied der Deutschen Volkspartei (DVP) und von 1927 bis 1932 in der Deutschen Demokratischen Partei (ab 1930 Deutschen Staatspartei), in der vor allen Dingen das liberale Hamburger Bürgertum aktiv war. Nach der Machtübernahme der NSDAP 1933 trat er dieser Partei bei, dennoch musste er Erklärungen über seine früheren politischen Einstellungen abgeben. Sommerkamp passte sich politisch an und trat durch harte Urteile, insbesondere auch gegen Homosexuelle hervor. Dennoch blieb ein Restargwohn gegenüber Sommerkamp bei Vorgesetzten bestehen: „[Es] bestanden anfänglich Zweifel an seiner unbedingten Zuverlässigkeit […]. Ich bin aber immer mehr zu der Überzeugung gekommen, daß der Richter jetzt positiv zum Dritten Reich eingestellt ist.“ (zitiert nach Justizbehörde Hamburg (Hrsg.): „Von Gewohnheitsverbrechern, Volksschädlingen und Asozialen…“. Hamburger Strafurteile im Nationalsozialismus, Hamburg 1995, S. 74.)
Nach Beginn des Krieges 1939wurde Sommerkamp zur Wehrmacht eingezogen und wurde als Militärrichter eingesetzt. Seine Beförderung 1940 zum Landgerichtsdirektor war rein formal.
1945 wurde er durch die britische Militärregierung entlassen und interniert und im Rahmen der Entnazifizierung 1946 als „Mitläufer“ eingestuft. Im Januar 1947 wurde er von der britischen Militärregierung als Amtsgerichtsrat wieder in den Justizdienst eingestellt und ein knappes Jahr später vor den Entnazifizierungsausschüssen „entlastet“. Daher konnte er 1949 zum Amtsgerichtsdirektor ernannt werden. Diese Position behielt er bis zu seiner Pensionierung am 1. März 1959 inne. Nach seiner Pensionierung wurde er Fernsehrichter in der Serie „Das Fernsehgericht tagt“ und machte sich als „Papa Gnädig“ einen Namen.
Text: Katharina Tenti